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(MelanieL)

DSGVO - Info-Sammlung

Empfohlene Beiträge

Hallo Adriana,

 

Ghostery hat mir bei dir nichts angezeigt. Dass die Datenschutzerklärung noch fehlt, weißt du ja selbst.

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Vielen, vielen Dank Melanie!

 

Ja, meine Datenschutzerklärung wird erst morgen online stehen... etwas Spannung muss schließlich sein ;D

 

Wie beruhigend, dass Ghostery die Seite gecheckt hat!

Super. Und sooo schnell.... Einfach toll!!

 

Herzliche Grüße

www.adriana-stern.de

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In der Tagesschau von heute 16.00 äußerte sich nun Andrea Voßhoff, die Datenschutzbeauftragte selbst, zum Stand der Umsetzung der DSGVO und zu den Konsequenzen. Es gab vormittags eine Pressekonferenz.

 

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-405939.html

 

Demnach müsste keiner mit einem Bußgeld rechnen, wenn er etwas noch nicht drin hat in der DSE. Eine generelle Schonfrist lehnt sie allerdings ab. Bedauerlich sei auch, dass die Aussichtsbehörden noch nicht das zur Verfügung gestellt hätten, was die Firmen und Organisationen so dringend brauchen. (Wie auch im Fall von Google Blogger als Auftragsverarbeiter, Inken. Von der Liste mit Auftragsverarbeitern, die ich habe, ist es inzwischen verschwunden).

Bearbeitet von Christa
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Demnach müsste keiner mit einem Bußgeld rechnen, wenn er etwas noch nicht drin hat in der DSE. Eine generelle Schonfrist lehnt sie allerdings ab. Bedauerlich sei auch, dass die Aussichtsbehörden noch nicht das zur Verfügung gestellt hätten, was die Firmen und Organisationen so dringend brauchen. (Wie auch im Fall von Google Blogger als Auftragsverarbeiter, Inken. Von der Liste mit Auftragsverarbeitern, die ich habe, ist es inzwischen verschwunden).

Das Problem sind nicht die Behörden. In Berlin sind wohl nur drei Verwaltungsmitarbeiter mit so was befasst. Da ist das Gesetz der Wahrscheinlichkeit auf Seiten der Website-BetreiberInnen. Und Merkel hat ja schon angekündigt, für eine gelassene Haltung zu Verstößen einzutreten. Das Problem sind JuristInnen, die Gesetze als Einnahmequelle betrachten.

www.klippenschreiber.de

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Das wissen wir, Andreas, und andere Eingeweihte. In der Tagesschau wurde das nicht erwähnt, wohl, um dem Berufsstand der Anwälte nicht zu nahe zu treten. 8-)

 

Weil Adriana Google Analytics erwähnt hat: Wenn ich den Ghostery über meinen Blog laufen lasse, zeigt er das auch nicht an, obwohl G.A. mich deswegen schon zweimal kontaktiert hat. In der letzten Mail, die einige von euch sicher auch erhalten haben, stand auf Englisch, dass ich die Schritte zur Begrenzung der Verweildauer der Daten ausführen solle, wenn ich das nicht schon getan hätte. Sie werden nach einer bestimmten Zeit gelöscht. Das habe ich schon getan. Inzwischen gibt es auch den Google Analytics-Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, der nach dem 25. Mai dann nur noch "Auftragsverarbeitung" heißen soll. Den soll man ausdrucken, unterschreiben und nach Irland schicken. Aber ich weiß nicht, ob ich das wirklich tun muss, denn an anderer Stelle hieß es, das müsse man nur, wenn man einen deutschen Webseitenanbieter hätte. Ist da jemand vielleicht kundig?

 

https://www.google.de/analytics/terms/de.html

Bearbeitet von Christa
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Originalität am Rande: Dadurch, dass das Land Berlin zwar die entsprechende Öffnungsklausel gewählt, aber noch nicht gefüllt hat (das Landes-Datenschutzgesetz trägt der DSGVO noch nicht Rechnung), gilt bei uns ab morgen das Privileg der Presse nicht mehr, wenn man es genau nimmt. Das bedeutet: Jede Person, die in Berliner Medien genannt wird, hat vollumfänglich alle Rechte (auf Löschung, Korrektur, Vergessenwerden). Eine Situation, die nicht zu bewältigen ist - Presse kann so nicht arbeiten, sie dürfte aus Vorsicht keine Namen mehr nennen (auch nicht von Personen des öffentlichen Interesses) und keine Fotos mehr abdrucken, die Personen zeigen. Die Landesregierung will zwar innerhalb der nächsten zehn Tage diese Lücke stopfen, aber bis dahin ist's in der Schwebe.

 

Auch lustig: Ein befreundeter Softwarehaus-Geschäftsführer (GmbH) nennt sich selbst als Datenschutzbeauftragter in seiner Datenschutzerklärung. Ob er auch selbst Betriebsratsvorsitzender ist, weiß ich allerdings nicht.

 

Herzlich,

Tom

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Heute ist der große Stichtag, auf den alle hin gefiebert haben - und die Posaunen von Jericho sind nicht erklungen, die Erde hat nicht gebebt, und es kamen auch keine apokalyptischen Reiter in Form von Abmahngeiern! 8-)  :D  Noch nicht. Statt dessen flatterten mir gestern noch verschiedene DSEs und Newsletter-Bestätigungen ins Haus. Da braucht man immer nur gar nichts zu tun, um etwas nicht zu verlängern. Einer war zehn Jahre alt, da hatte ich mal irgendwas unterstützt und dann immer weggeklickt, weil ich keine Zeit hatte, das auch noch zu lesen. Und dann ein "qoka". Was bitte ist Qoka? Musste es googeln. Ach ja, da hatte ich mal eine Anzeige im so genannten "Sperrmüll" aufgegeben, der früher hier in Papierform sehr beliebt war. Da kann man sich ja auch wieder neu anmelden, wenn man was will.

 

Meine kürzliche  Frage habe ich jetzt selbst beantwortet. Es ist alles eine Sache der Verhältnismäßigkeit. ;)

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Qoka!!! Ja, da war ich auch irgendwann mal angemeldet. Meine Güte, ist das lange her. Aber von denen hab ich nix bekommen. Wahrscheinlich existiert meine alte Mailadresse gar nicht mehr, mit der ich mich dort registriert hatte.  :s01  :s01  :s01

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Ja, bei meinem NL brauchte man auch nichts tun. Vermutlich, weil das Opt-In Verfahren und nur die Frage nach der E-Mail und nix weiteres schon gereicht hat.
Ich hab aber auch einen deutschen NL-Anbieter. Das amerikanische Mail-Chimp nervt dagegen sehr. 

 

Ich erkenne gerade wie AndreasE die Vorteile der DSGVO, die schon Christa erwähnt hat. Plötzlich sieht man, wo man überall registriert ist und kann endlich mal aufräumen. Ich gehe davon aus, dass es in den nächsten Wochen deutlich ruhiger wird mit unerwünschten Werbemails. 

 

Übrigens - eure Newsletter habe ich natürlich, sofern es erforderlich war, alle bestätigt  ;D

 

@AndreasH

"Das Problem sind JuristInnen, die Gesetze als Einnahmequelle betrachten."

 

Nun mal Butter bei die Fische.  Hier muss ich als Ex-Juristin protestieren. Es ist nun mal der Job von Juristen, mit Gesetzen Geld zu verdienen. In welchem Rahmen dies betrieben wird, ist eine andere Sache. Und Juristen sind kein "Problem" per se. Das merkst du spätestens dann, wenn du einen Anwalt brauchst. No offense  :-X  

Bearbeitet von Elli
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Schon originell. Wir reden über personenbezogene Daten, von denen einige eigentlich nur personenbeziehbar sind, und machen uns alle dicke Köpfe. Währenddessen schneidet die Amazon-Wanze Gespräche mit und schickt sie durch die Weltgeschichte, weil sie herauszuhören meinte, dass sie das tun sollte. "Eine sehr unwahrscheinliche Verkettung" nennt Amazon das - und will solche Verkettungen "in Zukunft noch unwahrscheinlicher" machen. Wissen die eigentlich, dass mit der DSGVO das Marktortprinzip gilt? ;)

 

http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/amazon-echo-alexa-zeichnet-gespraech-auf-und-verschickt-es-a-1209462.html

 

Herzlich,

Tom

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@Petralit: Ich hatte Qoka vor etwa einem Jahr genutzt, das ist mir wieder eingefallen. "Rock-und -Blues-Drummer sucht Band".

 

@Elli: Es ist irgendwie der Eindruck entstanden, als würden Anwälte von sich aus tätig, um Verstöße gegen die DSGVO zu ermitteln.

Dem ist aber nicht so, oder? Wahrscheinlich handeln sie doch im Auftrag von Betroffenen. Die Datenschutzbehörden dagegen werden gerade bei großen Firmen von sich aus tätig. In meiner Zeitung kommt heute übrigens allerlei Nützliches über die DSGVO, Dinge die auch für mich als Verbraucher wichtig sind. Zum Beispiel, dass ich einen Newsletter auch wirklich abbestellen kann, wenn ich das möchte. Bisher war es so, dass ich abbestellen konnte, was ich wollte, er kam immer wieder. Oder dass bei Facebook auch wirklich alle Daten gelöscht werden, wenn ich austrete. Dagegen kann ein Politiker nicht verlangen, dass seine Statements gelöscht werden (öffentliches Interesse). Die Seite hebe ich mir auf.

 

Was Alexa betrifft: Das Phänomen hatten wir ja schon mal in einer anderen Diskussion. Es ist das typische Beispiel für gestörte Kommunikation mit künstlicher Intelligenz. Gestörte Kommunikation gibt es zwar auch zwischen Menschen. Aber solche Missverständnisse vermutlich nicht.  :o Am besten gefällt mir der Spruch von Alexa: "Kannst du das riechen?" "So ganz ohne Nase fällt mir das Riechen schwer."

Bearbeitet von Christa
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Die hilfreichste Information, auf die ich gestoßen bin, ist die, dass Verstöße gegen die DSGVO nicht abmahnfähig sind sein sollen, denn: Es sei kein Wettbewerbs-, sondern ein Schutzrecht, und Verstöße dagegen könne man nur anzeigen, aber nicht abmahnen.

 

Das kriegt man allerdings nicht schriftlich, sondern nur mündlich in diesem Podcast gesagt, von einer Frau, die, so wird behauptet, Anwältin ist. Wer keine 2h20 daran verwenden will, kann so ab 1h30 reinhören und vielleicht hier aufschreiben, ob er das Gehörte auch so interpretiert.

 

Was nicht heißt, dass nicht doch versucht werden wird, abzumahnen, ist ja leicht verdientes Geld … Aber wäre in diesem Fall ein schönes Gegenargument!

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Ich habe das, was ich wissen wollte, noch kürzer gefunden:

 

https://www.gruenderszene.de/business/dsgvo-abmahnungen-einschaetzung-anwaelte

 

Entscheidender Satz:

Schließlich bedürfe es, bevor es überhaupt zur Abmahnung kommen kann, „immer eines Geschädigten, eines abmahnfähigen Datenschutzverstoßes und einer entsprechenden Beauftragung“, erklärt Weber das aufwendige Verfahren.

 

Ich war lange genug in Rechtswanwaltskreisen unterwegs, um zu wissen, dass es sich für Anwälte auch lohnen muss.

 

Der Streitwert ist für sie entscheidend! :s21 

Bearbeitet von Christa
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Im geschäftlichen Verkehr kann es durchaus sein, dass die Nichteinhaltung von Datenschutzbestimmungen zum Beispiel gegen das UWG verstößt und also abmahnfähig ist.

 

Herzlich,

Tom

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Aber muss die abmahnende Partei nicht in Wettbewerb mit dem Abgemahnten stehen? Das wäre bei einer Anwaltskanzlei ja nicht der Fall. Da müsste dann ja ein/e AutorenkollegIn über die Kanzlei abmahnen. Oder eine andere Entität, die mit mir in Wettbewerb stehen könnte.

 

Oder irre ich mich da?

www.klippenschreiber.de

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Das ist nach meinem Dafürhalten richtig, Andreas. Entweder gibt es eine Wettbewerbssituation und also einen Verstoß gegen das UWG - oder Verbände wie beispielsweise Verbraucherschutzorganisationen werden aus Gründen des Verbraucherschutzes aktiv. Tatsächlich sind beispielsweise die massenweisen Abmahnverfahren rund um Musik-Raubkopien von den Plattenfirmen und Musikverlagen initiiert worden.

Grundsätzlich geht es bei Abmahnungen ja eigentlich darum, ein teureres Gerichtsverfahren zu vermeiden. Man mahnt (in Verbindung mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen, die man einfordert) ein vermeintlich rechtswidriges (Wettbewerbs-)Verhalten ab, bringt denjenigen, der verstößt, dazu, das Verhalten einzustellen und verpflichtet ihn mit der Unterlassungserklärung außergerichtlich, nicht wieder so zu handeln. In der Realität ist es leider eine Geldmaschine für Anwaltskanzleien, die für Lobbys aktiv sind.

 

Herzlich,

Tom

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Durch die Diskussion und eure Beiträge wird mir jetzt immer klarer, wie das funktioniert. Gerade das mit dem Wettbewerbsvorteil. Ergänzend dazu habe ich noch etwas zum Umgang mit den Abmahnbriefen und den zu unterschreibenden Unterlassungserklärungen gefunden - im offiziellen Portal der Stadt Berlin.

 

 https://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/recht/5414996-2625165-dsgvo-richtig-auf-abmahnung-reagieren.html

 

Das Geld kriegen die Abmahn-Anwälte dann, wenn der Betroffene sofort unterschreibt, ohne sich mit einem Anwalt zu beraten.

Nämlich Geld für den Abmahnanwalt und als Schadenersatz für den Betroffenen. Wobei mir nicht klar ist, wie das bei einer Webseite von außen festgestellt werden kann. Einmal heißt es (an anderer Stelle), die IP-Adressen könne man von außen nicht sehen, dann wieder, die Anwälte könnten die Webseiten scannen.

Bearbeitet von Christa
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Geld bekommen Anwälte grundsätzlich zunächst einmal von den Leuten, die sie beauftragt haben. Im Rahmen eines Abmahnverfahrens versucht der Anwalt dann zwar, sich dieses Geld vom Abgemahnten zu holen, aber der Anspruch besteht zunächst dem Auftraggeber gegenüber. So ist es bei Gerichtsverfahren ja auch - jede Partei zahlt die eigenen Anwälte. Erst, wenn entschieden oder anerkannt ist, dass man die Kosten der Gegenseite zu übernehmen hat, ist das auch fällig. Vorher trägt der Auftraggeber das Risiko. Wenn man keine Unterlassungserklärung abgibt oder überhaupt nicht auf die Abmahnung reagiert, entsteht dadurch auch nicht automatisch ein Anspruch. Den müssen Auftraggeber und Anwalt zunächst vor Gericht durchsetzen. Und im Rahmen dessen würde dann vor allem geklärt werden, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt war. Allerdings wird das dann auch teurer, weil Gerichtskosten anfallen, die Gebühren der Anwälte steigen, Beweis- und Gutachterkosten auflaufen können. Man muss übrigens selbst nicht unbedingt einen Anwalt einschalten - bei Zivilverfahren vor Amtsgerichten kann man sich auch selbst vertreten. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Wenn ich allerdings die Unterlassungserklärung abgebe, muss ich auch alle Kosten übernehmen. Ich muss vor allem aber den Umstand beseitigen, der zur Abmahnung geführt hat, sonst wird die Strafe fällig - und steigt normalerweise für weitere Unterlassungen an.

 

Das Problem ist, dass im Moment niemand so genau weiß, mit welchen Formulierungen und für welche Situationen wie genau die Datenschutzregelungen einzuhalten sind. Auch die Gerichte haben damit noch nicht zu tun gehabt.

 

Die gespeicherten IP-Adressen kann man von außen nicht sehen, nur als jemand, der die Site betreibt oder hostet. Die Anwälte scannen Websites vermeintlich nach (fehlenden) Texten und Textelementen. Sie scannen inhaltlich.

 

Herzlich,

Tom

 

Edit: Wer tatsächlich berechtigt abgemahnt wird und dann denkt, wenn man die Sache korrigiert, ist das auch erledigt und man kann die Abmahnung ignorieren, der irrt. Natürlich sichern die Anwälte die Beweise (Screenshots) im Moment der Abmahnung - und darum geht es dann auch.

Bearbeitet von Tom Liehr
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Vielen Dank für die ausführliche Erklärung, Tom! Jetzt ist mir auch klar, wie das bei den Urheberrechtsverletzungen funktioniert-mit denen hatten und haben die Anwälte ja auch zu tun. Oder mit einem fehlenden Impressum mitsamt Name, Adresse und Telefon.

 

Wie ist es denn für mich als Verbraucher oder Nutzer? Neugierig geworden, habe ich mir gerade die Datenschutzerklärung der Datenkrake Amazon vom 22. Mai 2018 angeschaut. (Unten links, wenn man auf der Seite ganz runterscrollt). Wie auch bei anderen großen Diensten heißt es da, man müsse ja nicht alle Informationen liefern, könne dann aber auch die Dienste nicht vollumfänglich in Anspruch nehmen. Alexa wird zweimal erwähnt, einmal, dass Informationen gegeben werden, wenn man mit Alexa spricht oder anderweitig interagiert, dann, dass diese Informationen auch gespeichert werden. Wenn man jetzt dein Beispiel nimmt, bei dem Alexa etwas missverstanden hat bzw. weil dort der Fernseher dazwischen quakte und die Leute das nicht gehört haben und das Gespräch dann bei jemandem landete, für den es nicht bestimmt war: Wenn ich jetzt in jedem Zimmer eine Alexa habe, muss ich dann fürchten, dass sämtliche Gespräche und Interaktionen irgend woanders landen könnten? Und was wäre Amazons Antwort, wenn man sich über eine solche Fehlleitung via Formular beschweren würde? :)  8-)

 

Da hätte ein Anwalt mit einem Screenshot ganz schnell eine Abmahnvorlage. Oder Alexa selbst könnte als Beweismittel dienen.

Bearbeitet von Christa
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Das wäre ein Datenverlust bzw. eine ungewollte Datenweitergabe und nach meinem Dafürhalten eine Sache für die Aufsichtsbehörde. In der EU müsste Amazon solche Fälle ab sofort selbst melden, und zwar innerhalb von 48 Stunden, sonst drohen Bußgelder. Die drohen außerdem im Wiederholungsfall.

 

Und, ja, wenn man Alexa zu Hause hat, kann man sich fürchten, wenn man will. Was als Künstliche Intelligenz verkauft wird, das sind komplexe Algorithmen, die (allerdings sehr gut) zu raten versuchen, ohne zu wissen, worum es eigentlich geht. Den Systemen fehlt nicht nur die soziale Infrastruktur, um vernünftig agieren zu können, aber selbst die Spracherkennung kann - wie sich im Fall der versendeten Gesprächsmitschnitte gezeigt hat - schon in viele böse Fallen tappen. Etwas sehr Ähnliches, aber viel Tragischeres ist ja mit dem Autopiloten des Tesla-Fahrzeugs passiert, der "glaubte", eine weiße LKW-Seitenwand wäre der Horizont. Es ist unmöglich, solche Systeme auf alle denkbaren Situationen vorzubereiten (wenn das ginge, bräuchte man keine KI), und es ist genauso unmöglich, sie in allen denkbaren Situationen zu testen. Das bedeutet, dass sich diese Systeme dann wahrscheinlich irgendwann sehr unerwartet und möglicherweise ziemlich unvernünftig verhalten werden - vielleicht mit drastischen Folgen.

 

Herzlich,

Tom

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Wie man sich eine von diesen KI-Wanzen ins Haus holen kann, übersteigt sowieso mein Begriffsvermögen.  :-?

 

Funde von heute:

Bearbeitet von AndreasE
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@Andreas: Die bisher lustigste Datenschutzerklärung finde ich am Lustigsten! :D

 

Noch was zu Alexa und der Unberechenbarkeit der KI:

 

Das bedeutet, dass sich diese Systeme dann wahrscheinlich irgendwann sehr unerwartet und möglicherweise ziemlich unvernünftig verhalten werden - vielleicht mit drastischen Folgen.

 

Gestern Abend wollte ich wissen, wie Alexa eigentlich aussieht und wie sie spricht. Und war enttäuscht, dass es einfach nur eine Silberdose mit Leuchtrand ist. Dazu gibt es dann Videos und Erfahrungsberichte von Betroffenen, die mit Nachtwächterstimme über ihre Erfahrungen berichten. Dass Alexa mitten in der Nacht die Leute aus dem Schlaf reißt, indem sie sagt: "Dabei kann ich dir jetzt nicht helfen", so dass man denken könnte, sie hätte den Traum des Betroffenen belauscht. Oder sie stimmt ungefragt ein Schlaflied an. Sie verwirrt und bringt die Nutzer durcheinander und um den Schlaf. Das ist zwar nicht so schlimm wie das mit dem Tesla-Auto, aber es könnte schon unter Pleiten, Pech und Pannen fallen, vor denen Amazon eigentlich warnen müsste. In der Datenschutzerklärung habe ich zumindest keinen Hinweis auf die Möglichkeit des Datenverlustes oder der ungewollten Datenweitergabe gesehen.

Bearbeitet von Christa
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Bin heute über etwas gestolpert, das zwar auch nicht weiß, was unsereins jetzt genau tun und lassen muss, aber immerhin ein paar Dinge geraderückt:

 

http://www.rechtzweinull.de/archives/2558-mein-erster-dgsvo-rant-zu-viele-mythen-und-gefaehrliches-halbwissen-zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html

 

Also z.B. muss ich nun doch nicht das schriftliche Einverständnis von jedem einholen, von dem ich eine Visitenkarte besitze, dass ich die Daten in meinem Adressverzeichnis auf dem Computer griffbereit halten darf, und ich muss ihm wohl auch nicht mitteilen, dass ich sie in der 3. Schublade von oben aufbewahre. ( Puh! Eine Sorge weniger.  : :) )

 

Sagt immerhin einer, der behauptet, ein Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht zu sein.

 

Ich weiß nicht, ob wir uns da alle nicht ein wenig verrückt machen. Ich habe eine einfache Webseite (die ich im Moment leider zerschossen habe), auf der ich meine Bücher vorstelle, einen Blog unterhalte und eine Kontaktfunktion bereitstelle. Ich sammle keine Daten, dazu gibt es überhaupt keinen Grund bei dieser Art Webseite. Wer mir schreibt und mir seine Emailadresse gibt, so sei es. Ich speichere die nicht, nur seine Mail ist in meinem Mailserver. Viele schreiben mir, auch Verwandte und Freunde. Mit denen allen eine Vertrag abschließen, ist doch hirnrissig und bestimmt nicht im Sinne des Erfinders. Auf der Webseite verspreche ich gerne in einer DSE, dass ich Emailadressen nicht an Dritte weiterleite und IP-Adressen nicht speichere und keine Cookies verwende.

 

Bei Blog-Kommentaren ist es doch ähnlich. Das sind persönliche Mitteilungen.

Was IP-Adressen betrifft, so konnte ich gerade bei meinem Hoster anklicken, diese nicht zu speichern. Statistiken arbeiten somit mit anonymisierten Daten.

Bei Google Analytics kann man sicher Ähnliches angeben.

Und Cookies verwende ich wie gesagt nicht.

Bearbeitet von Ulf Schiewe

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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