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(SiskianHerbstblatt)

Wann ist ein Kurzzitat ein Kurzzitat ?

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(SiskianHerbstblatt)

Hallo!

 

Um das Thema Plagiat noch mal aufzugreifen:

 

Fremde, ganze Texte zu kopieren und ohne Erlaubnis des Verfassers zu verbreiten ist verboten.

 

Erlaubt sind hingegen Kurzzitate, bei denen der Autor genannt wird.

 

Aber: bis wann gilt ein Zitat noch als Kurzzitat ?

5 Sätze?

10?

Eine Passage aus einem Roman, wobei die Passage eine halbe Seite umfaßt?

 

Und weil ich gerade dabei bin: wenn ich ein Zitat aus dem Internet entlehne und dazu schreibe: "XYZ schrieb..." ohne zu wissen, das XYZ dieses Zitat plagiiert hat. Mache ich mich damit ebenfalls strafbar wegen Plagiats?

 

Wäre schön, das zu wissen.

 

Gruß

 

Siskian Herbstblatt

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Hallo Siskian,

die Antwort steht im Urheberrechtsgesetz (google!)

Hier ein Auszug:

 

Texte, die Urheberschutz genießen, dürfen im "durch den Zweck gebotenen Umfang" (also

nicht beliebig!) zitiert werden (§51 Urhebergesetz) :

 

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck

gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur

Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt

werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik

angeführt werden.

 

- unter genauer Angabe der Quelle (§63 Urhebergesetz):

 

§ 63 Quellenangabe 

(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist,

ist die

Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen

Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets

anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.

 

Mehr im Gesetzestext, der öffentlich ist ;-) 

 

Beim wissenschaftlichen Zitieren sind natürlich nur ein, zwei Sätze "kurz" und auch nur, wenn sie nicht von Thomas Mann'scher Länge sind.

 

Alles andere unterliegt - wie alle kreativen Erzeugnisse, der Genehmigung und ggfs. Honorierung des Urhebers.

 

Auch wenn irgendjemand aus dem Internet zitiert, musst er die Quelle angeben (Verfasser und genaue URL). Da würde ich allerdings an die Sorgfaltspflicht des Rechercheurs erinnern, der sich peinlich blamieren kann, wenn er zweifelhafte Aussagen nicht überprüft - gerade mit Stoff aus dem Internet!

 

Dies ist natürlich wie immer keine Rechtsberatung, sondern eine Nacherzählung bestehender Gesetze...

 

Schöne Grüße,

Petra

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(SiskianHerbstblatt)

Hallo Petra!

 

Vielen lieben Dank für die Mühe: das war sehr lieb von Ihnen.

 

Gruß

 

Siskian Herbstblatt

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Gern geschehen, war ja nur copy&paste ;-)

Übrigens darf man mich im Internet wie üblich duzen, ich sieze im echten Leben!

Schöne Grüße,

Petra

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