AstridV Geschrieben 19. Januar 2016 Teilen Geschrieben 19. Januar 2016 Hallo zusammen, jetzt habe ich mal eine Frage an die professionellen Übersetzer. Ich habe für einen Kleinverlag ein Buch aus dem Amerikanischen ins Deutsche übersetzt. Der Autor hat die Hörbuchrechte behalten. Wenn er jetzt ein deutsches Hörbuch machen möchte, muss er mir dann die Rechte für meine Übersetzung abkaufen? Ich hoffe, jemand von euch kann mir da helfen oder einen Link geben. Viele Grüße Astrid Meine Homepage Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AstridV Geschrieben 26. Januar 2016 Autor Teilen Geschrieben 26. Januar 2016 Hm, gar keine Antwort ist ein bisschen wenig... Meine Homepage Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sebastian Niedlich Geschrieben 28. Januar 2016 Teilen Geschrieben 28. Januar 2016 Bin kein Übersetzer, aber solange Deine Übersetzung genutzt wird, würde ich auch davon ausgehen, dass Du bezahlt werden musst. www.sebastianniedlich.de | Facebook | Twitter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BarbaraS Geschrieben 28. Januar 2016 Teilen Geschrieben 28. Januar 2016 (bearbeitet) Es hängt davon ab, was in deinem Übersetzervertrag steht, Astrid. Wenn es einer der weit verbreiteten "Alle Rechte exklusiv für alle Zeit gegen ein Pauschalhonorar"-Vertrag ist, dann liegen die Rechte an der deutschen Übersetzung beim Verlag, und der Autor müsste sich mit dem einigen, wenn er sie nutzen will. Auch wenn du mit dem Verlag eine prozentuale Beteiligung zusätzlich zum pauschalen Seitenhonorar vereinbart hast, würden die Rechte ja beim Verlag liegen. Meines Wissens gelten diese "Alle Recht etc."-Verträge übrigens inzwischen als sehr anfechtbar, weil die Übersetzer dabei nicht angemessen entlohnt werden. Was angemessen wäre, ist aber – wieder: meines Wissens – nach wie vor hart umstritten, die Lage ist da sehr unübersichtlich. Da ich seit einigen Jahren kaum noch übersetze (sondern u.a. Übersetzungen lektoriere), habe ich da aber ein bisschen den Überblick verloren. Falls du daran denkst, eine Nachbesserung zu verlangen, würde ich mich unbedingt vorher beim VdÜ sachkundig machen. Mehr kann ich leider auch nicht beisteuern, aber vielleicht hilft es dir ja ein bisschen weiter. Viele Grüße Barbara Bearbeitet 28. Januar 2016 von BarbaraS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GesineS Geschrieben 29. Januar 2016 Teilen Geschrieben 29. Januar 2016 Liebe Astrid,ich habe eine Übersetzerin gefragt, die für eine Agentur Bücher von Selfpublishern aus dem Englischen übersetzt.Sie meinte, wenn Du wie sie einen Buy-out-Vertrag hast, müsstest Du wegen des Hörbuchs nicht gefragt werden und würdest auch keine Tantiemen erhalten. In ihrem Vertrag ist allerdings festgehalten, dass auch bei einem Hörbuch ihr Name als Übersetzerin des Werks genannt werden muss.Falls Du einen anderen Vertrag haben solltest und an den Tantiemen beteiligt bist, dann müsste das (ihrer unjuristischen Meinung nach) auch für das Hörbuch gelten.Gruß,Gesine www.gesineschulz.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AstridV Geschrieben 31. Januar 2016 Autor Teilen Geschrieben 31. Januar 2016 Das hilft mir schon deutlich weiter. Vielen Dank! Viele Grüße Astrid Meine Homepage Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...