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CarinaR

Warum gehen die Rechte wieder zurück?

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Als Selfpublisherin ist die Zusammenarbeit mit Verlagen für mich noch neu und nun muss ich einfach mal grün fragen: Warum fallen die Nutzungsrechte nach einigen Jahren an die/den Autor/in zurück? Verkaufen sich diese Titel dann kaum noch ... ist es üblich, sie anderswo neu herauszubringen ... oder ...? Denn ich verstehe das so, dass die Bücher bei dem Verlag dann nicht mehr lieferbar sind. Ist das in beidseitigem Interesse, um "aufzuräumen"? Vielleicht kommt das auch gar nicht so oft vor, wie ich gerade vermute, und in den meisten Fällen werden die Verträge stillschweigend verlängert. Ich freue mich über Aufklärung. :)

~~~ Carina alias C. R. Scott ~~~

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Das ist eine relativ neue Entwicklung, die in den meisten Fällen jedoch im Sinne der Autor*innen sein dürfte. Früher haben Verlage sich schon mal geweigert, die Rechte zurückzugeben, auch wenn die Titel sich kaum noch verkauft haben. Und die Backlist kannst du natürlich mit ein bisschen Einsatz prinzipiell gut im SP führen.


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Sebastian Niedlich

Genau, es ist im Sinne der Autor:innen. Es wäre ja schade, wenn du irgendwo ein tolles Buch hast, das der Verlag stiefmütterlich behandelt hat,  und du nie wieder die Möglichkeit hättest, irgendwas daraus zu machen. Oder wenn die Bücher sich zwar gut verkaufen, du aber aus anderen Gründen mit dem Verlag nicht zufrieden bist, weswegen du es lieber woanders herausbringen möchtest. In dem Fall würdest du dann einer Verlängerung der Rechte nicht zustimmen.

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Danke für die schnellen Antworten, das leuchtet ein. Das heißt, ihr habt gute Erfahrungen mit Neuauflagen gemacht? Nehmen die Leser das wohlwollend an? Macht ihr es direkt im Klappentext kenntlich, dass es sich um keine Ersterscheinung handelt?

~~~ Carina alias C. R. Scott ~~~

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Sebastian Niedlich

Ich habe zwar keine Erfahrung damit, Bücher als Neuauflage selbst herauszugeben, aber auf jeden Fall sollte man im Impressum erwähnen, dass das Buch vorher ggf. unter einem anderen Titel erschienen ist und diesen auch nennen. Das ist m.E. die übliche Vorgehensweise.

Im Klappentext ... weiß ich nicht. MMn sollte man so offen wie möglich sein, aber im Klappentext könnte das evtl. störend wirken.

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vor einer Stunde schrieb CarinaR:

 Macht ihr es direkt im Klappentext kenntlich, dass es sich um keine Ersterscheinung handelt?

 

vor 20 Minuten schrieb Sebastian Niedlich:

... aber auf jeden Fall sollte man im Impressum erwähnen, dass das Buch vorher ggf. unter einem anderen Titel erschienen ist und diesen auch nennen. Das ist m.E. die übliche Vorgehensweise.

Klappentext ... weiß ich nicht. MMn sollte man so offen wie möglich sein, aber im Klappentext könnte das evtl. störend wirken.

Ich würde es auf jeden Fall dort machen, wo es ein interessierter Leser auf den ersten Blick - also vor dem Kauf - sieht. Impressum fände ich nicht ausreichend. Ich finde nichts schlimmer, als Leser in dieser Hinsicht zu (ent)täuschen. Ich hab mal aus dem Marketing (einer anderen Branche) gehört, jeder begeisterte Kunde bringe vier neue, jeder enttäuschte halte sieben neue weg. Das im Hinterkopf, würde ich versuchen, meinen Namen auf jeden Fall unbeschädigt zu halten - gerade im Zeitalter des Internets.

Bearbeitet von KerstinH
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vor 50 Minuten schrieb KerstinH:

 

Ich würde es auf jeden Fall dort machen, wo es ein interessierter Leser auf den ersten Blick - also vor dem Kauf - sieht. Impressum fände ich nicht ausreichend. Ich finde nichts schlimmer, als Leser in dieser Hinsicht zu (ent)täuschen. Ich hab mal aus dem Marketing (einer anderen Branche) gehört, jeder begeisterte Kunde bringe vier neue, jeder enttäuschte halte sieben neue weg. Das im Hinterkopf, würde ich versuchen, meinen Namen auf jeden Fall unbeschädigt zu halten - gerade im Zeitalter des Internets.

Wenn ich heute noch mal SP machen würde, würde ich den Hinweis auf den Verlag räumlich versetzt unter den Klappentext-bei mir gab es da auch noch Leserstimmen -schreiben. Bei meinen beiden Verlagsbüchern im SP hatte ich es gleich vorne im Impressum, wozu allerseits geraten wurde. Auf jeden Fall hat es den Verkäufen keinen Abbruch getan, denn eins von denen verkaufte sich doppelt besser als das Verlagsbuch. Und die Frage nach dem Verlag stellte sich bei den Lesern nirgends.

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vor 3 Stunden schrieb CarinaR:

Als Selfpublisherin ist die Zusammenarbeit mit Verlagen für mich noch neu und nun muss ich einfach mal grün fragen: Warum fallen die Nutzungsrechte nach einigen Jahren an die/den Autor/in zurück? Verkaufen sich diese Titel dann kaum noch ... ist es üblich, sie anderswo neu herauszubringen ... oder ...? Denn ich verstehe das so, dass die Bücher bei dem Verlag dann nicht mehr lieferbar sind. Ist das in beidseitigem Interesse, um "aufzuräumen"? Vielleicht kommt das auch gar nicht so oft vor, wie ich gerade vermute, und in den meisten Fällen werden die Verträge stillschweigend verlängert. Ich freue mich über Aufklärung. :)

Früher, bei meinen Verlagsbüchern, waren die Verträge unbegrenzt, und ich hatte Schwierigkeiten, die Rechte zurückzubekommen. Beim Imprint Verlag habe ich drei Jahre Laufzeit, unter gewissen zeitlichen Vorgaben beiderseitig kündbar bzw. läuft es stillschweigend weiter, wenn keiner kündigt. Ich empfinde das als sehr viel angenehmer.

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vor 1 Stunde schrieb KerstinH:

Ich würde es auf jeden Fall dort machen, wo es ein interessierter Leser auf den ersten Blick - also vor dem Kauf - sieht. Impressum fände ich nicht ausreichend. Ich finde nichts schlimmer, als Leser in dieser Hinsicht zu (ent)täuschen. Ich hab mal aus dem Marketing (einer anderen Branche) gehört, jeder begeisterte Kunde bringe vier neue, jeder enttäuschte halte sieben neue weg. Das im Hinterkopf, würde ich versuchen, meinen Namen auf jeden Fall unbeschädigt zu halten - gerade im Zeitalter des Internets.

Ich glaube, ich habe hier was verwechselt. Ich bin davon ausgegangen, dass sich der Titel dabei ändert (ich hatte den Nebenthread mit den Einhörnern und der Nebelbrücke irgendwie noch im Kopf).

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Ich habe im SP die Erfahrung gemacht, dass die Leser/innen schneller klicken und kaufen, als sie - ironischerweise - lesen. Da gab es schon mal Kritik, wenn ich im SP einen Sammelband mit neuaufgelegten Romanen herausgebracht habe. Daher würde ich persönlich es wohl auch immer im Klappentext erwähnen.

~~~ Carina alias C. R. Scott ~~~

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Ich habe in meinen Verlagsverträgen eine Laufzeit von 7 Jahren, ich kriege die Rechte 2022 zurück und ich werde sie auch nehmen. Aus zwei Gründen: Einerseits, weil die Verkaufszahlen inzwischen so gering sind, dass ich die vermutlich schon ohne weiteres Zutun so selbst im SP hinkriegen würde, dann aber mehr pro verkauftem Buch bekomme – und andererseits will ich die Printrechte zurück, die sie nie so genutzt haben, wie sie angedeutet haben und wie ich auch gehofft hatte. Die will ich unbedingt wieder selbst nutzen. 

Wenn man jetzt nicht vorhat, aus einem Buch selbst noch mal was zu machen, kann man das natürlich laufen lassen. Aber ich möchte es definitiv gern wiederhaben. 

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vor 13 Stunden schrieb Dania:

Wenn man jetzt nicht vorhat, aus einem Buch selbst noch mal was zu machen, kann man das natürlich laufen lassen. Aber ich möchte es definitiv gern wiederhaben. 

Das bietet sich bei dir natürlich an, da du dich fürs Selfpublishing sowieso schon eingespielt hast. :)

~~~ Carina alias C. R. Scott ~~~

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Ich spekuliere zum Beispiel darauf, dass in absehbarer Zeit die Rechte verschiedener Weltbild-Originalausgaben an mich zurückfallen. Die Laufzeit dieser Verträge beläuft sich auf fünf bis sieben Jahre. Dann kann ich diese Bücher, die es bislang ausschließlich bei Weltbild gab, mit neuem Cover (aber in diesem Fall gleichem Titel) noch einmal im SP für den gesamten Buchhandel verfügbar machen. Dass es eine Neuauflage ist, würde ich auch an prominenter Stelle (unter dem Klappentext halte ich für sinnvoll) sichtbar machen, egal, ob es derselbe Titel ist oder ein neuer. In letzterem Fall aber unbedingt, damit die Leserinnen und Leser gleich erkennen können, ob sie das Buch vielleicht schon besitzen.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Ich mache das bei meinem Neuauflagen als SP mit gleichem Titel wie die früheren Verlagsausgaben so: Ich nenne den Verlag der Originalausgabe im Impressum und habe unten auf dem Cover eine Art Banner, in den ich reinschreibe: Reihe neuaufgelegter Bücher.

Neu: Jan Zweyer; Der vierte Spatz, Lago, 2020
 

 

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Blöde Frage für euch Erfahrene vielleicht, aber darf ich bei der Neuauflage die lektorierte und korrigierte Fassung des alten Verlags verwenden?

~~~ Carina alias C. R. Scott ~~~

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Bei mir war das nie ein Thema. Ein Lektorat hat normalerweise nicht so eine große Schöpfungshöhe, dass es als eigenes urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen wird. Dann müsste die Lektorin  oder der Lektor schon extrem viel umgeschrieben haben. Es kommt wohl vor, dass Verlage das verbieten wollen, aber soweit ich weiß, gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

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vor 3 Stunden schrieb CarinaR:

Blöde Frage für euch Erfahrene vielleicht, aber darf ich bei der Neuauflage die lektorierte und korrigierte Fassung des alten Verlags verwenden?

Ich habe es gemacht und - wie oben beschrieben - dazu geschrieben, wo und wann das Original erschienen ist.

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Bei mir betraf das nur zwei von drei Fällen (das dritte Buch war ein ganz neues). Ich hatte, wie schon erwähnt, das Original mit Erscheinungsjahr und Verlag im Vorspann erwähnt. Und auch bei den Verkaufsplattformen.

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Dazu hätte ich auch mal eine Frage: Wie geht ihr vor, wenn der Verlag euer Buch aus dem Verkauf nimmt, es euch nicht mitteilt (zufällig gesehen) und auf eure schriftliche Anfrage über die Rückforderung der Rechte nicht reagiert? Zur Präzisierung: Meine damalige Agentur, die es vermittelt hat, gibt es mittlerweile nicht mehr; meine Kontaktperson beim Verlag arbeitet dort ebenfalls nicht mehr.

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vor 7 Minuten schrieb Margot:

Dazu hätte ich auch mal eine Frage: Wie geht ihr vor, wenn der Verlag euer Buch aus dem Verkauf nimmt, es euch nicht mitteilt (zufällig gesehen) und auf eure schriftliche Anfrage über die Rückforderung der Rechte nicht reagiert? Zur Präzisierung: Meine damalige Agentur, die es vermittelt hat, gibt es mittlerweile nicht mehr; meine Kontaktperson beim Verlag arbeitet dort ebenfalls nicht mehr.

Herausfinden, wer in der Justizabteilung des Verlags sitzt, und dort noch einmal wegen der Rechte nachhören, würde ich sagen. Momentan scheint es allerdings so zu sein, dass es überall Wochen und Monate dauert, bis jemand reagiert. Homeoffice ...

Bearbeitet von Petralit

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

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vor 2 Stunden schrieb Margot:

Hm, ja, denen habe ich geschrieben - aber kein Pieps ... und es ist schon zwei Monate her.

Dann auf jeden Fall an die Programmleitung auch noch mal schreiben.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

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