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Sebastian Niedlich

KI - Künstliche Intelligenz MEGATHREAD

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb WolfgangG:

Dann wäre es hoch an der Zeit, sie schützen zu lassen. 

Lieber Wolfgang,

stell dir vor, du sitzt gemütlich im Sessel, der Kaffee duftet, das Notizbuch liegt bereit – und plötzlich hast du eine geniale Idee! Kaum hast du den ersten Satz notiert, da schleicht sich dein Nachbar heran, wirft einen Blick auf dein Blatt und ruft: „Das habe ich mir auch schon mal gedacht!“ Siehst du, Wolfgang, hier fängt das Dilemma an: Wie willst du eine Idee schützen, die offenbar schon in sämtlichen Nachbarsköpfen herumspukt?

Angenommen, du würdest das Urheberrecht auf den „inneren Monolog“ oder auf das Motiv des verlorenen Schlüssels beanspruchen. Die Literaturgeschichte bestünde nur noch aus Klageschriften und Fußnoten, Wolfgang! Jeder würde jeden verklagen, weil er angeblich zuerst daran gedacht hat, seine Hauptfigur in Pantoffeln auftreten zu lassen.

Und der Stil, Wolfgang, der Stil! Du kannst ihn nachahmen, parodieren, persiflieren – aber sobald du versuchst, ihn einzufangen, ist er schon wieder entwischt. Loriot’scher Stil zum Beispiel: Knollennasen, steife Dialoge, ein Hauch gepflegter Absurdität. Wie willst du das schützen? Am Ende erkennt man Loriot daran, dass alle lachen – und das, Wolfgang, kann man nun wirklich niemandem verbieten.

Kurz gesagt: Ideen und Stile sind wie ein guter Witz – sie gehören allen. Und das ist auch gut so.

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Gut, also wenn du Idee so definierst, dann kann man sie nicht schützen lassen. Einverstanden.

Aber wie kommst du bitte zu diesem Schluss? (siehe unten)

 

vor 33 Minuten schrieb GünterW:

Am Ende erkennt man Loriot daran, dass alle lachen

Erstens lachen bestimmt NICHT alle über Loriot, denn Humor ist immer subjektiv, und wie schnell jemand über etwas lacht, kommt nicht einmal nur auf seinen Sinn für Humor, sondern auch auf seine Persönlichkeit, Kulturzugehörigkeit und genetische Veranlagung an (introvertiert/extrovertiert usw.). Individueller Stil ist sehr viel mehr als eine Intention (in dem Fall, den Rezipienten zum Lachen zu bringen). Deshalb ist er auch so schwer zu kopieren, persiflieren und parodieren.

Bearbeitet von WolfgangG
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Auf die Frage, ob es in Ordnung ist, dass Autoren und Autorinnen ChatCPT damit beauftragen, die Erzählstile/Erzählstimmen namhafter Autoren zu kopieren, gibt die Künstliche Intelligenz immerhin diese Antwort:

"Das ist eine sehr gute und wichtige Frage. Es ist verständlich, dass Nachwuchsautoren sich von den Stilen ihrer Vorbilder inspirieren lassen, um ihren eigenen Weg zu finden. Das gehört auch zum Lernprozess und zur künstlerischen Entwicklung. Allerdings ist es problematisch, wenn jemand einfach den Stil eines bekannten Autors oder einer bekannten Autorin kopiert, ohne eigene kreative Leistung oder Originalität einzubringen. Das kann als Plagiat angesehen werden, also als unrechtmäßige Übernahme fremder Werke oder Stile, und ist ethisch fragwürdig.

Es untergräbt die Wertschätzung für die kreative Arbeit des Originals und kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn es um Urheberrechte geht. Es ist immer besser, sich inspirieren zu lassen, aber dann den eigenen Stil zu entwickeln und eigene Ideen einzubringen. So entsteht etwas Neues und Persönliches, das die eigene Kreativität widerspiegelt."
 


 

Bearbeitet von Ramona

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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vor 9 Minuten schrieb WolfgangG:

Deshalb ist er auch so schwer zu kopieren, persiflieren und parodieren.

Dann muss auch niemand Angst haben, dass eine KI etwas klaut, denn es ist immer der verantwortlich der einen Text veröffentlicht. 

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vor 13 Minuten schrieb Ramona:

Auf die Frage, ob es in Ordnung ist, dass Autoren und Autorinnen ChatCPT damit beauftragen, die Erzählstile/Erzählstimmen namhafter Autoren zu kopieren, gibt die Künstliche Intelligenz immerhin diese Antwort:

"Das ist eine sehr gute und wichtige Frage. Es ist verständlich, dass Nachwuchsautoren sich von den Stilen ihrer Vorbilder inspirieren lassen, um ihren eigenen Weg zu finden. Das gehört auch zum Lernprozess und zur künstlerischen Entwicklung. Allerdings ist es problematisch, wenn jemand einfach den Stil eines bekannten Autors oder einer bekannten Autorin kopiert, ohne eigene kreative Leistung oder Originalität einzubringen. Das kann als Plagiat angesehen werden, also als unrechtmäßige Übernahme fremder Werke oder Stile, und ist ethisch fragwürdig.

Es untergräbt die Wertschätzung für die kreative Arbeit des Originals und kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn es um Urheberrechte geht. Es ist immer besser, sich inspirieren zu lassen, aber dann den eigenen Stil zu entwickeln und eigene Ideen einzubringen. So entsteht etwas Neues und Persönliches, das die eigene Kreativität widerspiegelt."
 


 

Oh, da hat mein perplexity aber eine ausführlichere Antwort.

Die Frage/Prompt war

 

Ideen und Stile sind in der Literatur nicht geschützt. Wo genau sind die Grenzen wenn man Ideen und Stile von anderen Werken und Autoren nutzt?

Antwort:

Ideen und Stile sind in der Literatur nicht geschützt, weil das Urheberrecht nur die konkrete Ausgestaltung eines Werks schützt, nicht aber abstrakte Gedanken, Konzepte oder allgemeine Ausdrucksweisen. Die Grenze verläuft dort, wo aus einer Idee oder einem Stil ein individuelles, originelles Werk entsteht, das die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht – also eine persönliche, kreative Leistung, die sich von Alltäglichem abhebt.

Erlaubt ist:

Die Übernahme von allgemeinen Ideen, Themen, Motiven oder Stilrichtungen.

Das Schreiben im Stil eines anderen Autors, solange keine konkreten Textpassagen, Figuren oder Handlungsverläufe übernommen werden.

Nicht erlaubt ist:

Die Übernahme von konkreten Formulierungen, längeren Textstellen, charakteristischen Figuren oder spezifischen Handlungsabläufen, sofern diese individuell und originell ausgestaltet sind.

Auch eine zu starke Annäherung an die Struktur oder den Aufbau eines geschützten Werks kann problematisch sein, wenn das neue Werk keine ausreichende Eigenständigkeit aufweist.

Fazit:
Die Grenze liegt bei der individuellen Ausgestaltung: Ideen und Stile dürfen frei genutzt werden, aber sobald die konkrete, originelle Umsetzung eines anderen übernommen wird, greift das Urheberrecht.

 

Bearbeitet von GünterW
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vor 10 Minuten schrieb GünterW:

Oh, da hat mein perplexity aber eine ausführlichere Antwort.

Die Frage/Prompt war

 

Ideen und Stile sind in der Literatur nicht geschützt. Wo genau sind die Grenzen wenn man Ideen und Stile von anderen Werken und Autoren nutzt?

Antwort:

Ideen und Stile sind in der Literatur nicht geschützt, weil das Urheberrecht nur die konkrete Ausgestaltung eines Werks schützt, nicht aber abstrakte Gedanken, Konzepte oder allgemeine Ausdrucksweisen. Die Grenze verläuft dort, wo aus einer Idee oder einem Stil ein individuelles, originelles Werk entsteht, das die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht – also eine persönliche, kreative Leistung, die sich von Alltäglichem abhebt.

Erlaubt ist:

Die Übernahme von allgemeinen Ideen, Themen, Motiven oder Stilrichtungen.

Das Schreiben im Stil eines anderen Autors, solange keine konkreten Textpassagen, Figuren oder Handlungsverläufe übernommen werden.

Nicht erlaubt ist:

Die Übernahme von konkreten Formulierungen, längeren Textstellen, charakteristischen Figuren oder spezifischen Handlungsabläufen, sofern diese individuell und originell ausgestaltet sind.

Auch eine zu starke Annäherung an die Struktur oder den Aufbau eines geschützten Werks kann problematisch sein, wenn das neue Werk keine ausreichende Eigenständigkeit aufweist.

Fazit:
Die Grenze liegt bei der individuellen Ausgestaltung: Ideen und Stile dürfen frei genutzt werden, aber sobald die konkrete, originelle Umsetzung eines anderen übernommen wird, greift das Urheberrecht.

 

DEIN Perplexity? 
 

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Das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken ist in Deutschland durch eine spezielle gesetzliche Schranke (§ 44b UrhG) erlaubt. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt nur dann vor, wenn der Urheber ausdrücklich widersprochen hat oder andere gesetzliche Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz erlaubt ausdrücklich die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für das Training von KI-Systemen. Nach § 44b UrhG dürfen Werke zum Zwecke der automatisierten Analyse (wie beim KI-Training) vervielfältigt werden. Dies gilt sowohl für Forschung als auch für kommerzielle Anwendungen. 

Nur wenn ein Urheber diesen Vorbehalt ausdrücklich erklärt hat, darf sein Werk nicht für das Training verwendet werden. Ohne einen solchen Vorbehalt ist die Nutzung zulässig.

Zu den hier oft zitierten juristischen Vorgängen in den USA…

Das US-amerikanische Urheberrecht kann nicht auf Deutschland angewendet werden, weil im internationalen Urheberrecht das sogenannte Schutzlandprinzip gilt. Das bedeutet: Für jede Urheberrechtsverletzung ist das Recht des Landes maßgeblich, in dem der Schutz beansprucht wird oder in dem die Verletzung stattfindet. Bei einer Urheberrechtsverletzung in Deutschland kommt also ausschließlich das deutsche Urheberrecht zur Anwendung, unabhängig davon, ob das Werk ursprünglich aus den USA stammt oder dort geschützt ist.

Weitere zentrale Gründe:

Unterschiedliche Rechtsgrundlagen: Das US-amerikanische Copyright und das deutsche Urheberrecht unterscheiden sich grundlegend in ihrer Ausrichtung und im Schutzumfang. Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als natürliche Person in den Mittelpunkt stellt, ist das US-Copyright stärker auf die wirtschaftliche Verwertung und auch auf juristische Personen (z.B. Unternehmen) ausgerichtet.

Eigenständige Schutzdauer: Werke, die in den USA bereits gemeinfrei sind, können in Deutschland weiterhin urheberrechtlich geschützt sein, da die Schutzdauer eigenständig nach deutschem Recht berechnet wird.

Internationale Abkommen: Durch Abkommen wie die Berner Übereinkunft und das Welturheberrechtsabkommen wird zwar ein Mindestschutz garantiert, aber die konkrete Ausgestaltung des Urheberrechtsschutzes bleibt Sache des jeweiligen Landes.

Zusammengefasst: Das Schutzlandprinzip verhindert, dass US-amerikanisches Urheberrecht direkt in Deutschland gilt. In Deutschland ist bei Urheberrechtsfragen immer das deutsche Recht maßgeblich, selbst wenn es um ausländische Werke oder Urheber geht.

Urteile von US-Gerichten können nicht in Deutschland angewendet werden, weil im internationalen Recht das Schutzlandprinzip und das Territorialitätsprinzip gelten:

Schutzlandprinzip: Für urheberrechtliche Streitigkeiten ist immer das Recht des Landes maßgeblich, in dem der Schutz beansprucht wird oder in dem die Rechtsverletzung stattfindet. Wenn also eine Urheberrechtsverletzung in Deutschland geltend gemacht wird, muss ein deutsches Gericht deutsches Urheberrecht anwenden – unabhängig davon, ob ein US-Gericht bereits ein Urteil gefällt hat.

Territorialitätsprinzip: Die Geltung eines Urteils ist grundsätzlich auf das Staatsgebiet beschränkt, in dem das Gericht ansässig ist. Ein US-Urteil entfaltet daher keine unmittelbare Rechtswirkung in Deutschland, weil jedes Land seine eigene Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit hat.

Keine automatische Anerkennung: Damit ein ausländisches Urteil in Deutschland Wirkung entfalten kann, müsste es in einem besonderen Verfahren anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Dies ist im Bereich des Urheberrechts jedoch äußerst selten und an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Eigenständige Prüfung durch deutsche Gerichte: Selbst wenn ein US-Gericht einen Fall entschieden hat, muss ein deutsches Gericht im Streitfall eigenständig prüfen, ob nach deutschem Recht tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt.

Zusammengefasst: US-Urteile sind in Deutschland nicht automatisch gültig, weil für urheberrechtliche Fragen ausschließlich das deutsche Recht und die deutsche Gerichtsbarkeit zuständig sind, sobald der Schutz in Deutschland beansprucht wird oder eine Verletzungshandlung dort stattfindet.

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vor 9 Minuten schrieb Ramona:

DEIN Perplexity? 
 

Ja. Ich habe ein Konto dort, kostenfreie Version, und ich nenne MEINE KI „Archie“. 

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vor 3 Minuten schrieb GünterW:

Ja. Ich habe ein Konto dort, kostenfreie Version, und ich nenne MEINE KI „Archie“. 

Aha. Dann mal einen lieben Gruß an Archie, deinen Leistungsträger.

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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vor 2 Stunden schrieb GünterW:

Das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken ist in Deutschland durch eine spezielle gesetzliche Schranke (§ 44b UrhG) erlaubt. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt nur dann vor, wenn der Urheber ausdrücklich widersprochen hat oder andere gesetzliche Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz erlaubt ausdrücklich die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für das Training von KI-Systemen. Nach § 44b UrhG dürfen Werke zum Zwecke der automatisierten Analyse (wie beim KI-Training) vervielfältigt werden. Dies gilt sowohl für Forschung als auch für kommerzielle Anwendungen. 

Nur wenn ein Urheber diesen Vorbehalt ausdrücklich erklärt hat, darf sein Werk nicht für das Training verwendet werden. Ohne einen solchen Vorbehalt ist die Nutzung zulässig.

Wenn dem so ist,  handelt es sich um eine beispiellose Sauerei. Politiker, die so etwas beschließen, gehören schlicht und ergreifend abgewählt. 

Bearbeitet von WolfgangG
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Sebastian Niedlich
vor 31 Minuten schrieb WolfgangG:

Wenn dem so ist,  handelt es sich um eine beispiellose Sauerei. Politiker, die so etwas beschließen, gehören schlicht und ergreifend abgewählt. 

Ja, das ist so. Darüber haben wir hier auch schon diskutiert. Das Gesetz an sich ist nicht wirklich das Problem, eher so, wie es interpretiert wird. Ein Problem wurde es, als das LG Hamburg letztes Jahr ein Urteil fällte. Da wurde dem Verein LAION nämlich zugesprochen, dass die (in diesem Fall) Bildmaterial nutzen durften, obwohl der Urheber nicht zugestimmt hatte. Begründet wurde das damit, dass es ein gemeinnütziger Verein sei. Das Problem ist nur, dass Firmen wie StabilityAI diese Daten nutzen, um damit Milliarden zu verdienen. Da kommt man schon ins Grübeln.

Wer übrigens dem Fotografen, der die Klage eingereicht hat, bei seinem Abenteuer folgen mag, kann das z.B. hier tun.

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"Der zu 51 Prozent dem Schweizer Staat gehörende Telekommunikationsanbeiter Swisscom hat seinen bisherigen Claim "Gemeinsam bereit" durch "Entdecke, was du kannst" ersetzt und als "Herzstück" einer neuen Imagekampagne einen Spot über die sechsjährige Mia gedreht, die "bei der Auswahl ihrer Gutenachtgeschichte anspruchsvoll" ist. Deshalb kreiert ihr Vater mit Hilfe von GenAI ein Buch nur für sie, das sogar verfilmt wird.  (....) Denn im Sinne des Claims "Entdecke, was du kannst" enthält das Buch eine Anleitung zur Gestaltung einer eigenen Gutenachtgeschichte mit Hilfe von GenAI. Das Buch ist in einer Auflage von 6000 Stück in den Swisscom-Shops erhältlich."

Ein halbstaatlicher Konzern dreht einen Spot, um Kindern beizubringen, Bücher mit KI zu schreiben, und veröffentlicht das KI-Kinderbuch dann auch noch. Da haben offenbar einige Synapsen schon gelitten... Es gibt Proteste von Schweizer Autorinnen und Autoren.

https://www.boersenblatt.net/news/literaturszene/protest-gegen-ki-kinderbuch-380355

Bearbeitet von Fabrice
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Ah, so wird das … Wenn jemand sagt, "ich fliege morgen nach Mallorca", versteht man das ja nicht so, dass der Betreffende sich mit den Armen wedelnd auf den Weg macht.

Und so wird man eines baldigen Tages unter "schreiben" auch nicht mehr verstehen, selber Worte aneinanderzureihen, sondern, KIs geschickt dazu zu bringen, Texte der gewünschten Form zu erstellen. Und dass Leute das mal selber konnten, wird in Vergessenheit geraten …

 

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vor 25 Minuten schrieb Fabrice:

"Der zu 51 Prozent dem Schweizer Staat gehörende Telekommunikationsanbeiter Swisscom hat seinen bisherigen Claim "Gemeinsam bereit" durch "Entdecke, was du kannst" ersetzt und als "Herzstück" einer neuen Imagekampagne einen Spot über die sechsjährige Mia gedreht, die "bei der Auswahl ihrer Gutenachtgeschichte anspruchsvoll" ist. Deshalb kreiert ihr Vater mit Hilfe von GenAI ein Buch nur für sie, das sogar verfilmt wird.  (....) Denn im Sinne des Claims "Entdecke, was du kannst" enthält das Buch eine Anleitung zur Gestaltung einer eigenen Gutenachtgeschichte mit Hilfe von GenAI. Das Buch ist in einer Auflage von 6000 Stück in den Swisscom-Shops erhältlich."

Ein halbstaatlicher Konzern dreht einen Spot, um Kindern beizubringen, Bücher mit KI zu schreiben, und veröffentlicht das KI-Kinderbuch dann auch noch. Da haben offenbar einige Synapsen schon gelitten... Es gibt Proteste von Schweizer Autorinnen und Autoren.

https://www.boersenblatt.net/news/literaturszene/protest-gegen-ki-kinderbuch-380355

Gottseidank gibt es diese Proteste, Fabrice! Sonst würde niemand mehr dem Irrsinn der Konzerne Einhalt gebieten. Und wenn ich sehe, das Erwachsene und Kinder sich durch den ganzen Tag von einer KI begleiten lassen (...jetzt leg noch ein bisschen Gloss auf, bevor du aus dem Haus gehst, sagt die KI zur Frau), dann verlernen sie das Leben genau wie diejenigen, die sich ein Buch von der KI erstellen lassen und glauben, sie hätten etwas geschrieben oder gelesen, das auch nur irgendetwas mit ihrem Leben zu tun hat.

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Sebastian Niedlich

Autorin Janine Malz über ein Buch von Bastei Lübbe, welches sie nicht mehr übersetzen sondern lektorieren sollte... weil eine KI das Übersetzen übernehmen sollte...

Link geht auf Facebook, sollte aber eigentlich von allen gesehen werden können. Kommentare beachten!

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vor einer Stunde schrieb Sebastian Niedlich:

Autorin Janine Malz über ein Buch von Bastei Lübbe, welches sie nicht mehr übersetzen sondern lektorieren sollte... weil eine KI das Übersetzen übernehmen sollte...

Link geht auf Facebook, sollte aber eigentlich von allen gesehen werden können. Kommentare beachten!

Bin bei Facebook und konnte es sehen. Unglaublich! 5 Euro fürs menschliche Lektorieren einer KI-Übersetzung. Wenn man sich dann nicht nur die Kommentare, sondern auch die 79% 1-Sterne-Rezensionen bei Amazon anschaut, ist das eine knallende Ohrfeige für den Verlag! In einer Rezension sind die Fehler aufgelistet, die die KI gemacht hat. Sie ist nämlich gar nicht intelligent, sondern sprachlich einfach dumm.

Bearbeitet von Christa
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vor 6 Stunden schrieb WolfgangG:

Wenn dem so ist,  handelt es sich um eine beispiellose Sauerei. Politiker, die so etwas beschließen, gehören schlicht und ergreifend abgewählt. 

Äh … lass mich lügen … das ist bereits seit mindestens 70 Jahren so? 

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vor 15 Stunden schrieb Sebastian Niedlich:

Autorin Janine Malz über ein Buch von Bastei Lübbe, welches sie nicht mehr übersetzen sondern lektorieren sollte... weil eine KI das Übersetzen übernehmen sollte...

Link geht auf Facebook, sollte aber eigentlich von allen gesehen werden können. Kommentare beachten!

Diese Textstelle mit der Ironie geht einem besonders ans Herz.

 

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Bearbeitet von Ramona

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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vor 4 Stunden schrieb Ramona:

Diese Textstelle mit der Ironie geht einem besonders ans Herz.

 

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Ist mir auch besonders ans Herz gegangen. Zum Urheberrecht, zum KI-Training und zum Klauen gibt es ein weiteres Urteil eines US-Gerichts. Es gehöre zum Fair Trade", dass Bücher ausgelesen werden dürfen, wenn sie transformiert werden. Das sei so, wie wenn ein Mensch, der Schriftsteller werden will, Bücher anderer Autoren liest. Allerdings müssten die Bücher dazu gekauft werden. Ist also unter dem Strich ein Gewinn für die Autorínnen. Urheberrechtsklage USA

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Vorhin entdeckt: Ein Podcast von Deutschlandfunk Kultur. Es ist hochinteressant, was Verlagsmitarbeiter, Lektoren, Übersetzer, Autoren, Buchhändler und Leute vom Börsenverein zum Phänomen sagen: "Wenn Maschinen Bücher schreiben". Auch die Schwemme von KI-Büchern kommt zur Sprache. (alles ca.30 Minuten). Und wenn Amazon nur noch drei Texte am Tag erlaubt, können ja am nächsten Tag wieder drei Texte eingestellt werden! Oh Schwemme, du schwemmst alles weg. 8-)Text dazu unten rechts. Wenn Maschinen Bücher schreiben 

Bearbeitet von Christa
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Am 9.7.2025 um 07:35 schrieb Ramona:

Diese Textstelle mit der Ironie geht einem besonders ans Herz.

 

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Nein. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das eine ist die Nutzung von KI und das andere ist das Training der KI. Durch Anwendung von KI wird sie nicht trainiert. Bei der Nutzung von KI wendet man das an was die KI durch Training gelernt hat. 

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