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JürgenB

Aktuelle Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG WORT

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Was haltet Ihr von dieser Änderung? Stimmt Ihr zu?

"Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 1. Juni 2024 Änderungen des Wahrnehmungsvertrags der VG WORT beschlossen. Dabei wurde der Wahrnehmungsumfang in § 1 Abs. 1 Nr. 37 um eine Rechteeinräumung erweitert, mit der die VG WORT in die Lage versetzt werden soll, Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen. Ferner wurde die Formulierung der Rechteeinräumung in § 1 Abs. 1 Nr. 36, die schon bislang eine Vergabe von Lizenzen an Unternehmen und Behörden ermöglicht, an den Wortlaut der neuen Nr. 37 angepasst."

A mind is like a parachute. It doesn´t work if it is not open (Frank Zappa)

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Ah, doppelpost von mir. Darauf hatte ich gerade im KI-Thread hingewiesen ...

vor 3 Stunden schrieb JoergR:

Die VG-Wort schickt gerade eine Änderung ihres Wahrnehmungsvertrages herum. Darin geht es um die Erweiterung der Rechte, die sie im Namen von Autoren und Verlagen wahrnimmt. Konkret soll es Unternehmen und Behörden ermöglicht werden, rechtmäßig erworbene Texte für KI-Zwecke zu nutzen. Dies umfasst das Training von KI-Systemen, die interne Nutzung der Texte und der durch KI erzeugten Ergebnisse. Die VG-Wort selbst verarbeitet dabei keine Inhalte, sondern schafft den rechtlichen Rahmen für deren Nutzung durch Dritte. Ziel ist es, die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke für KI-Anwendungen zu standardisieren und zu vereinfachen, ohne dass individuelle Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Nutzern notwendig werden.
Dieser Änderung muss nicht zugestimmt werden, man hat 6 Wochen Zeit für einen Wiederspruch.

Bearbeitet von JoergR
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vor 1 Stunde schrieb JürgenB:

Was haltet Ihr von dieser Änderung? Stimmt Ihr zu?

"Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 1. Juni 2024 Änderungen des Wahrnehmungsvertrags der VG WORT beschlossen. Dabei wurde der Wahrnehmungsumfang in § 1 Abs. 1 Nr. 37 um eine Rechteeinräumung erweitert, mit der die VG WORT in die Lage versetzt werden soll, Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen. Ferner wurde die Formulierung der Rechteeinräumung in § 1 Abs. 1 Nr. 36, die schon bislang eine Vergabe von Lizenzen an Unternehmen und Behörden ermöglicht, an den Wortlaut der neuen Nr. 37 angepasst."

Danke für den Hinweis, @JürgenB und @JoergR. Habe gleich in mein Postfach geschaut und den geänderten Wahrnehmungsvertrag gefunden. Er gilt als angenommen, wenn man nicht bis zum 29. November widerspricht. Dass daraus Nachteile entstehen könnten, habe ich nicht gesehen. Es geht also nur noch darum, ob man einen Brief oder eine Mail an die VG Wort schreiben und ob man den Widerspruch begründen muss.

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vor 2 Stunden schrieb JürgenB:

Was haltet Ihr von dieser Änderung? Stimmt Ihr zu?

Ich habe soeben widersprochen.
Warum sollte ich das Ergebnis monatelanger Arbeit unentgeltlich an ein Unternehmen abtreten, das Werke von mir nutzt, um seien interne (hahaha) KI zu trainieren und damit versuchen wird, seinen Umsatz zu steigern?
Wer will denn später noch wie nachweisen, was aus so einem Vorgang rechtswidrig in externe Produkte und Dienstleistungen geflossen ist und was das Unternehmen brav intern bei sich behalten hat? Da dürfte ein langwieriger Rechtsstreit mit höchst ungewissem Ausgang anstehen. Pro Unternehmen.

Daher von mir keine Carte Blanche.

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Ich werde selbstverständlich auch widersprechen. Vorher will ich mir aber noch über das Ausmaß dieser Änderungen klarwerden. Montasser hat es auf den Punkt gebracht: Die VG Wort verkauft die Interessen ihrer Mitglieder, die sie eigentlich vertrauensvoll wahren sollte, an die KI-Industrie! In ihrer Lizenz-Politik wollen sie diese Industrie davor bewahren, umständlich mit allen Urhebern einzelne Nutzungsrechte aushandeln zu müssen. Es ist aber keine Rede davon, dass diese Lizenzgelder dann an die Urheber ausgeschüttet werden. Montasser sagt auch, dass viele Urheber wohl gar nicht widersprechen werden. Wohl weil sie gar nicht mitkriegen, wie ihnen da geschieht.8-)

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Vielleicht sollten wir als Forum darauf auch (unabhängig vom privaten Widersprich) gemeinsam antworten, weil: 

vor 29 Minuten schrieb Christa:

Montasser hat es auf den Punkt gebracht: Die VG Wort verkauft die Interessen ihrer Mitglieder, die sie eigentlich vertrauensvoll wahren sollte, an die KI-Industrie!

Ich finde, sowas muss stärker publik werden. 

Im Moment gibt es auch eine Petition der Musiklehrer, weil dort etwas an der Umsatzsteuer geändert werden soll. Man befürchtet, dass viele Eltern ihren Kindern dann keine Musikschule mehr bezahlen (können). Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Künstler, vor allem seit Corona, eh nicht zur bestversorgten Berufsgruppe gehören.

Bearbeitet von KerstinH
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vor 37 Minuten schrieb KerstinH:

Vielleicht sollten wir als Forum darauf auch (unabhängig vom privaten Widersprich) gemeinsam antworten, weil: 

Ich finde, sowas muss stärker publik werden. 

Im Moment gibt es auch eine Petition der Musiklehrer, weil dort etwas an der Umsatzsteuer geändert werden soll. Man befürchtet, dass viele Eltern ihren Kindern dann keine Musikschule mehr bezahlen (können). Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Künstler, vor allem seit Corona, eh nicht zur bestversorgten Berufsgruppe gehören.

Beim privaten Widerspruch kommt es auch auf die Begründung an, denn es heißt, der Widerspruch müsse ausdrücklich erfolgen. Holger und Sebastian haben das bestimmt so gemacht. Also etwa: Hiermit widerspreche ich den Änderungen im VG-Wort-Vertrag, weil ich nicht  bereit bin, Unternehmen die Nutzung meiner Arbeit für das Weitergeben, das Teilen und das Training von KI-Systemen zu gestatten. Wichtig wäre es zunächst mal, dass möglichst viele Urheberínnen dem widersprechen. Ein Offener Brief, eine Petition (an den Bundestag?) Offener Brief wo? Montasser hat das ja im Buchreport schon gemacht.

vor 25 Minuten schrieb Sebastian Niedlich:

Hab auch gerade widersprochen und mich da recht ... deutlich und salopp ausgedrückt.

So langsam habe ich den Eindruck, dass alle bescheuert sind ...

Denn sie wissen nicht, was sie tun. Oder doch?

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Lisa Graf, Autorin, Kollegin im SYNDIKAT und Mitglied des Vorstandes der VG Wort, hat an anderer Stelle dazu folgendes geäußert (Zitat):

 

"Betreff: VG Wort Wahrnehmungsvertrag.

Ich versuche, zusammen fassen, was die Anpassung bedeutet, von der heute alle Wahrnehmungsberechtigten per Mail informiert wurden.
Und fange mal ganz vorne an:

(1) Die derzeitige Gesetzeslage mit §44b des UrhG zu Text und Data Mining (TDM) besagt, dass dieses ohne Vergütung geschehen kann, und sich Autoren nur mit einem maschinen-lesbaren Opt-Out davon "befreien" können.
(2) Dieses Gesetz wurde auf den letzten Drücker in die EU Richtlinie von 2019 gepresst (art 4, 2019/790 EU)) und trat 2021 in Kraft. Müßig, zu erwähnen, dass das Netzwerk Autorenrechte Abgeordnete warnte, dass es Kräfte gäbe, die das ungünstig auslegen werden.
(3) Obwohl niemand von generativer KI im Jahr 2019 sprach, so nutzen - oder missbrauchen? - zahlreiche GenKI-Entwickler dieses Gesetz heute, um sich Material inklusive Buchwerke einzuverleiben, ohne zu vergüten, ohne zu lizenzieren. Ihre Behauptung, TDM sei GenKI-Entwicklung, wurde übrigens jüngst durch eine wissenschaftliche Studie widerlegt, zu finden in meiner Timeline oder beim Netzwerk Autorenrechte
(4) Was macht nun die VG Wort? Sie geht von folgendem aus:
(a) GenKI oder KI-Entwicklung ist nicht TDM, und muss vergütet und lizenziert werden.
(b) Die wenigsten Urheber haben je in ihren Verträgen das explizite Recht der Nutzung ihrer Werke für TDM, oder für GenKI, oder für KI-Entwicklung, übertragen.
(c) Ergo: diese Rechte sind Exklusivrechte des Urhebers. Er kann sie übertragen oder behalten.
(d) Die Änderung des Wahrnehmungsvertrages setzt genau da an: dass es dem Urheber ermöglicht wird, zu lizenzieren. Oder auch: Widerspruch einzulegen und zu sagen: Naa. Mag net.

Zu den geplanten Lizenzen:
(1) Sie sind _nicht_für Unternehmen wie Meta, Open Ai, Alphabet usw. gedacht.
(2) Es sind Unternehmenslizenzen für ausschließlich interne Nutzung, z.B. bei Patentämtern, Logistikunternehmen, Chemische Industrie, etc.
(3) Die Nutzung der Werke wird nicht dafür genutzt einen Output herstellen zu lassen, der in Konkurrenz zum Werk steht.
(4) Sie werden vergütet.

Zur persönlichen Entscheidung:
Im Netzwerk Autorenrechte haben wir im Vorfeld der MV der VG Wort eine Umfrage erstellt und die geplante "KI-Lizenz" debattiert. Ihr müsst Euch an Eure Vorstände wenden und um Erläuterungen bitten. Wir machten auch eine Umfrage, um heraus zu finden:
Wenn Du Geld bekämst für eine Nutzung Deines Werkes zu einer KI-Entwicklung, die _nicht_ bei Open Ai und Konsorten statt findet, sondern um textbasierte Systeme inkl. z.B. Sprachsteuerung oder Suchmaschinen innerhalb von z.B. Patentämtern, zu gewähren, würdest Du?
- Ein Teil der Kollegen sagte: Besser ein bisschen Geld als kein Geld, und eh wird mich Text-KI nicht ersetzen können.
Ein anderer Teil sagte: Nein, ich möchte das grundsätzlich nicht, ich lehne das aus Gründen ab.
Wieder ein Teil sagte: Nur unter bestimmten Bedingungen: Geld, begrenzte Laufzeit, Transparenz.
Die Stimmungslage ist folglich divers.

Grundsätzlich ist die unternehmesinterne KI-Lizenz insofern ein Novum, da es die vergütungsfreie, also ungefragte und unbezahlte Nutzung, die zurzeit KI-Unternehmen aus dem TDM-Artikel ableiten, ablehnt, und stattdessen sagt:
Wenn Nutzung, dann fragen, dann Lizenz, dann Geld.

Ihr könnt mit einem Zweizeiler widersprechen, dass die Vg Wort dieses Recht für Euch wahrnimmt und lizenziert.
Entsprechend wird es dann auch keine anteilige Vergütung dafür geben.
Der Widerspruch gilt für das gesamte Repertoire, auch für alle Pseudonyme.

Es ist absehbar, dass zumeist Fachbücher verwendet werden; Anekdote: In Norwegen wurde ein Experiment der Nationalbibliothek gemacht, bei dem u.a. heraus kam, dass eine Text-KI umsomehr "halluziniert", je mehr Fiction ihr Basismodell enthielt. Oder, anders gesagt: für eine technisch orientierte, betriebsinterne, nicht für öffentliche Produkte genutzte Textbasierte KI, werden belletristische Texte weitesgehend uninteressant sein.

Das soll aber niemand davon abhalten, zu widersprechen.

Im Angesicht der Umfrageergebnisse s.o., haben wir als Verwaltungsräte beschlossen, der KI-Lizenz eine Chance zu geben um klar zu machen:
Du darfst keine Werke nutzen ohne zu fragen, zu zahlen, und sauber und transparent zu lizenzieren mit jeweiligen Bedingungen. Das ist für KI-Entwickler eine harte Nuss.

Andererseits MUSS gewährleistet sein, dass jede(r) Autor:in "nein, danke", sagen kann, da ihr dieses Recht gehört, was mit der Widerspruchsmöglichkeit angeboten wird.

Ihr könnt jetzt widersprechen, aber natürlich auch jederzeit danach, dann wird es nur zu einem anderen Zeitpunkt wirksam, und bis dahin ggfs lizenzierte Werke sind dann bereits in einem Zyklus einer KI-Entwicklung (intern, _nicht_ ChatGPT und Co), enthalten."

Roland Muller: EISRAUSCH (erschienen am 13.08.2024 als Aufbau Taschenbuch, Hörbuch und E-Book)

https://roland-mueller-thriller.de und https://www.cafedigital.de

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"Die Änderung des Wahrnehmungsvertrages setzt genau da an: dass es dem Urheber ermöglicht wird, zu lizenzieren. Oder auch: Widerspruch einzulegen und zu sagen: Naa. Mag net."

(4) "Sie werden vergütet." Und dann? An alle Urheber ausgeschüttet? Oder nur an die Fachbuchautoren, denn unsere belletristischen Werke seien ja offenbar nicht davon  betroffen.

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Es gibt gerade sehr viel Wirbel um die Änderung. Ich habe heute morgen auch die Email bekommen von der VG Wort und war gelinde gesagt irritiert.

Ich habe übrigens die Textstelle, die Roland oben zitiert, auch in einem anderen Forum gelesen, aber da wurde sie Nina George zugeschrieben.

EDIT: Sie ist von Nina George, habe es gerade auf Facebook gesehen.

Bearbeitet von Ulrike
Ulrike Hartmann | Autorin & Schreibmentorin
 
Inspiriert schreiben.
Workshops und Beratung zu Handwerk und Inspiration
 
 

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Christa:

Beim privaten Widerspruch kommt es auch auf die Begründung an, denn es heißt, der Widerspruch müsse ausdrücklich erfolgen.

Es reicht wenn du "ich wiederspreche ausdrücklich" schreibst. Eine Begründung ist nicht nötig.

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vor 1 Stunde schrieb RolandM:

(c) Ergo: diese Rechte sind Exklusivrechte des Urhebers. Er kann sie übertragen oder behalten.
(d) Die Änderung des Wahrnehmungsvertrages setzt genau da an: dass es dem Urheber ermöglicht wird, zu lizenzieren. Oder auch: Widerspruch einzulegen und zu sagen: Naa. Mag net.

Ich verstehe, dass die VG Wort sich quasi zwischen dieses EU-Gesetz und den ungeschützten Autor stellt. (Wieso kam das Gesetzt eigentlich schon 2019, wo von KI noch gar keine Rede war?) Aber wie soll das denn laufen? Wird da eine einmalige Lizenz verhandelt oder für jedes Unternehmen eine? Und wieso kann ich nicht einzelne Texte freigeben oder Widerspruch einlegen, gesetzt den Fall, ich schriebe Fachbücher und Belletristik? Bekommt die VG Wort Provision? Wer zahlt die?

Und überhaupt finde ich diese Praxis, dass ich neuerdings ständig widersprechen müssen soll, weil sich ansonsten jeder an meinem Eigentum bedienen darf, ein Unding.

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Ist doch kein grundsätzliches Problem. Wenn ich ablehne, ändert das nichts an meinem Status und meiner Mitgliedschaft in der VG Wort. Also kann das jeder frei entscheiden. So oder so. Ich denke, wir werden in den kommenden Monaten/Jahren noch häufiger mit derleit konfrontiert werden.

Roland Muller: EISRAUSCH (erschienen am 13.08.2024 als Aufbau Taschenbuch, Hörbuch und E-Book)

https://roland-mueller-thriller.de und https://www.cafedigital.de

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vor 4 Stunden schrieb RolandM:

Lisa Graf, Autorin, Kollegin im SYNDIKAT und Mitglied des Vorstandes der VG Wort, hat an anderer Stelle dazu folgendes geäußert (Zitat):

-> Die derzeitige Gesetzeslage mit §44b des UrhG zu Text und Data Mining (TDM) besagt, dass dieses ohne Vergütung geschehen kann, und sich Autoren nur mit einem maschinen-lesbaren Opt-Out davon "befreien" können.

-> GenKI oder KI-Entwicklung ist nicht TDM, und muss vergütet und lizenziert werden.

-> Die Änderung des Wahrnehmungsvertrages setzt genau da an: dass es dem Urheber ermöglicht wird, zu lizenzieren.

-> Sie sind _nicht_für Unternehmen wie Meta, Open Ai, Alphabet usw. gedacht.

-> Es sind Unternehmenslizenzen für ausschließlich interne Nutzung, z.B. bei Patentämtern, Logistikunternehmen, Chemische Industrie, etc.

-> Wenn Du Geld bekämst für eine Nutzung Deines Werkes zu einer KI-Entwicklung, die _nicht_ bei Open Ai und Konsorten statt findet, sondern um textbasierte Systeme inkl. z.B. Sprachsteuerung oder Suchmaschinen innerhalb von z.B. Patentämtern, zu gewähren, würdest Du?

-> Grundsätzlich ist die unternehmesinterne KI-Lizenz insofern ein Novum, da es die vergütungsfreie, also ungefragte und unbezahlte Nutzung, die zurzeit KI-Unternehmen aus dem TDM-Artikel ableiten, ablehnt, und stattdessen sagt: Wenn Nutzung, dann fragen, dann Lizenz, dann Geld.

-> Im Angesicht der Umfrageergebnisse s.o., haben wir als Verwaltungsräte beschlossen, der KI-Lizenz eine Chance zu geben um klar zu machen:
Du darfst keine Werke nutzen ohne zu fragen, zu zahlen, und sauber und transparent zu lizenzieren mit jeweiligen Bedingungen. Das ist für KI-Entwickler eine harte Nuss.

-> Ihr könnt jetzt widersprechen, aber natürlich auch jederzeit danach, dann wird es nur zu einem anderen Zeitpunkt wirksam, und bis dahin ggfs lizenzierte Werke sind dann bereits in einem Zyklus einer KI-Entwicklung (intern, _nicht_ ChatGPT und Co), enthalten."

Ich verstehe nicht, was der Beweggrund für diese "KI-Lizenz" sein soll. Soll ich damit zustimmen, dass Chemie- und Medizinunternehmen mit dem Inhalt meiner Fach- und Sachbücher ihre interne Forschung und Entwicklung KI-gestützt verbessern können? Dass KIs in Fachgebieten besser trainiert werden können? Dass Patentanmeldungen besser untersucht und bewertet werden können?

Das erscheint mir noch problematischer als bei den "großen KI-Firmen". Bei diesen großen Unternehmen möchte man mit den Trainingsdaten eine leistungsfähige KI entwickeln. Bei diesen fachspezifischen KIs helfe ich direkt dabei, dass Firmen besser Geld verdienen können, indem sie ihre Produkte verbessern und schnellere, effektivere Entwicklungen vorantreiben, um ihre "Time to Market" zu optimieren und den "Shareholder Value" in die Höhe zu treiben.

Was mich stört, ist, dass sich die VG Wort zum Steigbügelhalter der Industrie macht, um dieser die KI-gestützte Wertschöpfung mit Hilfe unserer Bücher so einfach wie möglich zu gestalten.

Wie viel bleibt dabei für mich übrig? Hat mich jemals jemand gefragt, was ich darüber denke und wie viel ich dafür erhalten sollte?

Wie viele KIs wird es denn in den jeweiligen Fachgebieten geben? Vielleicht 2 bis 4 für die Elektronik, meinem Bereich? Und was bekomme ich dann für die 2-4 digitalen Exemplare meines Buches? Wie viel Cent pro Buch ist es diesmal?

Bearbeitet von JoergR
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Sebastian Niedlich
vor 2 Stunden schrieb KerstinH:

Und überhaupt finde ich diese Praxis, dass ich neuerdings ständig widersprechen müssen soll, weil sich ansonsten jeder an meinem Eigentum bedienen darf, ein Unding.

Das. Ich verstehe es auch nicht und warum da überhaupt diskutiert werden muss. Es sollte selbstverständlich sein, dass die kein Material, was nicht gemeinfrei ist, nutzen dürfen. Es ist zum Haareraufen.

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vor einer Stunde schrieb JoergR:

Ich verstehe nicht, was der Beweggrund für diese "KI-Lizenz" sein soll. Soll ich damit zustimmen, dass Chemie- und Medizinunternehmen mit dem Inhalt meiner Fach- und Sachbücher ihre interne Forschung und Entwicklung KI-gestützt verbessern können? Dass KIs in Fachgebieten besser trainiert werden können? Dass Patentanmeldungen besser untersucht und bewertet werden können?

Das erscheint mir noch problematischer als bei den "großen KI-Firmen". Bei diesen großen Unternehmen möchte man mit den Trainingsdaten eine leistungsfähige KI entwickeln. Bei diesen fachspezifischen KIs helfe ich direkt dabei, dass Firmen besser Geld verdienen können, indem sie ihre Produkte verbessern und schnellere, effektivere Entwicklungen vorantreiben, um ihre "Time to Market" zu optimieren und den "Shareholder Value" in die Höhe zu treiben.

Was mich stört, ist, dass sich die VG Wort zum Steigbügelhalter der Industrie macht, um dieser die KI-gestützte Wertschöpfung mit Hilfe unserer Bücher so einfach wie möglich zu gestalten.

Wie viel bleibt dabei für mich übrig? Hat mich jemals jemand gefragt, was ich darüber denke und wie viel ich dafür erhalten sollte?

Wie viele KIs wird es denn in den jeweiligen Fachgebieten geben? Vielleicht 2 bis 4 für die Elektronik, meinem Bereich? Und was bekomme ich dann für die 2-4 digitalen Exemplare meines Buches? Wie viel Cent pro Buch ist es diesmal?

Ein paar unserer Fragen habe ich bei der VG Wort selbst, gleich am Anfang. gefunden (von heute).Unter "Faq, Fragen und Antworten" erfahre ich, dass es sich vor allem um wissenschaftliche Werke handeln wird (habe gleich an dich gedacht, Joerg). Und dass es dafür einen Ausgleich, eine Ausschüttung geben soll, über den die Mitgliederversammlung noch entscheidet. Bei der Ausschüttung kann dann nicht zwischen Belletristik und Wissenschaft unterschieden werden. Die VG Wort muss die Lizenz an jeden, der wolle, übergeben, da sie einem Abschlusszwang unterliegt. Dieser ganze Sachverhalt wird dann zum 1.1.25 wirksam.

Welche Schlüsse kann man nun daraus ziehen? Diejenigen die widersprechen, sind dann wohl auch von den Ausschüttungen ausgenommen, klar. Aber alle unterliegen doch gleichzeitig der Gefahr, von KI-Unternehmen wie ChatGPT für Trainingszwecke benutzt zu werden. Nur über die Lizenzen, die "ehrliche" Unternehmen erwerben, können für Autoren noch ein paar Euro abgezwackt werden. Oder wie seht ihr das?

Ich finde es auf jeden Fall schlecht kommuniziert von der VG Wort. Da kriegen alle heute eine Mail in den Briefkasten (auch die Verlage) und wissen nicht, was eigentlich los ist, müssen sich ihre Infos mühsam selbst zusammensuchen.  Wortreport zur neuen KI-Lizenz

Bearbeitet von Christa
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Ich finde diesen Tenor von "wir werden ja eh beklaut, so bekommt man vielleicht noch etwas dafür" ganz schlimm. Ich persönlich gebe mich da nicht kampflos geschlagen und glaube noch fest daran, dass Diebstahl ein Verbrechen ist, für dass man auch bestraft werden kann. Daher habe ich der Änderung auch widersprochen. Denn wenn ich hier zustimme, dann wird es noch viel schwieriger gegen Klau vorzugehen, wenn Unternehmen xy dann behauptet, es hätte die Erlaubnis dafür ja über Dritt- und Viert- und Fünftunternehmen gehabt, die über die VG Wort etc Lizenzen erhalten hatten für "interne System Trainings.", wie es da im Text so schön heißt.

Ich würde jedem, der bei einem Verlag unter Vertrag ist raten, beim Verlag nachzufragen, wie die denn auf das Schreiben antworten, denn Verlage sind auch bei VG Wort angemeldet.

 

Bearbeitet von JankaP
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Mich ärgern schon allein solche schwammingen Formulierungen wie : ( ...) mit der die VG WORT in die Lage versetzt werden soll, Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen.

Mir werden weder die Unternehmen und Behörden benannt, noch die konkrete Art der "Nutzungen".

vor 6 Stunden schrieb KerstinH:

Und überhaupt finde ich diese Praxis, dass ich neuerdings ständig widersprechen müssen soll, weil sich ansonsten jeder an meinem Eigentum bedienen darf, ein Unding.

Das kommt noch dazu.

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vor 6 Stunden schrieb KerstinH:

Und überhaupt finde ich diese Praxis, dass ich neuerdings ständig widersprechen müssen soll, weil sich ansonsten jeder an meinem Eigentum bedienen darf, ein Unding.

Das ist eine rein taktische und eine Zeitfrage. Wenn jeder zustimmen müsste, würde das ewig dauern. Beim Widerspruch kommen sie schneller durch, denn kaum haben alle verstanden, worum es geht, ist die Frist schon verstrichen.

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vor 2 Stunden schrieb JankaP:

Ich finde diesen Tenor von "wir werden ja eh beklaut, so bekommt man vielleicht noch etwas dafür" ganz schlimm. 

Das ist der Tenor. Und im Juni waren die Auszahlungen so großzügig, weil auch die Lizenzen an die Autorínnen ausgegeben wurden. Das empfinde ich jetzt als vorzeitiges Zuckerl, damit man schon auf die KI-Lizenzen vorbereitet ist. Und wenn sie mit jedem, aber auch jedem Lizenzen abschließen müssen, dann weiß ich wirklich nicht, was noch auf uns zukommt.

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vor 10 Stunden schrieb Christa:

Das ist eine rein taktische und eine Zeitfrage. Wenn jeder zustimmen müsste, würde das ewig dauern. Beim Widerspruch kommen sie schneller durch …

Das ist mir schon klar. Mir geht es um die Tatsache, dass so ein Vorgehen inzwischen gesellschaftskonform ist. 

vor 16 Stunden schrieb RolandM:

Ist doch kein grundsätzliches Problem. Wenn ich ablehne, ändert das nichts an meinem Status und meiner Mitgliedschaft in der VG Wort. Also kann das jeder frei entscheiden.

Für mich ist es genau das: ein grundsätzliches Problem. Ich werde zum Widerspruch gezwungen, ansonsten bedienen sich Fremde rechtmäßig (!) an meinem Eigentum. Das ist, als müsstest du an deinem Auto ein Extra-Schild anbringen, dass es nicht geklaut werden darf, andernfalls dürften andere (aber nicht jeder) es rechtmäßig mitnehmen und ihrerseits gewinnbringend (!) nutzen. Aber nur eine bestimmte Gruppe bekommt da ein Sonderrecht eingeräumt, mit deinem Eigentum Geld zu machen, nämlich deine direkte Konkurrenz. Vielleicht müssen sie einen bestimmten Betrag dalassen, aber bestimmt nicht den, den eine eigene Anschaffung (rsp. ein selbst recherchiertes und geschriebenes Buch) sie gekostet hätte.

Dieses Vorgehen der Umkehr der Begrifflichkeit wurde damals (mit zugegeben anderer Intention, dafür aber mit emotionaler bzw. moralischer Erpressung) bei der Organspende auch versucht, ging aber nach zähem Ringen letztlich nicht durch, weil man den Sachverhalt der „Spende“ verletzt sah.

Was ich richtig finde. Generell gehört mein Eigentum mir, jemand, der es möchte, hat zu fragen, nicht umgekehrt.

Das Problem ist dieses 2019 durchgegangene EU-Gesetz, das das Urheberrecht aushebelt und offen zum Klauen aufruft. Ich frage mich, was das generell angerichtet hat bzw. noch anrichten wird, auch auf anderen Ebenen. Mir ist nur die Rolle rsp. die Selbstwahrnehmung der VG-Wort bei dem Ganzen nicht klar, wenn ich mir oben Rolands Text anschaue, der ja unter Mitwirkung von Nina George entstanden sein soll.

Bearbeitet von KerstinH
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vor 14 Stunden schrieb Christa:

Unter "Faq, Fragen und Antworten" erfahre ich, dass es sich vor allem um wissenschaftliche Werke handeln wird

Das würde mich betreffen, zumindest meine ersten Publikationen. Doch wer zieht die Grenze und wo? Sind außer Bücher auch Originakartikel in wissenschaftlichen Journalen betroffen? Was ist mit Gastartikeln, die man irgendwann aus Gefälligkeit verfasst hat? Was ist mit Ko-Autorschaft bei mehreren Verfassern? Gehört Populärwissenschaftliches auch dazu? Wer garantiert, dass das gegebene Einverständnis nicht klammheimlich auf andere Werke ausgedehnt wird? Ein authentisch geschriebener Umweltkrimi oder SF-Roman könnte vielleicht ebenfalls ins Netz der KI-Fischer gehen. Ein Fass ohne Boden...

Ich finde das alles sehr bedenklich.

Bearbeitet von JürgenB

A mind is like a parachute. It doesn´t work if it is not open (Frank Zappa)

https://procellula.jimdofree.com

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Tut mir leid. Mehr Kommentare als die obigen konnte ich dazu nicht finden. Und selbst das ist wohl nur eine Interpretation, nicht O-Ton der VG-Wort. Ob wir da auf einer tickenden Zeitbombe sitzen oder nicht, ist aufgrund der doch eher diffusen Formulierungen schwer einzuschätzen.

Roland Muller: EISRAUSCH (erschienen am 13.08.2024 als Aufbau Taschenbuch, Hörbuch und E-Book)

https://roland-mueller-thriller.de und https://www.cafedigital.de

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