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Sebastian Niedlich

Rechtliches zum Thema Figurennamen

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Sebastian Niedlich

Hola!

 

Vermutlich seid ihr alle auch keine Anwälte wie ich, aber vielleicht habt ihr ja eine Idee, weil ihr mal in einer ähnlichen Situation wart.

 

Es geht um Folgendes:

Vor einer Weile habe ich auf Facebook mal ein paar kleine Geschichtchen über unsere Katzen Simon & Garfunkel geschrieben, die so gut ankamen, dass ich mehrmals gebeten wurde daraus doch ein Buch zu machen. Nun denke ich darüber tatsächlich nach, aber ein Bekannter von mir, ein Verleger, meinte, dass ich das mit dem Namen rechtlich abklären sollte.

 

Nun bin ich Autor und kann mir einen Anwalt nur bedingt leisten, daher frage ich hier in die Runde: Ist die Namensgebung der Katzen in dem Buch rechtlich bedenklich? Auf die eigentliche Band wird im Grunde nie eingegangen. Es gibt eine Geschichte, bei der es um die Namensfindung geht, wo man argumentieren könnte, dass da die Band etwas mit zu tun hat. Ansonsten heißen die Katzen auch im wirklichen Leben so, die Band wird nicht weiter erwähnt, ich habe auch nicht vor das Buch in irgendeiner Form danach zu benennen ...

 

Meiner Meinung nach sollte das doch irrelevant sein, solange ich "Simon & Garfunkel" nicht irgendwie in der Werbung dafür verwende und so ggf. die Markenrechte verletze. Oder?

 

Danke!

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Es gibt garantiert in Büchern ungefähr eine Million Katzen, die Garfield heißen. Ich hab in einem Buch zwei Katzen namens Agent Jay und Agent Kay. Allerdings sind das keine Hauptfiguren.

Haben wir hier nicht jemanden, der sich wirklich damit auskennt und nicht nur rummutmaßen kann (wie ich)?

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In diesem Fall greift das Persönlichkeitsrecht. 

 

Früher galt mal, dass Personen des öffentlichen Lebens/der Zeitgeschichte damit klar kommen müssen, dass ihre Namen für alles mögliche herhalten müssen (jedenfalls für Nichtkommerzielles). Es gab in den 80ern einen bekannten Fall, in dem einer der Sänger von "Modern Talking" von einem Musikrezensenten zünftig geschmäht wurde. Der Sänger ging vor Gericht, aber die Klage wurde abgewiesen, wegen der oben genannten Gesetzeslage. 

 

Aber die hat sich geändert. Insbesondere Journalisten haben heute ihre liebe Not damit, denn sie betreten mit fast jedem Artikel eine Grauzone. Das gilt auch für Simon & Garfunkel. Wenn Dir damit jemand an die Karre fahren will, kann ihm das gelingen. 

 

Überdies könnte ich mir vorstellen, dass hier überdies das Markenrecht greift. Aber da kenne ich mich nicht gut genug aus.

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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(Achtung. Laienmeinung.)

 

Nein, Dirk, das ist so nicht ganz richtig. Persönlichkeitsrechte gelten für prominente Personen ebenso wie für nichtprominente, und im gleichen Umfang. Einschränkungen gibt es nur, wenn die Pressefreiheit (und, in anderem Umfang, die künstlerische Freiheit) tangiert sind. Da das Publikum bei prominenten Personen einen gewissen Anspruch auf Berichterstattung hat ("Informationsinteresse der Allgemeinheit oder der Öffentlichkeit") und diese also zulässig ist, müssen Prominente akzeptieren, wenn sie namentlich genannt, bei öffentlichen Auftritten fotografiert usw. bzw. die Fotos dann veröffentlicht werden (fotografieren darf jeder) - von der Presse, wohlgemerkt. Sie genießen aber, hiervon abgesehen, dieselben Persönlichkeitsrechte wie alle anderen auch. Sie dürfen nicht beleidigt, verleumdet, beschimpft oder gar körperlich attackiert werden, ihre Privatsphäre ist geschützt. Wenn Du vor dreißig Jahren schon irgendwo behauptet hast, Dieter B. sei ein A'loch, dann hatte das damals die gleichen Konsequenzen, die es heute hätte (aber Du darfst das eine Romanfigur sagen lassen!). Und damals wie heute hättest Du Schwierigkeiten damit, ein bestimmtes Produkt mit diesem Namen auszustatten - es sei denn, Du heißt zufällig selbst so oder jemand, der so heißt, stellt Dir seine Namensrechte zur Verfügung. Die meisten Prominenten haben aber überdies ihren Namen als Wortmarke schützen lassen (Recherche beim dpma.de möglich!), weshalb jede kommerzielle Verwendung entweder sowieso untersagt ist oder in besonderen Fällen der Zustimmung bedarf. Das gälte sogar, wenn Du selbst, Gott bewahre, Dieter Bohlen heißen würdest.

 

Wenn man ein Katzenbuch "Die Abenteuer von Simon & Garfunkel" nennt, oder auch nur die als Hauptfiguren auftretenden Katzen darin, dann versucht man erkennbar, an den Namen dieser Sänger zu profitieren. Das dürfte mit dem etwaigen Markenschutz kollidieren. Auf jeden Fall hätte man in den U.S. of A. Schwierigkeiten damit, aber auch hierzulande würde ich das nicht versuchen. Die Abmahnanwälte, die im Kometenschweif gerade der Musikindustrie unterwegs sind, sind sehr umtriebig.

 

Die Katze(n) irgendeiner Romanfigur könnte man m.E. problemlos Simon und Garfunkel nennen. Oder auch Dieter Bohlen. Oder Dieter und Bohlen. Wenn es aber im Vordergrund steht, das Produkt trägt, dann ist es nicht mehr durch die künstlerische Freiheit abgedeckt, sondern andere Fragen werden relevant.

 

Herzlich,

Tom

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Sebastian Niedlich

Wie gesagt: Ich habe nicht vor im Namen des Buches Simon & Garfunkel zu verwenden. Die Katzen heißen einfach so, haben aber ansonsten rein gar nichts mit Paul Simon oder Art Garfunkel zu tun. Weder im Positiven noch im Negativen.

 

Vielleicht wäre es aber auch einfacher, wenn im Buch die eine Katze einfach Karbunkel heißt. Das ist zwar bescheuert, aber Simon an sich ist ja einfach nur ein Name.

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Einschränkungen gibt es nur, wenn die Pressefreiheit (und, in anderem Umfang, die künstlerische Freiheit) tangiert sind. Da das Publikum bei prominenten Personen einen gewissen Anspruch auf Berichterstattung hat ("Informationsinteresse der Allgemeinheit oder der Öffentlichkeit") und diese also zulässig ist, müssen Prominente akzeptieren, wenn sie namentlich genannt, bei öffentlichen Auftritten fotografiert usw. bzw. die Fotos dann veröffentlicht werden (fotografieren darf jeder) - von der Presse, wohlgemerkt. 

 

 

 

Nach meinen Informationen ist dieser Sachstand veraltet. Die entsprechende Regelung ist zwar nicht aufgehoben, aber doch aufgeweicht. Viele Kollegen aus der Tagespresse, insbesondere Freiberufler, haben deshalb Probleme bei ihrer Arbeit. 

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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Nach meinen Informationen nicht, Dirk, und ich habe auch ziemlich viel mit Presse(menschen) zu tun.

 

Was aber, mit Verlaub, auf jeden Fall falsch ist, das ist die Behauptung, Prominente müssen mehr einstecken können. Aber die Kritik im Rahmen der Pressefreiheit und/oder der Freiheit der Meinungsäußerung durfte und darf ziemlich weit gehen, wenn es um die Bewertung des Geschehens ging oder geht. Doch damals wie heute durfte man niemanden beleidigen, gleich wie prominent er war. Thomas Anders wurde 1985 von einem Musikjournalisten als "höhensonnengegerbte Sangesschwuchtel und Schoßhündchen an der güldenen Kette seiner Frau Nora" bezeichnet, was mit einer Geldstrafe geahndet wurde, und daran hat sich auch nichts geändert. Aber etwas subtiler formuliert wäre das damals wie heute als Kritik an Auftritt und Auftreten durchgegangen.

 

Mit der Verwendung der Namen hat das aber alles nix zu tun.

 

Herzlich,

Tom

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Wie gesagt: Ich habe nicht vor im Namen des Buches Simon & Garfunkel zu verwenden. Die Katzen heißen einfach so, haben aber ansonsten rein gar nichts mit Paul Simon oder Art Garfunkel zu tun. Weder im Positiven noch im Negativen.

 

Vielleicht wäre es aber auch einfacher, wenn im Buch die eine Katze einfach Karbunkel heißt. Das ist zwar bescheuert, aber Simon an sich ist ja einfach nur ein Name.

Vielleicht dann doch lieber Karfunkel? Ein Karbunkel ist ja schon etwas eher ... Unappetitliches. ;-)

Oder Karl Funkel.

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Richtig interessant würde der Fall ohnehin erst, wenn die Katzen "Garfunk und Simone" hießen …  :-X

 

Ich würde die Originalnamen jedenfalls nicht verwenden: zu heikel. Man könnte zu klar argumentieren, dass damit versucht würde, sich an Erfolgen anderer zu bereichern.

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Wenn man ein Katzenbuch "Die Abenteuer von Simon & Garfunkel" nennt, oder auch nur die als Hauptfiguren auftretenden Katzen darin, dann versucht man erkennbar, an den Namen dieser Sänger zu profitieren. Das dürfte mit dem etwaigen Markenschutz kollidieren. 

 

Als juristische Laiin würde ich mich der Meinung von Tom und Andreas anschließen. (Eva V. weiß bestimmt genau Bescheid).

 

Ich habe mal zwei Links zu der Frage eingestellt: von Matthias Matting und Hans-Peter Roentgen.

Zitat von Matthias:

 

Wenn Sie versuchen, von der Bekanntheit einer Marke zu profitieren, ist das wettbewerbsrechtlich problematisch. Dasselbe gilt, wenn Sie den Anschein erwecken, Ihr Buch sei vom Besitzer der Marke unterstützt.

 

http://www.selfpublisherbibel.de/wann-und-wie-darf-ich-marken-und-namen-in-meinem-buch-verwenden/

 

https://hproentgen.wordpress.com/2017/05/27/marken-und-namen-in-romanen/

 

Ich selbst gehe immer auf Nummer Sicher: Da fahren die Figuren eine Daimler-Limousine oder einen Bentley, aber sie behaupten nicht etwa, dass die alle Jahre kaputtgehen -das wäre geschäftsschädigend und stimmt ja auch nicht. Oder ich nenne ein Café oder ein Hotel nicht mit Realnamen, denn die gibt es ein Jahr später vielleicht nicht mehr. Oder die Speisekarte ändert sich.  Auch bei einem "Dorf der Mörder" würde ich keinen Realnamen nennen.

 

Simon & Garfunkel als tragende Figuren wären für mich also auf jeden Fall problematisch.

Bearbeitet von Christa
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Hallo, Christa.

 

Aber Deine Figuren darfst Du so etwas äußern lassen. "<Warsteiner schmeckt wie Lurchurin", sagte Henner angewidert. (Was natürlich nicht stimmt. Warsteiner ist ein total tolles, Superlecker-Premiumbier!) Innerhalb gewisser, aber sehr weiter Grenzen geht das. Falsche Tatsachenbehauptungen sind da schon schwieriger. Auch das geht - "Ich habe gehört, Daimler lässt Betriebsratskandidaten foltern!", murmelte Bärbel. -, aber man muss aufpassen, dass es als ironische und auf falschen Annahmen beruhende Äußerung erkennbar wird. Das ist ein Hellgraubereich.

 

Herzlich,

Tom

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Hellgrau ist es auch, wenn man schreibt: "Bei Hereinspaziert verbrennen sie immer mal wieder die Burger", sagte Lenchen.

Auch wenn es stimmt. Dagegen kann sie ohne Weiteres sagen: "Ich hab die Nase voll vom Fast Food bei Hereinspaziert. Gehen wir

doch mal wieder in ein richtiges Restaurant."

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Simone und Garfunk von Andreas gefallen mir ausgezeichnet.

Aber mit Simon und Garfunkel lassen sich noch ganz andere Dinge anstellen:

 

Simon und sein Unkel

 

Garfon und Simunkel

 

Mison und Farunkel

 

Firon und Masunkel.

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Nach meinen Informationen nicht, Dirk, und ich habe auch ziemlich viel mit Presse(menschen) zu tun.

 

Was aber, mit Verlaub, auf jeden Fall falsch ist, das ist die Behauptung, Prominente müssen mehr einstecken können. Aber die Kritik im Rahmen der Pressefreiheit und/oder der Freiheit der Meinungsäußerung durfte und darf ziemlich weit gehen, wenn es um die Bewertung des Geschehens ging oder geht. Doch damals wie heute durfte man niemanden beleidigen, gleich wie prominent er war. Thomas Anders wurde 1985 von einem Musikjournalisten als "höhensonnengegerbte Sangesschwuchtel und Schoßhündchen an der güldenen Kette seiner Frau Nora" bezeichnet, was mit einer Geldstrafe geahndet wurde, und daran hat sich auch nichts geändert. Aber etwas subtiler formuliert wäre das damals wie heute als Kritik an Auftritt und Auftreten durchgegangen.

 

Mit der Verwendung der Namen hat das aber alles nix zu tun.

 

Herzlich,

Tom

Deine Korrektur ist nicht ganz richtig. Der Redakteur bzw. Verlag musste zwar eine Strafe zahlen. Aber erst in der zweiten Instanz. Das Urteil der ersten Instanz lautete, dass eine Person des öffentlichen Lebens durchaus damit rechnen muss, dass sie angefeindet wird. Es scheint also doch eine rechtliche Grundlage gegeben zu haben.

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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Nun, die Tatsache, dass Du von Euren Katzen als "Simon & Garfunkel" sprichst und nicht von Garfunkel und Simon, zeigt ja, nach wem sie genannt wurden. Abgesehen davon, dass Du andernfalls kaum auf den Namen Garfunkel gekommen wärest. ;)

 

Warum nicht allen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen und sie im Buch Karfunkel und Simon nennen, für Leute mit langer Leitung auch mal Simon und Karfunkel, und fertig. Würde mir als Simon & Garfunkel-Fan und Katzenfreundin gefallen.

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Entscheidend ist, ob offensichtlich der Versuch unternommen wird, mit der Bekanntheit der Sänger Profit zu machen. Das wäre auf jeden Fall so, wenn die Namen im Titel vorkämen ("Die verwegenen Abenteuer von Simon & Garfunkel"). Ansonsten können die Katzen auch Daimler, Ballentines, Gaga, Abba oder sonstwie genannt werden, weil die Firmen und Personen Bestandteil der Alltagskultur sind und das in Büchern reflektiert werden darf. Auch Hobbit darf man eine Katze oder einen Goldfisch oder meinetwegen sogar einen Grottenolm nennen, obwohl dieses Kunstwort für die entsprechenden Figuren geschützt ist. Man darf nur nicht selbst ein Buch über Hobbits schreiben, oder den Begriff im Buchtitel oder an prominenter Position verwenden, oder sich erkennbar an ihn anlehnen (Bobbits) - es sei denn, man bricht das satirisch. Aber hier kann es möglich werden, dass ein Gericht entscheiden muss. Wie bei den Wanderwegen der Wanderhure. Die erste Auflage des Rollenspiels "Dungeons & Dragons" musste wieder eingestampft werden, weil Figuren darin Hobbits hießen und Tolkien Enterprises keine Lizenz erteilt hatte.

 

Herzlich,

Tom

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Ballantine's. Der Fusel heißt Ballantine's. Und nicht Ballentines. Damned. ;)

 

(Auf dem Weg zur Kneipenlesung in Bamberg. Noch nüchtern.)

 

Herzlich,

Tom

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