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(Petra)

Freiberuflich, gewerblich, Umsatzsteuer, etc.

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Hallo Uwe,

in D. sind hauptberufliche Autoren meines Wissens Freiberufler und als Freiberufler hat man eine eigene "Unternehmung". Allerdings sind die brotbringenden Nebentätigkeiten aus dem Schreiben extrem viel begrenzter als in den USA (etwa die Möglichkeit, nebenbei an Unis zu unterrichten).

Off-topic-Grüße,

Petra

 

 

 

Thread gesplittet, Titel angepaßt (pd)

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Ich habe übrigens als Kind immer gesagt' date=' wenn mich jemand nach meinem Berufswunsch gefragt hat: Ich möchte Schriftsteller werden. Und das Argument, dass man hier kein Gewerbetreibender als Autor ist, ist lachhaft. Unternehmer kann man auch ohne Gewerbeschein sein, viele Autoren wollen aber keine Unternehmer, sondern "Künstler" sein.[/quote']

Sehr vielen Autoren ist aber auch klar, dass man in diesem Beruf eine Doppelexistenz führt: Im stillen Kämmerlein ist man mit sich und der Geschichte allein (meinetwegen als Künstler), draußen in der Welt ist man harter Geschäftsmensch.

 

Und ganz OT: Dass unsereins kein Gewerbe, sondern einen "freien Beruf" ausübt, habe ich bisher immer für einen Vorteil gehalten. Stimmt das denn nicht?

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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Hallo Petra!

 

in D. sind hauptberufliche Autoren meines Wissens Freiberufler und als Freiberufler hat man eine eigene "Unternehmung".

Ich weiß, dass hauptberufliche Autoren Freiberufler sind. Aber eben keine Unternehmer.

 

Allerdings sind die brotbringenden Nebentätigkeiten aus dem Schreiben extrem viel begrenzter als in den USA (etwa die Möglichkeit, nebenbei an Unis zu unterrichten).

Davon habe ich überhaupt keine Ahnung. Kannst du das näher erklären?

 

 

Hi, Barbara!

 

Und ganz OT: Dass unsereins kein Gewerbe, sondern einen "freien Beruf" ausübt, habe ich bisher immer für einen Vorteil gehalten. Stimmt das denn nicht?

Dadurch hast du aber auch Nachteile. Keinen Vorsteuerabzug oder Rentenversicherungspflicht z. B.

 

Gruß uwe|r

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Ich weiß' date=' dass hauptberufliche Autoren Freiberufler sind. Aber eben keine Unternehmer.[/quote']

Natürlich sind Freiberufler Unternehmer.

 

Dadurch hast du aber auch Nachteile. Keinen Vorsteuerabzug oder Rentenversicherungspflicht z. B.

Das ist zum Glück falsch.

 

Als Freiberufler bist Du, wenn Du nicht ausschließlich unter §4 UStG fällst, natürlich USt-pflichtig, damit kannst Du auch die VSt. abziehen.

 

Es sei denn, Du optierst zur Kleinunternehmerregelung, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.

 

Und Rentenversicherungspflicht besteht für Freiberufler selbstverständlich nicht, mit Ausnahme von Versicherungspflicht z.B. nach dem KSVG.

 

Viele Grüße

Mark

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Dass unsereins kein Gewerbe' date=' sondern einen "freien Beruf" ausübt, habe ich bisher immer für einen Vorteil gehalten. Stimmt das denn nicht?[/quote']

Keine Sorge, Du hast völlig Recht. Das ist ein großer Vorteil - wirf mal ein paar Blicke ins GewStG, und Du weißt warum.

 

Viele Grüße

Mark

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Das ist ein großer Vorteil - wirf mal ein paar Blicke ins GewStG, und Du weißt warum.

Übrigens ist das auch der Grund, weshalb eine Infizierung der freiberuflichen Tätigkeit durch eine möglicherweise unter die Regelungen des GewStG fallende Nebentätigkeit so fies ist.

 

(Beispiel: Autor hat auf seiner Website Links zu Amazon und verdient damit ein bißchen Werbekostenzuschüsse. Oder: Autor verkauft seine eigenen Bücher bei Lesungen).

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Dies ist nur eine Denkanregung, keine Beratung, die wäre nämlich nicht zulässig.

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Die Schriftstellerei gilt in Deutschland nämlich nicht als Beruf!

Meinst Du das jetzt subjektiv oder objektiv?

 

Also subjektiv ("wird oft nicht als ernsthafter Beruf angesehen") oder objektiv ("ist kein Beruf")?

 

Kann eigentlich ein Schriftsteller in Deutschland unter gewissen Umständen auch Unternehmer werden?

 

Weshalb kann - sobald Du diese Tätigkeit mit dem Zweck des Einnahmenerwerbs aufnimmst, bist Du Unternehmer.

 

stirnrunzel... Ich-AG? GmbH??

 

Klar kannst Du das, aber weshalb? GmbH würde sich u.U. lohnen, je nach a) steuerlicher und b) haftungsrechtlicher Ausgestaltung. Ich-AG dreht sich ja eh nur um Förderung - natürlich auch als Autor möglich, aber dazu musst Du die Arbeitsagentur von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit überzeugen - viel Spaß 8)

 

Viele Grüße

Mark

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Hallo Mark!

 

Natürlich sind Freiberufler Unternehmer.

Ich wollte damit niemanden auf die Füße treten. Sehe ich anders.

 

Und Rentenversicherungspflicht besteht für Freiberufler selbstverständlich nicht, mit Ausnahme von Versicherungspflicht z.B. nach dem KSVG.

Aber das ist doch die Rentenversicherungspflicht, die ich meine.

Siehe Link: www.freie-berufe.de (Link ungültig) (Link ungültig)

 

Gruß uwe|r

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Hallo Uwe,

 

Ich wollte damit niemanden auf die Füße treten.

Nee bist Du nicht, keine Sorge :)

 

Sehe ich anders.

Aber weshalb - und wie? - denn es ist doch rechtlich sehr eindeutig geregelt? Ich lasse mich aber auch gern belehren, wenn ich mich hier irre.

 

Aber das ist doch die Rentenversicherungspflicht, die ich meine.

Ah ok, dann sind wir ja in diesem Punkt d'accord :)

 

Sorry, ich hatte Dein ursprüngliches Posting so verstanden, dass Du allgemein sagst Freiberufler = kein Unternehmer = Rentenversicherungspflicht. (Denn Freiberufler sind grundsätzlich nicht soz.vers.pflichtig, wovon es jedoch die in Deinem Link zitierten Ausnahmen gibt.)

 

Und mit der KSK legt der Staat sowieso dick drauf, ich denke mal der ist also gar nicht so glücklich über diese Versicherungspflicht der Autoren.

 

Viele Grüße

Mark

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Hi Mark!

 

 

Also subjektiv ("wird oft nicht als ernsthafter Beruf angesehen") oder objektiv ("ist kein Beruf")?

Natürlich rein subjektiv. Wie ich schon schrieb, in D. kann ja jeder schreiben. Das war nur überspitzt von mir formuliert.

 

Klar kannst Du das, aber weshalb? GmbH würde sich u.U. lohnen, je nach a) steuerlicher und b) haftungsrechtlicher Ausgestaltung. Ich-AG dreht sich ja eh nur um Förderung - natürlich auch als Autor möglich, aber dazu musst Du die Arbeitsagentur von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit überzeugen - viel Spaß Cool

Das gefällt mir! ;D

 

Das mit der Vorsteuer hatte ich übrigens anders in Erinnerung. Aber offenbar täuscht diese manchmal. Danke für den Hinweis.

 

Gruß uwe|r

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Hallo Mark!

 

Und mit der KSK legt der Staat sowieso dick drauf, ich denke mal der ist also gar nicht so glücklich über diese Versicherungspflicht der Autoren.
Das kann ich mir denken! Ein reines Zuschußgeschäft für den Staat.

 

Gruß uwe|r

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Natürlich rein subjektiv. Wie ich schon schrieb' date=' in D. kann ja jeder schreiben. Das war nur überspitzt von mir formuliert.[/quote']

Ah ok, vollkommen einverstanden!

 

Das mit der Vorsteuer hatte ich übrigens anders in Erinnerung. Aber offenbar täuscht diese manchmal. Danke für den Hinweis.

 

Gern geschehen! Die Option der Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen kann oft von Vorteil sein. (Kenne zumindest mehr Autoren, denen diese Regelung zum Nachteil gereicht hat, als umgekehrt...)

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Auch dies ist meine persönliche Meinung, keine Beratung oder Empfehlung.

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Natürlich rein subjektiv. Wie ich schon schrieb' date=' in D. kann ja jeder schreiben. Das war nur überspitzt von mir formuliert.[/quote']

 

Dazu übrigens: Du hättest mal das Gesicht einer potentiellen Vermieterin sehen sollen, der ich auf ihre Lieblingsfrage "...und was machen Sie beruflich..." (Hintergrund: verdienen Sie auch genug, um sich meine schöne Wohnung leisten zu können?) mit "Schriftsteller" geantwortet habe. Als die Kinnlade ganz unten war, konnte ich mir nicht verkneifen festzustellen "Wie ich sehe kennen Sie das Spitzweg-Gemälde auch. Aber keine Sorge, sooo schlimm ist ja Ihre Wohnung nicht, oder brauche ich hier einen Schirm?"

 

Viele Grüße

Mark

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Hallo Mark!

 

Aber weshalb - und wie? - denn es ist doch rechtlich sehr eindeutig geregelt? Ich lasse mich aber auch gern belehren, wenn ich mich hier irre.

Ich komme deswegen darauf, weil ich Erfahrung in dem Bereich Rentenversicherung/Krankenversicherung habe. Selbst als Unternehmer mußt du nachweisen, das du nicht scheinselbstständig bist, also mehr als einen oder x Auftraggeber hast. Und somit entweder rentenversicherungspflichtig bist oder nicht.

Selbst als Geschäftführer must du nachweisen, das du allein unternehmerisch entscheiden kannst.

 

Ich zitier mal aus meinem obigen Link:

"Auch unter den nichtverkammerten Freiberuflern gibt es Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI über die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) rentenversicherungspflichtig sind, da sie laut Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig gelten."

Aus dieser Ecke komme ich. Damit will ich jedoch niemanden etwas. Ich strebe ja selbst einmal diesen Status an.

 

Offenbar ist fast ganz D. sozial schutzbedürftig, damit die ihre marode Rentenkasse füllen können. Es wurden bis vor kurzem von Pflichtigen sogar eigens Aktiengesellschaften gegründet, um der Rentenversicherungspflicht zu entkommen. Dem hat man allerdings einen Riegel vorgeschoben.

 

Ich weiß schon: ich sehe es mit dem Unternehmer einfach zu eng. Aber ich hab es gleich gesagt: ich bin ...besserwisserisch... und heute auch mal engstirnig und uninformiert. ;)

 

"Wie ich sehe kennen Sie das Spitzweg-Gemälde auch. Aber keine Sorge, sooo schlimm ist ja Ihre Wohnung nicht, oder brauche ich hier einen Schirm?"

Die Antwort finde ich gut. Merk' ich mir ;D

 

Gruß uwe|r

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Hallo Uwe,

 

Ich weiß schon: ich sehe es mit dem Unternehmer einfach zu eng.

Vielleicht reden wir ja schlicht aneinander vorbei?

 

Es ging mir nur darum, dass Du meintest Freiberufler seien keine Unternehmer:

 

Ich weiß, dass hauptberufliche Autoren Freiberufler sind. Aber eben keine Unternehmer.  

Die Soz.vers.pflicht steht ja nochmal auf einem anderen Blatt.

 

Aber ich hab es gleich gesagt: ich bin ...besserwisserisch... und heute auch mal engstirnig und uninformiert. ;)

Okay, dann schalte ich auch mal den Besserwisser-Modus an (aber nur kurz und ausnahmsweise und weil's schon so spät ist) :)

 

<besserwisser>

Unternehmer ist definiert in § 14 Abs. 1 BGB:

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Das ist ja ziemlich eindeutig definiert und trifft exakt auf den selbständigen Schriftsteller zu.

 

Freie Berufe dann in §18 EStG:

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

</besserwisser>

 

Also ist ein Selbständiger eine spezielle Form des Unternehmers und ein Freiberufler wiederum eine spezielle Form der selbständigen Tätigkeit.

 

Ergo Freiberufler = Selbständiger = Unternehmer.

 

q.e.d. ;)

 

Viele Grüße

Mark

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Hallo Uwe,

ich kann dir leider deine Fragen nicht beantworten, weil ich in Frankreich lebe und mich in D. nicht mehr auskenne. In F. müssen freiberufliche Künstler tatsächlich eine Personenfirma gründen. Dort zahlen auch Unternehmer Renten-, Sozial und Arbeitslosenversicherung.

Ansonsten schließe ich mich Marks Gleichung an.

Um was geht es dir denn eigentlich? Barbara hat schön beschrieben, dass man gleichzeitig Künstler und Unternehmer sein kann, ohne schizophren werden zu müssen.

Schöne Grüße,

Petra

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Ist es nicht so, dass man ab einem gewissen Jahreseinkommen in die Künstlerkrankenkasse eintreten kann/muss, die dann auch Rente abführt? Sage das nur, weil das Nichteinzahlen von Rentenbeiträgen genannt wurde. (Aber genau kenne ich mich mit dieser Kasse auch nicht aus)

 

LG

Joy

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Ist es nicht so' date=' dass man ab einem gewissen Jahreseinkommen in die Künstlerkrankenkasse eintreten kann/muss, die dann auch Rente abführt?[/quote']

 

Ja, ist aber nicht die Künstlerkrankenkasse, sondern die Künstlersozialkasse, siehe (Link ungültig)

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Aber bzgl. "abführen", wie schon in einem anderen Thread geschrieben:

 

Die KSK finanziert sich ja nicht selbst aus den Beiträgen. Sie leitet die Beiträge nur weiter (die Rentenbeiträge an die Rentenversicherung, die Krankenbeiträge an die Krankenversicherung, die Pflegebeiträge an die Pflegeversicherung). Es läuft also schlicht durch, egal wieviel eingezahlt wird. Es erfolgt keine "Umverteilung" und Mitglieder mit hohen Beiträgen finanzieren die Mitglieder mit niedrigen Beiträgen nicht mit.

 

Der Knackpunkt: Zu den weitergeleiteten von den Mitgliedern selbst gezahlten Beiträgen gibt die KSK nochmal denselben Betrag (den Quasi-"Arbeitgeber"-Anteil) hinzu. Diese zusätzlichen Summen müssen nun anderweitig finanziert werden, eben aus den oben besagten Quellen.

 

Je mehr Mitglieder -> desto höher der Finanzierungsbedarf.

 

Je mehr Einzahler -> desto höher der Finanzierungsbedarf.

 

Je mehr Einkommen gemeldet -> desto höher der Finanzierungsbedarf.

 

Viele Grüße

Mark

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Hallo Mark!

 

Du hast recht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Schriftsteller Unternehmer...

 

m.c. :-/

 

...was ich ja auch gut finde für uns :)

 

Gruß uwe|r

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Könnte mir evtl. jemand Licht ins Dunkel bringen? Problem: habe einen Vertrag für eine Lesung bekommen, wo drinsteht, dass der Veranstalter automatisch davon ausgeht, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin, wenn ich keine Bescheinigung vorlege, dass ich umsatzsteuerbefreit bin.

Logisch, dass ich bei meinen geringen Einkünften umsatzsteuerbefreit bin, aber so ne Bescheinigung hat noch nie jemand von mir verlangt und dürfte laut Finanzamt auch keiner verlangen, weil Finanzämter für Privatpersonen sowas gar nicht ausstellen. Ich kann mich also auf den Kopf stellen, kriege aber so ne Bescheinigung nicht.

Habe also vermutet, wenn ich diese Befreiung nicht vorlege, dass die automatisch Umsatzsteuer von meinem Honorar abziehen. Die sagen, nee, das ist nicht der Fall.

Wie würdet Ihr denn diese Formulierung verstehen?

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Hallo Eleonora,

normalerweise formulierst du doch gemeinsam mit deinem Verlag? Ansonsten ist das ganz einfach: Nichtzutreffendes streichen.

Ich kenne es mit Ankreuzen: Umsatzsteuerpflichtig / nicht umsatzsteuerpflichtig

 

Noch ein Tipp: Ich lasse in meine Verträge immer ein Nettohonorar eintragen, zahlbar ohne Abzüge plus Spesen am Ende des Abends. So habe ich meine feste Summe und die geht nur mein Finanzamt was an. Wäre ich also umsatzsteuerpflichtig, würde ich die auf diese Summe draufsetzen und entsprechend ankreuzen.

 

Alles andere geht den Veranstalter nichts an, der darf auch keine Bescheinigungen einfordern.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Dass er keine Bescheinigungen verlangen darf, wird den Veranstalter vermutlich wenig interessieren. Er tut's ja und verweist auf seine Hausjuristen, die sich damit "absichern" wollen.

 

Ich will mir auch sicher sein, dass ich mein volles Honorar bekomme. Nur trau ich mich nicht, im Vertrag rumzustreichen. Beim vereinbarten Honorar steht aber "brutto" dahinter. Hätt ich das mal alles vorher gewusst.

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Hallo Eleonora,

Ich will mir auch sicher sein' date=' dass ich mein volles Honorar bekomme. Nur trau ich mich nicht, im Vertrag rumzustreichen. Beim vereinbarten Honorar steht aber "brutto" dahinter. Hätt ich das mal alles vorher gewusst.[/quote']

Mit Steuern in D. bin ich leider überfragt, aber kann dir da im Verlag keiner helfen? Die machen das doch nicht zum ersten Mal?

Wenn du nicht herumstreichen möchtest, setzt du einfach hinzu: nicht umsatzsteuerpflichtig.

Wenn der Veranstalter beim Brutto allerdings schon deine US draufgeschlagen hat, wird er sie dann auch wieder abziehen. Deshalb die Garantiegage...

 

Ich hab das noch nie erlebt, dass einer mit dem Vertrag kleinlich war - in der Regel ist das reine Formsache, eine mündliche Absprache täte es genauso.

Also im Ernstfall würde ich den Verlag vermitteln lassen.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Liebe Petra,

das hat aber mit dem Verlag nichts zu tun, das ist ein anderer Veranstalter und die haben mir den Vertrag einfach in der Form vorgelegt.

 

Die Lesung ist auch nicht über meinen Verlag zustande gekommen und ich glaube nicht, dass die mir da irgendwie helfen können.

 

Vielleicht sehe ich auch einfach etwas zu schwarz und es ist alles nur zu meinem Vorteil. :-/

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