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MelanieM

VG-Wort und DNB

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Ich wollte mein am 12. Januar erschienenes Buch heute mal bei der VG-Wort melden - das läuft ja online, indem man es mit der DNB verknüpft. Dabei stellte ich fest, dass das nicht ging und schaute bei DNB nach, ob es da etwa noch nicht eingetroffen ist. 

Ich las dann, dass die DNB wegen Corona derzeit keine Ausleihen etc. vornehmen kann. Das Buch von mir selbst wurde noch als "Ankündigung" geführt, die noch nicht eingetroffen sei. Das kann natürlich durchaus sein, so kurz nach Erscheinen, mich würde aber interessieren, ob das ggf. am Verlag liegt, der das Buch noch nicht geschickt hat, oder ob es daran liegt, dass die DNB derzeit geschlossen hat und ihre Bücher evt. nicht katalogisieren kann.

Gibt es hier Leute, die auch seit dem strengen Lockdown Bücher veröffentlicht haben und  sie noch nicht bei der VG-Wort melden können, weil sie noch als Ankündigung stehen, da die Belege für die DNB noch nicht eingetroffen sind? 

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Bei mir dasselbe. Allerdings handelt es sich um eine tschechische Lizenzausgabe, die im November erschienen ist. Mein letzter Roman, der Ende Oktober erschienen ist, steht drin.

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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vor 11 Stunden schrieb MelanieM:

Ich wollte mein am 12. Januar erschienenes Buch heute mal bei der VG-Wort melden - das läuft ja online, indem man es mit der DNB verknüpft. Dabei stellte ich fest, dass das nicht ging und schaute bei DNB nach, ob es da etwa noch nicht eingetroffen ist. 

Ich las dann, dass die DNB wegen Corona derzeit keine Ausleihen etc. vornehmen kann. Das Buch von mir selbst wurde noch als "Ankündigung" geführt, die noch nicht eingetroffen sei. Das kann natürlich durchaus sein, so kurz nach Erscheinen, mich würde aber interessieren, ob das ggf. am Verlag liegt, der das Buch noch nicht geschickt hat, oder ob es daran liegt, dass die DNB derzeit geschlossen hat und ihre Bücher evt. nicht katalogisieren kann.

Gibt es hier Leute, die auch seit dem strengen Lockdown Bücher veröffentlicht haben und  sie noch nicht bei der VG-Wort melden können, weil sie noch als Ankündigung stehen, da die Belege für die DNB noch nicht eingetroffen sind? 

Liebe Melanie, durch Dirks Post habe ich überhaupt erstmal begriffen, wie man seine Bücher melden bzw. kontrollieren kann, ob alle gemeldet sind. Und auf deine Frage eingehend, dort (also in der DNB) ist sogar schon das Buch gelistet, von dem ich von BoD noch nicht mal meine Autorenexemplare bekommen habe. Also ganz niegelnagelneu.

LG Cornelia

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vor 2 Stunden schrieb GesineS:

Warum fragst Du nicht einfach bei der DNB nach, ob das Buch eingetroffen ist? Nach meiner Erfahrung antworten sie zügig.

Wenn Du auf der Seite http://d-nb.info/1215216998 unten auf "Administration" klickst, gelangst Du zum Kontaktformular.

Vielen Dank!

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@DIrkH Was hat es mit der tschechischen Lizenzausgabe auf sich? Die meldest Du bei der VG Wort? Warum sollte sie in der DNB stehen? Ich bin irritiert :-)

Vielen Dank

Annette

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

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vor einer Stunde schrieb Annette:

@DIrkH Was hat es mit der tschechischen Lizenzausgabe auf sich? Die meldest Du bei der VG Wort? Warum sollte sie in der DNB stehen? Ich bin irritiert :-)

Warum die DNB diese Titel listet, weiß ich nicht. Aber es sind alle dabei, sogar die chinesische Ausgabe eines meiner Bücher. Und ja: Die melde ich alle bei der VG Wort und sie werden auch alle berücksichtigt. 

Bearbeitet von DirkH

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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vor 3 Stunden schrieb DirkH:

Warum die DNB diese Titel listet, weiß ich nicht. Aber es sind alle dabei, sogar die chinesische Ausgabe eines meiner Bücher. Und ja: Die melde ich alle bei der VG Wort und sie werden auch alle berücksichtigt. 

"Der Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek umfasst alle Publikationen in Schrift, Bild und Ton, die seit 1913 in Deutschland, in deutscher Sprache, als Übersetzung aus der deutschen Sprache oder über Deutschland veröffentlicht wurden. Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und die Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) sind die Grundlagen für den Aufbau unserer Sammlungen."

Hier ganz genau https://www.dnb.de/DE/Professionell/Sammeln/sammeln_node.html

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vor 8 Stunden schrieb DirkH:

Allerdings handelt es sich um eine tschechische Lizenzausgabe, die im November erschienen ist.

Vielleicht ist Deinem tschechischen Verlag nicht klar, dass er ein Exemplar an die DNB schicken sollte?

Falls Du ein Belegexemplar übrig hast, könntest Du es auch selbst an die DNB schicken. Von im Ausland erschienenen Übersetzungen aus der deutschen Sprache ist nur ein Exemplar nötig und das geht an die DNB Leipzig (nicht Frankfurt).

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Meine chinesischen und taiwanesischen Übersetzungen habe ich jetzt auch gefunden, meine englische nicht - kann vielleicht daran liegen, dass die vom Amazon-Verlag war. Aber meine anderen Bücher vom Amazon-Verlag werden auch alle aufgeführt.

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