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AndreasS

Autoren zur geplanten Änderung des Urheberrechts

Empfohlene Beiträge

Es erleichtert mich zu sehen, dass es doch so einige Autoren gibt, die sich in dieser Sache nicht instrumentalisieren lassen. Die ursprünglichen Unterzeichner des Briefes mögen sich ihre Gedanken gemacht haben und zu einer überlegten Ansicht gekommen sein. Medial genutzt wird das Ganze aber mal wieder, als würden sie für die große Mehrheit der "Autor*innen" sprechen. Ein unangenehmes Gefühl.

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

Mein Blog: Marthas Schreibtisch

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Mich hat der Arena Verlag ebenfalls angeschrieben. Ich unterschreibe auch nicht.

Ich habe die E-Mail auch bekommen und unterschreibe nicht.

Ich bin wieder einmal sehr dankbar, dass es dieses Forum hier gibt, da ich es ohne die fachkundigen Meinungen, die hier ausgetauscht werden, schwierig fände, eine Orientierung für mich zu finden.

 

Beste Grüße,

Juliane

"Man kann auf seinem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen."

Erich Kästner Vorträge und Lesungen einstudieren  und  Autorenseite Juliane Breinl

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Auf ZEIT-online befindet sich ein Interview mit Heiko Maas über die geplante Änderung des Urheberrechts. Ich finde seine Ausführungen völlig einleuchtend:

http://www.zeit.de/2015/46/urheberrecht-spd-heiko-maas-verguetung-autoren

 

Dagegen in der gegenwärtigen Ausgabe der ZEIT ein Beitrag von Detlef Felken (Cheflektor bei C.H. Beck). Der spricht von der einzigartigen Zerstörung einer alten Kulturlandschaft. Wenn das umgesetzt würde, wäre die Welt der Bücher nicht mehr, was sie war. Es klingt wie der wilder Aufschrei eines waidwunden Tiers. Und das nur, weil der Gesetzgeber versucht, die Rechte des Urhebers ein wenig zu stärken.

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Ich finde die Ausführungen von Bundesjustizminister Maas auch völlig einleuchtend. Unter anderem geht er auch noch auf die

sogenannten Sharingmodelle ein, die dem Klauen gleichkommen und weiterhin geahndet werden müssen.

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Auf ZEIT-online befindet sich ein Interview mit Heiko Maas über die geplante Änderung des Urheberrechts. Ich finde seine Ausführungen völlig einleuchtend:

http://www.zeit.de/2015/46/urheberrecht-spd-heiko-maas-verguetung-autoren

 

 

Bei den Kommentaren darunter zieht es einem die Schuhe aus...    Von den Leuten dort ist keiner bereit, auf das kostenlose  Downloaden und Sharen von Texten zu verzichten. Jeder redet sich heraus, dass sowieso nur die Verwertungsgesellschaften dabei fett werden und die Autoren auf der Strecke bleiben. Also sei das Verweigern des Bezahlens mit dem Protest gegenüber diesen Gesellschaften gerechtfertigt....  urgs.... Da wird einem übel.

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

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Das ist der normale Internet-Reflex. Auf das Stichwort "Urheberrecht" hin kommen da die immer gleichen Sprüche. Vermutlich gibt es irgendwo ein Programm, das die automatisch produziert …

8-)

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Das ist der normale Internet-Reflex. Auf das Stichwort "Urheberrecht" hin kommen da die immer gleichen Sprüche. Vermutlich gibt es irgendwo ein Programm, das die automatisch produziert …

8-)

Ah - AndreasE werkelt heimlich an Plänen für die nächste Papyrus-Version. :s22

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Die Kommentare zu Heiko Maas hatte ich noch gar nicht gelesen. Mir zieht es die Schuhe aus, dass immer noch damit argumentiert wird, man leihe doch auch seinen Freunden Bücher aus, die Autoren sollten sich doch nicht so anstellen ... ;D

 

Seh ich auch so. Und nach fünf Jahren weiß ich als Autor auch sehr gut, ob ein Verlag mich wirklich aufbaut, oder ob er meine Existenz gefährdet. Wer sich aufgebaut fühlt, dem steht es ja frei, seine Rechte einfach dort zu lassen, wo sie sind.

 Ich habe mir den Referentenentwurf vom 5.10.15 jetzt mal genauer angesehen. Da steht unter anderem: "

Zitat: Voraussetzung des neuen Rückrufsrechts ist, dass sich ein anderer Vertragspartner zur

Verwertung des Werks nach dem Rückruf verpflichtet hat. Damit ist zum einen sichergestellt, dass das

Werk dem Markt und der Öffentlichkeit nicht entzogen wird, zugleich aber, dass der Urheber die Möglichkeit hat, die Verwertung zu besseren Bedingungen als bisher abzuschließen. Sieht der Erstvertrag eine faire Beteiligung vor, wird kaum Anlass bestehen, das Recht auszuüben. Aber auch der ursprüngliche Vertragspartner des Urhebers ist geschützt: Ihm steht durch entsprechende Anwendung des Vorkaufsrechts nach den §§ 463 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Recht zu, unter Übernahme der geänderten Vertragsbedingungen das Werk bzw. die künstlerische Leistung weiter zu nutzen."Zitatende.

 

Wenn ein solcher geplanter Gesetzestext für Untergangsvisionen sorgt, dann ist das doch das Eingeständnis der Tatsache, dass es bis jetzt von vorne bis hinten nicht stimmte mit der fairen Beteligung der Urheber!

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Ich glaube ja nicht, dass die kleinen Verlage grundsätzlich die Guten und die großen die Bösen sind – dieses Bild wird in den Protestrufen ja gerade wieder heraufbeschworen. Ich möchte außerdem mal davon ausgehen, dass viele Verlage sich für ihre Autoren und deren Bücher wirklich ins Zeug legen. Viele Verlage – aber eben nicht alle. Deshalb brauchen Autoren, denen ihr Vertragspartner eher schadet als nützt, auf jeden Fall effiziente Möglichkeiten, ihn wieder loszuwerden. Das kann oft existenziell sein. Zumal man mit nur einem Verlag eben auch alles auf eine einzige Karte setzt. Ein erhebliches Risiko, vor allem angesichts der vielen Zeit, die man in ein Projekt investiert hat und in der man andere Verdienstchancen links liegen lassen musste. Da müssen einem entsprechend viele Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, diesen Aufwand auch zu Geld zu machen.

 

Die bisherigen Möglichkeiten reichen da nicht aus. Denn seien wir doch mal realistisch: Viele Autoren werden nach wie vor keine befristeten Verträge durchsetzen können – ohne Agent ist das nicht leicht. Und manche, vor allem Neulinge, finden den Gedanken, dass ein endlos währender Vertrag auch ein endlos lieferbares Buch bedeuten könnte, vielleicht auch erst mal gut.
 

Erst mal. Dann stellen sie fest, dass der Verlag das Buch über print on demand oder mit einer Miniauflage, die ewig auf Halde liegt, dauerhaft lieferbar hält – aber nichts verkauft.
 

Oder man stellt fest, dass der Verleger an chronischer Selbstüberschätzung leidet.
 

Oder dass er knatschig ist, weil man ihm keine weiteren Manuskripte mehr anvertraut, und dass er einem aus reinem Trotz die Rückgabe der Nebenrechte an den bisherigen Titeln verweigert.

Oder der Verlag hat vom ersten Buch so wenig verkauft, dass er keine weiteren mehr mit dem Autor machen will. Wozu da Zeit einräumen, um den Autor "aufzubauen"?
 

Oder der Verleger blockiert die Nebenrechte, einfach weil ja irgendwann mal jemand danach fragen könnte, und um den Rechterückruf auch zu blockieren, bietet er die Lizenzen hier und da mal an, ist dabei aber anhaltend erfolglos. Das bloße Anbieten ist ihm aber "Ausübung" genug.
 

Oder in den Abrechnungen steckt ständig irgendein Fehler, den der Verlag dann als Versehen deklariert, aber die Versehen gehen grundsätzlich zugunsten des Verlags – und irgendwann fragt man sich, ob die behauptete Anzahl der verkauften Exemplare nicht auch falsch ist und möchte den Spuk baldigst beenden.
 

Oder der Verleger druckt nie rechtzeitig nach, sondern hält das Buch über eine Art Remittenden-Pingpong lieferbar: Statt Neuauflage wartet er einfach, was an Exemplaren aus den Buchhandlungen zurückkommt und spielt diese dann seinerseits wieder in den Handel zurück. Und spätestens wenn man dann auf einer Lesung schlagartig viele Verkaufsexemplare auf einmal braucht, steht man mit fast leeren Händen vor seinem Publikum.

 

Oder der Verleger hat einem vor Vertragsabschluss Dinge zugesichert, an die er sich nachher nicht mehr erinnern konnte.
 

Oder man merkt, dass der Verlag schlichtweg kein Standing im Buchhandel hat.
 

Oderoderoder. Unterm Strich: Grundsätzlich befristete Verträge durchzusetzen, das kann man vergessen. Dass der Verlag bei Geringverkäufen zwingend makuliert und den Vertrag beendet, auch. Den Nebenrechterückruf auch.

Da fehlen also Eingriffsmöglichkeiten für die Autoren.

Wie gesagt: Ich denke mal, viele Verlage tun wirklich, was sie können. Und die werden den neuen (und ohnehin sehr beschränkten) Rückrufmöglichkeiten gelassen entgegensehen. Die, die jetzt so vehement dagegen angehen, setzen sich damit dem Verdacht aus, zu der Art von Verlag zu gehören, die man als Autor vielleicht mal wieder loswerden möchte. Eben jene Verlage, die zwar unbedingt mit im Boot sitzen wollen, dann aber keine Lust auf Rudern haben.

Bearbeitet von AndreasS
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Zum Thema Kleine Verlage = gute Verlage, große Verlage = böse Verlage? habe ich noch im Ohr, was mir Carl Amery einmal gesagt hat, nämlich: "So richtig beschissen worden bin ich in meinem Leben nur von kleinen, linken, idealistischen Verlagen. Den großen Verlagen ist der Aufwand dafür viel zu lästig; die rechnen einfach korrekt ab und fertig." So einfach ist das also nicht.

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"So richtig beschissen worden bin ich in meinem Leben nur von kleinen, linken, idealistischen Verlagen. Den großen Verlagen ist der Aufwand dafür viel zu lästig; die rechnen einfach korrekt ab und fertig."

Kann ich so unterschreiben. Ich habe mehr Stress mit einem Buch bei einem kleinen Verlag, als mit vier Bücher bei einem großen Verlag zusammen. Dass besagter Verlag auch noch ein christlicher Verlag ist, macht es umso schlimmer, daher merke: Bei Geld hört die Nächstenliebe auf. :)

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Mit einem von drei Kleinverlagen hatte ich auch Stress, weil ich nicht über die Themen schreiben wollte, die sie mir vorschlugen.

Aber insgesamt war das Verhältnis doch intensiver und wertschätzender als beim großen Verlag. Bei einem habe ich die Rechte anstandslos zurückgekriegt. Dafür hat der große für mehr Verkäufe gesorgt. Und bei Letzterem gab es zwar die Rechte zurück, nicht aber die E-Bookrechte. Das könnte sich ja - siehe Gesetzesnovelle - in Zukunft ändern.

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Und bei Letzterem gab es zwar die Rechte zurück, nicht aber die E-Bookrechte. Das könnte sich ja - siehe Gesetzesnovelle - in Zukunft ändern.

 

... wobei ich mal annehme, dass dieses neue Rückrufrecht, falls es überhaupt durchkommt, nur für künftige und nicht für bereits bestehende Verträge gelten wird.

 

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... wobei ich mal annehme, dass dieses neue Rückrufrecht, falls es überhaupt durchkommt, nur für künftige und nicht für bereits bestehende Verträge gelten wird.

 

Ja, falls es durchkommt, wird es nur für Verträge gelten, die ab dem Zeitpunkt abgeschlossen werden, an dem das Gesetz in Kraft tritt.

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Der Schriftsteller-Verband meldet sich nun nochmals in einem Schreiben zum geplanten Rechterückruf.

 

 

»Wir wollen, dass unsere Mitglieder wieder an die Rechte an ihren Werken kommen können. Um Vertragspartner auf Augenhöhe zu werden, plädieren wir für die Rückholbarkeit der Rechte.«

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