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SarahS

Umsatzsteuer 7 oder 19 %?

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Ihr Lieben,

ich habe mich entschieden, ab diesem Jahr freiwillig Umsatzsteuer zu zahlen (und einzunehmen). Nun hatte ich ein sehr lustiges, aber völlig sinnfreies Telefonat mit dem Finanzamt, weil ich wissen wollte, ob ich 7 oder 19 % angeben soll und wovon das abhängt. Die Antwort war sinngemäß: Wenn Sie Filmvorführungen machen, dannn ... Nein, keine Filmvorführungen, sondern Lesungen und Honorare aus Buchverträgen. Mhm, nein, da habe ich nichts. Was sind Sie? Autorin. Nein, das haben wir hier nicht. Aber wenn Sie beispielsweise zur Zahntechnikerin umschulen, dann ... Vielen Dank.

Vielleicht weiß es ja einer von euch schlauen Füchsen? Gebe ich 7 Prozent an oder 19? Wenn ja, warum?

Es grüßt,

Sarah

 

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Meine Steuerberaterin hat mir geraten, bis auf weiteres 19% für Lesungen zu berechnen. Das Urteil, auf das sich die 7% beziehen (und aus dem man die 7% auch für Autorenlesungen ableiten kann), ist in die Revision gegangen. Solange das Verfahren läuft und endgültige Klarheit fehlt bzw. das eigentlich eindeutige Urteil wieder kassiert werden könnte, lieber auf der sicheren Seite bleiben, so ihre Empfehlung.
Liebe Grüße
Rudi

Bearbeitet von Rudi
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Liebe Elli, lieber Rudi,

vielen Dank für die schnellen Antworten. So langsam lichtet sich der Fragendschungel. Aber: Was gebe ich denn dann für einen Agenturvertrag an?  Die vermitteln ja beides, also Ebook und Print.

Grüße!

 

Liebe Sarah,

 

du musst den Verlagen mitteilen, dass du jetzt UST-pflichtig bist. Damit bekommst du vom Verlag die UST bezogen auf das Honorar mit überwiesen, die du dann abführen musst (grob gesagt, du kannst ja die UST, die du für die "Erbringung" deine Tätigkeit gezahlt hast, gegenrechnen). Eigentlich sind das immer 7%.

 

Ich kann Ellis 19% oben nur dahin deuten, dass das selbstverlegte E-Books sind, deswegen 19%. Mit anderen Worten: Sie bezieht die 19% auf das verkaufte Buch, nicht auf ein Honorar, das du dafür erhältst.

 

Das Vermitteln von deinen Texten ist eine Dienstleistung, die mit 19% versteuert wird. Die wird deine Agentur bereits von dir erhoben haben (sollten sie schon mal erfolgreich für dich tätig geworden sein), egal, ob du UST-pflichtig bist oder nicht, und sollte extra ausgewiesen sein.

 

Du musst dir immer die Frage stellen: Was ist das für eine Leistung, die erbracht wird. Danach richtet sich der Steuersatz. Nicht nach dem, ob es sich um z.B. ein E-Book dreht (das vermittelt wird).

 

LG

Rudi

Bearbeitet von Rudi
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Du kannst für redaktionelle Tätigkeiten 7% veranschlagen. Das muss man meines Wissens nach aber zuvor beim Finanzamt schriftlich abklären (verminderter Umsatzsteuersatz). Der Vorteil der 7% ist, dass Du Deine Arbeit günstiger anbieten kannst als mit 19%. Für den ein oder anderen Geschäftspartner mag das ein Argument sein, mit Dir zusammenzuarbeiten. Es hängt halt davon ab, welche Leistungen Du in Rechnung stellst. Vorsichtig wäre ich, wenn der Verlag Dir im Vertrag einfach 7% USt zum Honorar hinzurechnet, obwohl Du den verminderten USt-Satz nicht beim FA beantragt hast. Solange das nicht geschehen ist, musst Du bei 19% bleiben, da es sonst sein kann, dass Du die fehlenden 12% selbst berappen musst. 

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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