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Sebastian Niedlich

VG Wort & die Unübersichtlichkeit des Meldethemas

Empfohlene Beiträge

Sebastian Niedlich

Hi!

 

Ich bin einfach selbst zu doof dazu, deswegen dachte ich, dass ich mal in die Runde frage, ob mir einer das erklären kann. Eine Suche im Forum hat auch nicht wirklich das gezeigt, was ich erhofft habe, also...

 

Von mir sind mittlerweile Ebooks, Print-Bücher und Hörbücher erschienen. Seit geraumer Zeit bin ich auch Mitglied bei der VG Wort und der schrecklich unübersichtlichen Seite T.O.M.

Bis heute ist mir nicht klar, wie ich da eigentlich Texte melde. Ich meine mich erinnern zu können, dass ich irgendwann mal eine Mail dort hin geschickt habe, aber weder habe ich die Mails gesichert noch habe ich die Email-Adresse, an die ich mich damals gewendet habe.

 

Vielleicht kann mir einer von Euch erklären, wo ich die Ebooks, Bücher und Hörbücher (nur Audible) dort melden kann, denn auf den Seiten der VG Wort ist man (bzw. ich) total verloren. Es gibt zwar z.B. die Möglichkeit Hörbücher zu melden, aber eben nur auf CD erschienene. (Vermutlich weil Audible nicht an Bibliotheken ausliefert, aber was weiß ich.) Ebooks und Bücher kann man gleich gar nicht melden. Ich sehe einfach nicht durch.

 

Danke,

Sebastian

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Hallo Sebastian,

 

ich gebe dir völlig recht, eine total unübersichtliche, seltsame Seite haben die da. :o

Ich kann dir auch nicht sagen, wie du das auf der Seite machst, ich kann dir nur sagen, was ich immer mache - ich drucke mir eins von diesen Meldeblättern aus und dann schreibe ich akribisch jeden Titel / Hörbuch / e-book auf, der von mir in dem Jahr erscheint und schicke denen das einfach per Post. Offenbar geht das gut, denn in meinen Abrechnungen sind dann diese Werke auch mit dabei.Das Meldeportal ist ja keine Pflicht, es muss also auch auf dem guten alten Postweg gehen, ist halt nur ein bisschen langsamer, aber im Endeffekt auch nicht umständlicher als  das ulkige Prozedere auf der Seite .... Good luck! 

www.ulrikerylance.com

 

"Überfall im Hühnerstall", dtv junior , 2023

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Wieso E-Book, Ulrike? Das geht doch gar nicht, oder?

 

Habe am WOE vergeblich nach dem neuen Vordruck für die nächste Sonderausschüttung Biblio-Tantiemen auf der Seite gesucht. (Vor 3 Jahren hatte ich den Termin verpasst, jetzt will ich rechtzeitig dran denken). Hab dann eine Mail geschrieben und danach gefragt, woher ich dieses Formular kriege. Mal sehen, was sie schreiben. Hab ja noch bis 31.1. Zeit. ;)

 

LG Cornelia

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Ich schreibe einfach stur alles auf das Formular, Cornelia. Manchmal hänge ich noch ein extra Blatt dran. Es ist mir egal, ob ich was doppelt melde oder was melde, was gar nicht zu melden ist oder was die dann im Endeffekt damit machen. Ich weiß nur, dass sich seit ein paar Jahren ganz gute Auszahlungen deswegen bekomme. Wenn sie ihr online  Meldesystem so gruslig kompliziert machen, dann kriegen sie eben handgeschriebene Blätter per Post von mir ...

www.ulrikerylance.com

 

"Überfall im Hühnerstall", dtv junior , 2023

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Habe schon heute früh die Antwort von der VG-Wort gehabt. Zitat: "

die grünen Meldeformulare für die Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken werden Ihnen im vierten Quartal 2015 per Post zugesandt. Sie können Ihrer Meldung gerne eine ausgedruckte Titelliste beilegen. Entscheidend ist Ihre Unterschrift auf dem Meldebogen. Bitte verwenden Sie den Meldebogen mit Adressaufkleber und der gedruckten Angabe Ihrer Karteinummer."

 

Kapiere bloß nicht, warum die nicht deutlich auf ihrer Seite auf dieses wichtige Formular hinweisen. Oder bin ich bloß zu blöd, es zu finden? Und warum müssen die das per Post  schicken? Könnte man doch auch runterladen und ausdrucken. Im Übrigen habe ich die letzten Jahre nicht einen Cent bei den regulären Ausschüttungen gekriegt. Warum auch immer. :-?

 

LG Cornelia

 

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Bei Titeln, die vermutlich ohnehin nicht in der Bibliotheksausleihe ankommen, ist das obsolet. Das dürfte für ausschließlich per Audible erhältliche Hörbücher gelten, aber (leider) auch für selbstverlegte Bücher auf anderen Medienträgern. In/an die Ausschüttung kommt man ohnehin nicht. Die Titel werden höchstens ausnahmsweise von Bibliotheken abgerufen, und dann müssten sie auch noch in jenen landen, die an der Stichprobe teilnehmen.

 

Herzlich,

Tom

 

Edit: Die Hürde, Belletristiktitel (Print/E-Book) selbst zu melden, ist deshalb so hoch, weil das normalerweise die Verlage direkt machen. Es ist eigentlich nicht nötig, die eigenen Romane zu melden.

Bearbeitet von Tom Liehr
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Sebastian Niedlich

Edit: Die Hürde, Belletristiktitel (Print/E-Book) selbst zu melden, ist deshalb so hoch, weil das normalerweise die Verlage direkt machen. Es ist eigentlich nicht nötig, die eigenen Romane zu melden.

 

AH!

Das war mir bisher so nicht klar. Dementsprechend muss ich da wahrscheinlich gar nichts machen. Coole Sache... Danke!

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Edit: Die Hürde, Belletristiktitel (Print/E-Book) selbst zu melden, ist deshalb so hoch, weil das normalerweise die Verlage direkt machen. Es ist eigentlich nicht nötig, die eigenen Romane zu melden.

 

AH!

Das war mir bisher so nicht klar. Dementsprechend muss ich da wahrscheinlich gar nichts machen. Coole Sache... Danke!

 

Hallo Sebastian,

 

die VG Wort ist ein Mysterium, was die Verteilung betrifft. Angefragt, erhalte ich immer sehr freundlich und kompetent Auskunft. Die Mitarbeiter dort scheinen auch bei der X-ten Anfrage angenehm stressresistent :-)

 

Du solltest  für deine Bücher, die vom Verlag natürlich gemeldet werden, neben dem Wahrnehmungsvertrag ggf. auch deine Pseudonyme melden. Darüber hinaus schadet es nichts, Titelanzeigen zu machen, damit eine Zuordnung möglich ist. Das Formula steht unter Papierformulare/Titelanzeige. Doch das geht aber auch per Email.

Hörbücher werden, soweit ich es kenne, lediglich dann berücksichtigt, wenn sie auf CD erschienen sind. Reine Downloads konnte ich bisher auch nicht melden, auch selfpublished E-Books, beispielsweise bei amazons KDP, gehen wohl nicht.

 

Da Bibliothekstantiemen mit jahrelanger Verspätung eintreffen, habe ich bisher für alle Fälle alle drei Jahre den grünen Zettel für die Sonderausschüttung ausgefüllt. Der war in den entsprechenden Jahren (also in 2016 wieder) im Download-Bereich abrufbar.

 

Je nachdem, wann du deinen Wahrnehmungsvertrag geschlossen hast, kannst du 3 Jahre zurück melden.

 

Irgendwann, so hoffe ich doch, werden wir alle dieses System verstehen. Bis dahin gilt melden, melden, melden :-)

 

LG

Cornelia

Bearbeitet von CorneliaH
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Sebastian Niedlich

Vielen Dank, Cornelia! Das Dunkel lichtet sich allmählich.

 

Mir ist nur absolut unverständlich, wie z.B. die Seite mit den Meldeformularen zwar von der VG Wort -Seite verlinkt ist, aber nicht im linken Menü von T.O.M., obwohl es eine T.O.M.-Seite ist. Und Du hast nicht zufällig die Email-Adresse, wo man das melden kann?

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Die Formulare, von denen meine Namensvetterin spricht, habe ich jedenfalls auf keiner der Seiten von VG-Wort gefunden. Brauch wohl doch eine stärkere Brille.

 

Außerdem hatte ich den Eindruck bei meiner Anfrage bzw. der Antwort, dass man gerade das grüne Formular wohl nicht so einfach runterladen kann, da sie es ja ansonsten nicht mit der Post verschicken würden.

 

LG Cornelia

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@ Sebastian: Hier die Email-Adresse:

 

"Zwischen dem Erscheinen eines Titels auf dem Markt und dem Ausleihnachweis durch die öffentlichen Bibliotheken vergehen erfahrungsgemäß einige Jahre. Bitte senden Sie uns zur Unterscheidung von Namensgleichheiten eine Titelanzeige zu, die Sie zu gegebener Zeit aktualisieren. Gerne per E-Mail an bo@vgwort.de."

 

Es gibt wohl sämtliche Doks auch noch in Papierform.

 

@ Cornelia

 

Auf T.O.M rechts oben / Meldeformulare / Papierformulare-Merkblätter/ Dokumente ausdrucken

Unter "Bibliothekstantiemen" findet sich das Formular "Titelanzeigen" und unter Personaldaten "Pseudonyme melden".

Das grüne Formular zur Sonderausschüttung gibt es wohl nur in den entsprechenden Jahren als download, oder ich täusche mich da , auf jeden Fall aber in Papierform.

Auf die Sonderausschüttung wird zu gegebener Zeit auch hingewiesen.

 

 

LG

Cornelia

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