Olaf Geschrieben 5. November 2016 Teilen Geschrieben 5. November 2016 Normalerweise ist das Lesen von Romanen ja ein privates Vergnügen. Wie ist es aber, wenn man selbst Romane schreibt und damit Geld verdient? Kann man dann den Kauf anderer Bücher als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen? Immerhin lernen Autoren ja beim Lesen, wie andere Schriftsteller vorgehen - da ist also ein Anteil von Fortbildung. Wie macht ihr das? Gebt ihr die Ausgaben für Belletristik bei der Steuererklärung an? Akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben als berufsbedingt? Olaf Fritsche www.seitenrascheln.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frau Klein Geschrieben 5. November 2016 Teilen Geschrieben 5. November 2016 Das Einzige, was mir meine Steuerdame vom FA in meiner Erklärung nicht streitig machte, waren meine Käufe für Romane und DVDs und netflix ( ) ... Ich habe als Begründung angegeben, dass ich recherchiere und damit war Madame zufrieden. Lektorat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AnnetteW Geschrieben 5. November 2016 Teilen Geschrieben 5. November 2016 Ja, die (meisten) Finanzämter akzeptieren das problemlos. Am besten, du schreibst noch eine kurze Begründung dazu und verwendest dabei ein paar “Schlagwörter“, z.B. Recherche, Marktforschung. Entweder, du brauchst es für ein aktuelles Projekt, oder bist gerade auf der Suche nach einem neuen, also in einer Be/Werbungssituation. Beides ist berufsbedingt.Liebe Grüße, Annette Der Autor und das liebe Geld - Steuerratgeber für Autoren mit zahlreichen PraxisbeispielenDieses Buch ist aus einer Reihe von Vorträgen für Autorinnen und Autoren entstanden. Es vermittelt ein Grundverständnis für die Themen, die für Autorinnen und Autoren im Steuerrecht wichtig sind. Des Weiteren soll es als Nachschlagewerk dienen. Mehr dazu unter www.autorentsteuerratgeber.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DirkH Geschrieben 5. November 2016 Teilen Geschrieben 5. November 2016 Anekdote am Rand: Ein Freund ist Richter. Er versuchte, folgendes Buch bei der Steuer als Fachliteratur geltend zu machen: https://www.amazon.de/Ich-Richter-Taschenbuch-Mickey-Spillane/dp/3880224099/ref=sr_1_5?s=books&ie=UTF8&qid=1478376378&sr=1-5 Und ist damit durchgekommen. Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 5. November 2016 Teilen Geschrieben 5. November 2016 Bisher hane ich damit keine Probleme gehabt.Liebe GrüßeRudi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinC Geschrieben 6. November 2016 Teilen Geschrieben 6. November 2016 Auch ich habe damit keine Probleme. Ich setze auch Karten für's Kino und Theater etc. als "Weiterbildung" ab. LGMartin _________________________________________________www.martinconrath.deJede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(JenniferB) Geschrieben 6. November 2016 Teilen Geschrieben 6. November 2016 Damit hatte ich auch nie Probleme."Roman für Stilrecherche" nennt mein Steuerberater das. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Olaf Geschrieben 6. November 2016 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2016 Danke für die Antworten! Und dann auch noch so erfreulich Da liest man doch gleich mit doppelter Freude! Olaf Fritsche www.seitenrascheln.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elli Geschrieben 6. November 2016 Teilen Geschrieben 6. November 2016 Ja! Inkl. Recherchereisen sogar Übersee etc. - wenn's passt. Autorenseite Elli Radinger | BLOG | Wolf Magazin NEU: Abschied vom geliebten Hund Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anni Geschrieben 6. November 2016 Teilen Geschrieben 6. November 2016 Anekdote am Rand: Ein Freund ist Richter. Er versuchte, folgendes Buch bei der Steuer als Fachliteratur geltend zu machen: https://www.amazon.de/Ich-Richter-Taschenbuch-Mickey-Spillane/dp/3880224099/ref=sr_1_5?s=books&ie=UTF8&qid=1478376378&sr=1-5 Und ist damit durchgekommen. Oh, ein Rotbuch-Krimi. Jetzt frage ich mich, wie da die Erklärung liefe ... Autorin | Ein Buch schreibenDas Leben ist zu kurz für schlechte Bücher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AnnaW Geschrieben 6. November 2016 Teilen Geschrieben 6. November 2016 Ich weiß das seit heute: Annette, deinem tollen Ratgeber sei Dank. Und könnte mich beißen, dass ich das nicht eher wusste. Irgendwann und irgendwo ist bei mir mal hängengeblieben, dass Romane dem Privatvergnügen dienen bzw. die Nutzung nicht klar zu unterscheiden ist, und ich habe das nie hinterfragt. Aber wie immer: besser spät als nie. Und auch die Gebühren für den Bibliotheksausweis übrigens, der bei mir z. B. ganz intensiv genutzt wird, das war mir auch neu. Viele GrüßeAnna Website Anna Instagram Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AngelikaD Geschrieben 7. November 2016 Teilen Geschrieben 7. November 2016 Da ist das österreichische Finanzamt knausriger.Wenn etwas auch dem Privatvergnügen dienen könnte, sprich, kein ausdrückliches Buch für Autoren ist, kann ich es nicht absetzen.Ist auch mit Sachbüchern so, die in den Stoff meines Unterrichts fallen. Nur reine Bücher für Lehrer sind absetzbar, was Ottilie Normalo auch lesen mag, nicht. Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elli Geschrieben 7. November 2016 Teilen Geschrieben 7. November 2016 Da ist das österreichische Finanzamt knausriger.Wenn etwas auch dem Privatvergnügen dienen könnte, sprich, kein ausdrückliches Buch für Autoren ist, kann ich es nicht absetzen.Ist auch mit Sachbüchern so, die in den Stoff meines Unterrichts fallen. Nur reine Bücher für Lehrer sind absetzbar, was Ottilie Normalo auch lesen mag, nicht. Meine Recherchereisen in die USA sind auch gelegentlich mit privaten Besuchen verbunden. Dann liste ich penibel auf, warum und wo ich dienstlich und wo privat war, und meine Steuerberaterin tüftelt dann die anteiligen Flugkosten etc. aus. Autorenseite Elli Radinger | BLOG | Wolf Magazin NEU: Abschied vom geliebten Hund Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasG Geschrieben 7. November 2016 Teilen Geschrieben 7. November 2016 Da ist das österreichische Finanzamt knausriger.Wenn etwas auch dem Privatvergnügen dienen könnte, sprich, kein ausdrückliches Buch für Autoren ist, kann ich es nicht absetzen.Ist auch mit Sachbüchern so, die in den Stoff meines Unterrichts fallen. Nur reine Bücher für Lehrer sind absetzbar, was Ottilie Normalo auch lesen mag, nicht. So war es früher bei uns auch, deshalb habe ich über die Jahre viele Bücher nicht mehr angegeben. Daher sind das hier gute Nachrichten für mich. Danke, dass ihr das aufs Tapet gebracht habt! "Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020; Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 8. November 2016 Teilen Geschrieben 8. November 2016 Mein Finanzamt akzeptiert das auch NICHT - mit der Begründung, dass die Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Nutzung nicht klar geregelt sei - außerdem akzeptierte mein Finanzamt auch nicht meinen Kindle, mit derselben Begründung, obwohl ich den überwiegend zum Korrekturlesen nutze - dass ich seither kaum noch Papier absetze, hat das Finanzamt aber nicht gewundert - nein, Hamburg ist da auch knausrig. Ist von Bundesland zu Bundesland und von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich. Und es liegt keinesfalls daran, dass ich nebenher noch einen Brotjob habe - denn meine Nebeneinkünfte waren für das Finanzamt schon sehr relevant und da haben sie immer ordentlich bei den Steuern zugelangt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AnnetteW Geschrieben 8. November 2016 Teilen Geschrieben 8. November 2016 (bearbeitet) @Melanie: Ja, das zeigt mal wieder, dass in vielen Punkten von einer einheitlichen Linie oder gar Rechtsanwendung nicht die Rede sein kann. Was, je nach Sichtweise im jeweiligen Fall, gut oder schlecht ist. Zum Teil ist das sogar innerhalb eines Finanzamts unterschiedlich, und da lohnt sich dann auch mal ein Einspruch, was natürlich auch wieder mit Aufwand verbunden ist.Allerdings hab ich auch schon in anderen Fällen erlebt, dass die Großzügigkeit vom "Hobbie" des Sachbearbeiters abhing ... Bearbeitet 8. November 2016 von AnnetteW Der Autor und das liebe Geld - Steuerratgeber für Autoren mit zahlreichen PraxisbeispielenDieses Buch ist aus einer Reihe von Vorträgen für Autorinnen und Autoren entstanden. Es vermittelt ein Grundverständnis für die Themen, die für Autorinnen und Autoren im Steuerrecht wichtig sind. Des Weiteren soll es als Nachschlagewerk dienen. Mehr dazu unter www.autorentsteuerratgeber.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marion Geschrieben 9. November 2016 Teilen Geschrieben 9. November 2016 Da ist das österreichische Finanzamt knausriger.Wenn etwas auch dem Privatvergnügen dienen könnte, sprich, kein ausdrückliches Buch für Autoren ist, kann ich es nicht absetzen.Ist auch mit Sachbüchern so, die in den Stoff meines Unterrichts fallen. Nur reine Bücher für Lehrer sind absetzbar, was Ottilie Normalo auch lesen mag, nicht. Ich setze so gut wie alle Romane ab, sofern sie zum Genre passen, in dem ich schreibe, und zwar unter "Konkurrenzanalyse". Bisher hat das österreichische Finanzamt alles anstandslos geschluckt. 2015 habe ich das erste Mal E-Books angegeben und hoffe sehr, dass auch das durchgeht. LG Marion Girl in Black // RUN // Im Licht der Nacht // Almost a Fairy Tale Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AngelikaD Geschrieben 17. November 2016 Teilen Geschrieben 17. November 2016 Das Finanzamt in Vorarlberg ist offenar sparsamer als anderswo in Österreich. Da ist leider nix mit Unterhaltungsliteratur absetzen.Schön, dass es bei dir akzeptiert wird, Marion. Vielleicht probier ich es nächstes Jahr nochmal. Kommt vielleicht auch auf das Personal an, das bearbeitet und das wechselt ja ab und an. Oder hast du einen Steuerberater? Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 17. November 2016 Teilen Geschrieben 17. November 2016 (bearbeitet) Mit welcher Begründung lehnen die denn ab? Dass wir beruflich auf Stand bleiben müssen, was die KollegInnen so machen, ist doch eigentlich nachvollziehbar. Vielleicht einfach mal einen Widerspruch riskieren. Bearbeitet 17. November 2016 von Rudi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Isabella Geschrieben 26. November 2016 Teilen Geschrieben 26. November 2016 Ich geb alles in die Steuer (Österreich): Bücher sowieso, aber auch Zeitungs-/Magazin-Abos, Reisen (Recherche, "strategisches Netzwerktreffen"), iPad, MP3-Player (Speichermedium), Büromöbel... Mein Steuerberater animiert mich auch dazu - man hat eh nur so wenige Abschreibposten als Autor - wie oft braucht man schon einen neuen Laptop, eine neue Website o.ä.? www.isabellastraub.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marion Geschrieben 26. November 2016 Teilen Geschrieben 26. November 2016 Das Finanzamt in Vorarlberg ist offenar sparsamer als anderswo in Österreich. Da ist leider nix mit Unterhaltungsliteratur absetzen.Schön, dass es bei dir akzeptiert wird, Marion. Vielleicht probier ich es nächstes Jahr nochmal. Kommt vielleicht auch auf das Personal an, das bearbeitet und das wechselt ja ab und an. Oder hast du einen Steuerberater? Ich habe einen Steuerberater. Ich mach das seit Jahren so. Wer etwas für einen gewissen Markt produziert, muss den Markt kennen. Ich sehe eigentlich nicht ein, weshalb das abgelehnt wird. An deiner Stelle würde ich es noch mal versuchen, Angelika. Girl in Black // RUN // Im Licht der Nacht // Almost a Fairy Tale Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juergen Geschrieben 30. November 2016 Teilen Geschrieben 30. November 2016 Ich war ein paar Tage nicht da und sehe das jetzt erst. Vielleicht könnte Folgendes helfen: Sammelt auch die Belege für eindeutig privat angeschaffte Bücher und alle anderen Dinge, die nicht in der Steuererklärung erscheinen. Falls das FA dann Ärger macht, könnt ihr diese Belege vorzeigen und sagen: Seht her, dies hier sind meine privaten Ausgaben, die ihr sonst gar nicht zu sehen bekommt, und das da sind meine beruflichen Ausgaben, die ihr jetzt doch bitte anerkennen könntet. Jürgen Holocaust-Referenz - Argumente gegen Auschwitzleugner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MariaP Geschrieben 1. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2016 Äh, mal eine ganz dumme Frage: Wie kommen die Finanzämter bei euch darauf, jeden einzelnen Posten zu bewerten, ob er zulässig ist oder nicht? Bekommt ihr alle jedes Jahr eine Steuerprüfung? Dann guckt sich ein Finanzbeamter die Buchführung ganz genau an, das stimmt. Aber bei der normalen Steuererklärung gebe ich ja nur eine EÜR ab, und da fallen die Romane dann pauschal unter "Fachliteratur". Den Ordner mit der Buchführung und den einzelnen Belegen, auf denen dann der Buchtitel steht, bekommt das Finanzamt doch gar nicht zu sehen. Etwas ratlos,Maria Komm wir essen Opa. SATZZEICHEN können Leben retten. www.mcpoets.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasG Geschrieben 1. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2016 Ich muss zu jedem Posten in der EÜR auch die Belege einreichen (trotz Elster). Du nicht? Ob die Belege vom FA wirklich angeschaut werden, weiß ich allerdings nicht. Es wurde, wenn ich mich recht erinnere, noch nie etwas abgelehnt. "Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020; Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AnnetteW Geschrieben 1. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2016 (bearbeitet) Äh, mal eine ganz dumme Frage: Wie kommen die Finanzämter bei euch darauf, jeden einzelnen Posten zu bewerten, ob er zulässig ist oder nicht? Bekommt ihr alle jedes Jahr eine Steuerprüfung? Dann guckt sich ein Finanzbeamter die Buchführung ganz genau an, das stimmt. Aber bei der normalen Steuererklärung gebe ich ja nur eine EÜR ab, und da fallen die Romane dann pauschal unter "Fachliteratur". Den Ordner mit der Buchführung und den einzelnen Belegen, auf denen dann der Buchtitel steht, bekommt das Finanzamt doch gar nicht zu sehen. Etwas ratlos,Maria Liebe Maria,wenn dem Sachbearbeiter die Summe z. B. der Fachliteratur zu hoch vorkommt, dann fordert er eine Einzelaufstellung (Buchungsliste und/oder Belege) an.Liebe GrüßeAnnette EDIT: Zum Teil mit Andreas überschnitten Bearbeitet 1. Dezember 2016 von AnnetteW Der Autor und das liebe Geld - Steuerratgeber für Autoren mit zahlreichen PraxisbeispielenDieses Buch ist aus einer Reihe von Vorträgen für Autorinnen und Autoren entstanden. Es vermittelt ein Grundverständnis für die Themen, die für Autorinnen und Autoren im Steuerrecht wichtig sind. Des Weiteren soll es als Nachschlagewerk dienen. Mehr dazu unter www.autorentsteuerratgeber.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...