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Empfohlene Beiträge

Wir hatten den Thread Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ja schon einmal, doch darin ging es um barrierefreie Websites. 

Seit dem 28. Juni 2025 müssen auch E-Books barrierefrei produziert werden: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ-E-Books/faq-e-book_node.html#doccfce7d6e-3840-4ca5-835d-02585dc9626ebodyText3

Für Selfpublisher scheint es laut literaturcafe.de noch keine Pflicht zu sein, wird aber empfohlen: Warum auch Selfpublisher handeln sollten
Wie geht ihr damit um? 


Alternativbeschreibungen für Bilder wendet man ja bereits in Social Media-Postings an, und meine E-Books enthalten wenige bis keine Fotos oder Grafiken. Anders bei Sachbüchern. Bei ausführlichen Beschreibungen für Grafiken stieß Klaudia Zotzmann-Koch bei der Neuauflage ihres Datenschutz-Buchs Dann haben die halt meine Daten. Na und‽ allerdings an Grenzen. Anscheinend müssen 125 Zeichen reichen.:-?

 

 

 

 

Weihnachtliche Kurzkrimis von stimmungsvoll bis heiter: Punsch, Plätzchen & Pistolen.

Buchhändlerin Tamsin erbt überraschend einen Dorfbuchladen und zieht von London aufs Land: Band 1 der (Nicht-;))Katzenromane.

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Es gibt Software-Programme, mit denen man die vorgeschriebene Barrierefreiheit testen kann. Und soweit ich das verstanden habe, geht es bei der Pflicht nur um neu veröffentlichte E-Books. Alle bereits veröffentlichten müssen nicht zwangsweise angepasst werden, Korrigiert mich, falls ich falsch liege.

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Ich frage mich, ob das eigentlich wirklich was bringen kann: Ein relevantes Bild, also eines, das "mehr als tausend Worte sagt", kann man doch nicht in 125 Zeichen erklären, oder? 

"Diagramm, das den Verlauf des Ölpreises und des Goldpreises für die letzten 150 Jahre zeigt und den Zusammenhang mit Wirtschaftskrisen" – sind schon 134 Zeichen, aber was hat man davon, wenn man es nicht sehen kann? :-[

Im Grunde funktioniert es nur für Bilder, die es eh nicht bräuchte. Ein Artikel über Fußball, auf halber Höhe "Bild, das einen Fußball im Gras liegend zeigt", dann weiter im Artikel. Und?

Mal wieder eins von diesen Gesetzen, die hauptsächlich gut gemeint sind, will mir scheinen. Und wir wissen ja, wovon "gut gemeint" das Gegenteil ist … 

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