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(Bib)

Und noch einmal das leidige Thema Steuer ...

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Also, in diesem Unterforum findet man ja schon viel, was einem weiterhelfen könnte. Für meinen speziellen Fall habe ich allerdings noch keine wirklich gute Lösung gefunden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

 

Ich habe jetzt einen Vertrag von meinem Verlag bekommen, worüber ich mich sehr freue (wer würde das nicht?). Damit kommt aber eine ganze Flut an Dingen auf mich zu, die ich noch klären muss. Der Verlag sitzt in der Schweiz. Muss ich die Umsatzsteuer (die ja bei Freiberuflern anfällt) in Deutschland oder in der Schweiz entrichten?

Und dann habe ich noch eine Frage zum Status eines Freiberuflers. Ich bin noch Studentin. Also beziehe ich BAFÖG und bin bei meinem Vater familienversichert. Wie sieht es damit aus, wenn ich für das Finanzamt Freiberufler bin? ???

 

Warum kann nicht einfach mal was einfach sein >:(

 

Liebe Grüße

 

Bib

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Hallo bib,

 

mit einem einzigen Buchvertrag musst du noch keine Freiberuflerin im Sinne des Finanzamtes sein. Und dann bist du auch nicht mehrwertsteuerpflichtig, sondern bekommst das Honorar ohne die Mwst (die ja als Umsatzsteuer wieder abgeführt werden müsste).

 

In den Buchverträgen muss man in der Regel ankreuzen, ob man mwst-pflichtig ist oder nicht.

 

Die Umsatzsteuer müsstest du an das Finanzamt zahlen, bei dem du gemeldet bist. Da zählt nur dein Wohnsitz, nicht der des Verlags.

 

Gruß,

 

Tin

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Danke, Tin. Wenigstens weiß ich jetzt schon mal mit der Umsatzsteuer Bescheid. Und dass ich nicht automatisch als Freiberufler gelte, wenn ich ein Buch veröffentliche, beruhigt mich da schon. Dann ist gleich alles nicht mehr ganz so kompliziert.

 

Grüße

 

Bib

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Hallo Bib,

 

wenn ich mich an meine BAFöG-Zeiten richtig erinnere, darfst du einen bestimmten Betrag pro Jahr dazuverdienen, ohne daß irgendjemand muckt. Ich war an einer Zwerg-Uni, deshalb komme ich auf so krause Ideen wie: Frag mal im BAFög-Amt oder bei der studentischen Rechtsberatung, falls es die gibt.

Was die Umsatzsteuer angeht, kommst du mit einem Buch wahrscheinlich noch nicht in Gefilde, wo du diese bezahlen müßtest. Und Verkäufe in die Schweiz sind m.W. sowieso nicht steuerbare Umsätze.

 

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.

 

Schöne Grüße

 

Susanne

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Ich schreibe auch für Ueberreuter in Wien.

Allerdings nur Kurzgeschichten.

 

Angeblich (laut Verlag) muss ich für das Honorar nicht extra Ust. bezahlen, da diese schon in Österreich abgeführt wird.

 

Ich kann mich aber auch täuschen.

Ich weiß nämlich, dass es extra Steuernummern für Auslandseinkünfte gibt.

 

Auch etwas ratlose Grüße

Monika

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Hallo Bib,

 

ich überlege gerade, wen du da löchern könntest. Folgende Ideen, ohne Gewähr:

 

- beim Verlag freundlich fragen, ob es eine deutsche Kollegin gibt, bei der du dich mal unverbindlich erkundigen kannst

- bei deinem Finanzamt freundlich (!) anrufen, dann sind sie auch zu dir freundlich (ich komme vom Bodensee, habe aber selbst nie in der Schweiz gearbeitet. Aber in solchen Grenzgebieten gibt es sicher Infos, Broschüren etc. für (auch freiberufliche) Arbeiten in CH mit Wohnsitz in D. Ruf doch mal im Finanzamt Konstanz an ;))

- bei einem Steuerberater, den es vielleicht in der Bekanntschaft gibt, nachfragen, ob du überhaupt USt zahlen musst

- bei mediafon anrufen: (Link ungültig). Für Nicht-Mitglieder kostet die Beratung was, aber das kann sich ja lohnen, wenn du dafür sichere Auskünfte bekommst

 

LG

Judith

"Felix", FVA 2015,  jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag

www.judithwilms.com

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Und dass ich nicht automatisch als Freiberufler gelte' date=' wenn ich ein Buch veröffentliche, beruhigt mich da schon.[/quote']

 

Vorsicht, das könnte das Finanzamt anders sehen. Soll denn die Buchveröffentlichung der Gewinnerzielung dienen?

 

Andererseits lohnt es sich gerade bei Anfängern, doch Steuererklärungen auszufüllen, denn die Ausgaben übersteigen am Anfang in der Regel die Einnahmen. Somit entsteht ein Verlust, der auf Folgejahre vorgetragen werden kann und in den "fetten Jahren" als gefeierte Literaturberühmtheit dann die Steuerlast mindert.

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Dies ist nur meine persönliche Meinung zu einem hypothetischen Fall und keine Steuerberatung. Die wäre nämlich nicht erlaubt.

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Hallo!

 

Ich wieder ;D

 

Was kann man eigentlich so alles von der Steuer absetzen? Meinen Computer kann ich mir noch vorstellen. Ggf. auch Papier, Patronen, Drucker und so. Aber jetzt habe ich gehört, dass man auch seine Internetkosten absetzen kann - weil es heute als üblich angesehen wird, dass man über das Internet recherchiert. Hat das von euch schon mal jemand gemacht?

 

Was die anderen steuerlichen Dinge angeht, bin ich jetzt schon schlauer. Danke für die Tipps! :s04

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Ich setze die Kosten für meine Homepage ab. (Da rein gewerblich)

Außerdem das Internet und Telefon zu je  70%

Ein geringer Teil ist ja auch mal Privat. ;)

 

Ob es so anerkannt wird, weiß ich nicht.

 

Liebe Grüße

Monika

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Wieso kontaktierst Du nicht einfach einen Steuerberater? Der ist kompetent und solange Du nicht viel verdienst, recht preiswert. Und wenn er kreativ ist, was viele sind, spart er möglicherweise mehr als er kostet. Das ist zumindest meine Erfahrung.

 

Schöne Grüße

 

Eva

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Ich finde nicht, dass eine Steuerberatung günstig ist.

Ich habe aber einen, weil ich es nicht selbst machen will.

 

Günstiger ist es beim Finanzamt direkt nachzufragen.

Die geben immer sehr ausführlich und kompetent Antwort.

 

Liebe Grüße

Monika

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Dass eine Steuerberatung guenstig ist, kann ich auch ganz und gar nicht behaupten.

Vielleicht waere sie's, wenn man in anderen Groessenordnungen verdienen wuerde. In meiner Klasse kostet der Steuerberater jedes Jahr sehr viel Geld, das andere, die bis drei zaehlen und etwas gewieft denken koennen (wozu wir nicht in der Lage sind), spielend sparen.

 

Herzliche Gruesse von Charlie.

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Vielleicht waere sie's' date=' wenn man in anderen Groessenordnungen verdienen wuerde. [/quote']

 

Nein.

Steuerberater haben eine Honorarordnung, ihr Entgelt bemisst sich in Regelfällen am Einkommen der Mandanten. Wer nicht viel verdient, zahlt auch nicht viel für seine Steuererklärung.

 

Natürlich macht es in einfachen Fällen absolut Sinn, sich beim Finanzamt die nötigen Auskünfte zu holen. Die sind auch normalerweise sehr hilfsbereit.

 

Aber manchmal haben erfahrene Berater eben noch ganz andere Ideen, wie man etwas machen kann und das zahlt sich unter Umständen aus. Bei mir schon so gewesen. Aber jeder Fall liegt anders.

 

Schöne Grüße

 

Eva

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Das mit der Honorarordnung trifft zwar auf Grossbritannien auch zu. Trotzdem ist unser Steuerberater im Vergleich zu dem, was er uns spart, wesentlich teurer, als er das fuer einen groesseren Verdiener, bei dem's richtig was zu sparen gibt, waere.

Ich bezahl' ihn trotzdem, weil ich das - wie Monika - weder machen will noch machen koennte (von meinem Mann ganz zu schweigen).

Aber eigentlich gehoert mein Haushalt nicht zu denen, die sich sowas leisten koennen. Kollegen mit aehnlicher Einkommenslage aber etwas mehr Zahlenverstand und Ideenreichtum machen das selbst. Und dazu wuerde ich persoenlich auch jedem, der's drauf hat, raten.

 

Viele Gruesse von Charlie.

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

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Ich ärgere mich auch jedes Mal über die hohen Gebühren für den Steuerberater. Für mich ist aber auch ein wichtiges Argument: Eine Steuerprüfung ist weniger wahrscheinlich, weil man davon ausght, dass ein Steuerberater solider arbeitet als der Steuerzahler - und: Bei einer Steuerprüfung wird nur das Büro des Beraters auf den Kopf gestellt. Bei dem Chaos in meinen eigenen Unterlagen würden die wahrscheinlich, rückwärts aus meinem Arbeitszimmer fallend, erschüttert versuchen, eine Pauschalnachzahlung mit mit zu vereinbaren ;-)

 

Gruß,

 

Tin

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Hallo Tin,

 

ist das so?

Die Steuerprüfer kommen dann nicht ins Haus?

Super ;D

Ein Grund mehr, sich den teuren Spaß zu leisten.

 

Liebe Grüße

Monika

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Hallo!

 

Ich wieder  ;D

 

Was kann man eigentlich so alles von der Steuer absetzen? Meinen Computer kann ich mir noch vorstellen. Ggf. auch Papier, Patronen, Drucker und so. Aber jetzt habe ich gehört, dass man auch seine Internetkosten absetzen kann - weil es heute als üblich angesehen wird, dass man über das Internet recherchiert. Hat das von euch schon mal jemand gemacht?

 

Was die anderen steuerlichen Dinge angeht, bin ich jetzt schon schlauer. Danke für die Tipps!  :s04

 

Hallo Bib, du kannst absetzen..

 

deinen Computer sofern er ausschliesslich beruflich genutzt wird, ebenso das Büromaterial dazu, deine Internet kosten kannst du soweit absetzen, wie du sie beruflich nutzt. Entweder per Beleg nachweisen oder einen gewissen realisischen Prozentsatz angeben, das dürfte aktzeptiert werden.

 

Aber das war natürlich rein hypothetisch und ohne Gewähr ;D;)

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Hallo Tin,

 

ist das so?

Die Steuerprüfer kommen dann nicht ins Haus?

Super  ;D

Ein Grund mehr, sich den teuren Spaß zu leisten.

 

Liebe Grüße

Monika

 

Da ich aus dem Bereich komme, kann ich nur sagen, dass das ein Trugschluss ist. Es kommt auch immer darauf an, was für einen Ruf dein Steuerberater beim Finanzamt hat.

 

Das Finanzamt macht Stichproben und kommt du dir nach Hause, wenn die Wahl auf dich fällt. Wenn du einen Steuerberater hast, dann wendet sich das Finanzamt auch an den, ganz klar. Aber vor dem FA ist keiner sicher nur weil er einen Steuerberater hat.

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Hallo Irena,

 

das hab ich anders verstanden (vielleicht miß-).

Nämlich, daß das FA auf alle Fälle Stichproben macht, daß es nur darum geht, ob der Steuerprüfer sich dann beim Steuerberater einnistet oder bei Dir direkt vor Ort.

Oder miß-?

 

LG

Uschi

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Bei mir war die Steuerpruefung, als ich noch in Deutschland lebte. Trotz oder wegen meines Steuerberaters:

Der hatte Kosten fuer mein Arbeitszimmer geltend gemacht.

Dieses war ein sehr grosses (aber aufgrund der Laermisolierung gut geeignetes) Zimmer unseres Hauses, in dem ich auch ein Hochbett stehen hatte. Das Hochbett im Arbeitszimmer war durchaus berechtigt, da wir zu der Zeit Kleinkinder im Familienbett hatten und ich zuweilen 15 Stunden hintereinander gearbeitet habe.

Der Steuerpruefer sah das anders. Aufgrund der Zimmergroesse und des Hochbetts wurde mir diese Summe gestrichen.

 

Erfolgreich angegeben (in England und Deutschland) habe ich aber Recherchematerial, Nachschlagewerke und Reisen zu Recherchezwecken. In England kann ich auch die Kosten fuer unseren Systemintegrator absetzen. Und mein persoenlicher Hoehepunkt: Da ich hochschwanger sehr viel gearbeitet habe, riet mein Steuerarbeiter, Sitzungen bei der Physiotherapeutin anzugeben. Davon wurde ein Anteil anstandslos bewilligt. Ich glaube, in Deutschland haette ich mich das nicht getraut.

 

Herzliche Gruesse von

Charlie.

 

Herzliche

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Nein, da hast du nichts missverstanden, in der Regel läuft das auch so, aber es ist immer auch eine Ermessenssache des Prüfers. Z.b. du hast deine Steuer immer selbst gemacht und erst seit ein paar Jahren bei einem Berater.

 

Du bist ja verpflichtet deine steuerlichen Unterlagen solange aufzubewahren, bis mal eine Steuerprüfung drüber gegangen ist. Es könnte einem Prüfer deshalb durchaus einfallen, dann die ganzen Jahre mal durchzunehmen.

 

Aber meistens machen sie sich nicht die Mühe und vertrauen dem Steuerberater, wenn er einen guten Ruf beim FA hat. Aber schützen tut dich das nicht.

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Nämlich' date=' daß das FA auf alle Fälle Stichproben macht, daß es nur darum geht, ob der Steuerprüfer sich dann beim Steuerberater einnistet oder bei Dir direkt vor Ort.[/quote']

 

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Irena da Recht hat.

 

1. werden auch Prüfungen durch Zufall ausgelöst (FA hat dafür Algorithmen, je nach Art des Steuerfalls)

 

2. Prüfungen kann auf Antrag im Büro des St.beraters durchgeführt werden (dann müssen alle Unterlagen dort sein), können aber - wenn das FA es will - trotzdem direkt beim St.pflichtigen durchgeführt werden.

 

3. Begehungen vor Ort sind keine Seltenheit, wenn Raumkosten angesetzt werden.

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Nur meine eigene Erfahrung, keine Beratung - das wäre nämlich strafbar...

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Aufgrund der Zimmergroesse und des Hochbetts wurde mir diese Summe gestrichen.

 

Die Zimmergröße können sie Dir eigentlich nicht vorschreiben, auch nicht die Zimmeranzahl.

 

Aber: sobald private Mitnutzung da ist - und davon wird bei Bett im Raum immer ausgegangen, auch z.B. bei Schlafcouch -, wird gestrichen. Böse Falle...

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Auch nur meine persönliche Meinung, keine Beratung...

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