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Luise

Umsatzsteuerplicht: Grenze für Kleinunternehmer steigt

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Zum 1.1.2020 steigt die Grenze, ab wann die Umsatzsteuerpflicht greift, auf 22.000 € Umsatz im Jahr. Bis dahin ist man als Kleinunternehmer automatisch davon befreit, es sei denn man verzichtet freiwillig auf diese Befreiung.

Bisher lag die Grenze bei 17.500 €.

 

Hier ist es im Ratgeber für Selbständige von ver.di genauer erläutert:

https://selbststaendigen.info/suche-im-ratgeber/?uri=ratgeber_haupttext.php3&id=4a46286b2ba10&fbclid=IwAR1Ce3dmq3c_x4AYu4q_0AuVs2PjFQ9Kk1G4xANKr_wFzvFokuxLHEbqlpU

Bearbeitet von Luise
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Und dann gilt aber auch noch die Grenze von 17.500€, oder? Nicht die neue von 22.000 €? Sprich, wenn ich die `alte Grenze´ in diesem Jahr überschreite, muss ich das im Januar dem FA melden? Und auch diese Umsatzsteuernummer beantragen? (Ich habe von dem Thema derzeit noch überhaupt  keine Ahnung, werde mich aber demnächst mal damit beschäftigen).

 

LG Gerswid

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Ich habe gelesen, hier zB.

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/buerokratieentlastungsgesetz-iii_168_491690.html

das sei vom Bundestag am 24.10. im Rahmen des sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet worden. Das ist vielleicht so frisch, dass dein Finanzbeamter noch nichts davon wusste.

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Vielen Dank für die Info, Luise.

 

Wie ist es eigentlich: wenn ich noch in diesem Jahr die noch vorhandene Grenze von 17.500€ überschreite, bin ich dann erst ab dem nächsten umsatzsteuerpflichtig?

 

Liebe Grüße Gerswid

Bei mir war das, anders als bei Dania, nicht so. Es scheint also nicht zwingend so kommen zu müssen.

Mehr über mich, meine Bücher und meine Arbeit als Lektorin unter: katja-kulin.de

Instagram

 

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Ich habe gelesen, hier zB.

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/buerokratieentlastungsgesetz-iii_168_491690.html

das sei vom Bundestag am 24.10. im Rahmen des sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet worden. Das ist vielleicht so frisch, dass dein Finanzbeamter noch nichts davon wusste.

Das halte ich inzwischen für sehr gut möglich ... Mich hatte nur die Gewissheit verunsichert, mit der er auf seiner Aussage beharrte. Fragt sich nur, wie ich dann mit den anderen Auskünften umgehe, die ich heute bekommen habe ... ;-)

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Mir ist vor einiger Zeit erst im Laufe eines Jahres aufgefallen, dass ich UST-pflichtig wurde, weil ich im Vorjahr die 17.500€ gerissen hatte. Das war ein Ärger. Ich musste versuchen, überall die UST noch nachzufordern. Bei den Verlagen ging es relativ einfach. Bei LesungsveranstalterInnen ... sagen wir es so: Die waren nicht alle begeistert ;)

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Ja, das Problem hatte ich nämlich jetzt im Sommer auch, weil ich meinem Steuerberater total spät erst alles gegeben hab und dann meinte er: Ach übrigens ... lass doch mal bitte alle Abrechnungen von Jahresanfang bis jetzt neumachen  :o

War zum Glück kein Problem, hat nur etwas gedauert. War mir aber eine Lehre, das nicht mehr so schleifen zu lassen  ;D

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Wenn ich dazu noch mal einen Einwurf machen darf, der in eine etwas andere Richtung geht.

 

Die Kleinunternehmerregelung ist eine "Kann-Regelung". Das heißt, man kann auch ganz regulär alles steuerlich melden. Hat für AutorInnen den Vorteil, dass sie zwar 7% Umst ans Finanzamt abführen müssen (für alle Einnahmen), aber 19% wiederbekommen (für alle Ausgaben - einen neuen Computer, Werbung, Lektorat etc).

Wer nicht ganz unbedarft in Sachen Steuern ist und den winzigen Aufwand (so ist es jedenfalls für mich) nicht scheut, fährt finanziell besser, wenn er oder sie die Kleinunternehmerregelung nicht anwendet.

 

Nur als Tipp.

 

Sabine

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Könntet ihr mir vielleicht noch einmal kurz erklären, wie ich das angehen muss, wenn ich dann also die `berühmte´ Grenze von 17.500€ überschreiten werde? Wann genau, weiß ich jetzt noch nicht, das kann jetzt schnell gehen, oder auch noch ein wenig dauern, je nachdem, wann ich den Vertrag bekomme.  Also was mache ich dann konkret? Oder gibt es hier irgendwo einen älteren Threat, wo ich das nachlesen könnte?

 

Liebe Grüße

Gerswid

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Könntet ihr mir vielleicht noch einmal kurz erklären, wie ich das angehen muss, wenn ich dann also die `berühmte´ Grenze von 17.500€ überschreiten werde? Wann genau, weiß ich jetzt noch nicht, das kann jetzt schnell gehen, oder auch noch ein wenig dauern, je nachdem, wann ich den Vertrag bekomme.  Also was mache ich dann konkret? Oder gibt es hier irgendwo einen älteren Threat, wo ich das nachlesen könnte?

 

Liebe Grüße

Gerswid

 

Schließe mich der Frage an. Ich bin zwar schon dabei, das zu klären, sehe aber den Wald vor lauter Bäumen nicht. Bei mir steht fest, dass es in diesem Jahr drüber liegen wird. Und ich bin irgendwie ratlos, was ich wann machen muss. 

 

Liebe Grüße,

Olga

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Steckt nicht viel dahinter: Ihr schaut einfach ob ihr in einem Jahr über 17.500€ Umsatz (!) erzielt. Wenn dem so ist, dann seid ihr im Jahr darauf umsatzsteuerpflichtig und meldet das dem Finanzamt.
Ich habe einen Steuerberater eingeschaltet, ich denke, so ist es sicherer.

Die Verlage könnt ihr dann auch schon informieren. Die überweisen dann zukünftig die USt. mit.

Und VGWort nicht vergessen. Dort auch Bescheid geben.

Bearbeitet von Rudi
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Also, bei mir war es so, dass ich die Steurererklärung für das Jahr, in dem ich über der Grenze war, aus diversen Gründen, hüstel, praktisch zeitgleich mit der für das nächste Jahr abgegeben habe, in dem die Einnahmen wieder geringer waren. Daraufhin konnte alles beim Alten bleiben. Wenn du also absehen kannst, Gerswid, dass es bei dir ähnlich sein wird, könntest du das vielleicht im persönlichen Gespräch abklären.

Mehr über mich, meine Bücher und meine Arbeit als Lektorin unter: katja-kulin.de

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