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Ruth

Verlust des KSK-Schutzes

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Rudi, da steht genau das, was Gerswid geschrieben hat, nur in anderen Worten.

 

Ich habe übrigens beide beschriebenen Situationen schon selbst gehabt. Ich war versicherungspflichtig angestellt und hatte mehr als 3.900 Einkommen als Autorin. Damals habe ich Krankenversicherung und Rentenversicherung aus meinem Angestelltenverhältnis gezahlt, zusätzlich Rentenversicherung über die KSK aus meiner Autorentaetigkeit.

Später habe ich mein Einkommen überwiegend als Autorin verdient und hatte nebenher einen Minijob. Da habe ich dann sowohl Krankenversicherung als auch Rentenversicherung über die KSK gezahlt.

 

LG Luise

Bearbeitet von Luise
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Hallo Rudi,

 

was meinst du denn? Diese Ausnahmen, wenn man Beamter ist oder das Einkommen als Arbeitnehmer einen bestimmten Grenzwert übersteigt? Ja, dann ist man wohl von der KSK-Pflicht befreit.

 

Liebe Grüße

Gerswid

Ja, genau. Sind einige Ausnahmen genannt.

 

@Luise: Nein, so hat Grid es nicht mir anderen Worten geschrieben. Sie hat geschrieben, dass es ganz egal ist, was man ansonsten noch für eine Tätigkeit ausgeübt wird. So ist es aber nicht. In dem vorliegenden Fall ist das egal, klar, aber losgelöst davon schon entscheidend.

 

Ist mir nur aufgefallen, weil ich genau diese Situation schon hatte und eben gedacht hatte: "Ups, habe ich da was falsch gemacht?" :)

Bearbeitet von Rudi
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Aber über die Familienversicherung ist man nicht rentenversichert, sondern nur krankenversichert - insofern lohnt sich KSK wegen der Rente, da es Anwartschaftsjahre bringt, auch wenn letztlich nicht viel Geld rüberkommt. Aber da man erst nach 15 Versicherungsjahren eine Anwartschaft auf Altersrente hat, ist es sehr sinnvoll, zumindest die Anwartschaften zu halten. Zudem hat jemand, der nicht rentenversichert ist, auch keine Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsbehandlungen gem. §40 SGB V unter Einbeziehung des §51 SGB V, die zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit dienen, wenn er nicht mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert war. Der Unterschied zu den Leistungen der Krankenkasse ist der, dass die Rehabilitationen, die über den Rentenversicherungsträger laufen, meist 4-8 Wochen dauern, aber die Kasse maximal 3-4 Wochen bezahlt - und das kann, wenn man z.B. eine Anschlussheilbehandlung braucht, mal wirklich wichtig werden.

 

Ich würde also versuchen, auf jeden Fall über die Summe zu kommen, um in der KSK zu bleiben, Wenn es mit Büchern allein nicht klappt, zählen ja auch journalistische Texte oder Lektoratsarbeiten oder Übersetzungen.

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Aber über die Familienversicherung ist man nicht rentenversichert, sondern nur krankenversichert - insofern lohnt sich KSK wegen der Rente, da es Anwartschaftsjahre bringt, auch wenn letztlich nicht viel Geld rüberkommt. Aber da man erst nach 15 Versicherungsjahren eine Anwartschaft auf Altersrente hat, ist es sehr sinnvoll, zumindest die Anwartschaften zu halten. Zudem hat jemand, der nicht rentenversichert ist, auch keine Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsbehandlungen gem. §40 SGB V unter Einbeziehung des §51 SGB V, die zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit dienen, wenn er nicht mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert war. Der Unterschied zu den Leistungen der Krankenkasse ist der, dass die Rehabilitationen, die über den Rentenversicherungsträger laufen, meist 4-8 Wochen dauern, aber die Kasse maximal 3-4 Wochen bezahlt - und das kann, wenn man z.B. eine Anschlussheilbehandlung braucht, mal wirklich wichtig werden.

 

Ich würde also versuchen, auf jeden Fall über die Summe zu kommen, um in der KSK zu bleiben, Wenn es mit Büchern allein nicht klappt, zählen ja auch journalistische Texte oder Lektoratsarbeiten oder Übersetzungen.

Wobei man da in Relation setzen muss, wie viel des an die KSK eingezahlten Geldes überhaupt in die Rentenversicherung geht. Wenn der Monatsbeitrag selbst ca. 100 Euro beträgt, geht ja nicht alles in die Rente. Von daher finde ich es sinnvoller, die Krankenversicherung kostenlos zu nehmen (Familienversicherung), wenn man sie kostenlos bekommen kann und dann das GANZE Geld, das man für die KSK gezahlt hatte, in eine Rentenversicherung zu stecken. Je nach Abschluss gibt es ja auch einiges an staatlichen Zuschüssen dazu obendrauf.

 

LG

Heike

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Von der Krankenversicherung ist man ab einem bestimmtem Einkommen befreit. Man kann als Höherverdienender allerdings einen Zuschuss beantragen, wenn man sich privat versichert. Was schon mal schräg ist, weil man den ja dann nicht mehr nötig hat. Von der Rentenversicherungspflicht kann man sich nicht befreien. Ich bin allerdings der Meinung, dass da SPler gar nicht ohne Weiteres aufgenommen wurden. Das kann sich natürlich geändert haben.

Bearbeitet von Marah
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Ja, liebe Gerswid, 

 

das klingt eigentlich ganz vernünftig. Ich werde mich einfach erkundigen, wie so ein On-Off-Modus normalerweise gehandhabt wird. Es kann ja nicht sein, dass ich die einzige mit diesem Problem bin. 

 

Ganz liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen,

 

Ruth

Die Antwort interessiert mich auch. Bist jetzt bin ich noch nicht in der KSK, da ich wie du über meinen Mann versichert bin und nicht abschätzen kann, was die Zukunft bringt. Aber was in die Rente einzahlen wäre nicht schlecht.

 

LG Ulrike

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Soweit ich weiß, kann man nicht nur als Höherverdienender einen Zuschuss beantragen, sondern immer, wenn man privat versichert ist - was auch aus anderen Gründen sein kann, als dass man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ich war z.B. während meiner Erziehungszeiten bei meinem Mann (Beamter) privat mitversichert. Der Hintergrund ist der - wenn ich das richtig verstanden habe - dass man über die KSK als gesetzlich Versicherter, ähnlich wie ein Arbeitnehmer, nur die Hälfte in die Krankenversicherung einzahlt, und die andere "Arbeitsgeberhälfte" von der KSK an die Krankenversicherung geht. Der Zuschuss bei einer privaten Krankenversicherung ist also das, was sonst eben dieser "Arbeitgeberanteil" wäre. Ein Beamter z.B. bekommt ja auch die sogenannte Beihilfe vom Staat, bei der er anteilig Krankenkassenaufwendungen übernimmt, was den Krankenkassenbeitrag reduziert.

 

Von der Zahlung in die Rentenversicherung über die KSK kann man sich nicht befreien. Es gelten aber die Beitragsbemessungsgrenzen, d.h. irgendwann steigt der Betrag nicht mehr.

 

LG Luise

Bearbeitet von Luise
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Hallo Ruth,

 

ich kann Dir nur erzählen, dass mich die KSK einfach und ohne jede Rücksicht auf meine Lage rausgeschmissen hat.

Keine 3.900 Euro im Jahr, keine KSK. Die waren nicht gesprächsbereit.

Ich hatte monatelang richtig Angst, wenn eine Brief von der KSK im Briefkasten war.

Mittlerweile bin ich froh, dass ich sie los bin.

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Und haben sie dich quasi "erwischt", Lili, oder hast du ihnen gemeldet, dass du nicht genug verdienst? 

 

Ich habe mich inzwischen per Mail an die KSK gewandt und meine Situation geschildert. Bisher keine Reaktion. Aber beim letzten Mal war es auch so, dass ich eine Mail geschrieben hab und die Antwort dann per Post kam. Mal sehen. 

 

Über meinen Mann kann ich wieder in die Familienversicherung einsteigen, allerdings nur, wenn ich weniger als 19,25 Stunden pro Woche arbeite. Ansonsten wäre ich nämlich hauptberuflich selbständig (ach nee?!), und müsste über 300 Euro an eigenen Beiträgen in die Krankenversicherung einzahlen. (Ich zitiere den freundlichen TK-Mitarbeiter am Telefon: "Das können Sie sich ja gar nicht leisten, wenn Sie nichts verdienen.")

 

Bleibt man hingegen unter der Stundenzahl von 19,25, ist man nebenberuflich selbständig und kann sich familienversichern. Wer die Stundenzahl überprüft? Ein Fragebogen. 

 

Momentan arbeite ich vorwiegend daran, den Ausschluss aus der KSK nicht an meinem Selbstwertgefühl kratzen zu lassen. Klappt jeden Tag besser. Ohmmmmm. 

 

Danke für eure zahlreichen Antworten und Anregungen zum Thema,

 

eure Ruth

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Schriftsteller arbeiten ja eigentlich gar nicht. Also, nicht wirklich. Die schreiben doch bloß. Weiß doch jeder. Sollte also kein Problem sein mit der Nebenberuflichkeit … 

http://wuerziworld.de/Smilies/les/les11.gif 

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 Von daher finde ich es sinnvoller, die Krankenversicherung kostenlos zu nehmen (Familienversicherung), wenn man sie kostenlos bekommen kann und dann das GANZE Geld, das man für die KSK gezahlt hatte, in eine Rentenversicherung zu stecken. Je nach Abschluss gibt es ja auch einiges an staatlichen Zuschüssen dazu obendrauf.

 

LG

Heike

 

 

Eine private Vorsorge ist etwas anderes als die gesetzliche Rentenversicherung, weil sie dir z.B. keine EU-Rente gewährleistet, es sei denn, du hast dafür auch noch eine zusätzliche private Versicherung abgeschlossen. Außerdem ist die Dynamisierung einer kapitalfinanzierten Rentenversicherung bei der derzeitigen Zinslage nicht besonders attraktiv. Und sich im Alter nur auf die Witwenrente zu verlassen, ist auch nicht wirklich optimal ... 

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Die Information, die ich am Telefon bekommen habe, ist folgende:

 

Innerhalb von 6 Jahren darf man 2 mal unter die Mindestgrenze fallen.

 

Wenn man sein voraussichtliches Jahreseinkommen meldet, und man läge damit ein drittes Mal unter dieser Grenze, wird man von der KSK angeschrieben, ob das wirklich so niedrig ist etc. Auf dieses Schreiben kann man also auch noch reagieren (Aufträge annehmen, falls das zutrifft, etc.).

(Lilli, Deine Erfahrung war damals offenbar anders; so zumindest lautete die Aussage am Telefon. Ich habe bisher gute Erfahrungen mit der KSK gemacht.)

 

Wichtig fand ich: Man muss selbst nichts melden oder im Auge behalten, das machen die. Da ich zwei Mal Erziehungszeit in diesem Zeitraum habe, ist die Berechnung der 2 Jahre nämlich nochmal anders gelagert.

 

Liebe Ruth, bisher bist Du ja noch nicht ausgeschlossen aus der KSK, oder? Aber ich kann das OMMM sehr gut nachvollziehen. Ich schaue mir wahlweise auch gern ein "Keep calm and carry on"-Schild an. In so manchen Lebenslagen. Uff.

"Felix", FVA 2015,  jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag

www.judithwilms.com

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