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Olaf

Berufshaftpflicht- und -rechtsschutzversicherungen für Autoren?

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Ich wühle mich gerade durch meine diversen Versicherungen und bin dabei auf die Überlegung gekommen, ob für Autoren eine Berufshaftpflichtversicherung und/oder eine Berufsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein könnte. 

 

Welche Schäden so eine Haftpflichtversicherung abdecken sollte, fällt mir zwar auf Anhieb nicht ein, aber vielleicht kann ein einzelner Autor einen Kleinverlag mit einem schlechten Buch in die Insolvenz treiben?  ::)

 

Die Rechtsschutzversicherung wäre interessant, wenn es beispielsweise ernsthafte Streitigkeiten mit einem Verlag oder dem Auftraggeber eines Ghostwriters gäbe. 

 

Meine Suche im Archiv zu diesen Themen hat nur uralte Diskussionen ergeben, die vermutlich inzwischen überaltet sind. 

 

Deshalb meine Fragen in die Runde: 

  • Haltet ihr diese Versicherungen für sinnvoll?
  • Was sollten sie abdecken?
  • Hat jemand eine oder beide Versicherungen? (Und gute oder schlechte Erfahrungen?)
  • Welche Gesellschaften bieten diese an? 

Olaf Fritsche 

www.seitenrascheln.de

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Es ist so gut wie kein Haftungsfall aus der beruflichen Aktivität eines Schriftstellers heraus denkbar, Olaf, und deshalb ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Schriftsteller weder sinnvoll, noch gibt es überhaupt eine. Das ist eher was für Ärzte, Anwälte und Architekten, also Leute, die wirklich Schaden anrichten können. Oder etwa Feuerwerker.

 

Berufsrechtsschutz ist meines Wissens eher was für Angestellte. Es gibt aber Rechtsschutz für Freiberufler. Ob das Sinn hat, wage ich allerdings ebenfalls zu bezweifeln, da hier nur die Streitsituation zwischen Verlag und Autor abgedeckt wäre, und die tritt selten ein. Das übliche Tantiemenabrechnungsverspätungsgeplänkel und ähnliche Vorgänge dürfte kaum eine Rechtschutzversicherung abdecken. Und die zahlen ja sowieso meistens nicht.

 

Herzlich,

Tom

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Eine Berufshaftpflichtversicherung kann einerseits die Vermögensschäden umfassen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden - sehr wichtig z.B. für Anwälte, wenn durch fehlerhafte Beratung ein Mandant einen Vermögensschaden erleidet (also z.B. eine auf eine Geldzahlung gerichtete Klage fehlerhaft gar nicht eingelegt wird trotz klarer Erfolgsaussichten).

So etwas kann ich mir für Autoren kaum vorstellen. Allerhöchstens im Sachbuchbereich, wenn in einem juristischen Ratgeber etwas völlig falsches steht und sich jemand darauf beruft, deswegen einen Vermögensschaden erlitten zu haben. Allerdings wäre der Nachweis der Kausalität wahrscheinlich schwierig. Und hier würde auch erstmal der Verlag in Haftung genommen.

 

Für Autoren interessanter könnte eine Haftpflichtversicherung sein, die sich auf Sach- und Personenschäden bezieht. Z.B., wenn ich als Autorin bei einer Lesung aus Versehen das Eigentum des Veranstalters beschädige, etwa einen teuren Beamer oder Laptop. Die Privathaftpflicht würde in einem solchen Fall wohl nicht greifen, wenn dies in Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit passiert. Wie bei einer Lesung ein Personenschaden zustande kommen sollte, für den der Autor die Verantwortung trägt, kann ich mir allerdings gerade auch nicht vorstellen. Dass jemand bei einer Thrillerlesung vor Schreck vom Stuhl kippt und sich das Genick bricht, sollte ja dann eigenes Risiko sein ;D

 

LG,

Annette

Bearbeitet von AnnetteSD
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Eben habe ich gefunden, dass der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller seinen Mitgliedern folgendes bietet: 

  • kostenlosen Rechtsschutz in allen berufsbedingten Rechtsstreitigkeiten;
  • kostenlose Rechtsberatung bei Vertragsabschlüssen in allen urheberechtlichen, Steuer- und Versicherungsproblemen.

Für den Mitgliedsbeitrag gilt:  

"Freie Mitarbeiter/-innen, selbständig, freiberuflich oder als arbeitnehmerähnliche Personen Tätige zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. 
Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. 

Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens EURO 15 festgesetzt."

(Alle Angaben von der Website des VdS.

 

Also für jede 1.000 Euro Einkommen kostet es 10 Euro. 

Olaf Fritsche 

www.seitenrascheln.de

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Da ich (seit mehr als 25 Jahren) Mitglied bei Ver.di bin, genieße ich Rechtsschutz, der mir bereits in drei konkreten Fällen sehr geholfen hat. 

 

LG

Martin

Bearbeitet von MartinC

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www.martinconrath.de

Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Ich bin auch beim VS, also bei Verdi. Ich hatte zwar noch keinen Streitfall, aber habe die kostenlose Rechtsberatung schon genutzt. Man hat sich dort wirklich viel Zeit genommen und mich ausführlich beraten.

Autorin, Lektorin und Korrektorin. www.susanne-rauchhaus.de

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Ich hab' so etwas mal vor gut 15 Jahren über einen Kollegen mitbekommen, der da mit einer Versicherung in Kontakt stand. Er hätte für diese Haftpflichtversicherung über 500 Euro pro Monat zahlen müssen. Das hat ihn dann doch ernüchtert. (Klar, die Versicherung hätte ihm einen Vertragsabschluss sicher nicht ausgeredet.)

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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Exali bietet zum Beispiel etwas an:

https://www.exali.de/media/media-Haftpflicht,4866.php

 

Ob sich das lohnt? In meinem Sicherheitsdenken habe ich mich vor Jahren dort mal versichert, dann aber direkt wieder gekündigt, weil logisch betrachtet das Risiko in einem nicht guten Verhältnis zum realen finanziellen Einsatz (monatliche Beiträge) steht.

 

LG

Heike

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Das ist keine Versicherung, die irgendwas abdeckt, das freie Schriftsteller tun, Heike. Und wir sind auch nicht im Auftrag von Kunden unterwegs oder so. Die Vermögensschäden, die Schriftsteller anrichten können, betreffen nur das eigene Vermögen, und das kann man nicht versichern. ;)

 

Diese Versicherungen sind Unsinn.

 

Herzlich,

Tom

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Es gibt Berufshaftpflichtversicherungen für Übersetzer, was allerdings vor allem für Übersetzer/innen von Sach- und Fachtexten im weitesten Sinne interessant ist. (Wenn man eine Gebrauchsanweisung falsch übersetzt, kann man schließlich eine Menge Schaden anrichten …)

 

Gefunden habe ich außerdem diese Empfehlung des Deutschen Journalistenverbands für seine Miglieder:

https://www.djv.de/startseite/service/mitgliederservice/versicherungen/haftpflicht-fuer-freie.html

 

Da werden ein paar Beispiele für Risiken aufgezählt, vor allem Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten.

 

Vermutlich hängt es also davon ab , was man schreibt. Wer sich z.B. auf Schlüsselromane über die internationale Pharmaindustrie spezialisieren will, sollte vielleicht noch einmal darüber nachdenken … ;-)

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Auch die Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten wird nicht bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz greifen, aber eines von beidem regelmäßig unterstellen. So oder so, hier ist es sinnvoll(er), aber Belletristikautoren haben ein marginales Haftungsrisiko.

 

Herzlich,

Tom

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Grundsätzlich ist das Risiko grobe Fahrlässigkeit bei vielen Versicherungen einschließbar. Bei einer Hausratsversicherung über ca. 65.000 Euro kostet die Versicherung inkl. grobe Fahrlässigkeit ca. 100-150 Euro im Jahr, gegenüber etwa 70 Euro ohne.

Natürlich kann ein Autor Schäden verursachen. In meinen Verträgen stehen ein paar Klauseln drin, die Fehlverhalten meinerseits mit Regressforderungen bedrohen. Z.B.: Das Manuskript wird zu spät abgeliefert, der Verlag stellt Kosten in Rechnung für verschobene Druckaufträge. Ist mir noch nicht passiert.  Wie wahrscheinlich oder häufig solche Ereignisse sind, weiß ich nicht. Eine Berufshaftpflicht für Autoren ist preiswert (wahrscheinlich weil das Risiko der Haftung gering ist) und kostet zwischen 100 und 200 Euro, grobe Fahrlässigkeit nicht eingeschlossen.

Ich persönliche habe keine solche Versicherung.

 

LG

Martin

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www.martinconrath.de

Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Martin, Du missinterpretierst "Haftpflicht". Wenn Du ein Manuskript zu spät abgibst, und der Verlag hat Dir eine Mio gezahlt, und im Vertrag steht, dass Du pro Minute Verspätung das Hundertfache der Garantie ablatzen musst, dann wird da keine Versicherung der Welt für eintreten (zumal die meisten vermuten würden, Ihr hättet das so ausbaldowert und absichtlich diesen Fall eintreten lassen). Das ist kein Haftfall und Du bist nicht haftpflichtig im Sinne einer gesetzlichen Haftungspflicht. Das ist ein simpler Vertragsfall, und Du warst dusselig, wenn Du das unterschrieben hast. Haftpflicht und Schuld(haftigkeit) sind nicht dasselbe, und einen Fehler zu machen ist nicht dasselbe, wie in eine Haftungssituation zu geraten. Auch Regresse entstehen in Schuldsituationen, aber nicht aus Haftungsfällen.

 

Es geht um Schäden, die man verursacht hat, und für die man haftpflichtig ist. Das sind im echten Leben eines Schriftstellers nur wenige.

 

Bevor man solche Versicherungen also abschließt, sollte man sich ggf. fachlichen Rat holen, sonst denkt man, gegen Dinge versichert zu sein, für die das nicht gilt, etwa gegen Faulheit. ;)

 

Herzlich,

Tom

Bearbeitet von Tom Liehr
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Bevor man solche Versicherungen also abschließt, sollte man sich ggf. fachlichen Rat holen, sonst denkt man, gegen Dinge versichert zu sein, für die das nicht gilt, etwa gegen Faulheit. ;)

 

Herzlich,

Tom

 DAS wäre genau die richtige Versicherung für mich!

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Der oben geschilderte Fall ist ein Sachmangel, der durch mich verursacht wurde und der wiederum einen Schaden verursacht hat, nämlich erhöhte Druckkosten. Daher ist es ein Fall für die Haftpflicht, wenn ich eine abgeschlossen habe. Es gibt auch die Möglichkeit eine Vermögenshaftpflicht (gibt's auch als Teil einer Berufshaftpflicht, die Varianten sind vielfältig und unübersichtlich) abzuschließen, die dann ganz ähnliche Risiken versichern soll:

 

Typische Risiken sind z.B. Abmahnungen aufgrund von Verletzungen von Titelschutz-, Lizenz-, Marken- und Urheberrechten, das Überschreiten von Deadlines oder die fahrlässige Verletzung von Geheimhaltungspflichten. Diese Fehler können zu Ansprüchen auf Schadenersatz, Ersatz von vergeblichen Aufwendungen oder entgangenem Gewinn führen – direkt oder als Regressanspruch. Absicherung bietet hier die Vermögensschadenhaftpflicht.

 

LG

Martin

 

Nochmal zum Nachlesen:

Haftung

Man unterscheidet zwischen der persönlichen und dinglichen Haftung. 
Die persönliche Haftung beinhaltet die Haftung mit dem gesamten Vermögen. Aus Gründen des Schuldnerschutzes (zur Entlastung der staatlichen Sozialsysteme) sind bestimmte Bereiche von der Haftung ausgenommen (pfändbares Vermögen). Die persönliche Haftung stellt den Normalfall da und ist der Höhe nach unbegrenzt. Der Schädiger haftet mit seinem gesamten Vermögen (Bank-Guthaben, Haus- und Grundbesitz, Wertpapiere, Gehaltsansprüche usw.) 

Die Haftung gilt für Privatpersonen wie auch für den Beruf bzw. den Betrieb/Firma.

Die dingliche Haftung umfasst hingegen nur einen bestimmten Vermögensgegenstand. Hierbei kann es sich um ein Grundstück, eine Forderung oder eine andere bewegliche Sache handeln. Die dingliche Haftung wird durch ein Pfandrecht begründet. 

Häufig wird als Haftung auch die Haftpflicht bezeichnet. Dies ist die Pflicht, einem anderen, dem durch eigenes Verhalten oder auch Unterlassen ein Schaden zugefügt wurde, durch Schadenersatzleistung zu entschädigen.

Es wird unterschieden zwischen der Verschuldenshaftung und der Gefährdungshaftung.

 

Verschuldenshaftung

I.d.R. besteht die Haftpflicht zum Schadenersatz nur bei Verschulden des Schädigers auf Grund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen (z.B.: unerlaubte Handlung und/oder Vertragsverletzung). Die Darlegungs-/ und Beweislast liegt i.d.R. beim Geschädigten. Im Rahmen dieser Haftpflicht entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Schmerzensgeld.

 

Gefährdungshaftung

sieht jedoch auch vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung oder eines Verkehrsmittels für die Gefahren, die von dieser Einrichtung bzw. diesem Verkehrsmittel ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt.

Haftung basierend auf Gefährdung:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 701 - Haftung des Gastwirts
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 833 - Luxustier
  • Haftpflichtgesetz § 1, 2 - Bahn und Energieanlagen
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 22 - Gewässer
  • Strassenverkehrsgesetz (StvG) § 7 - Kfz-Halter
  • Produkthaftungsgesetz (ProdHG) - § 1 ff. - Produkthaftung
  • Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) § 1 ff. - Umwelteinwirkungen
  • Arzeneimittelgesetz (AMG) § 84 - Arzneimittel
  • Gentechnikgesetz (GenTG) § 32 ff - Gentechnische Anlagen
  • Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 33 ff. - Luftfahrzeuge
  • Atomgesetz (AtomG) § 25 ff. - Kernanlagen

Gegen diese Haftpflicht kann man sich mit entsprechenden Versicherungen schützen. Eine Versicherung, die alle nur denkbaren Schäden deckt, gibt es nicht. Jedes Risiko ist demnach separat zu versichern.

Es wird zwischen der Privathaftpflichtversicherung, der Berufshaftpflichtversicherung (zum Teil auch als Pflichtversicherung vorgeschrieben für Rechtsanwälte und Steuerberater) und der Betriebshaftpflichtversicherung für Firmen unterschieden.

Für die unterschiedlichsten Bereiche werden ausserdem ganz spezielle Versicherungen offeriert (Tierhaftpflichtversicherung, Wassersporthaftpflichtversicherung, uvm).

VDABBAKW_3659 08.05.2019-16:19:53

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www.martinconrath.de

Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Eine Regressforderung - und davon hast Du geschrieben - mag für einen Verschuldens-/Schadensfall vereinbart sein, aber das ist trotzdem kein Haftpflichtfall. Und man haftet - wenn überhaupt - für (tatsächlich) verursachten Schaden, nicht für irgendeine Fensterkreuz-mal-Pi-Summe, die in irgendeinem Vertrag steht, jedenfalls nicht im Sinne einer Haftpflicht. Das sind Forderungen, die sich aus einem Schuldverhältnis ergeben. Wenn Du ein Manuskript zu spät abgibst, stellst Du m.E. auch keinen Sachmangel her (Ware entspricht nicht den Vereinbarungen). Das wäre eher der Fall, wenn das Manuskript äußerst schlecht wäre, viel zu kurz oder so - aber auch das sind alles Dinge, die eher das Schuldverhältnis betreffen als eine Haftungssituation. Bei der auch noch bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssten. Einfach es nur nicht geschafft zu haben, das wäre keine. 

 

So oder so, diese Versicherungen sind unsinnig, wirklich.

 

Herzlich,

Tom

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