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Holger

Teilerfolg für Anika Decker gegen Barefoot / Warner

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Drehbuchautorin Anika Decker hat heute im mündlichen Berufungsverfahren einen Teilerfolg verbucht.

Um für sich zu beurteilen, ob sie mit ihrem Honorar bei den Filmen "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" angemessen beteiligt worden ist, hatte Anika Decker die beteiligten Firmen (Warner und Barefoot) aufgefordert, die Verwertungserlöse, die diese mit den beiden erzielt haben, ihr gegenüber offenzulegen.

Die Firmen haben - salopp gesagt - sie wissen lassen, dass sie das nichts angeht. Das sah das damit anschließend befasste Gericht bereits 2020 anders und gab dem Auskunftsbegehren der Urheberin statt. Was ja nichts weiter als logisch ist - Angemessenheit bemisst sich schließlich nach etwas, in diesem Fall daran, ob es zwischen dem Grundhonorar des einen Filmes von 17.500 Euro für das Drehbuch und Einspielergebnissen (die sich auf ca. 60 Mio. belaufen sollen, Wikipedia-Angabe) ein auffälliges Missverhältnis besteht.
Warner und Barefoot haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, um die tatsächlichen Erlöse gegenüber Fr. Decker nicht offenlegen zu müssen.

Heute haben sie ihre Berufung in einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Anika Decker wird jetzt also die Zahlen auf den Tisch bekommen und dann vermutlich entscheiden, ob sie die Firmen aufgrund der validen Datenlage auf eine angemessene Vergütung verklagt.

Ein guter Tag. Nicht nur für Anika Decker.

Hier die Pressemeldung: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2022/pressemitteilung.1177289.php?fbclid=IwAR3GCcpWcov7w0eCjoXt2sIIUsJzQHWz4eFIXevlvfbbQ9R346CbbaZHAVA

 

Bearbeitet von Holger
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Danke dir! Es ist spannend, das mitzuverfolgen. Ich musste erst neulich daran denken und habe mich gefragt, was der Stand der Dinge ist.

Was hat Putin 1985-1990 in Dresden gemacht? Einige Einblicke und ein Trailer zum aktuellen Roman "Der letzte Auftrag", gedreht vor der ehemaligen KGB-Villa dort.

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vor 10 Minuten schrieb Jan vdB:

Sie kriegt zwar nicht viel Geld, weil die meisten Ansprüche verjährt sind, aber mit dem Urteil hat sie den Weg für alle gangbarer gemacht, die ein ähnliches Problem haben,  das ist erfreulich. Glückwunsch!

LG

Martin

_________________________________________________

www.martinconrath.de

Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Glückwunsch an Annika Decker!

Vor sechs Jahren habe ich dasselbe für DesignerInnen erstritten, nach zehn Jahren vor diversen Gerichten, davon zweimal vor dem BGH, ist seitdem unstrittig, dass DesignerInnen ein angemessener Anspruch an den Erlösen aus der verwertung ihrer Gestaltungen/Entwürfe/Designs zusteht.

War ein weiter Weg. Hat sich gelohnt. Vor allem für die, die nach mir kommen. Seitdem herrscht mehr Rechtssicherheit im Designbereich. Und jetzt auch für DrehbuchautorInnen. Super.

 

Bearbeitet von HeikeW

"Altes Land und Neue Liebe" Knaur, erschienen 2.8.2021

www.heike-wiechmann.de

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Super! Erfolgsabhängige Beteiligungen sollten eigentlich selbstverständlich sein. Und die Einsicht in die Zahlen keine Hol-, sondern eine Bringschuld. Wurde das im Buch-Bereich nicht sogar inzwischen schon angepasst – dass es für Herausgeber mittlerweile sogar schon eine Bringschuld ist, die Verkäufe nun auch für pauschal bezahlte Buy-Out-Texte an die Urheber zu kommunizieren?

Ich bin auf jeden Fall gespannt, inwieweit diese Kiste mit der Verjährung nun dazu führt, dass viele rasch nachziehen und Einsicht in Zahlen fordern, eventuell auch ohne so konkrete Anhaltspunkte dafür zu haben, dass der Erfolg unerwartet groß ist bzw. das Honorar im Verhältnis unangemessen gering war. Eigentlich wäre es wünschenswert, damit es sich etabliert, einfach direkt angemessen zu zahlen und Erfolgsbeteiligungen von vornherein mitzudenken.

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