Ruth Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Ihr Lieben, was passiert eigentlich (bzw. was muss ich tun?), wenn ich das Mindesteinkommen, das die KSK verlangt, nicht mehr erreiche? Es gibt ja sechs Jahre lang den "Welpenschutz", wenn man Berufsanfänger ist. Der greift bei mir aber leider nicht mehr. Ich habe von einer Kollegin, bei der die KSK eine Prüfung vorgenommen hat, gehört, dass ihr rückwirkend die Rentenansprüche aberkannt wurden, ohne dass sie allerdings ihre Beiträge zurückgezahlt bekommen hätte. Wie es mit der Krankenversicherung war, weiß ich nicht. Bei mir ist momentan nicht abzusehen, dass ich wieder über die Grenze rüber komme. Muss ich mich jetzt abmelden? Droht mir dadurch eventuell eine Prüfung der letzten Jahre? Wer weiß Rat? Danke im Voraus und liebe Grüße, Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(HeikeF) Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 (bearbeitet) Hallo Ruth, das ist blöd!Um drinzubleiben gibt es nur die Möglichkeit, das Einkommen zu erhöhen oder sich in einer anderen Sparte anzumelden, um wieder in die Berufsanfangsphase zu rutschen. Eine Alternative wäre vielleicht auch noch, das Einkommen durch Lektorat aufzustocken, Lektoren sind ja auch über die KSK versichert. Die Rentenansprüche, die man dort sammelt bei geringem Einkommen, sind ja so gering, das ist nicht das Hauptproblem, das liegt eher in der Notwendigkeit der Krankenversicherung allgemein. Falls Du verheiratet bist, kommst Du ja kostenlos in die Familienversicherung Deines Mannes. Und wenn Du solo bist: Irgendwovon musst Du ja leben, von daher könnte die Versicherung auch über einen Nebenjob laufen. Bist Du im VS oder Selfpublisherverband? Dort könntest Du Dich auch beraten lassen. Auch die Arbeitsagenturen müssten eigentlich dazu etwas sagen können und wenn man sich arbeitslos meldet, zahlen sie ja auch die Krankenversicherung. Nachtrag: Gerade bei freien Musikern zieht sich das mit Anmelden von der KSK, kurz darauf wieder Abmelden und arbeitslos melden über mehr als zehn Jahre hin. Das kennen die schon. LGHeike Bearbeitet 23. Februar 2016 von HeikeF Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 23. Februar 2016 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Liebe Heike, hab vielen Dank für deine Antwort. Ich bin verheiratet, würde also wieder über meinen Mann in die Familienversicherung rutschen. Ich bin vom Kinderbuch zur Erwachsenenliteratur gewechselt. Leider betrachtet die KSK das nicht als Neuanfang, durch den man dann wieder in den Genuss des "Welpenschutzes" kommt. Ich habe extra nachgefragt. Zum Musiker oder bildenden Künstler werd ich in diesem Leben wohl eher nicht mehr … Liebe Grüße, Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Liebe Ruth, du sprichst von 6 Jahren Welpenschutz. Ich kenne nur 3 Jahre. (So ist das zumindest bei mir und ich hab diese Zahl auch schon von anderen Autoren gehört.) Allerdings wundert es mich schon ein bisschen, dass du als Autorin von Erwachsenenliteratur nicht über die 3.900 im Jahr kommst. Hast du keinen Verlag, keine Einkünfte, oder sind die - wegen Kleinverlag - so gering? LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasE Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 (bearbeitet) Ich habe von einer Kollegin, bei der die KSK eine Prüfung vorgenommen hat, gehört, dass ihr rückwirkend die Rentenansprüche aberkannt wurden, ohne dass sie allerdings ihre Beiträge zurückgezahlt bekommen hätte. Oh, toll. Sprich, gerade die, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen sind, werden auch noch vom Staat ausgeraubt. Bearbeitet 23. Februar 2016 von AndreasE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evelyne Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 (bearbeitet) Liebe Ruth,ich würde mal bei der KSK anrufen, die sind sehr nett am Telefon. Ich glaube mich nämlich zu erinnern, dass man innerhalb von vier oder fünf Jahren einmal unter die Grenze von 3900 Euro rutschen kann darf, ohne die Versicherung zu verlieren.Viel GlückEvelyne Bearbeitet 23. Februar 2016 von Evelyne www.laye.org Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 (bearbeitet) Ich habe von einer Kollegin, bei der die KSK eine Prüfung vorgenommen hat, gehört, dass ihr rückwirkend die Rentenansprüche aberkannt wurden, ohne dass sie allerdings ihre Beiträge zurückgezahlt bekommen hätte. Oh, toll. Sprich, gerade die, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen sind, werden auch noch vom Staat ausgeraubt. Holt man sich später im Alter über die Sozialhilfe ja wieder Makaber, ich weiß, aber ist ja so. Denn selbst wenn die Ansprüche bestehen bleiben würden, wäre kaum zu erwarten, bei solch kleinen Rentenbeiträgen später eine Rente zu erhalten, die über der Grundsicherung liegt. Bearbeitet 23. Februar 2016 von Rudi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lisa Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Allerdings wundert es mich schon ein bisschen, dass du als Autorin von Erwachsenenliteratur nicht über die 3.900 im Jahr kommst. Hast du keinen Verlag, keine Einkünfte, oder sind die - wegen Kleinverlag - so gering? Liebe Cornelia,Ruth schreibt ja, dass sie vom Kinderbuch in den Erwachsenenroman gewechselt hat. Sie schreibt in der E-Sparte und dort werden Manuskripte in der Regel erst von Verlagen gekauft, wenn sie komplett fertig sind. Und die meisten E-Autoren brauchen im Schnitt 2 bis 3 Jahre, bis sie mit einem Roman fertig sind. In dieser Zeit haben sie Einkünfte aus Lesungen, sofern sie bereits ein Buch draußen haben (was bei Ruth ja nicht der Fall ist) oder durch Stipendien (die wiederum aber nicht von der KSK als Gewinn anerkannt werden). So kann man als AutorIn für Erwachsenenliteratur schon mal schnell für 2 bis 3 Jahre unter die 3900 Euro rutschen. Liebe GrüßeLisa Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Danke Lisa für die Erklärung. Aber was ist mit Garantiehonoraren? LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasS Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Wenn Du nicht jedes Jahr ein Buch ablieferst oder verkauft bekommst, hast Du ja auch nicht jedes Jahr einen Vorschuss.Und selbst wenn, ist immer noch die Frage, wie hoch er ist. Website | FacebookNamiko und das Flüstern | Zwitschernde Fische | Zeit der Zikaden | Leuchtturmmusik Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasG Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Wenn Du nicht jedes Jahr ein Buch ablieferst oder verkauft bekommst, hast Du ja auch nicht jedes Jahr einen Vorschuss.Und selbst wenn, ist immer noch die Frage, wie hoch er ist. Zumal es in der E-Literatur üblich ist, Texte erst anzubieten, wenn sie fertig sind. Es kann also auch passieren, dass man am Ende gar nichts kriegt. Andreas "Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020; Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lisa Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Danke Lisa für die Erklärung. Aber was ist mit Garantiehonoraren? Ein Garantiehonorar bekommst du als AutorIn doch erst, wenn du dein Manuskript - egal, welche Sparte - an einen Verlag verkauft hast! Und das geht in dem Bereich, in dem Ruth schreibt, wie gesagt in der Regel (besonders als Debütantin) erst, wenn das Manuskript fertig ist. Das heißt, es kann sein, dass Ruth in zwei Jahren ein feines Garantiehonorar bekommt, nur nutzt ihr das jetzt eben nichts. Sie braucht ja erstmal die Zeit zum Schreiben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasS Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Da hab ich mir ja, ohne es zu wissen, ein wenig Luft verschafft. Vor ein paar Jahren (muss ich direkt mal nachsehen, wann das war) hatte ich nämlich die Sparte von Journalist auf Schriftsteller umgestellt.Wenn ich das hier richtig verstehe, läuft die "Schutzfrist" damit noch mal neu an? Website | FacebookNamiko und das Flüstern | Zwitschernde Fische | Zeit der Zikaden | Leuchtturmmusik Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Also dieser "Welpenschutz" in der KSK gilt nur für drei Jahre. Und dann darfst du innerhalb von 5 Jahren (oder sind es 4?) einmal unter die Grenze von 3900€ rutschen. Aber wenn du doch familiensichert sein kannst, Ruth, dann hast du doch eigentlich nichts zu verlieren und könntest ruhig aus der KSK austreten. Und wenn du die Grenze dann durch höhere Einnahmen wieder überschreitest, dann trittst du eben wieder ein. Das ist auf jeden Fall besser, als wenn sie dann doch einmal kontrollieren und feststellen, dass du zu lange unter dem Grenzwert warst und dann evtl. doch etwas nachzahlen musst. LG Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 23. Februar 2016 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Ja, liebe Gerswid, das klingt eigentlich ganz vernünftig. Ich werde mich einfach erkundigen, wie so ein On-Off-Modus normalerweise gehandhabt wird. Es kann ja nicht sein, dass ich die einzige mit diesem Problem bin. Ganz liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen, Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karina Geschrieben 23. Februar 2016 Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Vor ein paar Jahren (muss ich direkt mal nachsehen, wann das war) hatte ich nämlich die Sparte von Journalist auf Schriftsteller umgestellt.Wenn ich das hier richtig verstehe, läuft die "Schutzfrist" damit noch mal neu an?Da wäre ich mir nicht so sicher. Es gibt ja vier Sparten in der Künstlersozialkasse: Musik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst und Wort. Du hast lediglich innerhalb von Wort den Schwerpunkt verändert, das dürfte keine Verlängerung der "Schutzfrist" bewirken, sicher bin ich mir aber nicht. Wenn es aktuell wird, würde ich bei der KSK sicherheitshalber nachfragen. Unser Gefühl weist uns immer das richtige Licht für unserer Lebensträume ...und unser Verstand prüft die Machbarkeit! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabineB Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 Hallo, ein kurzer Hinweis zu der Befürchtung, geprüft zu werden.Ja, die Befürchtung ist absolut berechtigt. Die KSK hat vor einigen Jahren die Rentenversicherungsanstalt damit beauftragt, die Prüfungen flächendeckend vorzunehmen.Ich kenne zwar nur die Seite der Zahlenden (weil ich Veranstalterin bin), aber da kriegen die wirklich jeden über Kurz oder Lang. Liebe GrüßeSabine http://www.sabine-bartsch.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Judith Wilms Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 Ja, liebe Gerswid, das klingt eigentlich ganz vernünftig. Ich werde mich einfach erkundigen, wie so ein On-Off-Modus normalerweise gehandhabt wird. Es kann ja nicht sein, dass ich die einzige mit diesem Problem bin. Ganz liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen, Ruth Liebe Ruth, ja, stimmt, da bist Du absolut nicht die Einzige! Jetzt, wo Du das hier so erwähnst, merke ich, dass ich auch in diese Kategorie falle. Nur, dass ich nicht bei meinem Mann familienversichert sein kann, falls ich aus der KSK austreten muss ... Ich wusste so im Hinterkopf, dass ich durch die Elternzeit - zwei Mal - diesen Welpenschutz noch genieße; aber es dürfte gerade der Zeitpunkt gekommen sein, zu dem diese Zeit um ist. Danke für's hier Fragen, denn ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass die sich nicht von alleine bei mir melden.Oder mir einfach nur ein Selfie mit einem Den-Vogel-zeigenden Mitarbeiter schicken, wenn ich meine Schätzung für das Jahreseinkommen abgebe. Ich werde dann wohl auch mal dort anrufen, hmpf.Liebe Grüße!Hannah "Felix", FVA 2015, jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag www.judithwilms.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(HeikeF) Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 Wobei ich mich frage: Wenn man die Chance einer Familienversicherung hat, ist die KSK doch sowieso die schlechtere Variante, wenn man nicht genug Geld verdient. Dann zahlt man zu viel, bekommt deutlich mehr Leistung, wenn man das ganze Geld, das man in die KSK gesteckt hätte, in eine private Rentenversicherung steckt. Sonst kommt man für eine Krankenversicherung auf, die man eigentlich kostenlos bekäme. Da hat man doch nichts von. LGHeike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 Ja, Heike, das sehe ich auch so. Der Sinn, in die KSK einzutreten, bei bereits bestehender oder möglicher Familienversicherung erschließt sich mir eigentlich auch nicht. Denn dann zahlt man ja Beiträge für die Krankenversicherung doppelt, die im Grunde bereits durch die Familienversicherung abgedeckt sind. Aber die KSK wird dann zu einer Pflichtversicherung, wenn der Gewinn aus literarischer Tätigkeit über 3900€ liegt. LG Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 Aber die KSK wird dann zu einer Pflichtversicherung, wenn der Gewinn aus literarischer Tätigkeit über 3900€ liegt. LG GerswidThema KSK und Pflichtversicherung hatten wir ja schon mal. Ich meine mich zu erinnern - auch nach einem Telefonat mit einer dortigen Angestellten, die meinte, ich hätte schon viel früher in die KSK gemusst, auch als ich noch fest angestellt war und nicht annähernd 3.900 verdient habe - dass das eine nicht unbedingt vom anderen abhängt. Aber bevor ich hier zur weiteren Verwirrung beitrage, verziehe ich mich schnell wieder. LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frau Klein Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 - auch nach einem Telefonat mit einer dortigen Angestellten, die meinte, ich hätte schon viel früher in die KSK gemusst, auch als ich noch fest angestellt war und nicht annähernd 3.900 verdient habe - dass das eine nicht unbedingt vom anderen abhängt. Aber bevor ich hier zur weiteren Verwirrung beitrage, verziehe ich mich schnell wieder. LG Cornelia Dann hat sie dich falsch informiert. In die KSK kommst du nur, wenn du KEINE andere weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hast. Und die hast du, wenn du Vollzeit in einer andere Tätigkeit beschäftigt bist. Hier mal drei interessante Links:http://www.arbeitsratgeber.com/kuenstlersozialversicherung-oder-kuenstlersozialkasse-ksk/ http://www.gruendungszuschuss.de/no_cache/service-menue/news/blog/mythen-und-maerchen-rund-um-die-ksk.html?PHPSESSID=ac191697d43766e25ac9eb8a9f0d8454 http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Kuenstlersozialversicherung/kuenstlersozialversicherung.html;jsessionid=2DAF38A2949C39BC045AF215C800872C Lektorat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 Die KSK ist eine Pflichtversicherung, wenn du über 3900€ Gewinn aus deiner literarischen Tätigkeit hast. Ganz egal, wo du sonst noch beschäftigt bist. Wenn du jetzt dazu noch angestellt versichert bist, dann zahlst du über deine Angestelltentätigkeit die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge und zahlst über die KSK noch zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen deiner Autorentätigkeit.Wenn du als Freiberufler einen höheren Gewinn hast, als aus der Angestelltentätigkeit oder geringfügig beschäftigt bist, dann zahlst du Krankenversicherung und Rentenversicherung über die KSK.In diesem Beiblatt, das die KSK mitschickt, steht das auch noch mal für die verschiedenen Möglichkeit, die arbeitsmäßig auftreten können, erklärt. LG Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 Hi Grid,hier steht aber etwas anderes: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/ausnahmen.php?navanchor=1010027&WSESSIONID=1366e3cba1d328b757f2d06565b0c92cLiebe GrüßeRudi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 24. Februar 2016 Teilen Geschrieben 24. Februar 2016 Hallo Rudi, was meinst du denn? Diese Ausnahmen, wenn man Beamter ist oder das Einkommen als Arbeitnehmer einen bestimmten Grenzwert übersteigt? Ja, dann ist man wohl von der KSK-Pflicht befreit. Liebe GrüßeGerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...