Holger Geschrieben 11. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2020 Anika Decker, Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" verklagt die Produktionsfirmen Barefoot (von Til Schweiger) und Warner Bros. auf angemessene Vergütung.Dabei hilft ihr der Rechtsanwalt, der auch schon Jost Vacano erfolgreich gegen die Bavaria und den WDR wegen der Vergütung für "Das Boot" vertreten hat. In beiden Fällen geht es um den Paragraphen 32a des Urhebergesetzes, der im verlinkten Artikel wie folgt zitiert wird: Paragraph 32a UrhG halte fest, schrieb der Bundesgerichtshof in seinem Urteil, dass einem Urheber eine Nachzahlung zustehe, „wenn die Vergütung, die er mit der Produktionsgesellschaft vereinbart hat, in einem auffälligen Missverhältnis zu den Vorteilen steht, die die Beklagten mit der Ausstrahlung des Films erzielt haben“ "Keinohrhassen" hat weltweit ca. 60 Mio. Euro eingespeilt (lt. Wikipedia). Decker hat für ihre Arbeit offiziell 17.500 Euro erhalten und später noch 32.500 Euro von Til Schweiger "geschenkt" bekommen. Die Beklagten berufen sich auf angebliche Verjährung oder ihr angebliches Recht, die Umsätze, die sie auf Grundlage von Deckers Werken erzielt haben, gegenüber der Klägerin nicht offenlegen zu müssen.Während Anika Decker anführt, dass Til Schweiger Ideen zu den Drehbüchern beigesteuert hat (die per se nicht urheberrechtlich geschützt sind), führt er ins Feld, er habe 50% der Drehbücher geschrieben.Als Autoren werden offiziell beide genannt. Das (erste) Urteil wird für Ende Oktober erwartet.Hier der Artikel aus der FAZ: https://zeitung.faz.net/fas/medien/2020-10-11/8b1c9dcee7108fb70d89d8931a03d1ad/?GEPC=s5&fbclid=IwAR0V18grmBBJc84lg_JByBRqHFfYxblVl1eYSTxXjntPCwJrI0xcsb8NtpYAus eigenen Erfahrungen und denen von Kolleg*innen kann ich noch hinzufügen, dass Vacano und Decker nur die Spitze des Eisbergs sind.Die meisten klagen aus Angst, später in der Branche nicht mehr Fuß fassen zu können, nicht. Homepage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sebastian Niedlich Geschrieben 11. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2020 War damals schon die richtige Entscheidung von mir, mich mehr auf Bücher statt Drehbücher zu konzentrieren. (Til Schweigers Firma war eine der Interessenten für ein Drehbuch von mir.) Wahrscheinlich wäre aus mir in der Branche eh nie was geworden, aber solche Storys lassen mir noch nachträglich den Kamm schwellen. www.sebastianniedlich.de | Facebook | Twitter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinC Geschrieben 12. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2020 Sehr spannend, Holger. Hältst du uns auf dem Laufenden? LGMartin _________________________________________________www.martinconrath.deJede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ramona Geschrieben 12. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2020 (bearbeitet) David gegen Goliath. Unglaublich mutig von Anita Decker, diese Ungerechtigkeit aufzudecken und auch rechtlich dagegen vorzugehen. Bearbeitet 12. Oktober 2020 von Ramona Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michael Beisteiner Geschrieben 12. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2020 Recht so! Und sehr gut, dass es so einen Paragraphen überhaupt gibt. Auf dieses Urteil bin ich auch sehr gespannt! Zuletzt erschienen: Der Tomatenrebell (wortweit) zwischenlandungen (Arovell) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexandraB Geschrieben 13. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2020 Irre, was es alles gibt und wie schwer es für Autor/innen ist, an ihr Recht (und angemessene Vergütung für ihre Leistung) zu kommen. Danke für die Info, Holger. Neues Sachbuch: 1848. Erfolgsgeschichte einer gescheiterten Revolution (Reclam Verlag) www.alexandrableyer.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Holger Geschrieben 8. November 2020 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2020 Anika Decker hat in erster Instanz gewonnen, d. h. die Produktionsfirmen müssen nun, sofern sie nicht in Berufung gehen oder den Prozess anders in die Länge ziehen, die Umsätze offenlegen, die sie mit den Filmen erzielt haben, deren Drehbücher Anika Decker und Til Schweiger (?) geschrieben haben. Das ist ein sehr gutes Signal für alle Urheber, da ohne Vergleichsgrundlage von Autorenhonorar und erzieltem Gesamtumsatz des fertigen Filmes der Urheberrechtsparagraph 32a eine Farce wäre. Hier die Meldung im Spiegel dazu. Schönen Abend im (neu gestalteten - danke, Andreas! - Forum), Holger 2 Homepage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michael Beisteiner Geschrieben 9. November 2020 Teilen Geschrieben 9. November 2020 Wirklich, ein gutes Signal! Danke für das Update! Zuletzt erschienen: Der Tomatenrebell (wortweit) zwischenlandungen (Arovell) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...