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(MelanieL)

DSGVO - Info-Sammlung

Empfohlene Beiträge

Ja, genau - die Zählmarken der VG Wort.

Weiß da jemand mehr?

 

Im Netz bin ich leider nicht fündig geworden.

 

Und vielen Dank für den Hinweis, Alastor und Andreas!

:)

 

Was möchtest du denn wissen, Melanie? Wie man das in der Datenschutzerklärung abhandelt? Dann guck doch mal in die Links zu Ellis und Petras Datenschutzerklärung.

 

Ich habe inzwischen erfolgreich die Social Media-Buttons entfernt (über Blogbeitrag-bearbeiten bei Google Blogger). Und jetzt weiß ich auch, was der anonymizelp bedeutet: Der soll nach einem Bericht des Datenschutzbeauftragten Google Analytics datenschutztauglich machen - tut er aber nicht, wie Alastor berichtet.

Bearbeitet von Christa
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>:(

Das wird halt wieder so eine Textwüste, die kein Mensch liest und die bloß da sein muss, damit einen die Abmahngeieranwälte (für die, wenn es Gerechtigkeit im Universum gibt, in der Hölle ein eigener Kreis reserviert ist) in Ruhe lassen. Alles Zeitverschwendung, Geldverschwendung und vermutlich am Ende so kontraproduktiv wie die ellenlangen "Sicherheitshinweise" in heutigen Gebrauchsanleitungen, die so voller Banalitäten sind ("Achtung, in elektrischen Leitungen kann Strom fließen!"), dass die wirklichen Warnungen darin untergehen.

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Das ist mal wieder so ein Moment, in dem mich frage, ob ich wirklich weiterhin eine Website unterhalten will …  >:(  

 

Außerdem bin ich inzwischen zu blöd für derartiges Zeug. Ich lese kreuz und quer im Internet, aber jeder Artikel über diese DS-GVO erzählt mir nur Zeug, das mich nicht interessiert oder nicht betrifft, und keiner, was ich jetzt konkret tun muss, damit die Behörden mich in Ruhe lassen.

 

Das waren auch so meine Gedanken. Ich lese mich mal weiter durch den Thread und gucke, ob ich irgendwas finde, das mir einfach sagt:

"Tu auf deiner Website dies und das und das."

 

 

Nachtrag: Vielen, vielen Dank an euch alle hier. Ich denke, jetzt komme ich weiter.

Bearbeitet von JuliaD
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Das ist mal wieder so ein Moment, in dem mich frage, ob ich wirklich weiterhin eine Website unterhalten will …  >:(  

 

Außerdem bin ich inzwischen zu blöd für derartiges Zeug. Ich lese kreuz und quer im Internet, aber jeder Artikel über diese DS-GVO erzählt mir nur Zeug, das mich nicht interessiert oder nicht betrifft, und keiner, was ich jetzt konkret tun muss, damit die Behörden mich in Ruhe lassen.

 

Das waren auch so meine Gedanken. Ich lese mich mal weiter durch den Thread und gucke, ob ich irgendwas finde, das mir einfach sagt:

"Tu auf deiner Website dies und das und das."

 

 

Nachtrag: Vielen, vielen Dank an euch alle hier. Ich denke, jetzt komme ich weiter.

 

So richtig weiter komme ich selbst aber eigentlich noch nicht. Ich habe mir Margots Generator angeschaut und gesehen, dass das alles noch lange nicht fertig ist, dass es nicht kostenlos ist und überhaupt. Ich hatte schon einen anderen (kostenlosen) Generator ausprobiert, bei dem man den Firmennamen drin stehen lassen sollte. Das Ergebnis habe ich wieder gelöscht, weil noch zu große Rechtsunsicherheit herrscht und das alles angepasst werden muss. Im Netz herrscht Ratlosigkeit bis Panik, manche "Experten" erhalten unzählige Briefe von Kunden, die erwägen, ihre Webseiten zu löschen.

 

MelanieL: Vor zwei Tagen habe ich auf deiner Facebook-Seite eine kurze Diskussion gesehen. Die Teilnehmer hatten einfach keine Zeit für diese ganzen Dinge, und mir ist das auch über den Kopf gewachsen. Eine Teilnehmerin schlug vor, abzuwarten, bis im letzten Moment dann bestimmt noch die Lösung kommen würde.

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Ich glaube auch, dass das noch nicht in trockenen Tüchern ist. Meine Webseite hat nichts außer einem Kontaktformular. Dass ich bei einem Kontakt die E-Mail Adresse habe, sollte doch jedem klar sein, oder? Die Kontaktaufnahme hätte ich gern behalten. Ich sehe da keinen Unterschied, als wenn ich meine E-Mail Adresse dort angebe. 

 

Ob der Webseitenprovider Cookies speichert, weiß ich nicht, ich jedenfalls nicht. 

 

Im Moment habe ich meine Datenschutzaussage frei formuliert bis es etwas Passendes gibt. Obwohl ich für eine Verbesserung des Datenschutzes im Allgemeinen im Internet bin, empfinde ich das für Webseiten wie meine für überzogen. Wie sieht es eigentlich mit meinem Datenschutz aus, wenn ich ein Impressum angeben müsste? 

Krimis, Liebe und Mehr.

www.ilonaschmidt.com

Translations, Lektorat & Exposé Coaching

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Ist schon in Ordnung so, Ilona, vorläufig. Sei froh, dass du keine Impressumspflicht hast.

Ich selbst habe ja auch nur eine Kommentarfunktion, kein Kontaktfeld, dafür Analysedaten von Google Analytics.

Von denen habe ich vor zwei Tagen eine Info-Mail erhalten, scheint echt zu sein, auf Englisch mit einer Adresse in Irland. Auch die scheint echt zu sein. Sie wollen mich bis zum Stichtag über weitere Schritte informieren. Ob ich das befolge, weiß ich noch nicht, das ist ja mit unbekannten Wörtern und Fachausdrücken gespickt, die ich alle nachschlagen muss. Ich persönlich nehme es jetzt gelassen und schaue immer wieder mal nach Neuigkeiten und Infos oder Generatoren, die an die DSGVO angepasst sind.

Bearbeitet von Christa
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In meinem Blog fand ich heute -brandneu - im Link zu Matthias Matting Hinweise, die zumindest meine Fragen recht präzise beantworten. http://www.selfpublisherbibel.de/alles-ganz-kogisch-die-dsgvo-fuer-autorinnen-und-autoren-und-wie-sie-das-gesetz-umsetzen/ In genau gegliederten Schritten kann man nachlesen, was man in welchem Umfang für seine Webseite/ seinen Blog tun kann. Google Analytics zum Beispiel wären nicht unbedingt notwendig. Neu war für mich, dass man auch bei Facebook usw. einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung geben sollte, wenn man zum Beispiel Gewinnspiele macht. Dazu hat er am Schluss drei Generatoren aufgelistet, die man verwenden könnte, unter anderem die von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz.

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Auf meiner Homepage gibt es im Bereich "Tipps für AutorInnen" inzwischen einen Bereich in der Rubrik Marketing, in der ich hilfreiche (und paniklose) Tipps, Generatoren usw. zusammengestellt habe: www.petra-schier.de/tipps-fuer-autoren/marketing-fuer-autoren/

Bearbeitet von Petralit

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Auf meiner Homepage gibt es im Bereich "Tipps für AutorInnen" inzwischen einen Bereich in der Rubrik Marketing, in der ich hilfreiche (und paniklose) Tipps, Generatoren usw. zusammengestellt habe: www.petra-schier.de/tipps-fuer-autoren/marketing-fuer-autoren/

 

Danke, Petra, das ist ja eine ungeheure Arbeit, die du dir gemacht hast! Unter der Rubrik "Webseiten und Blogs" habe ich einiges gefunden. Dazu habe ich mir mit einem der kostenlosen und 25.Mai-konformen Generatoren von Matthias schon mal eine Probedatenschutzerklärung erstellt. Es geht bei mir nur um diese Punkte: Blog, Kommentarfunktion, Abonnierfunktion und Google Analytics. Google Analytics kann ich nicht entfernen, weil der Browser es nicht zulässt (nur mit Windows 11, Chrome usw.)

 

Eins (unter anderem) habe ich noch nicht verstanden. Wieso muss man mit den Firmen, an die der Hoster IP-Adressen und evtl. Emailadressen sendet, einen Vertrag abschließen? Muss das jeder?

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Du musst mit allen Firmen/Personen, denen du zur Weiterverarbeitung Daten übermittelst, einen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Auftragsdatenverarbeitung) abschließen. Also mit deinem Webhoster (der ja Logfiles inkl. IP-Adressen sammelt und auswertet), deinem Newsletter-Anbieter, und ggf. noch anderen Analysediensten wie Google Analytics und anderen. Sogar mit deinem Steuerberater, denn der erhält ja auch sensible Daten von dir und verarbeitet sie weiter. Steht aber gut beschrieben auch alles in den jeweiligen verlinkten Artikeln.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Hallo, Petra, ich habe mich gestern in einer Art Crashkurs durch die relevanten Links gearbeitet und bin endlich fündig  geworden

in Bezug auf das, was ich konkret tun muss. Die relevanten Links waren:

DSGVO für Blogger und Onlineunternehmer, DSGVO Checkliste für Webseite und Blog, ADV-Verträge für Blogger und Onlineunternehmer sowie Blogspot-Blogs. Ich muss den 14seitigen Vertrag mit Google Analytics, den ich gespeichert habe, zweimal ausdrucken und mit einem Rückumschlag nach Irland senden. Für den Hoster Google Blogger in den USA gibt es noch keine Antwort auf die Anfrage. Dann muss ich im Dashbord meines Blogs unter Design-HTML einen  Code eingeben - das hatte mir Google Analytics in der Mail auch schon mitgeteilt. Und letztendlich muss ich in der Datenschutzerklärung alles kontrollieren.

 

Glücklicherweise hat mein Anbieter schon auf die Sicherheitsversion http - s umgestellt, das Schloss ist in der Adresszeile sichtbar.

Nach den Plugins für die Spamordner-Verteilung muss ich noch schauen, habe sie noch nicht gefunden. Meinen Steuerberater müsste ich mal fragen, ob er schon solche Verträge vorbereitet hat. Auf jeden Fall hat mir deine Linksammlung wirklich weitergeholfen, und ich habe sie in der Navbar meines Blogs verlinkt.

Bearbeitet von Christa
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Liebe Christa, das freut mich. Inzwischen habe ich noch weitere Links ergänzt, da das Ganze ein Work-in-Progress ist.

 

Im Moment versuche ich zu klären, wie das eigentlich ist, wenn wir als AutorInnen selbst Leserunden bei LovelyBooks einstellen und die Adressen der Gewinner der Freiexemplare dann zum Versand der Bücher an den Verlag weitergeben. Oder wenn wir selbst Rezensenten betreuen und deren Anfragen an den Verlag weiterleiten. Oder wie es mit den Daten aussieht, die meine Lesungsagentur an mich weitergibt (darin sind ja auch Adressen und Telefon- bzw. Handynummern enthalten) und umgekehrt: Was ist, wenn mich jemand wegen einer Lesung anschreibt und ich die Kontaktdaten an die Agentur weiterleite? Theoretisch müssten in all diesen Fällen auch Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden. Mit den Verlagen und im Fall der Lesungsagentur möglicherweise sogar gegenseitig.

 

Aber das soll euch mal nicht aufscheuchen. Sobald ich da mehr weiß, gebe ich Bescheid.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

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Ne, mich kann jetzt nichts mehr aufscheuchen, Petra. ;) Ich könnte mir vorstellen, dass man das mit den Kontaktdaten schon im Vornherein lösen könnte, indem man es bei Lovelybooks mitteilt und es jeweils im Kontakt mit den Rezensenten, Verlagen und Leseagenturen erwähnt, dass man Daten weitergibt. Wenn man da immer erst Verträge abschließen müsste, wäre der ursprüngliche Sinn des Datenschutzgesetzes verfehlt, und wir würden nicht mehr zum Schreiben und zu gar nix kommen. Ich habe mir sowieso überlegt, dass ich mir niemals ​diese ellenlangen Datenschutzerklärungen durchlesen werde, wenn ich nur irgendwo einen Kommentar absetze. Aber wie Ilona schrieb, Datenschutz muss sein, auch wenn es übertrieben erscheint, dass uns kleinen Webseiten- und Blogbetreibern deshalb die Köpfe rauchen.

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Ist das alles nicht irre? Wahrscheinlich muss man demnächst das Versenden jeder Email brieflich ankündigen und darf sie erst abschicken, wenn man die schriftliche Einverständniserklärung des Empfängers unterschrieben in Händen hält.  >:(

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8-)

Leute – was mir grade durch den Kopf schoss beim Sichten verschiedener Vorlagen für die Datenschutzerklärung: Die Idee, die lesbarer, womöglich unterhaltsam zu gestalten, ist grundfalsch. Es ist viel besser, als Vorlage die übelste juristische Textwüste zu nehmen, die man finden kann, mit kilometerlangen Bandwurmsätzen voller Verweise auf kompliziert abgekürzte Gesetzestexte und am besten so mehrdeutig und aussagelos wie das Gesetz selber. Je einschüchternder, fachmännisch-unverständlicher und unklarer, desto besser, denn, hallo, das wird ja später kein normaler Mensch lesen, um zu erfahren, was wir mit deren paar popeligen Daten machen – die Datensammelei ist doch überhaupt nicht unser Geschäft! Das lesen nur Winkeladvokaten auf der Suche nach dem falsch gesetzten Komma, um eine Fantastilliarde Abmahngebühr fordern zu können, und die müssen denken, dass bei uns die Topexperten sitzen, gegen die sie besser nicht anstinken.

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8-)

Es ist viel besser, als Vorlage die übelste juristische Textwüste zu nehmen, die man finden kann, mit kilometerlangen Bandwurmsätzen voller Verweise auf kompliziert abgekürzte Gesetzestexte und am besten so mehrdeutig und aussagelos wie das Gesetz selber.

 

Nee, weben nicht. Das wird dann garantiert auch abgemahnt, denn die DSGVO fordert explizit eine Datenschutzerklärung in einfacher, für jeden Normalbürger gut verständlicher Sprache. Das ganze Fachchinesisch soll ja aufhören, damit die Leute endlich kapieren, was mit ihren Daten eigentlich geschieht und welche Rechte sie haben.

 

Da kämste also vom Regen in die Traufe ...  ;D

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

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Es ist viel besser, als Vorlage die übelste juristische Textwüste zu nehmen, die man finden kann, mit kilometerlangen Bandwurmsätzen voller Verweise auf kompliziert abgekürzte Gesetzestexte und am besten so mehrdeutig und aussagelos wie das Gesetz selber.

 

Nee, weben nicht. Das wird dann garantiert auch abgemahnt, denn die DSGVO fordert explizit eine Datenschutzerklärung in einfacher, für jeden Normalbürger gut verständlicher Sprache. Das ganze Fachchinesisch soll ja aufhören, damit die Leute endlich kapieren, was mit ihren Daten eigentlich geschieht und welche Rechte sie haben.

 

Da kämste also vom Regen in die Traufe ...  ;D

 

Dann sollen sie aber bei sich selber aufhören mit dem Fachchinesisch, bevor sie andere wegen etwas abmahnen, das sie selber nicht zustande bringen. Ein Beispiel ist mir heute Mittag in die Hände gefallen: Ich hatte noch Ilonas Frage im Ohr, wer denn eigentlich unsere Daten schützt, wenn wir Namen, Adresse, Telefon und Email in der Datenschutzerklärung und im Impressum angeben müssen. Und habe überlegt, ob ich unsere Bundesbeauftragte für den Datenschutz nicht mal deswegen anschreibe. Dabei ist mir folgende Passage in ihrer Erläuterung der Gesetzeslage aufgefallen. Es ging um das "Recht auf Vergessenwerden", die Löschungspflicht von Daten, und speziell auf Ausnahmen von dieser Löschungspflicht:

 

 

 

"Ausnahmen von der Löschungspflicht

Die Pflicht zur Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und die Pflicht zur Information weiterer Verantwortlicher nach Art. 17 Abs. 2 DS-GVO entfallen, wenn gemäß Art. 17 Abs. 3 DS-GVO die Verarbeitung erforderlich ist

a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt; c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit; d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DS-GVO, soweit die Löschung die Verwirklichung dieser Ziele ernsthaft beeinträchtigt; e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen."

 

Die von meinem Generator erstellte Datenschutzerklärung klingt genauso. Ich kann davon einfach nicht mehr lesen als zwei, drei Absätze. Und mit viel Mühe entnehme ich diesem Passus der Datenschutzbeauftragten, dass Absatz b) wohl um viele Ecken herum, nämlich wegen des öffentlichen Interesses, darauf zutreffen könnte, dass wir unsere persönlichen Daten angeben müssen. Und der letzte Absatz e) bedeutet, dass sie unsere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparkereien ewig speichern dürfen. >:(

 

Mir ging es heute übrigens wie Andreas: Ich dachte, die machen aus einem ganz einfachen Vorgang einen fürchterlichen Popanz, der das öffentliche Leben an vielen Stellen lahmlegen wird. Als ob es um Terrorvorsorge im Flughafen gehen würde.

Bearbeitet von Christa
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Wobei die Anti-Terror-Maßnahmen am Flughafen zum größten Teil ohnehin wirkungsloses Theater sind, reine Beruhigungsmagie (das mit den Flüssigkeiten im Plastikbeutel z.B. ist komplett sinnlos).

 

Ich bin auf eine "schöne" Vorlage hingewiesen worden, von einer Uni verfasst – die muss ja wohl OK sein, oder? Und außerdem muss man keine Werbung für Anwälte einbauen (soweit ich geschafft habe zu lesen). Hier. Da finden sich so wunderbare Sätze wie "Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage."

 

Yeah!  ;D

 

Im Übrigen sehe ich kommen, dass sich das Internet nach dem Mai ziemlich verändern wird und viele Blogs einfach verschwinden werden.

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8-)

Es ist viel besser, als Vorlage die übelste juristische Textwüste zu nehmen, die man finden kann, mit kilometerlangen Bandwurmsätzen voller Verweise auf kompliziert abgekürzte Gesetzestexte und am besten so mehrdeutig und aussagelos wie das Gesetz selber.

 

Nee, weben nicht. Das wird dann garantiert auch abgemahnt, denn die DSGVO fordert explizit eine Datenschutzerklärung in einfacher, für jeden Normalbürger gut verständlicher Sprache. Das ganze Fachchinesisch soll ja aufhören, damit die Leute endlich kapieren, was mit ihren Daten eigentlich geschieht und welche Rechte sie haben.

 

Definiert sie denn auch, was eine für jeden Normalbürger verständliche Sprache ist? "Versteh ich nicht" als Abmahnungsgrund? Da bin ich gespannt.

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