Luise Geschrieben 26. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2019 (bearbeitet) Zum 1.1.2020 steigt die Grenze, ab wann die Umsatzsteuerpflicht greift, auf 22.000 € Umsatz im Jahr. Bis dahin ist man als Kleinunternehmer automatisch davon befreit, es sei denn man verzichtet freiwillig auf diese Befreiung.Bisher lag die Grenze bei 17.500 €. Hier ist es im Ratgeber für Selbständige von ver.di genauer erläutert:https://selbststaendigen.info/suche-im-ratgeber/?uri=ratgeber_haupttext.php3&id=4a46286b2ba10&fbclid=IwAR1Ce3dmq3c_x4AYu4q_0AuVs2PjFQ9Kk1G4xANKr_wFzvFokuxLHEbqlpU Bearbeitet 26. Oktober 2019 von Luise http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 26. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2019 Vielen Dank für die Info, Luise. LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreaRings Geschrieben 27. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2019 Ganz wichtige Info! Vielen Dank dafür, liebe Luise. Liebe Grüße Andrea Homepage | Facebook Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 28. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2019 Gute Nachricht. Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sandra_Ge Geschrieben 28. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2019 Ach prima! Danke schön für die Info! Hatte ich noch gar nicht gehört. LGSandra Mörderisches Isarflimmern Tödlicher Isarfrost Gefährlicher Isarblick http://mariebonstein.de meine Autoren-Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 30. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2019 Danke! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 30. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2019 Vielen Dank für die Info, Luise. Wie ist es eigentlich: wenn ich noch in diesem Jahr die noch vorhandene Grenze von 17.500€ überschreite, bin ich dann erst ab dem nächsten umsatzsteuerpflichtig? Liebe Grüße Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dania Geschrieben 30. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2019 Ja, wenn man im laufenden Jahr die Grenze reißt, ist man ab dem nächsten Jahr dran. Lief bei mir letztes/dieses Jahr so blog-und-stift.de Facebook Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 30. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2019 Und dann gilt aber auch noch die Grenze von 17.500€, oder? Nicht die neue von 22.000 €? Sprich, wenn ich die `alte Grenze´ in diesem Jahr überschreite, muss ich das im Januar dem FA melden? Und auch diese Umsatzsteuernummer beantragen? (Ich habe von dem Thema derzeit noch überhaupt keine Ahnung, werde mich aber demnächst mal damit beschäftigen). LG Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dania Geschrieben 30. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2019 Würde ich mal vermuten, aber im Zweifel einfach mal beim FA fragen. Oder den Steuerberater, falls vorhanden (bin ein ganz großer Fan von meinem!). blog-und-stift.de Facebook Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 30. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2019 Ja, ich habe eine Steuerberaterin und frage dann die mal.Liebe Grüße Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KerstinH Geschrieben 5. November 2019 Teilen Geschrieben 5. November 2019 Ich war eben beim Finanzamt, der dort tätige Beamte wusste von keiner Erhöhung. Seltsam. Ist die neue Zahl für Kleinunternehmer amtlich? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luise Geschrieben 5. November 2019 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2019 Ich habe gelesen, hier zB.https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/buerokratieentlastungsgesetz-iii_168_491690.htmldas sei vom Bundestag am 24.10. im Rahmen des sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet worden. Das ist vielleicht so frisch, dass dein Finanzbeamter noch nichts davon wusste. http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KatjaK Geschrieben 5. November 2019 Teilen Geschrieben 5. November 2019 Vielen Dank für die Info, Luise. Wie ist es eigentlich: wenn ich noch in diesem Jahr die noch vorhandene Grenze von 17.500€ überschreite, bin ich dann erst ab dem nächsten umsatzsteuerpflichtig? Liebe Grüße GerswidBei mir war das, anders als bei Dania, nicht so. Es scheint also nicht zwingend so kommen zu müssen. Mehr über mich, meine Bücher und meine Arbeit als Lektorin unter: katja-kulin.de Instagram Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KerstinH Geschrieben 5. November 2019 Teilen Geschrieben 5. November 2019 Ich habe gelesen, hier zB.https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/buerokratieentlastungsgesetz-iii_168_491690.htmldas sei vom Bundestag am 24.10. im Rahmen des sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet worden. Das ist vielleicht so frisch, dass dein Finanzbeamter noch nichts davon wusste.Das halte ich inzwischen für sehr gut möglich ... Mich hatte nur die Gewissheit verunsichert, mit der er auf seiner Aussage beharrte. Fragt sich nur, wie ich dann mit den anderen Auskünften umgehe, die ich heute bekommen habe ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dania Geschrieben 5. November 2019 Teilen Geschrieben 5. November 2019 Bei mir war das, anders als bei Dania, nicht so. Es scheint also nicht zwingend so kommen zu müssen. Spannend. Hast du irgendeine Idee, warum? blog-und-stift.de Facebook Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 5. November 2019 Teilen Geschrieben 5. November 2019 Wie war es denn dann bei dir, Katja? Warst du dann, trotz Überschreiten der Grenze, nicht mehrwertsteuerpflichtig? www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 5. November 2019 Teilen Geschrieben 5. November 2019 Mir ist vor einiger Zeit erst im Laufe eines Jahres aufgefallen, dass ich UST-pflichtig wurde, weil ich im Vorjahr die 17.500€ gerissen hatte. Das war ein Ärger. Ich musste versuchen, überall die UST noch nachzufordern. Bei den Verlagen ging es relativ einfach. Bei LesungsveranstalterInnen ... sagen wir es so: Die waren nicht alle begeistert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dania Geschrieben 5. November 2019 Teilen Geschrieben 5. November 2019 Ja, das Problem hatte ich nämlich jetzt im Sommer auch, weil ich meinem Steuerberater total spät erst alles gegeben hab und dann meinte er: Ach übrigens ... lass doch mal bitte alle Abrechnungen von Jahresanfang bis jetzt neumachen War zum Glück kein Problem, hat nur etwas gedauert. War mir aber eine Lehre, das nicht mehr so schleifen zu lassen blog-und-stift.de Facebook Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabineB Geschrieben 6. November 2019 Teilen Geschrieben 6. November 2019 Wenn ich dazu noch mal einen Einwurf machen darf, der in eine etwas andere Richtung geht. Die Kleinunternehmerregelung ist eine "Kann-Regelung". Das heißt, man kann auch ganz regulär alles steuerlich melden. Hat für AutorInnen den Vorteil, dass sie zwar 7% Umst ans Finanzamt abführen müssen (für alle Einnahmen), aber 19% wiederbekommen (für alle Ausgaben - einen neuen Computer, Werbung, Lektorat etc).Wer nicht ganz unbedarft in Sachen Steuern ist und den winzigen Aufwand (so ist es jedenfalls für mich) nicht scheut, fährt finanziell besser, wenn er oder sie die Kleinunternehmerregelung nicht anwendet. Nur als Tipp. Sabine http://www.sabine-bartsch.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 6. November 2019 Teilen Geschrieben 6. November 2019 Könntet ihr mir vielleicht noch einmal kurz erklären, wie ich das angehen muss, wenn ich dann also die `berühmte´ Grenze von 17.500€ überschreiten werde? Wann genau, weiß ich jetzt noch nicht, das kann jetzt schnell gehen, oder auch noch ein wenig dauern, je nachdem, wann ich den Vertrag bekomme. Also was mache ich dann konkret? Oder gibt es hier irgendwo einen älteren Threat, wo ich das nachlesen könnte? Liebe GrüßeGerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Olga) Geschrieben 7. November 2019 Teilen Geschrieben 7. November 2019 Könntet ihr mir vielleicht noch einmal kurz erklären, wie ich das angehen muss, wenn ich dann also die `berühmte´ Grenze von 17.500€ überschreiten werde? Wann genau, weiß ich jetzt noch nicht, das kann jetzt schnell gehen, oder auch noch ein wenig dauern, je nachdem, wann ich den Vertrag bekomme. Also was mache ich dann konkret? Oder gibt es hier irgendwo einen älteren Threat, wo ich das nachlesen könnte? Liebe GrüßeGerswid Schließe mich der Frage an. Ich bin zwar schon dabei, das zu klären, sehe aber den Wald vor lauter Bäumen nicht. Bei mir steht fest, dass es in diesem Jahr drüber liegen wird. Und ich bin irgendwie ratlos, was ich wann machen muss. Liebe Grüße,Olga Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 7. November 2019 Teilen Geschrieben 7. November 2019 (bearbeitet) Steckt nicht viel dahinter: Ihr schaut einfach ob ihr in einem Jahr über 17.500€ Umsatz (!) erzielt. Wenn dem so ist, dann seid ihr im Jahr darauf umsatzsteuerpflichtig und meldet das dem Finanzamt.Ich habe einen Steuerberater eingeschaltet, ich denke, so ist es sicherer.Die Verlage könnt ihr dann auch schon informieren. Die überweisen dann zukünftig die USt. mit.Und VGWort nicht vergessen. Dort auch Bescheid geben. Bearbeitet 7. November 2019 von Rudi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KatjaK Geschrieben 7. November 2019 Teilen Geschrieben 7. November 2019 Also, bei mir war es so, dass ich die Steurererklärung für das Jahr, in dem ich über der Grenze war, aus diversen Gründen, hüstel, praktisch zeitgleich mit der für das nächste Jahr abgegeben habe, in dem die Einnahmen wieder geringer waren. Daraufhin konnte alles beim Alten bleiben. Wenn du also absehen kannst, Gerswid, dass es bei dir ähnlich sein wird, könntest du das vielleicht im persönlichen Gespräch abklären. Mehr über mich, meine Bücher und meine Arbeit als Lektorin unter: katja-kulin.de Instagram Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...