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(krimimann)

Vertragspartner finden

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Tag auch,

 

ich habe gerade eine Art Luxusproblem. Ich will dem Verlag kündigen, der vor drei Jahren zwei Krimis von mir veröffentlichte, aber ansonsten durch Apathie glänzte. GRünde sind: fehlerhafte oder nicht ausgestellt Abrechnungen, Untätigkeit, keine oder verspätete Lieferung an Käufer.

 

das Problem: am ursprünglichen Standort (laut Domain-Eintrag und Impressum) haben die ihr Gewerbe abgemeldet. Am mail-mäßig übersandten neuen Ort des Geschehens gibt es den Laden nicht. Laut Gerüchten soll sich das handelnde Personal in einer dritten Stadt befinden, aber unter anderer Firmierung. per mail schreibt der Oberguru frech, es habe sich nicht geändert, alles ok. Was ein sicheres Zeichen sein dürfte, das nichts ok ist.

 

Eine Abmahnung wegen verletzung des Impressums-Gedöns wird ja nun nicht wirklich weiterhelfen. Hat jemand Vorschläge?

:s11

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(Peter_Dobrovka)

Och, mit einer Abmahnung könnte man aber mal anfangen, um wenigstens die Adresse rauszukriegen.

 

Zwischendurch einfach den Vertrag wegen grober Pflichtverletzung kündigen. Damit sind Fakten geschaffen, und wenn es denen nicht gefällt, können sie ja selber zu klagen versuchen.

 

In jedem Fall würde ich allerdings mal einen Anwalt konsultieren, (der was davon versteht).

 

Peter

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Hallo Krimimann,

das ist höchst ärgerlich.

Die Frage zum Vertragskündigen ist, ob deine Bücher noch lieferbar sind. Wenn ja, kannst du per Vertragsbruch kündigen, wenn nein, ist es sehr viel einfacher, nämlich nur Formsache.

Mein Rat: Kündigen, wenn du irgendwie an den Oberguru rankommst und Beratung vom Fachmenschen suchen.

Auf alle Fälle alles nur schriftlich per Papierpost... solche Sachen nie per Mail machen! Und ansonsten Mails (mit Header) ausdrucken, die du schon hast.

 

Beratung bekommst du außerdem bei (Link ungültig) die haben auch Anwälte.

 

Wenn ein Straftatbestand erfüllt ist, muss der Provider den Inhaber eines Mailaccounts offenlegen - aber auch da hilft nur der Anwalt.

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Hi Thomas,

 

die Frage ist auch, mit wem du damals den Vertrag abgeschlossen hast.

 

Falls dein Vertragspartner eine natürliche Person ist, ist der Vertrag weiterhin gültig; auch bei einer 'einfachen Gewerbeanmeldung' ist dies der Fall; über z.B. das Einwohnermeldeamt oder die Meldestelle (heißt leider unterschiedlich in den Bundesländern) kann bei berechtigtem Interesse ermittelt werden, wo der momentane Wohnsitz des Vertragspartners ist.

 

Falls dein Vertragspartner eine juristische Person war (z.B. eine GmbH) und diese nicht mehr existiert, sollte dir evtl. das Handelsregister am Ort des Vertragspartners Auskunft geben können. Falls das Unternehmen aufgelöst ist und es keine Rechtsnachfolge gibt (bei GmbHs meist der Fall), ist auch der Vertrag null und nichtig, keine Rechten mehr und keine Pflichten.

 

 

Roy

 

 

PS: Aus rechtlichen Gründen folgender Hinweis: ich bin kein Jurist, obiges stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist meine private Meinung.

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