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Martina

VG Wort Ausschüttung 2017

Empfohlene Beiträge

Hä? Ich denke, Romane müssen nicht von den AutorInnen gemeldet werden. Passiert das nicht automatisch?


 

Ich weiß nicht, ob das speziell was mit Kinderbüchern zu tun hat. Aber vielleicht war der Autor bei den ersten Büchern noch nicht bei VG-Wort registriert, oder hat einige Bücher nicht gemeldet. Das funktioniert ja nur, wenn man regelmäßige Meldungen macht. Ich kenne Autoren, denen ist das "zu viel Gedöns" und die verzichten aufs Geld.

 

www.klippenschreiber.de

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Im Kinder- und Jugendbuchforum fällt besonders auf, dass viele - sehr erfolgreiche und in wirklich jeder Bibliothek ausliegende - Titel gar nicht berechnet werden. Und da geht es um Bestseller. Ziemlich auffallend z.B. eine enorm erfolgreiche Reihe, von denen der 3. Teil berechnet wurde, alle anderen aber nicht.

Kann ja nun nicht sein.

 

Fällt euch das auch so extrem auf, bzw. sind es bei euch vor allem die Kinder- und Jugendbücher, die nicht auf der Abrechnung auftauchen?

Ich habe herumgewitzelt, dass von den Bibliotheken, in denen gezählt wird, vielleicht mehrere dabei sind, die gar keine Kinder- und Jugendbuchabteilung haben, aber langsam glaube ich, da könnte tatsächlich etwas dran sein.

 

Ich weiß nicht, ob das speziell was mit Kinderbüchern zu tun hat. Aber vielleicht war der Autor bei den ersten Büchern noch nicht bei VG-Wort registriert, oder hat einige Bücher nicht gemeldet. Das funktioniert ja nur, wenn man regelmäßige Meldungen macht. Ich kenne Autoren, denen ist das "zu viel Gedöns" und die verzichten aufs Geld.

 

Verstehe ich nicht. Ich dachte, Romane müssen nicht von den AutorInnen gemeldet werden. Passiert das nicht automatisch?

www.klippenschreiber.de

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Verstehe ich nicht. Ich dachte, Romane müssen nicht von den AutorInnen gemeldet werden. Passiert das nicht automatisch?

 

Das dachte ich auch, aber hier haben ja einige gesagt, dass es bei ihnen erst funktioniert hat, als sie ihre Bücher selbst gemeldet haben (mit dem Papierformular für Belletristik der VG Wort). War bei mir übrigens auch so - ich hab meine Bücher selbst gemeldet und daraufhin zum allerersten Mal etwas bekommen.

Vielleicht machen nicht alle Verlage ihre Meldungen ...

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Man sollte denen ab und an trotzdem mal alle vorhandenen Titel auflisten. Schadet nicht. Manchmal erhält man dann "wie durch ein Wunder" im nächsten Jahr auch mal Geld für Bücher, die sonst immer unter den Tisch gefallen sind.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Sebastian Niedlich

Bin ich eigentlich zu blöd oder kann man wirklich immer noch nicht Bücher normal online melden? Ich sehe für Fernsehen, Hörfunk, Tonträger, Video, Presse und Online-Texte Meldungsmöglichkeiten, aber nicht für normale Bücher und Ebooks.

 

Ich gehöre übrigens auch zu denen, die keine Auflistung der Titel auf dem Ausschüttungsbrief hatten.

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Bücher kannst du nicht online melden. Auf der Homepage der VG Wort kannst du einen Vordruck mit der Titelanzeige für Belletristik herunterladen und ausdrucken. Und die musst du dann per Post, Fax oder Mail wieder an VG-Wort schicken.

Ich würde auch regelmäßig (also ca. 1x mal im Jahr) einfach eine Auflistung meiner Titel machen und die an die VG-Wort schicken und dabei immer auch alle Pseudonyme angeben. Das soll zwar alles auch automatisch über die Verlage gehen, aber zuverlässiger ist es, meine ich, wenn der Autor das selbst macht.

Wenn ich mich bei VG-Wort einlogge und mir online meinen Ausschüttungsbrief ansehe, dann habe ich dort eine Auflistung meiner Titel. In dem Brief, den ich jetzt per Post erhalten habe, ist aber keine Auflistung der Titel dabei.

 

LG Gerswid

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Bei mir ist es auch so, dass ich die pdf-Datei einsehen muss, um die Auflistung sehen zu können.

 

Ich habe vor zwei Jahren eine Liste mit allen meinen Titeln geschickt und seitdem bekomme ich deutlich mehr Geld von denen. Auf meiner allerneuesten Auflistung fehlen die zwei neuesten, 2016 bereits erschienenen Bücher. Ich schicke da jetzt also wieder was hin, denn ich glaube nicht, dass die wirklich keiner ausgehliehen hat.

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Wo genau kann man denn nachschauen, wo sie welche Bücher aufgelistet haben, die dann berücksichtigt werden? Meine Liste scheint auch nicht komplett zu sein - zumindest die neuesten Pseudonyme wurden nicht erfasst.

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Da musst du dich bei T.O.M anmelden und dort in den Ausschüttungsbrief schauen. Da sind die Bücher aufgelistet, deren Ausleihen sie in den Bibliotheken berücksichtigt haben. Die Liste der Bücher ist nicht komplett, weil sie das ja irgendwie stichprobenartig machen, nicht von allen deinen Büchern, sondern nur von einer Auswahl. Und dann wird zur Berechnung ein Schlüssel eingesetzt. Die Bibliotheken, die berücksichtigt werden, wechseln, glaube ich, auch. Entweder jährlich oder im Abstand von einigen Jahren.

Das steht alles in einem dieser Briefe erklärt, die sie einem schon mal zuschicken.

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Man muss nach unten scrollen - das habe ich auch jetzt erst entdeckt. Im online abrufbaren pdf-Dokument erscheint die Bücher-Auflistung ganz unten, quasi als Anhang, hinter dem Brief, den man auch als Ausdruck erhält.

               Website Anna             Instagram            

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Da sagst du ja was, Astrid :o für wen könnte das denn zum Vorteil sein?

Oder soll verhindert werden, dass kriminelle Autoren Bibliothekenhopping betreiben und die Ausleihfrequenz der eigenen Bücher hochtreiben 8-)

Tränen im Mississippi     •     Aaron Grünblatt      •      Amüsante Spaßitüden      •     Völlich Anders Verlach

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Oder soll verhindert werden, dass kriminelle Autoren Bibliothekenhopping betreiben und die Ausleihfrequenz der eigenen Bücher hochtreiben 8-)

Das wäre doch mal ein neues Betätigungsfeld für Drückerkolonnen. Bestimmt haben die Bibliothekarinnen keine Vorurteile gegen Vorbestrafte und leihen denen massenhaft meine Bücher aus. Muss mal schnell im Darknet nach solchen Dienstleistern googeln … ;D8-);)

Olaf Fritsche 

www.seitenrascheln.de

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Das wäre doch mal ein neues Betätigungsfeld für Drückerkolonnen. Bestimmt haben die Bibliothekarinnen keine Vorurteile gegen Vorbestrafte und leihen denen massenhaft meine Bücher aus.

Bibliothekarinnen haben keinerlei Vorurteile gegenüber Leuten, die ihre Jahresgebühr bezahlen oder die zumindest als aktive Nutzer die Statistik bereichern. Die freuen sich dann mit, wenn sie plötzlich Ausleihen und die Zahl der Neuleser steigern können.

Jetzt bloß gut rechnen, ob sich das lohnt und welche Bibliotheken die niedrigsten Jahresgebühren haben!

Die Prüffristen bei Agenturen und Verlagen sind nicht lang. Ein Autor erfährt lediglich eine Zeitdilatation, je weiter er sich von seinem Manuskript entfernt!

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Das ist ja wirklich eine Überraschung: Online (in zwei Stufen, auch schon witzig!) ein ellenlanges pdf mit den Einzeldaten... Ich denke, das System ist, dass sie halt in den Bibliotheken, die sie jeweils für die Berechnung nehmen, immer nur einzelne Titel von jeder von uns vorfinden. Ich habe auf jeden Fall mal die beiden letzten pdfs verglichen und es kommen unterschiedliche Titel vor. Trotzdem habe ich jetzt (an die angegebene E-Mail-Adresse, das muss doch so möglich sein!) eine Komplett-Auflistung geschickt. Wer weiß, wäre ja nicht schlecht, ein paar Euro mehr zu bekommen.


Homepage       Facebook    Neu: Erwarteter Todesfall - ein Kirsten-Bertram-Krimi  »Ein spannender Fall, souverän und mit viel Gefühl für gute Atmosphäre erzählt.« DRESDNER MORGENPOST   Taschenbuch   Epub  kindl

 

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Dies ist die Antwort, die ich auf meine E-Mail bekommen habe. Hört sich schlüssig an.

 

Sehr geehrte Frau Baum,

 

bei den Meldeverfahren der VG WORT wird zwischen wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Texten unterschieden. Die Abteilung Wissenschaft ist eine Meldeabteilung. In dieser Abteilung müssen Sie Ihre jeweiligen Veröffentlichungen melden.

 

Die Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken hingegen ist eine Erhebungsabteilung, welche die Literatursparten Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur umfasst. Erhebungsabteilung bedeutet, dass eine Vergütung an Wahrnehmungsberechtigte nur dann erfolgt, wenn uns Ausleihdaten von deren Werken aus öffentlichen Bibliotheken gemeldet werden. Zu diesem Zweck werden uns Bibliotheken in Deutschland im Auftrag der Kultusministerkonferenz vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Wir werten die Ausleihstatistiken aus und weisen die Tantiemen inklusive des Reprographiesockels aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Solange keine Ausleihresultate vorliegen, hören Sie nichts von uns, da wir keine Negativbescheide versenden, um die Verwaltungskosten gering zu halten. Zwischen dem Erscheinen eines Titels auf dem Markt und dem Ausleihnachweis durch die öffentlichen Bibliotheken können erfahrungsgemäß einige Jahre vergehen.

 

Bitte senden Sie uns zur Unterscheidung von Namensgleichheiten eine Titelanzeige zu, die Sie zu gegebener Zeit aktualisieren. Gerne per E-Mail an bo@vgwort.de . In On-Demand- und Self-Publishing-Verfahren erschienene Titel fallen in der Regel nicht unter die Bibliothekstantieme, da sie nicht zum Ausleihbestand der öffentlichen Bibliotheken gehören.

 

Für Autoren, deren Werke wir bei den Erhebungen nicht ermitteln konnten, sowie für Autoren belletristischer Anthologie- und Zeitschriftenbeiträge haben wir die Sonderverteilung Bibliothekstantieme eingeführt. Als Anlage erhalten Sie unser Informationsblatt Sonderverteilung Bibliothekstantieme - öffentliche Bibliotheken.

 

 

Im Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken können in TOM in der Hauptausschüttung vergütete Titel abgerufen, jedoch keine Titelanzeigen eingegeben und eingesehen werden.


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Hallo,

ich hatte Ende September nachgefragt und folgende Antwort zu den Nachausschüttungen erhalten:

"...

eine Nachzahlung für die Jahre 2012 bis 2016 erhalten Sie - sofern Sie keine Verzichtserklärung zu Gunsten der Verlage erteilt haben - bis zum 31.12.2017.

 

Eine Nachzahlung zur Hauptausschüttung 2017 erhalten Sie - sofern Sie keine Verzichtserklärung zu Gunsten der Verlage erteilt haben -spätestens mit der Hauptausschüttung 2018.

 

Nähere Erläuterungen für Autoren zur Hauptausschüttung 2017 und zur "Zustimmung zur Verlagsbeteiligung" finden Sie auf der Startseite der VG WORT Homepage unter Aktuelle Information http://www.vgwort.de/startseite.html. ..."

 

Also weiter abwarten und Tee trinken ;-)

Liebe Grüße

Yvonne

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Danke für die Info, Yvonne. Das zieht sich ja wieder ....

Kann man sich eigentlich auf Basis der vorangegangenen Zahlungen ausrechnen, wie hoch die Nachzahlung sein wird? Haben die Verlage immer 50 % (oder 30 %?) bekommen, die nun uns zustehen?

Weiß das jemand?

 

LG

 

Martina

Bearbeitet von Martina
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