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Ellen

VG Wort Ausschüttung 2016

Empfohlene Beiträge

Danke für die Antworten.

 

Sabine, genau dein Beispiel hat mich ja aufgerüttelt, sonst wäre ich wie Charlie davon ausgegangen, dass ich erst im nächsten Jahr erst dran bin. Ich wusste, dass du etwa zwei Monate nach mir erstmals veröffentlicht hast. Und ich habe das Buch auch selber dort mit der ersten Anmeldung gemeldet, was ja üblich ist (man muss schließlich nachweisen, dass man überhaupt veröffentlichte Autorin ist).

 

Ich habe also nachgefragt und auch schon eine Antwort bekommen:

 

Die Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken ist eine Erhebungsabteilung, welche die Literatursparten Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur umfasst. Erhebungsabteilung bedeutet, dass eine Vergütung an Wahrnehmungsberechtigte nur dann erfolgt, wenn uns Ausleihdaten von deren Werken aus öffentlichen Bibliotheken gemeldet werden. Zu diesem Zweck werden uns Bibliotheken in Deutschland im Auftrag der Kultusministerkonferenz vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Wir werten die Ausleihstatistiken aus und weisen die Tantiemen inklusive des Reprographiesockels aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Solange keine Ausleihresultate vorliegen, hören Sie nichts von uns, da wir keine Negativbescheide versenden, um die Verwaltungskosten gering zu halten. Zwischen dem Erscheinen eines Titels auf dem Markt und dem Ausleihnachweis durch die öffentlichen Bibliotheken vergehen erfahrungsgemäß einige Jahre.

 

Nun weiß ich aber, dass mein Buch zumindest in der Stadtbibliothek meiner Heimatstadt regelmäßig ausgeliehen wurde.

 

Was lernen wir daraus? Die Wege der VG Wort sind unerforschlich. Ich warte also geduldig auf die Ausschüttungsbriefe im nächsten Jahr.

 

Liebe Grüße in die Runde

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Ja, das stimmt schon, manche bekommen schneller Geld, andere viel später, aber im Schnitt, wurde mir gesagt, beträgt die Wartezeit zwei Jahre.

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Danke für die Antworten.

 

Sabine, genau dein Beispiel hat mich ja aufgerüttelt, sonst wäre ich wie Charlie davon ausgegangen, dass ich erst im nächsten Jahr erst dran bin. Ich wusste, dass du etwa zwei Monate nach mir erstmals veröffentlicht hast. Und ich habe das Buch auch selber dort mit der ersten Anmeldung gemeldet, was ja üblich ist (man muss schließlich nachweisen, dass man überhaupt veröffentlichte Autorin ist).

 

Ich habe also nachgefragt und auch schon eine Antwort bekommen:

 

Die Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken ist eine Erhebungsabteilung, welche die Literatursparten Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur umfasst. Erhebungsabteilung bedeutet, dass eine Vergütung an Wahrnehmungsberechtigte nur dann erfolgt, wenn uns Ausleihdaten von deren Werken aus öffentlichen Bibliotheken gemeldet werden. Zu diesem Zweck werden uns Bibliotheken in Deutschland im Auftrag der Kultusministerkonferenz vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Wir werten die Ausleihstatistiken aus und weisen die Tantiemen inklusive des Reprographiesockels aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Solange keine Ausleihresultate vorliegen, hören Sie nichts von uns, da wir keine Negativbescheide versenden, um die Verwaltungskosten gering zu halten. Zwischen dem Erscheinen eines Titels auf dem Markt und dem Ausleihnachweis durch die öffentlichen Bibliotheken vergehen erfahrungsgemäß einige Jahre.

 

Nun weiß ich aber, dass mein Buch zumindest in der Stadtbibliothek meiner Heimatstadt regelmäßig ausgeliehen wurde.

 

Was lernen wir daraus? Die Wege der VG Wort sind unerforschlich. Ich warte also geduldig auf die Ausschüttungsbriefe im nächsten Jahr.

 

Liebe Grüße in die Runde

Dazu kann ich auch etwas beitragen: Ich bekomme immer nur Ausschüttungen für meine Jugendbücher. Dabei sind meine Kinderbücher schon länger auf dem Markt und da der Verlag in sehr vielen Gemeindebüchereien als Unterstützer tätig ist, liegen sie auch in vielen Bibliotheken aus. Ich habe sie letztes Jahr extra noch einmal bei der VG Wort gemeldet. Heuer gab es zwar 100 € mehr als letztes Jahr, aber meine Feuerbälle sind wieder nicht dabei. :-/

 

Wo setze ich an? 

 

Viele Grüße, Juliane

"Man kann auf seinem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen."

Erich Kästner Vorträge und Lesungen einstudieren  und  Autorenseite Juliane Breinl

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Nun weiß ich aber, dass mein Buch zumindest in der Stadtbibliothek meiner Heimatstadt regelmäßig ausgeliehen wurde.

Was lernen wir daraus? Die Wege der VG Wort sind unerforschlich. Ich warte also geduldig auf die Ausschüttungsbriefe im nächsten Jahr.

 

Ein bisschen Glück (oder Pech) ist wohl auch immer mit im Spiel, weil ja nicht die Daten aller öffentlichen Büchereien ausgewertet werden, sondern die einer Stichprobe.

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Genau, Barbara.

Es werden nicht jedes Jahr sämtliche Büchereien und Bibliotheken ausgewertet, sondern immer nur eine bestimmte Anzahl. Sind welche dabei, in denen das eigene Buch verliehen wurde, bekommt man dann eben was, wobei dann aber alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Leihen berücksichtigt werden.

Oder?

So hatte ich jedenfalls mal das verstanden, was mir ein Mitarbeiter der VG Wort am Telefon erklärt hat.

Bearbeitet von AndreasS
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Das ist ja interessant. Da könnte es sich doch lohnen, die eigenen Bücher den Bibliotheken zu schenken. Habt ihr das schon gemacht? Und wurden sie auch angenommen? Ich habe nur mal versucht, mein Wildkräuterbuch der Tübinger Stadtbibliothek zu geben, aber die wollten das Buch nicht, da es eine Ringbindung hatte.

www.laye.org

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Ich hab mich ja schon länger gewundert, wieso ich nur ein paar Kröten kriege. DIe ganze Zeit war ich bei TOM nicht angemeldet, habe brav meinen Scheck gekriegt, aus dem ja nichts hervorgeht. Jetzt hab ich mich angemeldet. Das pdf angefordert. Und sehe erstmals, auf welche Bücher es sich verteilt. Anscheinend werden ausschließlich die Bücher, die ich unter meinem richtigen Namen veröffentlicht habe berücksichtigt. Wie kann das sein? Was ist mit meinen Pseudonymen? Das erste ist sechs Jahre alt. Ich habe selbst vor einigen Jahren ein Formular mit sämtlichen Pseudonymen hingeschickt. Wo sind die denn abgeblieben?

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Bei mir sind auch die beiden erfolgreichsten Pseudonyme nicht berücksichtigt, obwohl ich die bereits zweimal gemeldet habe. Diesmal habe ich nachgefragt und die Antwort erhalten, meine Meldung sei nicht eingegangen. Die Mitarbeiterin hat diesmal persönlich das eingescannte und gefaxte Formular von mir entgegengenommen und mir per Mail den Eingang UND die Erfassung bestätigt. Das ist zwar ein bisschen wie Kindergarten, aber anders geht es wohl nicht.

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

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Mit meinem Pseudonym hat es geklappt. Aber ich habe in diesem Jahr auch das erste Mal eine Aufstellung bekommen, aus der detailliert ersichtlich ist, welche Bücher wie oft ausgeliehen wurden etc. Bisher hatte ich da immer nur einen (winzigen) Pauschalbetrag und wusste nicht, wie er sich zusammensetzte. In den letzten Jahren kam auch mal gar nichts. So kann es aber weitergehen.

 

LG Cornelia

 

P.S. Das mit den SP-Büchern klappt aber m.M. nur, wenn sie eine ISBN haben (die ja gekauft werden muss, was ich nicht mache).

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Ich hab jetzt auch mal mit diesen geduldigen Leuten telefoniert.

 

Pseudonyme muss man selber melden. Von mir sind nur zwei (von fünf) gemeldet. Vor einigen Jahren hatte ich eine Liste geschickt, und ganz sicher nicht mit nur zwei. Warum die anderen nicht registriert wurden, konnte man sich nicht erklären - normalerweise passiert das wohl nicht. Wie auch immer. Dass man drei Jahre rückwirkend irgendwas kriegt, wie hier irgendwo erwähnt, ist auch nicht der Fall.

 

Und warum einige Autoren Jahre warten, andere recht schnell was kriegen, liegt an den Stichproben. Der eine hat halt Glück, dass er bei diesen Stichproben schneller erwischt wird, der andere Pech. So hab ichs jedenfalls verstanden.

 

Und wenn man auf Nummer Sicher gehen will, soll man nicht nur eine Pseudonymliste (ausgedruckt und unterschrieben), sondern auch eine Titelliste zum Abgleichen schicken (Mail reicht).

 

Ich werde das jetzt alles machen und dann nachfragen, ob alles registriert wurde.

Bearbeitet von SabineW
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Das Formular für die Pseudonyme versteckt sich übrigens unter den "Stammdaten". Unter "Persönliche Daten" findet sich ein Hinweis mit pdf-Link.

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Dass man drei Jahre rückwirkend irgendwas kriegt, wie hier irgendwo erwähnt, ist auch nicht der Fall.

 

 

Das mit den 3 Jahren bezog sich sicherlich auf die Sonderverteilung Bibliothekstantiemen, die nur alle 3 Jahre stattfindet, wo du deshalb 3 Jahre rückwirkend deine Veröffentlichungen in Zeitschriften und Anthos melden kannst. Da ich den Termin bei der letzten Ausschüttung versäumt hatte, habe ich jetzt 6 Jahre zurück melden können.

 

LG Cornelia

 

LG Cornelia

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Ich hab das noch nie gemacht - wie geht das? Der einzige Link da, den ich gefunden habe, da hieß es, das geht erst wieder 2018.

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Ich hab das noch nie gemacht - wie geht das? Der einzige Link da, den ich gefunden habe, da hieß es, das geht erst wieder 2018.

Weil 2018 die nächste Möglichkeit zur Meldung besteht, wie gesagt, nur alle 3 Jahre. Kurz vor dem Termin, also so Ende des Jahres kannst du die grünen Meldeformulare anfordern. Geht nur mit Papier. Vorher kannst du nichts machen.

 

LG Cornelia

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Ich habe jedenfalls letzten Herbst ein Buch gemeldet, dass ich 2013 rausgebracht habe, und jetzt Tantiemen dafür erhalten. Das sind immerhin zwei Jahre rückwirkend. Tatsächlich hat das mal ein Mitarbeiter von VG-Wort erwähnt, dass man drei Jahre rückwirkend melden kann.

Ich finde die VG-Wort-Seite unglaublich unübersichtlich, ich habe schon mehrere Telefonate geführt und habe immer noch nicht das Gefühl, dass ich wirklich durchblicke, wie das mit den verschiedenen Meldungen läuft.

Übrigens waren jetzt auch zwei Fehler in meiner Abrechnung, und ich bekomme tatsächlich eine schöne Summe mehr überwiesen, das aber dann im August. Also gut die Abrechnung anschauen...

Bearbeitet von Evelyne

www.laye.org

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Okee. Ich war irritiert, weil du sagtest, du hättest "jetzt" sechs Jahre zurück gemeldet.

Na bei der letzten Meldung war es 6 Jahre, die hab ich zum Stichtag Januar 2016 weggeschickt.

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Übrigens waren jetzt auch zwei Fehler in meiner Abrechnung, und ich bekomme tatsächlich eine schöne Summe mehr überwiesen, das aber dann im August. Also gut die Abrechnung anschauen...

Was für Fehler waren das? Ich wüsste gar nicht, wo ich danach Ausschau halten sollte. Nachvollziehbar oder überprüfbar ist das ja eh nicht, trotz detaillierter Aufstellung.  :-?

 

LG Cornelia

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Hi Cornelia,

redest du über die Bibliothekstantiemen oder die Tantiemen für die einzelnen Bücher? Bei den Bibliothekstantiemen habe ich übrigens keine Aufstellung erhalten.

Für ein Buch über 100 Seiten mit weniger als 40 % Abbildungen bekommt man 450 Euro pro Buch. Allerdings im Bereich Wissenschaft, da ich vor allem Ratgeber schreibe.

Für zwei Bücher hat der Verantwortliche mehr als 40 % Abbildungen berechnet (was die Tantieme nochmal halbiert), also bekomme ich 450 Euro für zwei Bücher nachgezahlt.

Wieviel bekommt man denn für einen Roman?

www.laye.org

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Hi Cornelia,

redest du über die Bibliothekstantiemen oder die Tantiemen für die einzelnen Bücher? Bei den Bibliothekstantiemen habe ich übrigens keine Aufstellung erhalten.

Für ein Buch über 100 Seiten mit weniger als 40 % Abbildungen bekommt man 450 Euro pro Buch. Allerdings im Bereich Wissenschaft, da ich vor allem Ratgeber schreibe.

Für zwei Bücher hat der Verantwortliche mehr als 40 % Abbildungen berechnet (was die Tantieme nochmal halbiert), also bekomme ich 450 Euro für zwei Bücher nachgezahlt.

Wieviel bekommt man denn für einen Roman?

Schön wärs, wenn wir soviel bekämen! Da kannst du echt froh sein, hatte mich schon gefragt, wie du auf diese Zahlen kommst. Ich glaube, bei Bellestristik gibt es diese Pauschalwerte nicht, hab jedenfalls in meiner Abrechnung nichts dergleichen sehen können.

 

LG Cornelia

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Du meine Güte, das klingt ja alles, als würden die Herrschaften bei der VG Wort aus dem Kaffeesatz erlesen, wer wieviele Tantiemen bekommt.

Gibt es da eine Kontrollbehörde, einen Aufsichtsrat oder sonst ein Gremium, dass die kontrolliert?

Gruß

Sabine

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Du meine Güte, das klingt ja alles, als würden die Herrschaften bei der VG Wort aus dem Kaffeesatz erlesen, wer wieviele Tantiemen bekommt.

Gibt es da eine Kontrollbehörde, einen Aufsichtsrat oder sonst ein Gremium, dass die kontrolliert?

 

Gruß

Sabine

Ja das Gefühl hab ich auch, Sabine. Wahrscheinlich würfeln die!  :-X

 

LG Cornelia

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