Zum Inhalt springen
JürgenB

Aktuelle Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG WORT

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb JürgenB:

Das würde mich betreffen, zumindest meine ersten Publikationen. Doch wer zieht die Grenze und wo? Sind außer Bücher auch Originakartikel in wissenschaftlichen Journalen betroffen? Was ist mit Gastartikeln, die man irgendwann aus Gefälligkeit verfasst hat? Was ist mit Ko-Autorschaft bei mehreren Verfassern? Gehört Populärwissenschaftliches auch dazu? Wer garantiert, dass das gegebene Einverständnis nicht klammheimlich auf andere Werke ausgedehnt wird? Ein authentisch geschriebener Umweltkrimi oder SF-Roman könnte vielleicht ebenfalls ins Netz der KI-Fischer gehen. Ein Fass ohne Boden...

Ich finde das alles sehr bedenklich.

Es ist nicht leicht, sich in diesem Wust von Informationen zurechtzufinden. Vielleicht gibt folgender Artikel der VG Wort in etwa eine Antwort auf deine Frage. In den schon bestehenden Lizenzen, die dann ja auch unter die Erlaubnis zum Training der KI usw. fallen würden, ist das schon geregelt, und da fallen auch Artikel in Fachzeitschriften und Gastartikel darunter. Digitale Lizenzen VG Wort  Es wird immer vom "respektvollen Umgang" mit den Urheberrechten gesprochen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Luise:

Hier ein Link zu einem Statement von Lena Falkenhagen, Mitglied im Verwaltungsrat der VG Wort:

https://www.falkenhagen.de/2024/10/07/vg-wort-ki-lizenzen-was-tun/

Es gibt auch noch ein aktuelles Statement des Netzwerks Autorenrechte, dem einige andere Autorenverbände angeschlossen sind. Vorläufiges Fazit: Bei Befragungen sagten einige: Lieber ein bisschen Geld als gar keins, andere nein, ohne mich, ich lasse meine Werke nicht für das Training durch KI freigeben, dritte: Ja, wenn Geld und sonst alles stimmt. Es ist so, wie wir hier vermuten. Und alle Statements kommen zum selben Schluss: Den Datenklau durch ChatGPT etc. wird das überhaupt nicht verhindern. Sondern es ist der Versuch, wenigstens noch etwas für alle Autoren herauszuschlagen. Interessant fand ich auch den Hinweis, dass die KI umso mehr halluziniert, je mehr fiktive Anteile in den Werken enthalten sind. Netzwerk Autorenrechte

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 7.10.2024 um 17:46 schrieb Sebastian Niedlich:

Das. Ich verstehe es auch nicht und warum da überhaupt diskutiert werden muss. Es sollte selbstverständlich sein, dass die kein Material, was nicht gemeinfrei ist, nutzen dürfen. Es ist zum Haareraufen.

Das.

Ich schätze mal, es geht darum, die wild gewordene KI wenigstens ein bisschen einzuzäunen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bezeichnend der letzte Satz von Lena:

Natürlich kann die VG Wort mit eurer Einwilligung nur die *legale* Nutzung der Werke in firmeninternen generativen KI regeln. Sie kann nicht die *illegale* Nutzung durch ChatGPT und Co verhindern. Leider.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier noch die Stellungnahme des absoluten KI-Experten und Autors Kai Spriestersbach. Demnach werden die Einnahmen aus den KI-Lizenzen wohl niedriger sein als aus den normalen Lizenzen. Für wissenschafliche Autorínnen könnten sich aber neue Einnahmequellen erschließen. Kritisch sieht er auch den Haftungsausschluss bei Missbrauch des Veröffentlichungsrechts (die Unternehmen dürfen die Ergebnisse noch nicht mal in einem Blog veröffentlichen! ) Wichtig noch - wie es in den neuen Faq-Regeln der VGWort steht - dass man auch später noch die KI-Lizenz aus dem Vertrag herausnehmen kann, 6 Monate zum Ende des Jahres. Ich formuliere gerade einen Zweizeiler des Inhalts, dass ich das Training der KI an Autorenmaterial grundsätzlich ablehne und das auch nicht für unternehmensinternen Gebrauch zulassen möchte. Handlungsoptionen Zustimmung oder Widerspruch

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...