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(Petra)

Freiberuflich, gewerblich, Umsatzsteuer, etc.

Empfohlene Beiträge

Habe also vermutet' date=' wenn ich diese Befreiung nicht vorlege, dass die automatisch Umsatzsteuer von meinem Honorar abziehen. Die sagen, nee, das ist nicht der Fall.[/quote']

 

Ähem, also diese Logik erschließt sich mir irgendwie nicht. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig, könnte eine solche Bescheinigung nicht vorlegen und würde mich trotzdem aufs heftigste wundern, wenn mir ein Auftraggeber deshalb die Umsatzsteuer von meinen Rechnungen abzöge. Normalerweise kriege ich die Umsatzsteuer dazu, weil ich sie ja ans Finanzamt abführen muss.

Wenn ein Bruttohonorar, also inkl. Umsatzsteuer vereinbart wurde, müsste man also davon ausgehen, dass man dir davon die Umsatzsteuer dann wieder abzieht, wenn du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist. Wenn man davon ausgeht, dass du Umsatzsteuerpflichtig bist, musst du auch das vereinbarte Honorar inkl. der Umsatzsteuer erhalten, die du dann ja an das Finanzamt abführen müsstest.

 

Wie du das Geld allerdings dann an das Finazamt weiterleiten sollst, wenn das Finanzamt dich gar nicht als Umsatzsteuerpflichtig führt, ist mir allerdings ein Rätsel ???. Mir persönlich wäre ein solcher Passus zu heikel.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Die Lesung ist auch nicht über meinen Verlag zustande gekommen und ich glaube nicht, dass die mir da irgendwie helfen können.

Hallo Eleonora,

ich denke, ein Anruf schadet nichts. Ich habe kürzlich auch eine Lesung selbst organisiert, den Vertrag mit dem Veranstalter besprochen und war mir unsicher. Hab dann im Verlag angerufen, weil die solche Verträge einfach ständig für alle möglichen Fälle schreiben und sich in allen Eventualitäten auskennen. Anstatt mir nur den gewünschten Rat zu geben, haben sie dann sogar Organisation und Vertrag übernommen. Ich habe ihnen gesagt, was ausgemacht war, worauf ich Wert lege und sie haben formuliert. Und ich musste nur noch unterschreiben.

 

Im Normalfall steht dir dein Verlag immer schützend zur Seite (auch mit seiner Rechtsabteilung) - ich würde mich also nicht scheuen, dort diese Fragen zu stellen.

 

Viel Erfolg dabei!

Petra

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Logisch' date=' dass ich bei meinen geringen Einkünften umsatzsteuerbefreit bin, aber so ne Bescheinigung hat noch nie jemand von mir verlangt und dürfte laut Finanzamt auch keiner verlangen, weil Finanzämter für Privatpersonen sowas gar nicht ausstellen.[/quote']

 

Hallo Eleonora,

 

da geht ein bißchen was durcheinander.

 

Da eine Rechtsberatung nicht zulässig ist, mal ganz allgemein zu einem fiktiven Beispielfall:

 

Angenommen Person X wäre selbständig als Autor und hält Lesungen.

 

- Damit ist Person X - umgangssprachlich ausgedrückt - keine "Privatperson" mehr, sondern Unternehmer und steuerpflichtig.

 

- X muss dies bei Aufnahme der Tätigkeit seinem Finanzamt mitteilen und erhält von dort eine Steuernummer zugeteilt (und zumeist einen schönen Fragebogen zugeschickt).

 

- X muss sämtliche Einnahmen versteuern. Wenn X unter der Freigrenze liegt, ist die Veranlagung i.d.R. eine Antragsveranlagung, d.h. X muss keine Steuererklärung abgeben, kann es aber.

 

- X ist in diesem Rahmen zudem Umsatzsteuerpflichtig, es sei denn X hat zur Kleinunternehmerregelung optiert (§ 19 UStG). Dies ist allerdings aufgrund des dann nicht mehr möglichen Vorsteuerabzugs oftmals ungünstiger für den Steuerpflichtigen.

 

- i.d.R. braucht X niemandem eine Bescheinigung darüber vorlegen. X nimmt das vereinbarte Honorar und schreibt dem jeweiligen Kunden (der das Geld zahlen soll) darüber eine Rechnung.

 

Viele Grüße

Mark

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Ach so bzgl. Rechnung - Formulierung könnte z.B. wie folgt lauten:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

für meine am xx.xx.2006 erbrachte Dienstleistung (Lesung Thema xxxx) stelle ich Ihnen folgenden Betrag in Rechnung:

 

- Honorar xxxx Euro

 

(Befreiung von der Umsatzsteuer gem. §19 Abs. 1 UStG.)

 

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag ohne Abzüge bis zum xx.xx.2006 auf mein Konto Nr. xxxxxxx BLZ  xxxxxx XYZ Bank.

 

Auf einen Verzugseintritt nach 30 Tagen gem. §286 BGB wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Dies ist nur meine persönliche Meinung zu einem rein fiktiven Beispielfall und keine Beratung!

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Also, ich habe das Arbeitsamt von einer Ich-AG als Autorin NICHT überzeugen können. (Seit 1.5. arbeitslos... eine Ich-AG als Statistikerin ging allerdings problemlos durch...)

Dabei aber erfahren, dass ich zusätzlich freiberufliche Autorin sein kann (nicht Unternehmerin). Und mir wurde gesagt, dass für freiberufliche Autoren eine Rentenversicherung i.Geg. zu anderen freiberuflichen Tätigkeiten Pflicht ist - wenn ich das richtig verstanden habe.

Das Finanzamt hat außerdem so einen Katalog, mit welchem Beruf man ein Gewerbe anmelden muss (und Umsatzsteuer/Gewerbesteuer zahlen muss) oder eben freiberuflich tätig ist (ohne Gewerbesteuer).

 

Kleinunternehmer (Jahreseinkommen unter 17500 Euro) müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. (Wenn ich das jetzt mal alles richtig wiedergebe, wühle mich grad noch durch die Details...), aber natürlich trotzdem ein Gewerbe anmelden.

 

Gruß,

Lionne

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Hallo Eleonora,

 

wenn der Veranstalter dir unbedingt Mwst, zahlen will, weil du keine Bescheinigung vorlegst, dann soll er das machen.

 

Er muss dir dann 7% des Lesungshonorars zusätzlich zahlen oder aber das Lesungshonorar ist incl. Mwst.

 

Die erhaltene Mwst. darfst du aber nicht behalten, die musst du dann bei deiner nächsten Steuererklärung an das Finanzamt weiterreichen.

 

So habe ich das zumindest früher gemacht und es hat sich niemand beklagt.

 

Liebe Grüße

Monika

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