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(Joe)

Agenturvertrag

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Hi,

 

ich lese schon länger mit, nun habe ich eine Frage zu einem Agenturvertrag, der mir vorliegt:

Ist es üblich, von Agentenseite auf die Provision noch zzgl. 16% MWST geltend zu machen? Da ich nicht mehrwertsteuerpflichtig bin, würde ich ja dann statt der 15% dem Agenten ein paar Prozent mehr an Provision zahlen (und die MWST soll ja steigen..).

Dann noch die Frage, ob es üblich ist, pauschal einen Vertrag über alle (auch zukünftigen) Buchprojekte eines Autors zu machen (bei Befristung des Vertrags und ggfs. Verlängerung), anstatt Projektverträge, also jeweils einen Vertrag für ein bestimmtes Buchprojekt?

 

Vielen Dank für rasche Antwort!

Joe

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Christine Spindler

Hallo Joe,

 

1. Ja, MWST ist üblich.

 

2. Wenn man einen supertollen Agenten gefunden hat, der ...

... jedes Genre, in dem man schreibt, vertritt

... jede Menge Verlagskontakte hat

... alles tut, um die Karriere des Autors voranzutreiben

dann ist ein Pauschalvertrag sicher eine prima Sache :p

Ansonsten würde ich einen Projektvertrag bevorzugen.

 

Cheers

Christine

Hört mal rein in meinen Podcast: https://anchor.fm/tinazang

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Stefan Mühlfried

Hallo Joe!

Das ist nicht nur üblich, das ist gar nicht anders möglich! Die Agentur ist als Unternehmen umsatzsteuerpflichtig - ob du das nun bist oder nicht, das ist völlig zweitrangig.

Das ist wie sonst überall auch. Wenn du einen neuen Computer zum Schreiben kaufst, kannst du ja auch nicht mit dem Verkäufer diskutieren, daß du das Teil zum arbeiten brauchst und deshalb keine 16% draufzahlen willst. Mußt du, nützt nix.

Die Alternative: Du könntest dich freiwillig als Freiberufler (der du ja automatisch bist) auch bei geringem Umsatz für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden. "Optieren" nennt man das wohl. Könnte von Vorteil sein. Details dazu finden sich in einem ganzen Haufen von Threads hier.

 

Schöne Grüße und Glückwunsch zum Agenturvertrag,

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Ist es üblich' date=' von Agentenseite auf die Provision noch zzgl. 16% MWST geltend zu machen?[/quote']

 

Geht nicht anders, sonst legt der Agent drauf (bzw. erhält statt 15% nur 12,93%...).

 

Da ich nicht mehrwertsteuerpflichtig bin

 

D.h. Du nutzt die Kleinunternehmer-Möglichkeit des §19 UStG (im 1. GJ bzw. unter 17.500 Euro).

 

Ist oftmals eine Milchmädchen-Rechnung, da Du hierbei eben auch die VSt aus Arbeitsmitteln etc. nicht erstattet bekommst (dann kostet der PC eben wirklich 1099 Euro und nicht nur 947 Euro) - und eben auch die aus dem Agentenhonorar usw.

 

Nach § 19 Abs. 2 UStG kannst Du auf die Anwendung dieser Regelung verzichten.

 

Einfach mal ausrechnen, ob USt nicht doch besser wäre. Denn: Du stellst dann zwar selbst USt in Rechnung (dem Verlag im Rahmen der Honorarabrechnung), aber der Verlag kann sich diese als VSt wieder vom FA erstatten lassen. Für den kommt es also aufs Gleiche heraus.

 

An diese Entscheidung bist Du 5 Jahre gebunden.

 

Siehe (Link ungültig)

 

Dann noch die Frage, ob es üblich ist, pauschal einen Vertrag über alle (auch zukünftigen) Buchprojekte eines Autors zu machen (bei Befristung des Vertrags und ggfs. Verlängerung), anstatt Projektverträge, also jeweils einen Vertrag für ein bestimmtes Buchprojekt?

 

Da gibt es viele Ausprägungen. Nicht unüblich ist eine Optionsklausel. D.h. jedes Buch erhält seinen eigenen Vertrag, in dem vereinbart wird, dass der Agent eine Option auf das nächste Werk hat.

 

Je nach Agentur ggf. sogar eingeschränkt auf den Verlag, bei dem die Agentur Dein aktuelles Werk untergebracht hat. (d.h. nur, wenn Du das nächste Werk auch bei diesem Verlag erscheinen lassen willst, greift die Klausel).

 

Übrigens: zwischen Autor und Agentur sollte ein Vertrauensverhältnis bestehen. Dann gibt man sowieso auch das nächste Werk gern wieder in die Hände des Agenten. Besteht das nicht mehr, ist so ein Vertrag auch nicht mehr viel wert (für beide Seiten)...

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Obigen Anmerkungen zur Steuer sind nur meine persönliche Meinung zu einem allgemeinen Fall und keinesfalls als Beratung zu verstehen.

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Vielen Dank für eure raschen Antworten!

 

Ich werde die MWST schlucken, da mein Büro mittlerweile eingerichtet ist und ich keine Vorsteuer geltend machen kann. Außerdem zahlen die Rundfunksender, für die ich schon mal schreibe, brutto für netto, da würde ich dann richtig drauflegen.

 

Obwohl, wenn der Agent gute Arbeit leistet, werde ich demnächst eh nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen...  :-)

 

Beste Grüße

Joe

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Außerdem zahlen die Rundfunksender' date=' für die ich schon mal schreibe, brutto für netto[/quote']

 

Hoppla, was machen die? Na ob das rechtens ist... denk dran, dass u.U. Du der Schuldner bist, das kann möglicherweise schnell unangenehm werden... ???

 

Oder meinst Du damit, dass die Dir einfach um 16% höhere Nettohonorare gegenüber den anderen Mitarbeitern zahlen?

 

Obwohl, wenn der Agent gute Arbeit leistet, werde ich demnächst eh nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen...  :-)

 

Viel Erfolg! *klopftaufholz*  :s17

 

Viele Grüße

Mark

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> Hoppla, was machen die? Na ob das rechtens ist... denk dran, dass u.U. Du der Schuldner bist, das kann möglicherweise schnell unangenehm werden... ???

Oder meinst Du damit, dass die Dir einfach um 16% höhere Nettohonorare gegenüber den anderen Mitarbeitern zahlen?  <

 

 

Die Rundfunksender unterliegen nicht der MWST-Pflicht (auch nicht die Akademie, an der ich schon mal unterrichte), zahlen also z.B: 500,00 Euro, egal, ob du für dich noch die 7% rausziehen musst fürs Finanzamt, oder nicht.

 

Grüße, Joe

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>Die Rundfunksender unterliegen nicht der MWST-Pflicht (auch nicht die Akademie' date=' an der ich schon mal unterrichte), zahlen also z.B: 500,00 Euro, egal, ob du für dich noch die 7% rausziehen musst fürs Finanzamt, oder nicht.[/quote']

 

Ach so, eine Befreiung nach § 4 UStG (die Leistungen für die Akademie wohl nach § 4 Nr. 21 b).

 

Dann musst Du aber auf Deine Honorare auch keine MwSt abführen - auch dann nicht, wenn Du USt-pflichtig bist. (Aus einem nicht USt-pflichtigen Betrag musst Du nie "für Dich" noch was rausziehen :s19 )

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Auch dies nur meine persönliche Meinung zu einer allgemeinen/hypothetischen Rechtslage.

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