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(Petra)

Das richtige Impressum

Empfohlene Beiträge

Wer sich nicht sicher ist, ob er der Impressum-Pflicht genügt oder sein Impressum richtig formuliert hat, hier ist ein kleiner feiner Online-Assistent, kostenlos:

(Link ungültig)

(gilt nur für Deutschland)

 

Schöne Grüße,

Petra

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Wenn ich alles richtig verstanden habe, was bei der Hitze heute nicht unbedingt gesagt ist, dann braucht man doch nur als Firma ein Impressum, oder? Als Autor nicht. Oder? Ein Link zu Amazon ist doch noch lange nicht das selbe wie ein Produkt zu verkaufen, oder?

 

Ausgedörrte Wüstengrüße

Joy

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(Peter_Dobrovka)

Als Autor bis du bereits ein Wirtschaftsfaktor mit Gewinnerzielungsabsicht.  ;D

Und natürlich ist ein Link zu Amazon eine gewerbliche Tätigkeit!  :s22

 

Das ist zwar nur Spaß, aber wenn man sich manche Urteile und Abmahnungen ansieht, dann doch nicht.

 

Zurück zum Gesetzlichen:

Als Autor mit Webseite ist man in jedem Fall impressumspflichtig!!!

 

Hier ein Auszug aus einem Artikel über das Thema:

Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.

 

Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).

 

Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.

 

Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.

 

Selbst Rechtsanwälte geraten manchmal mit den Begriffen durcheinander und verwechseln "geschäftsmäßig" mit "gewerbsmäßig". Um hier Klarheit zu schaffen, kann man sich auch mal die Situation außerhalb des Internet anschauen. Denn die Politik will ja keine Sonderstellung des Internet erreichen, sondern verfolgt das Ziel, Online-Medien durch entsprechende Gesetzgebung so in das Gesellschaftsgefüge einzubinden, daß eine weitestgehende rechtliche Gleichstellung zwischen konventioneller und elektronischer Kommunikation erfolgt.

 

In der "Realen Welt", also dem Leben außerhalb des Internet, gilt die Impressumspflicht seit je her für alle an die Öffentlichkeit gerichteten Publikationen, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird oder nicht. Jeder, der sich schon einmal politisch engagiert hat und in der Fußgängerzone Flugblätter verteilt hat, oder wer sich als Schüler in der Redaktion der Schülerzeitung beteiligt hat, kennt die generelle Pflicht zur Angabe eines Impressums, das meist mit dem Kürzel "ViSdP" (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) eingeleitet wird. Zwar findet man insbesondere auf politisch strittigen Flugblättern häufig bewußt fehlerhafte Adressen wie z.B. "Käpt'n Antifa, Links Radikal 13, D-110 Polizei"; Die geltende Rechtslage ist aber so, daß in jeder an die Öffentlichkeit gerichteten Publikation ein korrektes Impressum stehen muß und daß in diesem die für den Inhalt verantwortliche Person mit Namen und Adressen nachlesbar sein muß.

 

Die Impressumspflicht für Webseiten ist also keine juristische Besonderheit, sondern lediglich eine Angleichung an die für Papier-Veröffentlichungen geltenden Vorschriften. Insofern ist klar, daß der Gesetzgeber auch für Teledienste eine Impressumspflicht definiert hat, die unabhängig von der Erwirtschaftung eines Gewinns ist. Im Gesetz wurde also ganz gezielt der Begriff "geschäftsmäßig" und nicht "gewerbsmäßig" gewählt.

Der komplette Text findet sich hier:

(Link ungültig)

 

Peter

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Zurück zum Gesetzlichen:

Als Autor mit Webseite ist man in jedem Fall impressumspflichtig!!!

 

Und ich hatte Petras Link so verstanden, dass ich das nicht bin! Diese Auslegungssache nervt ganz schön. Ich hab ja ein Impressum, habe aber schon mit dem Gedanken gespielt es rauszunehmen.

Dann wohl lieber nicht. :s03

 

Dankbare Grüße

Joy

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