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Julia

Frage zur Umsatzsteuer

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Hallo,

 

ich habe diesmal leider keine interessante Frage rund ums Schreiben, Kreativ-Sein, Titel-Entwickeln und sonstiges, sondern 'ne ganz banale zur Umsatzsteuer - und hoffe, dass ihr mir trotzdem weiterhelfen könnt!

 

Also: Weil mein Umsatz letztes Jahr die diesbezügliche Obergrenze überschritten hat, bin ich seit diesem Jahr mehrwertsteuerpflichtig.

 

Jetzt weiß ich zwar, wie man da vorgeht (man schlägt auf jede Rechnung die MwSt. drauf, zieht die selbst bezahlte MwSt. von diesen Beträgen ab und führt den Rest ans Finanzamt ab.)

Nur wie letzteres funktioniert weiß ich nicht. Ich habe mal gehört, dass man alle drei Monate eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss - nur, ist was wirklich so? Und wie schaut die aus? Überweist man einfach den Betrag ans Finanzamt - oder wartet man, bis die das einfordern???

 

Ihr seht - ich bin diesbezüglich ne absolute Laiin - und hoffe darum auf Eure Hilfe!

 

Julia

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Hallo Julia,

 

wie oft du Umsatzsteuer abführen musst, hängt von deinem Einkommen ab. Das entscheidet das Finanzamt.

 

Ich muss meine z.B. nur jährlich angeben und mache das immer gemeinsam mit der Steuererklärung.

 

Eigentlich wird das Finanzamt erst dann tätig wenn deine Steuererklärung dich als umsatzsteuerpflichtig ausweist.

 

Dann bekommst du für die Umsatzsteuer auch eine gesonderte Steuernummer.

 

Im Grunde ist es so:

Du sammelst alle Rechnungen bis zum Monats/Quartals/ oder wie ich zum Jahresende. Erst dann wird die eingenommene gegen die bezahlte Mwst. gegengerechnet. Die Differenz bekommst du zurück oder musst nachzahlen.

 

Übrigens gibt es dafür keine Formulare mehr in Papierform beim Finanzamt. Du musst dir ein Programm von Finanzamt dafür besorgen und die Erklärung online abgeben (zumindest ist das hier oben in S-H so)

Das ist auch der Grund, warum ich die Sache lieber meinen Steuerberater machen lasse ;)  

 

Liebe Grüße

Monika

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Hallo, Julia,

 

Umsatzsteuer-Voranmeldung klingt nur kompliziert - ist aber total einfach! Die Kosten für den Steuerberater spare ich mir dabei, zumal man auch Fehler machen kann, und der Steuerberater korrigiert das dann am Ende. Es geht eigentlich nur darum, vorab schon die Steuern (nicht die Einkommenssteuer!) zu bezahlen, die für das aktuelle Jahr anfallen. Man soll also nicht ein Jahr lang mit dem Geld arbeiten, das einem gar nicht gehört.

 

Ob man monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr die Ust abführt, hängt davon ab, wieviel man verdient. Das erfragst du am besten beim Finanzamt, Julia.

 

Beim Finanzamt kann man sich auch das sogenannte "Elster-Formular" abholen, das wirklich sehr einfach zu bedienen ist. Da trägt man ein, was man verdient hat ohne Mwst, und die Mwst in ein Extra-Feld. Dann führt man noch auf, was man an Mwst ausgegeben hat - Bücher, Faxgeräte, Geschäftsessen u.ä., und diese Summe wird abgezogen von der Umsatzsteuer, die man zu bezahlen hat. Das macht die Sofware selbständig, man muss nur die Zahlen eingeben.

 

Mit diesem Formular landet man übers Netz direkt beim zuständigen Finanzamt, und wenn die eine Einzugsermächtigung haben, wird der Betrag, den man angegeben hat, ohne Prüfung etwa eine Woche später vom Konto abgezogen. Klar, dass es passieren kann, dass man mal eine Rechnung übersieht und die dann erst später angibt... ;)

 

Ich glaube, dein zuständiger Sachbearbeiter beim Finanzamt erklärt dir das viel besser, Julia, ich will dir eigentlich nur klarmachen, dass es völlig unkompliziert ist. Am Ende des Jahres bügelt mein Steuerberater aus, was ich eventuell falsch angegeben habe. Dann muss ich entweder nachzahlen oder bekomme eine Summe erstattet.

 

Viel Erfolg,

 

Tin :)

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Wenn ich richtig informiert bin, muss man allerdings zu der elektronischen Datenübertragung via ELSTER dann auch noch ZUSÄTZLICH ein altmodisches Formular auf Papier beim Finanzamt abgeben.

 

Ich hatte mit der ersten ELSTER-Übertragung riesige Probleme, weil die Firewall im Büro die Übertragung verhindert hat. Daraufhin habe ich ein wenig recherchiert und irgendwo herausgefunden, dass aufgrund eines Gerichtsurteils die elektronische Datenübermittlung NICHT Pflicht ist. Sie ist zwar erwünscht, aber man kann sie von niemandem erwarten. Hat ja auch nicht jeder Internet.

 

Mit anderen Worten: Man kann sich auch einfach ein Umsatzsteuerformular beim Finanzamt besorgen, ausfüllen und abschicken. Wie früher. Schön ist das. :)

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Hi Andre,

 

nein, du brauchst kein zusätzliches Formular! Aber du _musst_ auch nicht via Internet, kannst weiterhin auf traditionelle Art die Ust angeben - nur, wenn du es einmal mit Elster geschafft hast, wirst du es wieder tun wollen. Es erspart eine Menge Wege, zum Beispiel zur Post ;)

 

Gruß,

 

Tin

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Ich muss widersprechen: Ich hab's einmal geschafft, fand es aber alles so gruselig, dass ich es nie wieder tun möchte. Da das Finanzamt aber nur zehn Fußminuten von mir entfernt ist, werfe ich sowieso immer alles direkt in den Briefkasten und spare mir das Porto. ;)

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Vielleicht mache ich es mir ja zu leicht und alles falsch und das dicke Ende kommt zum Schluss vom Finanzamt, aber - Andre, wo bitte ist der Gruselfaktor an dem Elster-Formular? ??? Es ist identisch mit dem herkömmlichen Formular, nur dass es selbständig Zeilen und Spalten addiert oder subtrahiert. außerdem merkt es sich freundlicherweise meine Adresse und meine Steuernummer. Findest du Excel-Tabellen auch gruselig?

 

Schockiert,

 

Tin ;-)

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Ich muss widersprechen: Ich hab's einmal geschafft' date=' fand es aber alles so gruselig, dass ich es nie wieder tun möchte. Da das Finanzamt aber nur zehn Fußminuten von mir entfernt ist, werfe ich sowieso immer alles direkt in den Briefkasten und spare mir das Porto.  ;)[/quote']

 

Mit ELSTER sparst Du dem Finanzamt Arbeit (sind auch Menschen dort) und brauchst zudem keine Belege einzureichen (mit wenigen Ausnahmen). Ist überlegenswert 8)

 

Ist zudem das gleiche Formular wie sonst auch. Und die USt VAs kannst Du nur noch per ELSTER abgeben, die Ausnahmegenehmigungen sind selten und schwer zu begründen.

 

Viele Grüße

Mark

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