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Gabi

Agenten und Preisgelder

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Hi!

Langsam habt ihr mich ja nun überzeugt, daß ein Agent keine schlechte Sache ist.

 

Mich würde mal interessieren, ob ein Agent auch an Preisgeldern, Wettbewerbsgewinnen oder Stipendien beteiligt wird, die sich auf ein Buch beziehen, das er vermittelt hat oder das er vermitteln will. Hat er damit überhaupt etwas zu tun? Oder geht es tatsächlich nur um Verlagskontakte, Verträge etc. Oft ist es ja bei unveröffentlichten MS gekoppelt, daß im Falle eines Gewinns ein Preisgeld und ein Vertrag rausspringt. In Letzteres wird er dann sicher auch verwickelt werden, aber das Preisgeld ist eigentlich kein Honorar, sondern ein Gewinn, oder? Ein Stipendium ist ein Fördergeld, das ich natürlich ggf. bekomme, um ein Buch fertig zu stellen. Das ist auch kein Honorar oder? Wie verhält es sich damit? Ich frage das, weil ich mich ab und zu an solchen Dingen beteilige, bzw mich bewerbe.

 

Natürlich ist letzten Endes entscheidend, was im Vertrag steht, aber mich würde mal interessieren, was allgemein so üblich ist.

 

Viele Grüße

Gabi

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Hallo,

 

ein Agent bekommt seine Prozente regelmäßig nur aus den entgeltlichen Verträgen, die durch seine Vermittlung abgeschlossen werden, d. h. er ist an allen Erlösen beteiligt, die aufgrund einer Rechteübertragung durch den Autor an Dritte zustandekommen. Das gilt auch mittelbar, d. h. wenn unter Mitwirkung des Agenten Rechte an einen Verlag übertragen wurden, der dann später wiederum Lizenzen vergibt und hieraus Erlöse erzielt. Auch an diesen Erlösen ist der Agent beteiligt, weil sie auf dem ursprünglichen Verlagsvertrag basieren.

 

Voraussetzung ist aber stets eine anfängliche entgeltliche Rechteübertragung des Autors durch Vermittlung des Agenten.

 

Preis- und Fördergelder fallen ebenso wie etwa die Ausschüttungen der VG Wort nicht darunter, denn der Autor überträgt hierbei keine Rechte, der Agent hat in diesem Fall keine originäre Leistung erbracht, welche eine Honorarpflicht auslösen könnte. Der Autor erhält Preis- und Fördergelder vielmehr unabhängig von einer entgeltlichen Rechteübertragung/verwertung, es sei denn, an die Ausschüttung des Preisgeldes/Fördergeldes wäre eine zusätzliche geldwerte Gegenleistung des Autors geknüpft (Abschluss eines Verlagsvertrages zu bestimmten Bedingungen, Anrechnung auf Garantiehonorar o. ä.).

 

Anderes gilt nur, wenn es ausdrücklich in einem Agenturvertrag vereibart ist. Das mag es im Einzelfall geben, aber aus den Standardverträgen sind mir derartige Fälle nicht bekannt.

 

LG,

eva v.

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