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(Peter D. Lancester)

Schutzfähigkeit von Texten, die nicht fertig sind

Empfohlene Beiträge

(Peter_Dobrovka)

Hallo!

 

Wenn jemand einen Roman oder Sachbuch schreibt, ist das ja bekanntlich urheberrechtlich geschützt.

Nehmen wir aber nun einmal an, jemand schreibt das Buch nur bis Kapitel zwei, findet einen Verlag, und dann kommt ein Hausautor des Verlages und schreibt das Buch zu Ende.

Daß z.B. bei Sachbüchern der Ideenklau legal ist, wissen wir ja. Aber was ist mit konkreten Textbestandteilen? Ich habe gehört, das Urheberrecht schützt nur fertige ... (wie ist der richtige Name?) "Produkte". Von denen dann natürlich jeden Bestandteil.

 

Peter

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Das Urheberrecht schützt natürlich auch Kapitel 1 und 2, aber nicht die Idee für den Roman. Die Idee kann der Verlag verwursten, aber die ersten Kapitel müssen umgeschrieben werden.

 

Grüße

Aneirin

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Hallo,

 

also, wenn ich das deutsche Urheberrecht richtig verstanden habe, bin ich Urheber jedes Textes, den ich irgendwie zu Papier, Festplatte oder irgendeinem anderen Speichermedium bringe. Es ist unwichtig, ob noch 1000 Seiten folgen oder gar keine oder ich erst alle ungeraden Kapitel schreibe.

Zusätzlich ergibt sich für mich die Frage - wann wäre denn deiner Meinung nach ein Text als fertig im Sinne des Urheberrechts zu bezeichnen? Wenn der Autor der Meinung ist, den letzten Satz geschrieben zu haben? Wenn der Lektor sein Ok gegeben hat? Wenn die Druckmaschine anläuft?

 

Viele Grüße Dietmar

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Dietmar, ein klasse Beitrag! Schließlich wären dann Kurzgeschichten nie geschützt, da es einem Romanfragment ähnelt, wäre es anders.

 

Off topic:

 

Deinen Beitrag hab ich schon vor Stunden gelesen. Wie kann es sein, dass er wieder neu erscheint???

 

Grüße

Quidam

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Ich kann nur Dietmar bestätigen, auch Textfragmente sind im Wortlaut geschützt - ab Zeitpunkt Schöpfung = Niederlegung, sei's auf Papier oder in Bits oder gesprochen auf Band etc.

 

Dein angenommener Fall scheint mir dreist-unmöglich. Geklaut wird beim Sachbuch, wenn, gleich nach Exposé.

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo Quidam,

Deinen Beitrag hab ich schon vor Stunden gelesen. Wie kann es sein' date=' dass er wieder neu erscheint???[/quote']

Ich hatte meinen Beitrag versehentlich gelöscht und das erst gestern Nachmittag bemerkt. Da ich die meisten Beiträge mit einem Texteditor schreibe und als Datei abspeichere, habe ich das Original dann schnell wieder zur Verfügung.

 

Gruß Dietmar

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Ich kann nur Dietmar bestätigen' date=' auch Textfragmente sind im Wortlaut geschützt - ab Zeitpunkt Schöpfung = Niederlegung, sei's auf Papier oder in Bits oder gesprochen auf Band etc.[/quote']

 

Es bleibt nur die Frage der Beweisführung.

 

Auch zeischen den Forenmitgliedern fliegen die Manuskripte eifrig hin- und her zum Testlesen. Teilweise an Leute, die man nie gesehen hat. Also, ich vertraue meinen Testlesern absolut, aber was wäre, wenn einer plötzlich meinen Roman veröffentlicht, den er nachweislich seit Monaten auf seiner Festplatte hat?

 

Eine Räuberpistole der anderen Art; wäre vielleicht einen Roman wert. Hm. Und wenn mit jetzt einer hier diese grandiose Idee klaut?

 

Gut, dann schreib ich was anderes.

 

Morgengrüsse von

 

Eva

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Hallo  :)

 

Also, soweit ich weiß, hat man für jeden Text das Copyright, und zwar immer, und Nutzungsrechte werden abgetreten.

Wenn jemand dann einen Text von einem anderen übernimmt ohne dass Nutzungsrechte schriftlich abgetreten wurden, ist das ein Verstoß. (Weiß das von anderen Internetaktivitäten).

 

Nachweisen kann man das fast immer, und sei es nur, weil erste Testleser oder die Familie oder werauchimmer zu einem bestimmten Zeitpunkt von dem Text wussten. Das reicht i.d.R. schon.  V.a., wenn man noch unkorrigierte Vorversionen hat, also irgendwie beweisen kann, dass man zuerst da war.

 

Ideen sind allerdings in DT nicht gut geschützt, die kann jeder nehmen. Aber Textteile oder ganze Texte - da kommen "Diebe" i.d.R. deutlich in Beweisnot, denn die sind als Sätze / Textteile schon geschützt.

D.h. wenn der Hausautor das Buch fertig schreibt, und nicht genug ändert, und das Vorgehen nachweisbar ist - hat der Verlag ein Problem, und zwar ein großes.

Hat mir mal ein Verleger so erklärt.

 

Viele Grüße,

Lionne

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