Evelyne Geschrieben 1. Februar Teilen Geschrieben 1. Februar Nein, ich lass es jetzt einfach. www.laye.org Link zum Beitrag
AnnetteSD Geschrieben 2. Februar Teilen Geschrieben 2. Februar vor 19 Stunden schrieb Gerswid: Habt ihr das mit Weltbild denn noch hinbekommen? Ich habe auch zwei E-Books bei Weltbild, habe sie jetzt aber noch nicht bei Metis eingetragen. Und jetzt scheint die Frist dann ja auch abgelaufen zu sein. Oder kann man da noch irgendwas nachmelden? Liebe Grüße Gerswid Ich fürchte, der 31.01. ist eine Auschlussfrist, so habe ich es immer verstanden. Danach kann man dann im Bereich METIS-Sonderausschüttung nichts mehr für 2020 melden. www.herrjakobtraeumt.dewww.asdowidat.dehttps://twitter.com/twit_lit70 Link zum Beitrag
Gerswid Geschrieben 2. Februar Teilen Geschrieben 2. Februar Ok, danke. Aber dann scheint man die e-books, die bei Weltbild erschienen sind, ja sowieso nicht melden zu können. Auch schon vor der Frist nicht. Ich melde meine Geschichten, die in Zeitschriften erschienen sind, immer im Bereich/Repro und das funktioniert auch jedes Jahr immer einwandfrei. Das mit den e-books bei Weltbild lasse ich dann jetzt und melde nichts. LG Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zum Beitrag
Gerswid Geschrieben 1. März Teilen Geschrieben 1. März Hallo ihr, ich habe das bis jetzt noch nicht so richtig verstanden. Kann ich E-Books, die bei einem Verlag erschienen sind, bei VG-Wort, bei Metis, melden? Und woher weiß ich eigentlich, ob es da einen Kopierschutz gibt, oder nicht? Und diese Zählmarke, woher weiß ich denn dazu etwas? Oder meldet der Verlag E-Books irgendwie bei VG-Wort und ich muss nichts machen? Liebe Grüße Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zum Beitrag
RuthK Geschrieben 29. März Teilen Geschrieben 29. März Am 1.3.2021 um 16:45 schrieb Gerswid: 8.Hallo ihr, ich habe das bis jetzt noch nicht so richtig verstanden. Kann ich E-Books, die bei einem Verlag erschienen sind, bei VG-Wort, bei Metis, melden? Und woher weiß ich eigentlich, ob es da einen Kopierschutz gibt, oder nicht? Und diese Zählmarke, woher weiß ich denn dazu etwas? Oder meldet der Verlag E-Books irgendwie bei VG-Wort und ich muss nichts machen? Hi Gerswid, es gab im März Neuerungen in METIS, sie haben versucht, das zu vereinfachen. Ausführliche Infos gibt es hier: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf?fbclid=IwAR0tyMnKy4UuQXyr37H2jLij8MM0-FjF73Z_DIckLZPfDS9zcShX_zpmJ5c Ich habe mich gerade durchgewurstelt, sowohl durch die Anleitung als auch durch die Meldung, und das Wichtigste scheint mir: Zitat Seit März 2021 ist METIS in aller Regel ganz einfach. Denn jede/r, der einen Zugang zum Meldesystem T.O.M. der VG WORT hat, kann einfach mit dem Erstellen einer Meldung zu METIS beginnen. Ob man selbst eine Meldung erstellen kann, ob man sich mit „Zählmarken“ beschäftigen muss oder ob ein Verlag sich an METIS beteiligt, erfährt man im Laufe so einer METIS Meldung. ... FAQ: Ich weiß nicht ob mein Verlag an METIS teilnimmt, welchen Weg soll ich in der Meldung gehen? Lassen Sie sich von unserem System helfen und wählen „nein“ bei der Frage in der Meldemaske. Im nächsten Schritt geben Sie die Internetseite des Verlages ein. Nimmt dieser an METIS teil, wissen Sie das sofort, wenn Sie nach der Eingabe der Internetseite auf „Weiter“ klicken. Nimmt der Verlag nicht an METIS teil, können Sie mit der Meldung fortfahren. Nimmt er an METIS teil bekommen Sie den entsprechenden Hinweis. Du müsstest also nur noch wissen, ob es einen Kopierschutz gibt. Das Kennzeichen für "Nein" musst du setzen, sonst kannst du die Meldung nicht abgeben. Der Trend geht bei den Verlagen zu Wasserzeichen statt Kopierschutz (z.B. Bastei Lübbe, Bonnier, DuMont, Holzbrinck, dtv, RandomHouse, s. https://allesebook.de/news/random-house-verabschiedet-sich-von-hartem-drm-973837/) Zählmarken kannst du als Autorin von eBooks nicht setzen. Vermutlich wird der Verlag dein eBook nicht melden, weil du ihn seit der Reform der Ausschüttungen gar nicht mehr an den VG Wort Tantiemen beteiligen musst (er hätte also nichts davon). Wie ich es verstehe, genügt es, die Internetseite des Verlags anzugeben statt zusätzlich sämtlicher Verkaufsplattformen. Vielleicht hilft dir das? Liebe Grüße, Ruth 2 Instagram Twitter Bald: Frau Merian und die Wunder der Welt Link zum Beitrag
Gerswid Geschrieben 30. März Teilen Geschrieben 30. März Vielen Dank Ruth, das hilft mir und das schaue ich mir gleich mal an bei TOM. Vermutlich muss ich dann wirklich bloß noch wissen, ob es einen Kopierschutz gibt. Da müsste ich vielleicht mal beim Verlag nachfragen, denn das kann ich sicher nicht so feststellen. Liebe Grüße Gerswid 1 www.gerswidschoendorf.de Link zum Beitrag
GesineS Geschrieben Montag um 07:50 Teilen Geschrieben Montag um 07:50 Am 2.2.2021 um 09:16 schrieb AnnetteSD: Ich fürchte, der 31.01. ist eine Auschlussfrist, so habe ich es immer verstanden. Danach kann man dann im Bereich METIS-Sonderausschüttung nichts mehr für 2020 melden. Wenn der letzte oder vorletzte Tag der Meldefrist auf ein Wochenende fällt, kann man anscheinend Pech haben. Möglicherweise wurde die Weltbild-Seite gewartet und verhinderte deshalb die Meldung? Ich hatte am Sonntagabend der VG Wort geschrieben: Ich habe gestern und heute mehrmals vergeblich versucht auch noch https://www.weltbild.de zu melden (21…60 Texte). Immer erhielt ich die Information "Die von Ihnen angegebene Domäne ist nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe!I" Die Antwort vom Montag: Die automatische Prüfung nach dem Online Status einer Seite ist so eingestellt, dass die Meldung nicht unnötig verzögert wird. Antwortet eine Seite nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf die Anfrage, bricht das System den Vorgang mit der Meldung ab, dass die Seite offline ist. Andernfalls könnte das Meldesystem blockiert werden oder die Meldung unverhältnismäßig lange dauern, weil manche Seiten lange brauchen um auf automatische Anfragen zu antworten bzw. aus anderen Gründen automatische Anfragen gar nicht verarbeiten. Aus diesem Grund kann man die Meldung, dass die Seite offline ist, auch „überstimmen“ und die Meldung trotzdem absenden. Wenn Sie also sicher sind, dass die gemeldete Seite online ist, können Sie die Seite trotz der Fehlermeldung angeben. Nur wenn im Rahmen der Bearbeitung festgestellt wird, dass die Seite wirklich offline ist, wird die Meldung mit dem entsprechenden Hinweis abgelehnt. In diesem Fall hat aber keine Maschine die Meldung kontrolliert, sondern ein Mensch, der im Zweifel auch länger wartet, wenn eine Seite sich erst langsam aufbaut. Mein Fazit: Künftig mit Meldungen nicht bis zur letzten Minute warten. The Greenest Wind: Freundschaft, Ferien und eine Reise nach Irland www.gesineschulz.com Twitter Instagram Link zum Beitrag