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Regine A

Als Autor aus dem Ausland arbeiten!?

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr Lieben,

 

seit einiger Zeit überlege ich, wie es wäre, nach Frankreich auszuwandern. Hat jemand von euch vielleicht Erfahrungen damit, welche beruflich-organisatorischen Folgen das hat, wenn man im Ausland lebt, aber für Verlage in Deutschland arbeitet?

 

Ich bin hauptberufliche Autorin und in der KSK. Da müsste ich wahrscheinlich raus, wenn ich in Frankreich leben würde, oder? Wo müsste ich Steuern zahlen? Welchen Umsatzsteuersatz würde ich dann auf Rechnungen angeben? Den französischen oder den deutschen? Hätte es irgendwelche Nachteile für meine Kunden (Verlage) in Deutschland? 

 

Ich würde mich wirklich RIESIG freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

TAUSEND DANK SCHON IM VORAUS!

 

Ganz herzlich grüßt euch 

Regine

Bearbeitet von Regine
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Hallo Regine,

 

das wird soweit ich weiß mit den Vereinbarungen bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Vielleicht findest du hier, was du suchst:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Frankreich/frankreich.html

Ansonsten mal nach 'Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich' suchen.

 

Krankenkasse könnte auch noch ein Problem werden. Ich weiß nicht, ob man in einer deutschen Kasse bleiben kann, wenn man seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.

 

Viele Grüße

Susann

Bearbeitet von Susann

Eat the frog in the morning (Mark Twain)

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Hallo Regine,

 

ich wohne zwar nicht in Frankreich, sondern in den USA, aber ich hab auch diese Doppelsteuerbescheinigung,  d.h. ich zahle nur Steuern, wo ich wohne. Das ist eigentlich alles. In die deutsche  Versicherung kannst du dann sicher nicht mehr, denn die ist ja sicher wohnortsgebunden.

Ansonsten ist es auch nicht groß anders, als ein deutscher Autor in Deutschland, geht ja eh alles per Internet. Höchstens die Zeitdifferenz beim Telefonieren und  dass du einen längeren Anreiseweg für Buchmessen usw. hast.  ;D  Aber Frankreich ist ja ein Katzensprung.  :)  Lebt nicht auch Nina George in Frankreich?

www.ulrikerylance.com

 

"Überfall im Hühnerstall", dtv junior , 2023

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Ich bin hauptberufliche Autorin und in der KSK. Da müsste ich wahrscheinlich raus, wenn ich in Frankreich leben würde, oder? Wo müsste ich Steuern zahlen? Welchen Umsatzsteuersatz würde ich dann auf Rechnungen angeben? Den französischen oder den deutschen? Hätte es irgendwelche Nachteile für meine Kunden (Verlage) in Deutschland? 

 

In Frankreich wird man als Autor Pflichtmitglied in der AGESSA, der französischen Künstlersozialversicherung.

Steuern zahlen muss man in der EU grundsätzlich dort, wo man lebt (der berühmte "Lebensmittelpunkt"), das wäre also auch in Frankreich. Praktisch geht das so, dass man sich mit einem kleinen Brief beim örtlichen Finanzamt vorstellt, damit die einem eine Steuernummer zuteilen. Die Einkünfte eines Schriftstellers müssen als BNC versteuert werden, als bénéfices non commerciaux (das wird einem aber in einem Dossier erklärt, das man zugeschickt bekommt).

Umsatzsteuer gibt man keine mehr an, denn Umsatzsteuer verbleibt immer in dem Land, in dem sie anfällt (der Verrechenbarkeit wegen). D.h. der deutsche Verlag muss die Umsatzsteuer selber abführen. Das sind Verlage aber gewohnt, schließlich stammt ein großer Teil der Texte aus dem Ausland und muss auch dorthin bezahlt werden.

 

Nachteile gibt es keine. Es ist eines der wesentlichen Prinzipien der EU, dass man als EU-Bürger keine steuerlichen Nachteile davon haben darf, in einem anderen Land der EU zu leben. Das funktioniert auch.

 

Steuern spart man allerdings keine dadurch, dass man in Frankreich lebt; die Abgaben sind insgesamt eher höher als in Deutschland. Das muss es einem halt wert sein …  ;-)

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Wie Ulrike lebe ich in den USA, was ein bisschen anders ist, als wenn du in der EU bleibst. Wie schon von den Vorrednern angesprochen, zahlst du Steuern dort, wo du lebst (und die Leistungen des Staats in Anspruch nimmst). Spezifisches zu Frankreich kann ich nicht bieten, aber etwas zur Ergänzung:

 

Als Autor kannst du die Freistellung von den deutschen Umsatzsteuern bei dem Bundesfinanzamt beantragen, dazu brauchst du den Verlagsvertrag und den Nachweis, dass du in dem anderen Land tatsächlich Steuer zahlst. (Geht also erst nach mindestens einem Jahr). Die Freistellung gilt für drei Jahre und muss für jedes Buch und Verlag neu beantragt werden. (Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie). Solltest du USt gezahlt haben, dann kannst du über diesen Freistellungsantrag den Betrag zurückbekommen.

 

Als Alternative gibt es das KMV, das Kontrollmeldeverfahren, das bei Umsätzen unter 5500 Euro angewendet werden kann. Dazu braucht der Verlag nur deine ausländische Steuernummer.

 

Wenn du einen Agenten bezahlst, ist die Sache mit der USt schwieriger, wie man die zurückbekommt, habe ich noch nicht herausgefunden. Vielleicht weiß das einer?

Bearbeitet von IlonaS

Krimis, Liebe und Mehr.

www.ilonaschmidt.com

Translations, Lektorat & Exposé Coaching

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Nach einer furchtbar langen Zeit bin ich zum ersten Mal wieder im Forum und habe entdeckt, dass ihr mir alle geantwortet habt. Es ist mir total unangenehm und peinlich, dass ich das erst jetzt sehe und mich bedanke! Bitte entschuldigt vielmals! Ich bin übrigens seit Kurzem tatsächlich in Frankreich (Bretagne) gelandet und folge nun den Anweisungen oben von Andreas. Ich bitte nochmals ganz herzlich um Entschuldigung und grüß euch alle ganz herzlich! VIELEN LIEBEN DANK!!!! 

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Es ist spannend, dass der Beitrag wieder auftaucht, für mich ist das Thema gerade aktuell.

 

Mit der Steuer ist es gar nicht so leicht zu klären, weil zum Beispiel ein Lebensmittelpunkt in Deutschland angenommen wird, wenn man hier sein Haus / seine Wohnung behält, dort theoretisch wohnen könnte oder wenn bei einer Familie ein Teil der Familienmitglieder hier wohnen bleibt.

 

LG

Heike

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Hallo Heike, 

 

ich habe dazu vom Finanzamt die Info bekommen, dass nach Art 12 DBA Deutschland/Frankreich die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit dort versteuert werden müssen, wo die Tätigkeit ausgeübt wird (Art. 12 Abs.1). Eine freiberufliche Tätigkeit gilt nur dann als in einem der Vertragsstaaten ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige seine Tätigkeit unter Benutzung einer ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausübt (Art. 12 Abs.2).

 

 

 

 

Du müsstest also vor dem Finanzamt definieren, wo sich deine Betriebsstätte befindet und das entsprechend begründen. Vom Finanzamt habe ich dazu noch erfahren: "Sollte in beiden Staaten eine gleichwertig eingerichtete Betriebsstätte vorliegen, muss die Aufteilung anhand eines Beschäftigungskalenders erfolgen. Die in Frankreich erzielten Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind in Deutschland steuerfrei unter Progressionsvorbehalt." Persönlich hört sich ein Beschäftigungskalender für mich krass umständlich an, das würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall vermeiden wollen. ;-) 

 

Ich hoffe, das hilft vielleicht ein bisschen? Wo bist du denn in Frankreich?

Viele liebe Grüße

Regine 

 

 

 

 

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Es ist spannend, dass der Beitrag wieder auftaucht, für mich ist das Thema gerade aktuell.

 

Mit der Steuer ist es gar nicht so leicht zu klären, weil zum Beispiel ein Lebensmittelpunkt in Deutschland angenommen wird, wenn man hier sein Haus / seine Wohnung behält, dort theoretisch wohnen könnte oder wenn bei einer Familie ein Teil der Familienmitglieder hier wohnen bleibt.

 

LG

Heike

Ui, Heike, wohin möchtest du denn ziehen?

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Ich wohne in Italien und habe bei dem dortigen Finanzamt ein EU-Formular ausgefüllt und dem Verlag in Deutschland zugeschickt. Seitdem fließen die Tantiemen vom Verlag nach Italien und werden dort auch versteuert. Im Großen und Ganzen läuft es also wie von Andreas ausführlich beschrieben. : )

Bearbeitet von Jacob Nomus
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@ Berta: Schottland / England :-)

Ich war auch knapp vor der Umsetzung, allerdings ist nun erst einmal eine längere Krankheit meiner Tochter dazwischengekommen, sodass wir froh sind, wenn die bestehende Krankenkasse problemlos alle Rechnungen bezahlt.

Aber verschoben heißt ja nicht, dass es nicht später klappt.

 

LG

Heike

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