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JuliaS

Wie melde ich etwas in T.O.M.?

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Ich komme mir gerade ziemlich blöd vor. Habe jetzt einen Zugang zu dem T.O.M. bekommen und würde gerne die beiden erschienenen Bände meiner Erstlings-Trilogie dort anmelden. So weit ich weiß, kann ich das über die ISBNs verknüpfen. Aber wie mache ich das? Unter "Hilfe" finde ich nur die Anleitung zu METIS, aber keine zu T.O.M.

 

Entweder ich bin komplett blind und sehe den Button nicht - oder ich hab vielleicht auch das ganze System noch nicht verstanden ...

Vielen Dank im Voraus!

Gruß Julia

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vor 32 Minuten schrieb JuliaS:

Ich komme mir gerade ziemlich blöd vor. Habe jetzt einen Zugang zu dem T.O.M. bekommen und würde gerne die beiden erschienenen Bände meiner Erstlings-Trilogie dort anmelden. So weit ich weiß, kann ich das über die ISBNs verknüpfen. Aber wie mache ich das? Unter "Hilfe" finde ich nur die Anleitung zu METIS, aber keine zu T.O.M.

Hier ist eine ziemlich einfache Anleitung für die Meldung.

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vor 11 Minuten schrieb KerstinH:

Darf ich kurz dazwischenfragen, was T.O.M. und METIS sind? Ich muss mich outen: habe das noch nie gehört ...

T.O.M. ist das Online-Meldeportal der VG Wort (Texte Online Melden). Du findest es auf der Startseite der VG Wort rechts.

METIS ist das in T.O.M. enthaltene MEldesystem für Texte auf InternetSeiten.

vor 38 Minuten schrieb JuliaS:

Habe jetzt einen Zugang zu dem T.O.M. bekommen und würde gerne die beiden erschienenen Bände meiner Erstlings-Trilogie dort anmelden. So weit ich weiß, kann ich das über die ISBNs verknüpfen. Aber wie mache ich das? Unter "Hilfe" finde ich nur die Anleitung zu METIS, aber keine zu T.O.M.

 

Du loggst Dich mit Deinen Zugangsdaten bei T.O.M. ein und gehst auf Bibliothekstantieme. Dort kannst Du nachsehen, ob der Verlag Deine Bücher evtl. schon für Dich gemeldet hat. Wenn nicht, holst Du den Titel aus dem Verzeichnis der Deutschen Nationalbibliothek. 

 

Bearbeitet von DirkH

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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  :p

Am 20.6.2019 um 10:25 schrieb SarahS:

Liebe Alle,

im geschlossenen Bereich gab es eine Frage zur Mitgliedschaft bei der VG Wort. Darum hier mal an alle:

Meldet euch bei der VG Wort an.

Immer!

Auch wenn ihr z.B. unter Pseudonym schreibt, nur "kleine Auftragstexte verfasst, oder bislang noch überhaupt nichts veröffentlicht habt.

Ihr braucht nur ein paar Minuten Zeit für die Anmeldung.

Nur wenn ihr dort gemeldet seid, könnt ihr bspw. für ältere Texte Geld nachfordern oder an der Sonderverteilung Bibliothekstantiemen teilnehmen.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele AutorInnen nicht gemeldet sind. Es schadet nichts, es kostet nichts, man hat keinerlei Nachteile.

Hier der entsprechende link:

https://www.vgwort.de/teilnahmemoeglichkeiten.html

 

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Vielen Dank, Dirk. Ich hatte mich zwar prophylaktisch schon mal bei der VG Wort angemeldet, aber Heftromane kann man dort nicht angeben (unfair eigentlich, da habe ich ja auch schon ein paar tausend Seiten geschrieben und als Ebooks gibt’s die auch alle), deshalb waren mir die Abkürzungen kein Begriff.

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vor 9 Minuten schrieb DirkH:

Du loggst Dich mit Deinen Zugangsdaten bei T.O.M. ein und gehst auf Bibliothekstantieme. Dort kannst Du nachsehen, ob der Verlag Deine Bücher evtl. schon für Dich gemeldet hat. Wenn nicht, holst Du den Titel aus dem Verzeichnis der Deutschen Nationalbibliothek. 

 

Lieber Dirk, vielen Dank für den Tipp. Hatte ich noch nie gemacht und hab soeben die Liste mal vervollständigt. 

LG Cornelia

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vor 1 Minute schrieb CorneliaL:

Lieber Dirk, vielen Dank für den Tipp. Hatte ich noch nie gemacht und hab soeben die Liste mal vervollständigt. 

LG Cornelia

@CorneliaL Das heißt, EBooks aus dem SP kann man dort auch anmelden?

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vor 1 Minute schrieb KerstinH:

@CorneliaL Das heißt, EBooks aus dem SP kann man dort auch anmelden?

Keine E-Books, das gedruckte Buch über BoD erschienen. (Wusste ich allerdings auch vorher noch nicht)

LG Cornelia

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vor 6 Stunden schrieb CorneliaL:

Keine E-Books, das gedruckte Buch über BoD erschienen. (Wusste ich allerdings auch vorher noch nicht)

LG Cornelia

Für die Bibliothekstantieme kann man tatsächlich keine E-Books melden, jedoch für die METIS-Ausschüttungen, siehe die Erklärungen auf der Seite der VG Wort unter METIS für Urheber.

Hier der einschlägige Auszug:

"Neben direkt im Netz lesbaren Texten (HTML oder XHTML Dateien) sind auch PDF Dokumente oder sog. ePubs meldefähig. Damit können auch eBooks in METIS gemeldet werden. Andere Dokumentenformate (z.B. .mobi für den Amazon Kindle) bzw. als Bilddatei gespeicherter Text sind nicht meldefähig.Ein potentiell meldefähiger Text darf nicht mit einem technischen Kopierschutz (Stichwort „hartes DRM“) versehen sein. Er darf aberkostenpflichtig oder nur hinter einem speziellen Zugang angeboten werden, wenn er nach dem Kauf oder dem LogIn ohne Kopierschutz zur Verfügung steht."

In ePubs bzw. auf den Seiten, wo diese - auch auszugsweise - dargestellt sind, sind ja - nehme ich an - meist keine  Zählermarken der VG Wort eingebaut, daher würde ich schlussfolgern, dass diese E-Books dann über die METIS-Sonderausschüttung gemeldet werden können.

D.h., dass man gucken könnte, wo eigene ePubs, die kein hartes DRM haben, auf Verkaufsplattformen (amazon.de, thalia.de etc.) zu sehen sind und diese Domains könnte man dann einzeln für die Sonderausschüttung melden.

So zumindest mein Verständnis, nachdem ich mich neulich einmal durch die Erklärung der VG Wort zum Thema METIS gelesen hatte.

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vor 17 Stunden schrieb AnnetteSD:

Für die Bibliothekstantieme kann man tatsächlich keine E-Books melden, jedoch für die METIS-Ausschüttungen, siehe die Erklärungen auf der Seite der VG Wort unter METIS für Urheber.

Hier der einschlägige Auszug:

"Neben direkt im Netz lesbaren Texten (HTML oder XHTML Dateien) sind auch PDF Dokumente oder sog. ePubs meldefähig. Damit können auch eBooks in METIS gemeldet werden. Andere Dokumentenformate (z.B. .mobi für den Amazon Kindle) bzw. als Bilddatei gespeicherter Text sind nicht meldefähig.Ein potentiell meldefähiger Text darf nicht mit einem technischen Kopierschutz (Stichwort „hartes DRM“) versehen sein. Er darf aberkostenpflichtig oder nur hinter einem speziellen Zugang angeboten werden, wenn er nach dem Kauf oder dem LogIn ohne Kopierschutz zur Verfügung steht."

In ePubs bzw. auf den Seiten, wo diese - auch auszugsweise - dargestellt sind, sind ja - nehme ich an - meist keine  Zählermarken der VG Wort eingebaut, daher würde ich schlussfolgern, dass diese E-Books dann über die METIS-Sonderausschüttung gemeldet werden können.

D.h., dass man gucken könnte, wo eigene ePubs, die kein hartes DRM haben, auf Verkaufsplattformen (amazon.de, thalia.de etc.) zu sehen sind und diese Domains könnte man dann einzeln für die Sonderausschüttung melden.

So zumindest mein Verständnis, nachdem ich mich neulich einmal durch die Erklärung der VG Wort zum Thema METIS gelesen hatte.

Danke für die Info. Da wusste ich nicht, und das ist tatsächlich interessant für mich. Da Amazon ja sowieso keine Mobis mehr will, sondern jetzt auch ePubs, kommen da jetzt schon bei mir Bücher infrage. 

LG Cornelia

 

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vor 19 Stunden schrieb AnnetteSD:

Für die Bibliothekstantieme kann man tatsächlich keine E-Books melden, jedoch für die METIS-Ausschüttungen

Super, herzlichen Dank, Annette! Es funktioniert via METIS Sonderausschüttungen - dort die Webseite angeben, über die eure Epubs zu beziehen sind (so habe ich es jetzt zumindest gemacht und erst mal nur bei Weltbild.de eine Fehlermeldung bekommen).

Achtung - wie wissen ja noch nicht, wie viel es einbringt, aber wer noch in diesem Jahr die Ausschüttung für 2020 bekommen will, muss bis Sonntag (31.1.) melden.


Homepage       Facebook    Neu: Erwarteter Todesfall - ein Kirsten-Bertram-Krimi  »Ein spannender Fall, souverän und mit viel Gefühl für gute Atmosphäre erzählt.« DRESDNER MORGENPOST   Taschenbuch   Epub  kindl

 

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Ihr solltet euch in jedem Falle sputen, denn so wie ich das da sehe, gibt es bei diesen METIS-Meldungen (anders als beim Presse-Repro, mit dem ich es sonst zu tun habe) nicht die Möglichkeit, nachzumelden. Also läuft die Frist am Sonntag ab.


Homepage       Facebook    Neu: Erwarteter Todesfall - ein Kirsten-Bertram-Krimi  »Ein spannender Fall, souverän und mit viel Gefühl für gute Atmosphäre erzählt.« DRESDNER MORGENPOST   Taschenbuch   Epub  kindl

 

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Am 28.1.2021 um 16:51 schrieb AnnetteSD:

Für die Bibliothekstantieme kann man tatsächlich keine E-Books melden, jedoch für die METIS-Ausschüttungen, siehe die Erklärungen auf der Seite der VG Wort unter METIS für Urheber.

Hier der einschlägige Auszug:

"Neben direkt im Netz lesbaren Texten (HTML oder XHTML Dateien) sind auch PDF Dokumente oder sog. ePubs meldefähig. Damit können auch eBooks in METIS gemeldet werden. Andere Dokumentenformate (z.B. .mobi für den Amazon Kindle) bzw. als Bilddatei gespeicherter Text sind nicht meldefähig.Ein potentiell meldefähiger Text darf nicht mit einem technischen Kopierschutz (Stichwort „hartes DRM“) versehen sein. Er darf aberkostenpflichtig oder nur hinter einem speziellen Zugang angeboten werden, wenn er nach dem Kauf oder dem LogIn ohne Kopierschutz zur Verfügung steht."

In ePubs bzw. auf den Seiten, wo diese - auch auszugsweise - dargestellt sind, sind ja - nehme ich an - meist keine  Zählermarken der VG Wort eingebaut, daher würde ich schlussfolgern, dass diese E-Books dann über die METIS-Sonderausschüttung gemeldet werden können.

D.h., dass man gucken könnte, wo eigene ePubs, die kein hartes DRM haben, auf Verkaufsplattformen (amazon.de, thalia.de etc.) zu sehen sind und diese Domains könnte man dann einzeln für die Sonderausschüttung melden.

So zumindest mein Verständnis, nachdem ich mich neulich einmal durch die Erklärung der VG Wort zum Thema METIS gelesen hatte.

Vielen Dank für diesen Hinweis, Annette! :p

Ich habe rasch relevante Texte für die METIS-Sonderausschüttung gemeldet. Allerdings nicht für die Verlagsseiten, auf denen meine E-Books zum Kauf angeboten werden, weil ich jetzt am Wochenende nicht mehr klären kann, ob der Verlag am System teilnimmt: 

"Vor einer Meldung zur Sonderausschüttung ist vom Urheber selbst zu klären, ob ein Verlag bereits am System der VG WORT (mit Zugriffszählung) teilnimmt, …"

vor 22 Stunden schrieb BeateB:

nur bei Weltbild.de eine Fehlermeldung bekommen

Ging mir auch so. Ob es daran liegt, dass Weltbild Zählmarken eingebaut hat?

"Keine Meldung kann erfolgen, wenn unter einer Domäne bereits Zählmarken eingebaut sind."

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vor 30 Minuten schrieb GesineS:
vor 22 Stunden schrieb BeateB:

nur bei Weltbild.de eine Fehlermeldung bekommen

Ging mir auch so. Ob es daran liegt, dass Weltbild Zählmarken eingebaut hat?

"Keine Meldung kann erfolgen, wenn unter einer Domäne bereits Zählmarken eingebaut sind."

Das ist witzig. Ich hatte die Fehlermeldung, dass die Domain nicht auffindbar wäre oder so ähnlich.


Homepage       Facebook    Neu: Erwarteter Todesfall - ein Kirsten-Bertram-Krimi  »Ein spannender Fall, souverän und mit viel Gefühl für gute Atmosphäre erzählt.« DRESDNER MORGENPOST   Taschenbuch   Epub  kindl

 

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Komisch, dass es mit weltbild.de z.T. nicht zu funktionieren scheint... ich habe eben in T.O.M. noch einmal meine Meldungsliste durchgesehen, darauf erscheint auch https://www.weltbild.de, ich hatte die Meldungen Ende Dezember gemacht, da hat es offenbar funktioniert. Bei den anderen Domains steht allerdings nur www ohne https. Vielleicht hilft es, wenn man bei Weltbild "https://" noch zusätzlich eingibt. 

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Hallo Ihr!

Die ebooks für METIS kann man aber nur melden, wenn man Allein-Autor ist, vermute ich? Oder gehen auch Anthologien, in denen man mit anderen Leuten drin ist?

Viele Grüße

Annette

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

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vor 15 Stunden schrieb Annette:

Hallo Ihr!

Die ebooks für METIS kann man aber nur melden, wenn man Allein-Autor ist, vermute ich? Oder gehen auch Anthologien, in denen man mit anderen Leuten drin ist?

Viele Grüße

Annette

Der Text, den man meldet, muss eine Mindestlänge von 1.800 Zeichen haben (oder der Kategorie Lyrik angehören, dann kann er auch kürzer sein) - wenn ein Text in einer Anthologie, die als E-Book veröffentlicht ist, diese Länge erreicht, würde ich daher vermuten, dass das auch geht.

Bearbeitet von AnnetteSD
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Danke für die Info. Soll man mehrere Plattformen angeben, wo das Ebook erhältlich ist? Also beispielsweise Tolino und Amazon? Oder kann man jedes Buch nur einmal melden, das Ebook ist ja gleich.

VG-Wort bietet immer wieder neue Überraschungen!

www.laye.org

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vor 3 Stunden schrieb Evelyne:

Danke für die Info. Soll man mehrere Plattformen angeben, wo das Ebook erhältlich ist? Also beispielsweise Tolino und Amazon? Oder kann man jedes Buch nur einmal melden, das Ebook ist ja gleich.

VG-Wort bietet immer wieder neue Überraschungen!

Ich habe jede Verkaufsplattform bzw. jeden Shop gemeldet, wo ein E-Book von mir zum Verkauf angeboten wird, das kein hartes DRM hat. Also z.B. thalia.de, fairbuch.de, buch7.de etc.

Dass das E-Book gleich ist, mach m.E. nichts. Genauso wäre es, wenn dergleiche Text auf verschiedenen Internetseiten erscheint und dann z.B. jedesmal via Zählpixel gezählt wird. Dass der Text gleich ist, ist egal, es geht ja immer nur im die Kopiermöglichkeit auf den verschiedenen Domains.

Tatsächlich scheint es mir auch relativ neu zu sein, dass man E-Books melden kann.

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Am 30.1.2021 um 13:02 schrieb AnnetteSD:

Komisch, dass es mit weltbild.de z.T. nicht zu funktionieren scheint... ich habe eben in T.O.M. noch einmal meine Meldungsliste durchgesehen, darauf erscheint auch https://www.weltbild.de, ich hatte die Meldungen Ende Dezember gemacht, da hat es offenbar funktioniert. Bei den anderen Domains steht allerdings nur www ohne https. Vielleicht hilft es, wenn man bei Weltbild "https://" noch zusätzlich eingibt.

Ich geb's nun auf. Ob mit oder ohne https:// – wenn ich weltbild.de angebe, erhalte ich immer die Meldung Die von Ihnen angegebene Domäne ist nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe! ^:-(^

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Übrigens habe ich Weltbild ebenfalls nicht eingeben können. Vielleicht kann man das per mail noch hinzufügen, mit HInweis darauf, dass es auch anderen so ging.

www.laye.org

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Habt ihr das mit Weltbild denn noch hinbekommen? Ich habe auch zwei E-Books bei Weltbild, habe sie jetzt aber noch nicht bei Metis eingetragen. Und jetzt scheint die Frist dann ja auch abgelaufen zu sein. Oder kann man da noch irgendwas nachmelden?

Liebe Grüße Gerswid

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