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Charlie

VG Wort 2021

Empfohlene Beiträge

Solche Institutionen wollen natürlich gar nicht, dass man versteht (im Sinne von: nachvollziehen können), wie sie das genau tun, was sie tun.  Das würde ja Tür und Tor öffnen für Beschwerden, wenn jemand sich verrechnet, also für zusätzliche Arbeit … :s22

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vor einer Stunde schrieb Fabrice:

Diesen Inkassoposten gab es ja vergangenes Jahr zum ersten Mal, glaube ich. Ich versteh ihn aber nicht, denn es gibt bei mir jedenfalls noch einen Posten "Verwaltungskosten", für was sind also die Inkassokasten, weiß das jemand? Wieso zahlen wir die VGWort denn neuerdings zweimal?

Der Inkassokasten ist gut.;) Habe ich auch jetzt erst gesehen, dass ganz oben ja noch mal Verwaltungskosten stehen. Ich will jetzt nicht behaupten, dass ich das verstehe. Aber ich habe mir mal den Verteilungsplan angesehen, der ist von 2019 (neu). Da traten die Inkassokosten erstmals auf. Dabei bezieht man sich auf § 2 Abs.2. Das sei für die Kosten, die der VG Wort bei der Bearbeitung entstehen, und sie würden den Autoren  jedes mal im Voraus abgezogen. Verteilungsplan VG Wort 2019 Unter "Verteilungssummen".

Bearbeitet von Christa
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Ne, verstehen kann man die VG-Wort wohl eher nicht ... Ich weiß bis heute nicht, warum ich zwar meine Bücher und anderes melden kann, aber immer noch nicht stimmberechtigt bin ... aber gut: Für den unerwarteten Bonus lass ich auch mal fünfe gerade sein und sag demütig: Danke. :-)

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vor 8 Stunden schrieb Frau Klein:

Ich weiß bis heute nicht, warum ich zwar meine Bücher und anderes melden kann, aber immer noch nicht stimmberechtigt bin

Wie ich es verstehe, sind Wahrnehmungsberechtigte (wie ich und wohl auch Du) nicht stimmberechtigt. Wahrnehmungsberechtigte dürfen sich aber um die Aufnahme als Mitglied bewerben und erhalten dann Stimm- und Wahlrecht für ihre jeweilige Berufsgruppe, von denen es sechs gibt.

 https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/satzung/Satzung_VG_WORT.pdf

Der geklaute Garten https://amzn.eu/d/23HGCFp :s13  

www.gesineschulz.com 

 

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vor 13 Stunden schrieb Fabrice:

es gibt bei mir jedenfalls noch einen Posten "Verwaltungskosten", für was sind also die Inkassokasten, weiß das jemand? Wieso zahlen wir die VGWort denn neuerdings zweimal?

:s20

Ich glaub, ich hab's! Es geht ums Ausland. Anscheinend bin ich nicht die einzige, die den Report November 2016 der VG Wort nur flüchtig gelesen hat, wenn überhaupt. Oder die Neuerung vergessen hat. ::)

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Zustimmung zu den nachfolgenden von der Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen des Wahrnehmungsvertrags und des Inkassoauftrags für das Ausland als erteilt gilt, wenn Sie nicht binnen 6 Wochen seit Absendung dieses Wort Reports ausdrücklich widersprechen. https://docplayer.org/112061765-November-aenderungen-des-wahrnehmungsvertrags-und-des-inkassoauftrags-fuer-das-ausland-sehr-geehrte-wahrnehmungsberechtigte-der-vg-wort.html

 

Wenn ich es richtig verstehe, müssen seitdem alle, die einen neuen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen, fürs Ausland einen zweiten Vertrag unterschreiben, wenn für sie weltweit kassiert werden soll:

Einen Inkassoauftrag für das Ausland kann jeder Wahrnehmungsberechtigte in Ergänzung seines Wahrnehmungsvertrags erteilen. Damit werden der VG WORT zusätzliche Rechte für das Ausland im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften zur treuhänderischen Verwaltung übertragen. https://www.vgwort.de/dokumente/inkassoauftrag-fuer-das-ausland.html

Der geklaute Garten https://amzn.eu/d/23HGCFp :s13  

www.gesineschulz.com 

 

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Die Inkasso- und Verwaltungskostenposition sind bei mir genau deckungsgleich.

Ich hatte das bislang so verstanden: Die VG Wort agiert für mich gegenüber den abgabepflichtigen Geräteherstellern u.a. quasi als Inkassounternehmen. Über diese Dienstleistung, für mich das Geld einzutreiben, schreibt sie mir eine Rechnung ("Rechung über Inkassoleistung (Verwaltungskosten)").

Diesen Rechnungsbetrag kann ich als Freiberuflerin als Betriebskosten absetzen (und auch die auf die Inkassoleistung entfallende Umsatzsteuer von 19% abziehen, falls umsatzsteuerpflichtig).

Die Verwaltungskosten für 2020 (sie entsprechen bei mir genau der Netto-Inkassorechnung ohne Umsatzsteuer, ich verstehe sie daher als Inkassokosten) tauchen auch in der Gutschrift bzw. Ausschüttungsauskunft auf. Die Gesamt-Inkassorechnung inkl. Umsatzsteuer wird dann wiederum vom Ausschüttungsbetrag abgezogen, sodass ich die Rechnung der VG Wort schon bezahlt habe, wenn der Ausschüttungsbetrag auf dem Konto eingeht.

Diese Verkomplizierung seit 2019 hat wohl damit zu tun, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche (anders als die von der VG Wort extra ausgewiesenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte) nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen, die in Rechnung gestellten Inkassodienstleistungen/Verwaltungskosten aber sehr wohl.

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Ich habe mir jetzt auch gerade meine VG-Wort Ausschüttung angesehen und bin als erstes über die in Rechnung gestellte Inkassoleistung gestolpert. Keine Ahnung was das ist. Verwaltungskosten werde gesondert aufgeführt.

Aber ich habe noch einen Passus gefunden, der mich rätseln lässt. Wisst ihr was der Beteiligtensockel ist? Da steht: Für 30% dieses Betrages konnte eine Zustimmung zugunsten Ihrer Lizenzgeber abgegeben werden. Sie haben für 0 von 3 vergüteten Werken eine Zustimmung abgegeben. Daher erhalten Sie einen Beteiligtensockel in der Höhe von € xxx.

Muss ich da irgendwo irgendwas abgeben, damit ich 3 von 3 bekomme? Weiß das jemand?

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vor 1 Stunde schrieb AnnetteSD:

Die Inkasso- und Verwaltungskostenposition sind bei mir genau deckungsgleich.

Ich hatte das bislang so verstanden: Die VG Wort agiert für mich gegenüber den abgabepflichtigen Geräteherstellern u.a. quasi als Inkassounternehmen. Über diese Dienstleistung, für mich das Geld einzutreiben, schreibt sie mir eine Rechnung ("Rechung über Inkassoleistung (Verwaltungskosten)").

Diesen Rechnungsbetrag kann ich als Freiberuflerin als Betriebskosten absetzen (und auch die auf die Inkassoleistung entfallende Umsatzsteuer von 19% abziehen, falls umsatzsteuerpflichtig).

Die Verwaltungskosten für 2020 (sie entsprechen bei mir genau der Netto-Inkassorechnung ohne Umsatzsteuer, ich verstehe sie daher als Inkassokosten) tauchen auch in der Gutschrift bzw. Ausschüttungsauskunft auf. Die Gesamt-Inkassorechnung inkl. Umsatzsteuer wird dann wiederum vom Ausschüttungsbetrag abgezogen, sodass ich die Rechnung der VG Wort schon bezahlt habe, wenn der Ausschüttungsbetrag auf dem Konto eingeht.

Diese Verkomplizierung seit 2019 hat wohl damit zu tun, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche (anders als die von der VG Wort extra ausgewiesenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte) nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen, die in Rechnung gestellten Inkassodienstleistungen/Verwaltungskosten aber sehr wohl.

So wird es sein: Die Verwaltungskosten bekommen man ja als Gutschrift (jedenfalls das netto) sehe ich gerade und davon wird dann die Inkassoleistung (allerdings Brutto) wieder abgezogen. Ganz schön kompliziert. Wäre schon schön, wenn die VGWort das so wie du erklären würde.

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vor 4 Stunden schrieb GesineS:

Wie ich es verstehe, sind Wahrnehmungsberechtigte (wie ich und wohl auch Du) nicht stimmberechtigt. Wahrnehmungsberechtigte dürfen sich aber um die Aufnahme als Mitglied bewerben und erhalten dann Stimm- und Wahlrecht für ihre jeweilige Berufsgruppe, von denen es sechs gibt.

 https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/satzung/Satzung_VG_WORT.pdf

Ja, und das geht wirklich sehr einfach und kostet kaum (ich glaube 10 Euro im Jahr). Ich würde jedem dringend raten, Mitglied zu werden, in den vergangenen Jahren wurden auf den Hauptversammlungen wichtige Beschlüsse gefasst, je mehr UrheberInnen dabei sind, umso besser für uns. Und man muss nicht mal selbst kommen, sondern kann seine Stimmen anderen Mitgliedern übertragen (was ich zB. immer mache).

Bearbeitet von Fabrice
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vor 2 Minuten schrieb SarahS:

Ist es nicht so, dass nur ab einer bestimmten Auszahlungssumne die Mitgliedschaft überhaupt möglich ist ?

Ja, die ist aber nicht so hoch, man muss in den letzten drei Jahren im Schnitt 400€ im Jahr bekommen haben, wenn ich noch richtig erinnere. 

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Meine Bücher werden anscheinend nicht so häufig ausgeliehen. Zumindest nicht bei den Bibliotheken, die die VG Wort für ihre Berechnungen heranzieht. Die Summe würde gerade mal für einen Flug nach London und ein günstiges Airbnb für ein verlängertes Wochenende reichen. Aber wenn ich es recht bedenke, ist das ja gar nicht so übel …

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vor 1 Stunde schrieb MaschaV:

Meine Bücher werden anscheinend nicht so häufig ausgeliehen. Zumindest nicht bei den Bibliotheken, die die VG Wort für ihre Berechnungen heranzieht. Die Summe würde gerade mal für einen Flug nach London und ein günstiges Airbnb für ein verlängertes Wochenende reichen. Aber wenn ich es recht bedenke, ist das ja gar nicht so übel …

Finde ich auch. Dabei bin ich immer wieder erstaunt, dass die alten Bücher noch ausgeliehen werden.

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vor 2 Stunden schrieb MelanieM:

Gesamtsumme oder  Inkassogebühr?

Gesamtsumme ... ich bekomme nie sehr viel (aktuelle Gedichtbände stehen heutzutage nicht mehr in Bibliotheken), aber letztes Jahr war es das Fünffache. Mir sind die Berechnungen echt ein Buch mit 777 Siegeln.

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@FlorianV im tom-Portal steht ja der Ausschüttungsbrief zum Herunterladen. Ich meine, dass der um einige Seiten ausführlicher ist als, das, was mit der Post kommt. Werde das mal vergleichen. Und da steht das ja schon ziemlich gut aufgeführt, woher die einzelnen Summen kommen. Da sind ja teilweise Nachzahlungen aus früheren Jahren dabei. Das führt schon mal zu wesentlich größeren Summen als in einem früheren Jahr. Wenn mein Brief mit der Post kommt, vergleiche ich die beiden mal und sage Dir, ob da mehr Infos drin sind, Vielleicht kannst Du ein paar Siegel öffnen, indem Du mal den Brief aus dem Tom-Portal herunterlädst.

Viele Grüße
Annette

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

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Habe ich schon gemacht. Völlig undurchsichtig. Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich mich seit Jahren nicht mehr um die VG Wort gekümmert habe, das ist ein Moloch.

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@UlrikeS Du warst es glaube ich, die Freitag nach einer Benachrichtigungsmail für mich gefragt hatte. Wollte nur kurz Bescheid sagen: sie kam am Sonntag. Also alles gut.

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Vielleicht kann mal ein talentierter Mensch den Ausschüttungsbrief der VG Wort in Lyrik verwandeln.

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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Die VG Wort verschickt Schreiben,
uns Zahlen unter die Nase zu reiben.
Um die zu kapieren,
müsst' man Zeit investieren.
Drum lassen wir's lieber bleiben.
(Und nutzen die Zeit zum Schreiben).

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Ich habe auch etwas mehr bekommen. :)

 

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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vor 12 Stunden schrieb FlorianV:

Gesamtsumme ... ich bekomme nie sehr viel (aktuelle Gedichtbände stehen heutzutage nicht mehr in Bibliotheken), aber letztes Jahr war es das Fünffache. Mir sind die Berechnungen echt ein Buch mit 777 Siegeln.

Ich habe vor etwa drei Jahren auch noch deutlich mehr bekommen. Da war die Summe vierstellig, jetzt nur noch dreistellig. Es wurde immer konstant weniger. Offenbar werden die Bücher weniger ausgeliehen - jedefalls laut den Berechnungen. Allerdings sind meine neuesten Bücher da garnicht aufgeführt. Ich habe jetzt eine Nachricht an die geschickt, um das zu melden. Mal sehen, was es bringt.

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vor 2 Minuten schrieb Tereza:

Ich habe vor etwa drei Jahren auch noch deutlich mehr bekommen. Da war die Summe vierstellig, jetzt nur noch dreistellig. Es wurde immer konstant weniger. Offenbar werden die Bücher weniger ausgeliehen - jedefalls laut den Berechnungen. Allerdings sind meine neuesten Bücher da garnicht aufgeführt. Ich habe jetzt eine Nachricht an die geschickt, um das zu melden. Mal sehen, was es bringt.

Ich habe vor zwei Jahren noch deutlich mehr bekommen, aber das erklärte sich mit Nachzahlungen. Bei dieser Diskussion ist mir eingefallen, dass ich die beiden letzten Printbücher noch gar nicht gemeldet hatte, und die finde ich auf jeden  Fall in Bibliotheken. Habe ich schleunigst nachgeholt. Nur die E-Books werden leider nicht berücksichtigt, obwohl meine Verlags-E-Books in den Onlinebibliotheken sehr oft ausgeliehen wurden. 

@Florian: Gedichte und Gedichtbände sind wohl die Stiefkinder des Literaturbetriebs. Ich habe ja mal einen biografischen Roman über einen Dichter geschrieben-in den ersten Jahren gab es überhaupt nichts von der VG Wort, weil sie wohl nicht ausgeliehen wurden. Diesmal ist der Dichter mit einem Minimalbetrag vertreten.

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Zum Posten "Inkassoleistung" in der Hauptausschüttung HA2021 habe ich bei der VG Wort nachgefragt. Die Antwort entspricht (scheint mir :s09) im Wesentlichen der Erklärung von AnnetteSD oben.

Die Verwaltungskosten (=Inkassoleistung) wurden schon immer wie auch in 2020 abgezogen. Es handelt sich bei den genannten Abzügen mithin nicht um eine Kürzung der Tantiemen einzelner Berechtigter, die besondere Leistungen in Anspruch nehmen. Dies entspricht der Regelung im Verteilungsplan § 2 i.V.m. § 17 Abs. 3 Wahrnehmungsvertrag der VG WORT und betrifft damit letztlich alle Ausschüttungsempfänger.

Die Abrechnung der Verwaltungskosten als Inkassoleistung wird durch die Auswirkungen der Entscheidung des EuGH für umsatzsteuerliche Zwecke notwendig. Die abgerechnete Inkassoleistung bezieht sich ausschließlich auf die nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegenden gesetzlichen Vergütungsansprüche nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG.

Der geklaute Garten https://amzn.eu/d/23HGCFp :s13  

www.gesineschulz.com 

 

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