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Petralit

Buchversand nach Österreich ab 2023 nur noch mit Bevollmächtigtem

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Für alle, die regelmäßig von Deutschland nach Österreich Bücher oder andere Waren an Endverbraucher versenden:

Ab 2023 reicht nicht mehr die normale Verpackungslizenzierung über das Verpackungsregister aus, sondern man benötigt einen Bevollmächtigten für und (wichtig!) in Österreich. Kosten pro Jahr zwischen 60 und 200 Euro je nach Verpackungsmenge, die man lizenzieren muss, plus einmalige Registrierung und Notargebühren plus die Lizenzgebühren selbst.

Also können wir offiziell ab 2023 keine Bücher mehr nach Österreich versenden oder Gewinne aus Gewinnspielen/Verlosungen oder jegliche anderen Waren (aus Online-Shops) an Endkunden. Wie bei der normalen Verpackungslizenz gilt das eigentlich für Online-Händler, aber als Unternehmer:innen gehören wir ja leider offiziell auch dazu.

Wichtig: Auch Geschenke sind verboten. Also Gewinne aus Gewinnspielen, (signierte) Rezensionsexemplare usw.

Eine deutsche Verpackungslizenz kostet nicht viel, das Thema hatten wir ja schon mal vor einiger Zeit, aber das hier sprengt dann doch ziemlich den Rahmen. Denn es kommt ja auch noch das hohe Porto für Päckchen und Pakete obendrauf. Damit rechnet sich faktisch ein Versand nach Österreich überhaupt nicht mehr.

Für Frankreich gibt es übrigens ein ähnliches Problem, aber schon seit 2022.

Man kann zwar versuchen, den Versand als privat es Geschenk zu tarnen, aber das kann im Falle der Entdeckung extrem teuer werden. Also lieber den Versand nach Österreich einstellen, auch wenn es für die Leser:innen dort sehr schade ist.

Das alles ist übrigens nicht von der deutschen Regierung ersonnen, auch nicht von der EU, sondern von der Regierung in Österreich.

 

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsrecht-oesterreich-bevollmaechtigter-online-handel.html

Bearbeitet von Petralit

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vor 43 Minuten schrieb Petralit:

[…] aber als Unternehmer:innen gehören wir ja leider offiziell auch dazu […]

Soweit mir bekannt, sind Autorinnen und Autoren Freiberufler und keine Gewerbetreibenden, was sich allerdings ändert, sobald man ein Gewerbe anmeldet (z. B. weil man zusätzlich einen Verlag oder eine Vertriebsunternehmen/Versandhandel gründet). Will sagen, Autorinnen und Autoren, welche Auflagen in Höhe von Hunderten oder gar Tausenden von Titeln im SP drucken lassen und diese übers Jahr an ihre Leserinnen verschicken, dürften davon sicher betroffen sein. 
 

Bearbeitet von Ramona

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vor 46 Minuten schrieb Ramona:

Soweit mir bekannt, sind Autorinnen und Autoren Freiberufler und keine Gewerbetreibenden, was sich allerdings ändert, sobald man ein Gewerbe anmeldet (z. B. weil man zusätzlich einen Verlag oder eine Vertriebsunternehmen/Versandhandel gründet). Will sagen, Autorinnen und Autoren, welche Auflagen in Höhe von Hunderten oder gar Tausenden von Titeln im SP drucken lassen und diese übers Jahr an ihre Leserinnen verschicken, dürften davon sicher betroffen sein. 
 

Diese Diskussion gab es damals beim Verpackungsregister auch, und von dort heißt es: Alle Unternehmer, die Verpackungen werblich (nicht zwangsläufig gewerblich) zu Endkunden in Umlauf bringen, sind betroffen. Auch Freiberufler.

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vor 2 Stunden schrieb Petralit:

Diese Diskussion gab es damals beim Verpackungsregister auch, und von dort heißt es: Alle Unternehmer, die Verpackungen werblich (nicht zwangsläufig gewerblich) zu Endkunden in Umlauf bringen, sind betroffen. Auch Freiberufler.

Danke für die Info. 

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Also Geschenke, Leserundenbücher ect... nur noch ebooks.

Gilt das gleiche, wenn ich aus Österreich etwas nach Deutschland sende?

Gutscheine in einem normalen Kuvert wie ein Brief sind die auch betroffen?

 

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Briefe sind generell nicht betroffen, denn das sind ja keine Waren. Man darf halt Bücher auch nicht mehr (aber schon länger) als Briefpost nach Österreich versenden.

Für Österreich nach Deutschland gilt, glaube ich, inzwischen irgendetwas Ähnliches, nur einfacher. Zumindest sagte man mir das in einem anderne Forum. DA habe ich aber nicht weiter nachgeforscht.

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Danke, liebe Petra, für diese Info,

der Versand von Büchern nach Deutschland und von dort zu uns ist jetzt schon unverschämt teuer. Ich bin entsetzt über diese Verschärfung. Mir erzählte erst kürzlich eine Buchhändlerin in Wien, wie teuer es für sie sei, wenn Kund*innen Bücher aus kleinen deutschen Verlagen bei ihr bestellen, solche, die keine Buchhändler-Vertretung in Österreich haben. Ich werde mal eine Beschwerde bei der österreichischen Post einreichen. Auch wenn es nichts nützt, es ist skandalös und kann nicht so einfach hingenommen werden. Bittschön, sind wir nun gemeinsam in der EU, oder nicht?

lG aus Wien,

Christine

Bearbeitet von ChristineN
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vor 22 Minuten schrieb ChristineN:

Ich werde mal eine Beschwerde bei der österreichischen Post einreichen. Auch wenn es nichts nützt, es ist skandalös und kann nicht so einfach hingenommen werden. Bittschön, sind wir nun gemeinsam in der EU, oder nicht?

Vielleicht etwas höher ansetzen als bei der Post? Das ist ja quasi die Verhinderung von Künstlerförderung, also das, was der kulturelle Bereich nach Corona am wenigsten braucht. Ich meine, ein gewisser Teil eures Publikums sitzt nun mal im angrenzenden „deutschsprachigen Ausland“ - gilt für Deutschland und die Schweiz ja auch.

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So eine Regelung ist natürlich sehr im Interesse der "Großen" (Amazon & Konsorten), für die das organisatorisch kein Problem ist, die sich sogar als Problemlöser anbieten können und auf jeden Fall schön die ganze lästige kleine Konkurrenz weghaben. Welcher Lobbyist da wohl viel Geld verdient hat?

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Es kann aber nicht im Sinne der EU sein, dass jetzt doch wieder überall eigene Süppchen gekocht und nebenbei auch noch alle mittleren und kleinen Online-Händler extrem benachteiligt werden. Da hat wieder mal jemand nicht bis zum Ende gedacht.

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Zitat: "Hast Du dafür eine Quelle?"

Wenn du als Autorin ein Gewinnspiel veranstaltest, ist das sehr wohl gewerblich. Denn es ist Werbung, die du ja wohl auch von der Steuer absetzt, oder? Da wäre ich wirklich vorsichtig.

Bearbeitet von Petralit

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Zitat: "Du hast Recht, ich hab’s jetzt auch auf der Seite gefunden. Erstaunlich, ..."

Ich staune auch, wie wenig deren eigene Leute wissen. 

Bearbeitet von Petralit

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Ich suche schon eine ganze Weile im Internet, finde aber gar nichts Brauchbares, das mir erklärt ob ich etwas Ähnliches auch machen muss, wenn ich von Österreich aus Gewinnspielbücher nach Deutschland verschicke.

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Also ich habe auf der Seite vom Verpackungsregister folgendes gefunden:

Schnellcheck bin ich verpflichtet

Wenn ich also nur bereits verwendete Verpackungen wie z.B. Buchkartons von Amazon zum Verschicken verwende, muss ich mich demnach weder registrieren noch bin ich anderweitig in der Pflicht und kann meine Belegexemplare oder Gewinnspiel-Bücher bedenkenfrei verschicken. So verstehe ich das jedenfalls.

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Am 6.12.2022 um 14:54 schrieb KathrinH:

Also ich habe auf der Seite vom Verpackungsregister folgendes gefunden:

Schnellcheck bin ich verpflichtet

Wenn ich also nur bereits verwendete Verpackungen wie z.B. Buchkartons von Amazon zum Verschicken verwende, muss ich mich demnach weder registrieren noch bin ich anderweitig in der Pflicht und kann meine Belegexemplare oder Gewinnspiel-Bücher bedenkenfrei verschicken. So verstehe ich das jedenfalls.

Leider auch das nicht, schon gar nicht über Grenzen hinweg. Das ist auch irgendwo erklärt,  wo, kann ich mich nur gerade nicht erinnern  Übersichtlich ist das alles nicht.

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vor 6 Minuten schrieb Petralit:

Leider auch das nicht, schon gar nicht über Grenzen hinweg. Das ist auch irgendwo erklärt,  wo, kann ich mich nur gerade nicht erinnern  Übersichtlich ist fas alles nicht.

Ja. Ich hatte mich da auch nur auf innerhalb Deutschlands bezogen.

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Am 4.12.2022 um 11:59 schrieb KerstinH:

Vielleicht etwas höher ansetzen als bei der Post? Das ist ja quasi die Verhinderung von Künstlerförderung, also das, was der kulturelle Bereich nach Corona am wenigsten braucht. Ich meine, ein gewisser Teil eures Publikums sitzt nun mal im angrenzenden „deutschsprachigen Ausland“ - gilt für Deutschland und die Schweiz ja auch.

Genau, Kerstin. Wir setzen hier alle möglichen Hebel an. Eine mörderische Schwester ist jetzt als Verlegerin in der  Wirtschaftskammer, und wird da auch alles versuchen, 

LG,

Christine

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