Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Aufhebungsverträge sind ja immer wieder mal Thema. 
In der September-Ausgabe von der selfpublisher, gibt es nun einen hilfreichen Artikel von Rechtsanwalt Christian Russ:

"Wenn ich als Autorin mein Buch im Selfpublishing herausbringen will, das zuvor in einem Verlag erschienen ist, wie ist das dann mit der Vorlage? Kann ich die Verlagsversion verwenden (etwa indem ich das Buch einscanne), die ja durch das Verlagslektorat besser sein sollte als mein ursprüngliches Manuskript? Oder darf ich das nicht? Und wie ist es mit dem Cover? Brauche ich ein neues? 
Immer vorausgesetzt, dass die Rechte an dem Werk wieder bei mir liegen, weil der Verlag keine neue Auflage herausbringen will."

Lesbar in der kostenlosen Leseprobe: https://www.autorenwelt.de/magazin/der-selfpublisher/archiv/der-selfpublisher-32025

 

 

Weihnachtliche Kurzkrimis von stimmungsvoll bis heiter: Punsch, Plätzchen & Pistolen.

Buchhändlerin Tamsin erbt überraschend einen Dorfbuchladen und zieht von London aufs Land: Band 1 der (Nicht-;))Katzenromane.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten schrieb GesineS:

Aufhebungsverträge sind ja immer wieder mal Thema. 
In der September-Ausgabe von der selfpublisher, gibt es nun einen hilfreichen Artikel von Rechtsanwalt Christian Russ:

"Wenn ich als Autorin mein Buch im Selfpublishing herausbringen will, das zuvor in einem Verlag erschienen ist, wie ist das dann mit der Vorlage? Kann ich die Verlagsversion verwenden (etwa indem ich das Buch einscanne), die ja durch das Verlagslektorat besser sein sollte als mein ursprüngliches Manuskript? Oder darf ich das nicht? Und wie ist es mit dem Cover? Brauche ich ein neues? 
Immer vorausgesetzt, dass die Rechte an dem Werk wieder bei mir liegen, weil der Verlag keine neue Auflage herausbringen will."

Lesbar in der kostenlosen Leseprobe: https://www.autorenwelt.de/magazin/der-selfpublisher/archiv/der-selfpublisher-32025

Gut, dass du das noch mal angesprochen hast, Gesine. Die lektorierte Fassung kann man verwenden, wenn das Lektorat keine "eigene Schöpfungshöhe" erreicht hat, ansonsten muss man um Erlaubnis fragen. Beim Cover und beim  Titel ist es klar, dass man die nicht einfach verwenden kann. Ich habe das bei zwei Büchern so gemacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Stunden schrieb Christa:

Beim Cover und beim  Titel ist es klar, dass man die nicht einfach verwenden kann.

Kommt darauf an. ;) 

Wie Rechtsanwalt Christian Russ in dem Artikel schreibt: "Neuerdings sieht man auch Fälle, in denen das Cover komplett durch eine KI entwickelt wurde, daran gibt es kein Urheberrecht des Verlags."

 

Weihnachtliche Kurzkrimis von stimmungsvoll bis heiter: Punsch, Plätzchen & Pistolen.

Buchhändlerin Tamsin erbt überraschend einen Dorfbuchladen und zieht von London aufs Land: Band 1 der (Nicht-;))Katzenromane.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 10.9.2025 um 10:53 schrieb Christa:

Die lektorierte Fassung kann man verwenden, wenn das Lektorat keine "eigene Schöpfungshöhe" erreicht hat, ansonsten muss man um Erlaubnis fragen. 

Und wie ist wohl diese "eigene Schöpfungshöhe" definiert? Weiß das jemand? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb Dania:

Und wie ist wohl diese "eigene Schöpfungshöhe" definiert? Weiß das jemand? 

Das steht in dem Artikel vom Rechtsanwalt drin. Eine eigene Schöpfungshöhe erreicht das Lektorat, wenn längere und wesentliche Passagen vom Lektor/Lektorin übernommen wurden.

 

vor 4 Stunden schrieb GesineS:

Kommt darauf an. ;) 

Wie Rechtsanwalt Christian Russ in dem Artikel schreibt: "Neuerdings sieht man auch Fälle, in denen das Cover komplett durch eine KI entwickelt wurde, daran gibt es kein Urheberrecht des Verlags."

Normalerweise würde man(ich) das ja auch nicht übernehmen wollen. Ist es aber so gut, dass es nicht von einem Grafikergemachten zu unterscheiden ist, kann man es getrost verwenden. Aber wie kriegt man das nun wiederum heraus?::)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb Dania:

Ah, danke. Und wenn eben diese Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, dürfte der Verlag dann die Verwendung des lektorierten Textes trotzdem ausschließen? 

Es wird gut sein, wenn man den Verlag im Zweifelsfall kontaktiert. Bei meinem ersten SP-Verlagsbuch war das so. Sie hatten mir die Rechte zurückgegeben und nichts dagegen, dass ich es selbst nochmal veröffentlichen wollte.  Da gab es nämlich ein paar Stellen, die ich von der Lektorin übernommen hatte. Das Cover habe ich neu machen lassen, weil ich es sonst hätte kaufen müssen. Beim zweiten SP-Verlagsbuch habe ich Titel und Cover geändert, weil im Vertrag stand, dass der Titel dem Verlag gehöre. Also auf jeden Fall den Vertrag nochmal genau durchlesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...