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GesineS

Niemand käme auf die Idee, Autohersteller zu zwingen, ihre Fahrzeuge zu verleihen

Empfohlene Beiträge

Ein Gastbeitrag zur aktuellen E-Lending-Kampagne des dbv von Nina George und Frank Rösner im Netzwerk Autorenrechte:

Sind Autor:innen, Übersetzer:innen, Verlage und Buchhandlungen die Deppen der Nation? Zumindest könnte man zurzeit diesen Eindruck gewinnen. Denn aktuell sehen sich die bereits durch die Krise und die ausbleibenden staatlichen Entschädigungen in ihrer materiellen Existenz gefährdeten Verlags-Autor:innen, Selfpublisher (verlagsunabhängige Autor:innen), Übersetzer:innen, Verlage und Buchhändler:innen einer erneuten Attacke des Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) ausgesetzt. http://www.netzwerk-autorenrechte.de/gastbeitrag-e-lending.html

 

Dazu auch im buchreport:

Onleihe: Verleger kritisieren Forderungen der Bibliotheken: Der Streit um das Thema Onleihe, also dem Verleih von E-Books in Bibliotheken, zieht weiter seine Kreise. https://www.buchreport.de/news/onleihe-verleger-ausschuss-kritisiert-forderungen-der-bibliotheken

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Wenn sich das mit dem E-Lending in der Form durchsetzen sollte, falle ich im Glauben ab. Wirklich. Das einzige, worauf ich dann noch hoffen könnte, wäre, dass die Nutzer da nicht in Scharen mitziehen.

~~~ Carina alias C. R. Scott ~~~

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Am 20.2.2021 um 11:55 schrieb CarinaR:

[...]Das einzige, worauf ich dann noch hoffen könnte, wäre, dass die Nutzer da nicht in Scharen mitziehen.

Nutzer (und wir alle gehören ja dazu) sind Konsumenten und haben das bereits im Musik-, Film- und Buch-Business getan (im übertragenen Sinne auch in der Lebensmittel- und Textilindustrie usw.), ohne dabei ein ungutes Gefühl zu haben. Warum sollte das hier anders sein?

Bearbeitet von Ramona

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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Sagen wir so – es hat Gründe, warum ich meine E-Books nicht für Skoobe, die Onleihe und Co. freigegeben habe und auch Kindle Unlimited nicht in Anspruch nehme. Meine E-Books kosten 4 Euro, das finde ich durchaus vertretbar, da muss sich niemand über Wucher aufregen. In meinen Verlagsverträgen habe ich die Ausleihe nicht gestrichen – hätte ich mal besser. Nach meiner Erfahrung sind Leser, die leihen, eine bestimmte Klientel und ich bin froh, dass das Gros der Leser durchaus bereit ist, für meine Bücher zu zahlen. 

Definitiv finde ich die Kritik von allen Seiten gegen diesen Vorstoß deutlich besser argumentiert als das, was der dbv da vorhat, und ich hoffe sehr, dass das auch auf offene Ohren stößt. Am frechsten finde ich ja diese pauschale, winzige Vergütung. Was soll das? Merken die nicht, dass die sich damit selbst das Wasser abgraben, weil es dann irgendwann niemanden mehr gibt, der Inhalte erschafft? Aber zum Glück sind ja auch die Verlage dagegen, insofern warte ich jetzt mal ab und mache mir da noch keine zu großen Sorgen. 

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Vom 8. April 2021:

Stellungnahme des VS und VdÜ gegen einen Schnellschuss in Sachen E-Lending

Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) und der VdÜ verbitten sich die überhastete und unüberlegte Aufnahme einer Regelung zur digitalen Leihe in das Urheberrechtsgesetz, für die sich der Deutsche Bundesrat ausgesprochen hat.

Der schlichte Vorschlag einer gesetzlichen Lizenz eignet sich ganz und gar nicht, um den fragilen Markt mit digitalen Werkexemplaren abzubilden. Der Regelungsbereich ist deutlich zu differenziert, um ihn mit einem derartigen Schnellschuss auch nur in Ansätzen adäquat regeln zu können.

Einen schlechteren Zeitpunkt als die aktuelle Krise des Buch- und Kulturmarktes kann es für eine Beschneidung der Urheberrechte zu Gunsten der Kommunen kaum geben. Es ist absehbar, dass die Finanzierung vieler Kulturangebote als Folge der sinkenden Einnahmen in Frage gestellt werden wird, solange diese als freiwillige Leistungen behandelt werden. Dass die Länder über den Bundesrat gerade jetzt eine gesetzliche Lizenz für den Verleih von E-Books durch die öffentlichen Bibliotheken vorschlagen, bedroht unsere Existenz. Autorinnen, Autoren und Verlage sollen in ihren Rechten beschnitten werden, um damit zur Finanzierung der kommunalen Angebote beizutragen. Es ist Sache der Kultusministerkonferenz (KMK), die Bibliotheken in Deutschland mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese ihren Bildungsauftrag auch erfüllen können.

Sich hier mit einer Veränderung der Gesetzeslage in Form einer Beschränkung der Rechte von Autorinnen, Autoren und Verlagen um eine Erhöhung dieses Budgets zu drücken, kommt einem Missbrauch der Gesetzgebung gleich und heißt Sparen am falschen Ende – zu Lasten der Urheberinnen und Urheber, die nun wirklich sämtlichen Verhandlungspartnerinnen/-partnern gegenüber strukturell unterlegen sind. Die Verhandlungspositionen durch einen Zwang zur Einigung zu Gunsten der Bibliotheken zu verändern, gefährdet den wachsenden Markt mit E-Books und damit das wirtschaftliche Schreiben und Verlegen von Büchern.

Besonders betonen möchten wir, dass bisher keine Gespräche mit den Beteiligten stattgefunden haben, die der Komplexität der Materie oder der Fülle an widerstreitenden Interessen auch nur ansatzweise angemessen wären.

Während die Regierung im Rahmen der Urheberrechtsreform mit der Regelung z.B. zum Text & Data Mining bereits die Rechte von Urheberinnen und Urhebern einschränken möchte, darf hier keine weitere einschränkende Maßnahme beschlossen werden, ohne sich der Interessenslage der Urheberinnen oder Urheber und deren Wahrung sorgfältig versichert zu haben.

Für den notwendigen und angemessenen Branchendialog zum Thema E-Lending stehen der VS und der VdÜ in ver.di gerne ab Herbst 2021 zur Verfügung.

https://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++8e513034-984f-11eb-8b18-001a4a160119

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Gerade gefunden: Die Urheberrechtsreform ist durch den Bundestag. Zwar halten die Verlage jetzt bei der VG Wort wieder die Hand auf, aber das Zwangs-E-Lending ist vom Tisch: 

https://www.boersenblatt.net/news/boersenverein/boersenverein-begruesst-wiederherstellung-der-verlegerbeteiligung-178711?fbclid=IwAR05VOGuiRckPQq9SgFjPqcPaaNc8ILRcceMjwj-Lj-XxMPvQneLFBkCMvI

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