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JuliaS

Wie melde ich etwas in T.O.M.?

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vor 19 Stunden schrieb Gerswid:

Habt ihr das mit Weltbild denn noch hinbekommen? Ich habe auch zwei E-Books bei Weltbild, habe sie jetzt aber noch nicht bei Metis eingetragen. Und jetzt scheint die Frist dann ja auch abgelaufen zu sein. Oder kann man da noch irgendwas nachmelden?

Liebe Grüße Gerswid

Ich fürchte, der 31.01. ist eine Auschlussfrist, so habe ich es immer verstanden. Danach kann man dann im Bereich METIS-Sonderausschüttung nichts mehr für 2020 melden.

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Ok, danke.

Aber dann scheint man die e-books, die bei Weltbild erschienen sind, ja sowieso nicht melden zu können. Auch schon vor der Frist nicht.

Ich melde meine Geschichten, die in Zeitschriften erschienen sind, immer im Bereich/Repro und das funktioniert auch jedes Jahr immer einwandfrei. Das mit den e-books bei Weltbild lasse ich dann jetzt und melde nichts.

LG Gerswid

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Hallo ihr,

ich habe das bis jetzt noch nicht so richtig verstanden. Kann ich E-Books, die bei einem Verlag erschienen sind, bei VG-Wort, bei Metis, melden? Und woher weiß ich eigentlich, ob es da einen Kopierschutz gibt, oder nicht? Und diese Zählmarke, woher weiß ich denn dazu etwas?

Oder meldet der Verlag E-Books irgendwie bei VG-Wort und ich muss nichts machen?

 

Liebe Grüße

Gerswid

 

 

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Am 1.3.2021 um 16:45 schrieb Gerswid:

8.Hallo ihr,

ich habe das bis jetzt noch nicht so richtig verstanden. Kann ich E-Books, die bei einem Verlag erschienen sind, bei VG-Wort, bei Metis, melden? Und woher weiß ich eigentlich, ob es da einen Kopierschutz gibt, oder nicht? Und diese Zählmarke, woher weiß ich denn dazu etwas?

Oder meldet der Verlag E-Books irgendwie bei VG-Wort und ich muss nichts machen?

Hi Gerswid,

es gab im März Neuerungen in METIS, sie haben versucht, das zu vereinfachen. Ausführliche Infos gibt es hier: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf?fbclid=IwAR0tyMnKy4UuQXyr37H2jLij8MM0-FjF73Z_DIckLZPfDS9zcShX_zpmJ5c

Ich habe mich gerade durchgewurstelt, sowohl durch die Anleitung als auch durch die Meldung, und das Wichtigste scheint mir:

Zitat

Seit März 2021 ist METIS in aller Regel ganz einfach. Denn jede/r, der einen Zugang zum Meldesystem T.O.M. der VG WORT hat, kann einfach mit dem Erstellen einer Meldung zu METIS beginnen. Ob man selbst eine Meldung erstellen kann, ob man sich mit „Zählmarken“ beschäftigen muss oder ob ein Verlag sich an METIS beteiligt, erfährt man im Laufe so einer METIS Meldung.

...

FAQ:

Ich weiß nicht ob mein Verlag an METIS teilnimmt, welchen Weg soll ich in der Meldung gehen?

Lassen Sie sich von unserem System helfen und wählen „nein“ bei der Frage in der Meldemaske. Im nächsten Schritt geben Sie die Internetseite des Verlages ein. Nimmt dieser an METIS teil, wissen Sie das sofort, wenn Sie nach der Eingabe der Internetseite auf „Weiter“ klicken. Nimmt der Verlag nicht an METIS teil, können Sie mit der Meldung fortfahren. Nimmt er an METIS teil bekommen Sie den entsprechenden Hinweis.

Du müsstest also nur noch wissen, ob es einen Kopierschutz gibt. Das Kennzeichen für "Nein" musst du setzen, sonst kannst du die Meldung nicht abgeben. Der Trend geht bei den Verlagen zu Wasserzeichen statt Kopierschutz (z.B. Bastei Lübbe, Bonnier, DuMont, Holzbrinck, dtv, RandomHouse, s. https://allesebook.de/news/random-house-verabschiedet-sich-von-hartem-drm-973837/)

Zählmarken kannst du als Autorin von eBooks nicht setzen.

Vermutlich wird der Verlag dein eBook nicht melden, weil du ihn seit der Reform der Ausschüttungen gar nicht mehr an den VG Wort Tantiemen beteiligen musst (er hätte also nichts davon).

Wie ich es verstehe, genügt es, die Internetseite des Verlags anzugeben statt zusätzlich sämtlicher Verkaufsplattformen.

Vielleicht hilft dir das?

Liebe Grüße,

Ruth

 

Die Symphonie der Sterne :s13  Instagram

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Vielen Dank Ruth, das hilft mir und das schaue ich mir gleich mal an bei TOM. Vermutlich muss ich dann wirklich bloß noch wissen, ob es einen Kopierschutz gibt. Da müsste ich vielleicht mal beim Verlag nachfragen, denn das kann ich sicher nicht so feststellen.

Liebe Grüße

Gerswid

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Am 2.2.2021 um 09:16 schrieb AnnetteSD:

Ich fürchte, der 31.01. ist eine Auschlussfrist, so habe ich es immer verstanden. Danach kann man dann im Bereich METIS-Sonderausschüttung nichts mehr für 2020 melden.

Wenn der letzte oder vorletzte Tag der Meldefrist auf ein Wochenende fällt, kann man anscheinend Pech haben. Möglicherweise wurde die Weltbild-Seite gewartet und verhinderte deshalb die Meldung? :s09

Ich hatte am Sonntagabend der VG Wort geschrieben:

Ich habe gestern und heute mehrmals vergeblich versucht auch noch https://www.weltbild.de zu melden (21…60 Texte). Immer erhielt ich die Information "Die von Ihnen angegebene Domäne ist nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe!I" 

Die Antwort vom Montag:

Die automatische Prüfung nach dem Online Status einer Seite ist so eingestellt, dass die Meldung nicht unnötig verzögert wird. Antwortet eine Seite nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf die Anfrage, bricht das System den Vorgang mit der Meldung ab, dass die Seite offline ist. Andernfalls könnte das Meldesystem blockiert werden oder die Meldung unverhältnismäßig lange dauern, weil manche Seiten lange brauchen um auf automatische Anfragen zu antworten bzw. aus anderen Gründen automatische Anfragen gar nicht verarbeiten. Aus diesem Grund kann man die Meldung, dass die Seite offline ist, auch „überstimmen“ und die Meldung trotzdem absenden.

Wenn Sie also sicher sind, dass die gemeldete Seite online ist, können Sie die Seite trotz der Fehlermeldung angeben. Nur wenn im Rahmen der Bearbeitung festgestellt wird, dass die Seite wirklich offline ist, wird die Meldung mit dem entsprechenden Hinweis abgelehnt. In diesem Fall hat aber keine Maschine die Meldung kontrolliert, sondern ein Mensch, der im Zweifel auch länger wartet, wenn eine Seite sich erst langsam aufbaut.

 

Mein Fazit: Künftig mit Meldungen nicht bis zur letzten Minute warten. ;)

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Ich hole den Thread hier noch einmal hervor, weil ich gerade meine Presse-Meldung erstellt habe und dann gleich auch die Ebooks melden wollte - nun aber nicht mehr gefunden habe, über welchen Link das geht. Hat es in diesem Jahr schon jemand versucht?


Homepage       Facebook    Neu: Erwarteter Todesfall - ein Kirsten-Bertram-Krimi  »Ein spannender Fall, souverän und mit viel Gefühl für gute Atmosphäre erzählt.« DRESDNER MORGENPOST   Taschenbuch   Epub  kindl

 

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Okay, erst einmal in Ruhe die alten Meldungen lesen, hilft ;) Mit dem von @RuthK aufgeführten, geänderten Prozedere funktioniert's, unter "Expertenmodus" konnte ich nun sogar Weltbild eintragen. Dafür wird https://www.apple.com/de/apple-books/  nicht genommen, obwohl laut Impressum eine deutsche Seite, und  www.amazon.de ist als nicht-deutsche Seite erkannt bzw eingeordnet worden und kann anscheinend dann auch nicht mehr gemeldet werden.

 


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Am 11.1.2022 um 09:22 schrieb BeateB:

Okay, erst einmal in Ruhe die alten Meldungen lesen, hilft ;) Mit dem von @RuthK aufgeführten, geänderten Prozedere funktioniert's, unter "Expertenmodus" konnte ich nun sogar Weltbild eintragen. Dafür wird https://www.apple.com/de/apple-books/  nicht genommen, obwohl laut Impressum eine deutsche Seite, und  www.amazon.de ist als nicht-deutsche Seite erkannt bzw eingeordnet worden und kann anscheinend dann auch nicht mehr gemeldet werden.

 

Man kann, soweit ich es sehe, nur Startseiten angeben. Also apple.com ohne alles nach dem Schrägstrich.

 

Ich würde jetzt doch gerne wissen, ob man nun nur die Verlagsseite angibt oder alle Plattformen, auf denen die eigenen eBooks verkauft werden, denn das sind ja unter Umständen richtig viele. Macht es einen Unterschied, wie viele Plattformen man angibt?

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Am 14.10.2022 um 21:14 schrieb Petralit:

Man kann, soweit ich es sehe, nur Startseiten angeben. Also apple.com ohne alles nach dem Schrägstrich.

 

Ich würde jetzt doch gerne wissen, ob man nun nur die Verlagsseite angibt oder alle Plattformen, auf denen die eigenen eBooks verkauft werden, denn das sind ja unter Umständen richtig viele. Macht es einen Unterschied, wie viele Plattformen man angibt?

Also ich hatte für die Ebooks, die bei Gmeiner erschienen sind / waren (habe die Rechte zurückgeholt) und auch über die Verlagshomepage gekauft werden konnten, die Seite des Verlags angegeben. Ansonsten die der Plattformen, über die ich meine SP-Ebooks verkauft habe.

Habe jetzt gerade noch mal in den letzten Bescheid geguckt, da war zwar ein Beitrag "elektronischer Pressespiegel" dabei für die Beiträge auf einer Zeitungshomepage, ansonsten aber nur Presse-Repro und Bibliothekstantieme. Aber das sollte ja auch nur der erste Bescheid für dieses Jahr sein. Da muss ja noch was kommen.

Vielleicht weiß jemand anderes mehr?


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vor 29 Minuten schrieb CorneliaL:

Es wäre mir echt neu, wenn man da die SP-Bücher angeben könnte bzw. wenn die in irgendeiner Art honoriert würden.

LG Cornelia

Doch, Metis ist ja nicht die Bibliothekstantieme, sondern es geht um Texte im Internet. Also Blogartikel UND eBooks, denn letztere sind auch Texte im Internet. Steht extra so in den Erklärungen. Aber es gehen nur epubs. Amazon als Verkaufsplattform kann man nicht angeben.

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vor 34 Minuten schrieb BeateB:

Habe jetzt gerade noch mal in den letzten Bescheid geguckt, da war zwar ein Beitrag "elektronischer Pressespiegel" dabei für die Beiträge auf einer Zeitungshomepage, ansonsten aber nur Presse-Repro und Bibliothekstantieme. Aber das sollte ja auch nur der erste Bescheid für dieses Jahr sein. Da muss ja noch was kommen.

METIS ist eine eigene Ausschüttung, die kommt immer im Herbst, also findest du sie nicht auf dem Brief der Hauptausschüttung.

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vor 3 Minuten schrieb Petralit:

METIS ist eine eigene Ausschüttung, die kommt immer im Herbst, also findest du sie nicht auf dem Brief der Hauptausschüttung.

Stimmt ja! Aber die ist für dieses Jahr eben auch noch nicht gekommen, oder?


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vor 17 Minuten schrieb Petralit:

Doch, Metis ist ja nicht die Bibliothekstantieme, sondern es geht um Texte im Internet. Also Blogartikel UND eBooks, denn letztere sind auch Texte im Internet. Steht extra so in den Erklärungen. Aber es gehen nur epubs. Amazon als Verkaufsplattform kann man nicht angeben.

Heißt das, ich kann meine tolino-media-Veröffentlichungen eintragen? Ich kenne es von der Selfpublisherbibel auch so, dass das mit E-Books eben überhaupt nicht geht, wenn sie nicht im VLB gelistet sind.

~~~ Carina alias C. R. Scott ~~~

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vor 5 Minuten schrieb CarinaR:

Heißt das, ich kann meine tolino-media-Veröffentlichungen eintragen? Ich kenne es von der Selfpublisherbibel auch so, dass das mit E-Books eben überhaupt nicht geht, wenn sie nicht im VLB gelistet sind.

Hier geht es ja nicht ums VLB, sondern darum, dass deine eBooks Texte im Internet sind, die dort verkauft werden (oder kostenlos zur Verfügung stehen). Du kannst ja auch eBooks nur über deine Website verkaufen, ohne irgendwelche Händler. Das sind auch Texte im Internet. Die haben NICHTS mit der Bibliothekstantieme und der Meldung dort (Titelmeldung) zu tun.

Es gibt Verlage oder Autor:innen, die bauen sogar Zählpixel in ihre eBooks ein, damit diese über METIS gezählt werden, so wie Blogartikel mit Pixel. Die meisten aber wohl nicht, und für diese gibt es die METIS Sonderausschüttung.

Davon ganz abgesehen: Warum sind Tolino-eBooks nicht im VLB? Haben die keine ISBN?

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vor 9 Minuten schrieb CarinaR:

Heißt das, ich kann meine tolino-media-Veröffentlichungen eintragen? Ich kenne es von der Selfpublisherbibel auch so, dass das mit E-Books eben überhaupt nicht geht, wenn sie nicht im VLB gelistet sind.

Ich habe es, nachdem wir hier die Diskussion hatten, für 2020 gemeldet und auch ganz ordentlich was bekommen - hatte die einzelnen Plattformen gemeldet; für 2021 hatte ich es auch gemeldet, aber bis jetzt eben noch weder Bescheid noch Geld bekommen.


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vor 1 Minute schrieb BeateB:

Ich habe es, nachdem wir hier die Diskussion hatten, für 2020 gemeldet und auch ganz ordentlich was bekommen - hatte die einzelnen Plattformen gemeldet; für 2021 hatte ich es auch gemeldet, aber bis jetzt eben noch weder Bescheid noch Geld bekommen.

Hast du mehrere Plattformen gemeldet, auf denen jeweils immer dieselben eBooks verkauft werden? Also Weltbild, Thalia, buch7 usw.? Oder immer nur eine Plattform, auf der alle eBooks zu finden waren oder wahlweise die Verlagshomepage?

Mir geht es ja bei meiner Frage  darum, dass die Erklärungen auf der VG Wort-Seite missverständlich formuliert sind. Wenn man danach geht, kann ich ggf. 10 Plattformen angeben oder auch 100, auf denen jeweils meine eBooks zum Verkauf angeboten werden, weil es ja immer andere Anbieter sind, auf denen meine Texte stehen.

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vor einer Stunde schrieb Petralit:

Wenn man danach geht, kann ich ggf. 10 Plattformen angeben oder auch 100, auf denen jeweils meine eBooks zum Verkauf angeboten werden, weil es ja immer andere Anbieter sind, auf denen meine Texte stehen.

So hatte ich es auch verstanden und gehandhabt. Also unabhängig von den einzelnen Ebooks die Plattformen gemeldet, über die sie verkauft werden.


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vor 2 Minuten schrieb BeateB:

So hatte ich es auch verstanden und gehandhabt. Also unabhängig von den einzelnen Ebooks die Plattformen gemeldet, über die sie verkauft werden.

Und du hattest da schon mal einen guten Betrag erhalten? Magst du mal aus den Nähkästchen plaudern, wie viel man da ungefähr erwarten kann? Die Quoten sind natürlich jedes Jahr anders, aber spannend finde ich das so oder so.

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Sebastian Niedlich

Einerseits freue ich mich ja, dass ich so mal erfahren habe, dass man auch für ePubs so Geld von der VG Wort bekommt, andererseits finde ich es auch fragwürdig, dass man das nur so nebenbei mitbekommt ...

Auch sehr merkwürdig, dass man nur eine grobe Anzahl an Texten eingibt, und nicht etwa "Sechs EPUBs" oder so etwas. Das ganze System der VG Wort ist einfach nur ... :s11

Na ja, vielleicht gibt's im nächsten Jahr mehr.

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