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Ellen

VG Wort Ausschüttung 2015

Empfohlene Beiträge

Ich habe gestern schon Antwort erhalten auf meine Frage, wie man sicher sein kann, dass die Titel, die in der Abrechnung nicht erscheinen, auch wirklich gemeldet sind.

Die Antwort kam nett und sehr freundlich daher, war aber auch ein wenig unbefriedigend. Offenbar kann man das nämlich gar nicht und es gibt wohl auch keine Möglichkeit, irgendwie Zweifel an der Abrechnung anzumelden.

 

Man kann - und soll - denen aber gerne eine Titelliste zukommen lassen; das geht auch per Mail. Die gleichen das dann ab.

 

Liebe Grüße

Jenny

 

Das ist ja immerhin etwas. Und an welche Mail-Adresse soll das genau gehen?

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Ich habe mir jetzt dieses Formular ausgedruckt: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/paperforms/bo_titelanzeige.pdfund schicke das morgen ausgefüllt per Fax. Mal schauen, ob es was bringt.

Genau das habe ich vor ein paar Tagen hingeschickt. Und hier ist die Kontaktadresse für Online-Meldungen:

http://www.vgwort.de/kontakt.html

 

Grüße

Christa

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Hat jemand von Euch Zählmarken eingebaut? Lohnt sich der Aufwand? (Ich vermute, es ist einer.)

 

 

Wenn ich richtig informiert bin, bekommt man ab 1800 Klicks je Text (und nicht je Website!) etwa 10 Euro, ab 7500 Klicks 12 Euro etc.

 

 

Danke, Dirk, dann kann ich mir den Aufand sparen. 1800 Klicks je Text ... davon kann ich nur träumen ;-)

 

LG,

Gesine

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Ich fürchte, bei Blogeinträgen wird sich das nur ausnahmsweise lohnen. Gestern Abend habe ich an der Tür einer Neuköllner Kneipentoilette einen Aufkleber mit der Aufschrift "Nobody reads your f*cking blog" gesehen. In den meisten Fällen wird das zutreffen. ;)

 

Na, ganz so schlimm ist es bei mir nicht ;-)

Immerhin lasse ich nun den VG Wort-Tracker bei anderen Blogs und Websiten zu, damit die mit ihren Texten vielleicht ein paar Euro verdienen.

 

LG

Gesine

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Die VG Wort macht mich wahnsinnig. ich habe noch nie verstanden, wie das funktioniert, was ich wann, wo und wie melden muss, und bei der Abrechnung blicke ich überhaupt nicht durch. Hilft mir jemand?

 

Via T.O.M. habe ich einen Ausschüttungsbrief vom Mai 2015, in dem sind die Ausleihen meines 2005 erschienen Erzählbandes für 2010, 2011 und 2012 aufgeführt.

 

Meine anderen Bücher seit 2011 sind nirgendwo aufgetaucht und ich habe natürlich auch kein Geld für Ausleihen bekommen.

Allerdings habe ich einen Ausschüttungsbrief datiert zum 1. Juli 2015 (also aus der Zukunft), der Tantiemen für die Ausleihe des Hörbuchs von "Das Schattenhaus" (erschienen 2014) auflistet.

 

Kann mich jemand erhellen, warum ich für meine anderen Bücher keine Ausschüttungsbriefe und Bibliothekstantiemen bekomme?

Dass man nirgendwo einsehen kann, welche Bücher eigentlich gemeldet wurden, habe ich hier gelesen, aber es kann kaum sein, dass keines meiner drei anderen Bücher jemals ausgeliehen wurde.

 

Ratlos,

 

Mascha

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Ich habe jetzt noch eine Frage: Ich habe der VG Wort meine Kontodaten mitgeteilt - wie lange dauert es denn dann erfahrungsgemäß, bis das Geld tatsächlich überwiesen wird?

Die Ausschüttungsbriefe bei TOM sind doch für Ende Juni datiert. Dann wird auch das Geld überwiesen, zumindest war es im letzten Jahr so.

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Ich habe jetzt noch eine Frage: Ich habe der VG Wort meine Kontodaten mitgeteilt - wie lange dauert es denn dann erfahrungsgemäß, bis das Geld tatsächlich überwiesen wird?

Die Ausschüttungsbriefe bei TOM sind doch für Ende Juni datiert. Dann wird auch das Geld überwiesen, zumindest war es im letzten Jahr so.

 

Ah ja, vielen Dank!

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Meine anderen Bücher seit 2011 sind nirgendwo aufgetaucht und ich habe natürlich auch kein Geld für Ausleihen bekommen.

Allerdings habe ich einen Ausschüttungsbrief datiert zum 1. Juli 2015 (also aus der Zukunft), der Tantiemen für die Ausleihe des Hörbuchs von "Das Schattenhaus" (erschienen 2014) auflistet.

 

Kann mich jemand erhellen, warum ich für meine anderen Bücher keine Ausschüttungsbriefe und Bibliothekstantiemen bekomme?

Dass man nirgendwo einsehen kann, welche Bücher eigentlich gemeldet wurden, habe ich hier gelesen, aber es kann kaum sein, dass keines meiner drei anderen Bücher jemals ausgeliehen wurde.

Da diese Stichproben von der VG Wort so geheim durchgeführt werden, erfahren wir wahrscheinlich niemals endgültig, wie dieses Verfahren eigentlich funktioniert. Mein Kleinverlagsbuch von 2011 wurde, wie gesagt, 2014 erstmalig 35 mal ausgeliehen, obwohl ich nur zwei kleine Bibliotheken sehe, in denen es angeboten wird. Das Buch "Die Köchin und der Kardinal" von 2013 taucht überhaupt nicht auf, dagegen sind alle seit 2009 aufgelistet. Danach könnte ich mal gezielt fragen. Zur Frage, wann überwiesen wird: Der Brief ist vom 30. Juni datiert, darunter steht, dass das Geld auf mein Konto überwiesen wurde (wurde es natürlich noch nicht). Letztes Jahr kam es eine oder zwei Wochen später.

 

Ebenso ratlos

Christa

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Via T.O.M. habe ich einen Ausschüttungsbrief vom Mai 2015, in dem sind die Ausleihen meines 2005 erschienen Erzählbandes für 2010, 2011 und 2012 aufgeführt.

 

Meine anderen Bücher seit 2011 sind nirgendwo aufgetaucht und ich habe natürlich auch kein Geld für Ausleihen bekommen.

 

Hallo Mascha,

 

für die Sonderausschüttung Bibliothekstantiemen gibt es nur und ausschließlich die alle 3 Jahre fällige Meldung auf einen sparaten Blatt. Dies war bisher stets dieser grüne hübsche Uraltwisch - ich fürchte, es ist noch immer der gleiche, der dann kommt, nämlich demnächst im Herbst 2015:

 

http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/Merkblatt_Sonderverteilung_Bibliothekstantieme.pdf

 

wenn du für die Jahre 2010, 2011 und 2012 für das eine Buch was erhältst, wurde es wohl bei der letzten Meldung Ende 2012/im Jan 2013 (i.d.R.ist per 31.1. des Folgejahres Ultimo) gemeldet. Zu dieser Meldung wird alle 3 Jahre aufgerufen, dazwischen geht das nicht.

Wenn du nun bei dieser heurigen Meldung alles andere angibt, müsste das in Zukunft in den Bibliotheksausschüttungen mit enthalten sein. Man kann alles aus den letzten 10 Jahren nachmelden.

 

Ich hab diesen Zettel seit 2006 ausgefüllt, auch jeden Anthologiebeitrag und in Zeitschriften, damit ist man auf der sicheren Seite, denn kapiert habe ich nie, wie ich denn wissen soll, ob ich zu den Autoren gehöre, deren Werke bei den Ausleiherhebungen »nicht ermittelt werde konnten«. Also munter ausgefüllt und geschickt.

 

Ob es für den »grünen Zettel« endlich mal eine online-Meldung gibt, hab ich noch nicht raus. Werden wir wohl im Herbst erfahren, siehe Link zum Merkblatt, wenn »aufgerufen« wird. »Die für dieTeilname erforderlichen Meldeformulare sind erst von da an auf Anfrage bei der VG Wort erhältlich.« Klingt weiterhin nach Papierformular. (obwohl ich nicht sagen kann, dass mir das gänzlich unsympathisch wäre.)

 

Zusätzlich werde ich die weiter vorne genannte Online-Meldung »Titelanzeige für Belletristik ...) senden, die hatte ich bisher nicht. Bisher hieß es doch immer, man bräuchte für Belletristik nichts weiter melden, da dies nach Registrierung des Autors bei VG-Wort über das Erscheinen bzw. den Verlag erfasst würde, es gab meines Wissens auch keine online-Möglichkeit dazu, wie ich auch telefonisch (vor ca 2 Jahen) erfahren habe.

 

In sofern, Mascha, stimme ich dir völlig zu: ich weiß auch nie genau was wann wo gemeldet werden sollte. Zumindest habe ich den Eindruck, dass es goldrichtig war, diese »grüne« Meldung für die Sonderausschüttung Bibliothestantieme auszufüllen. Es scheint bei mir alles registriert zu sein.

 

LG

Bea

Bearbeitet von Bea

"Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige." Seneca

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Heute habe ich eine Antwort von der VG Wort, Abteilung Bibliothekstantiemen, erhalten. Recht aufschlussreich! Ich denke, es ist in Ordnung, wenn ich den Inhalt der Mail zusammengefasst wiedergebe.

 

Die Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken sei eine Erhebungsabteilung mit den Literatursparten Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur. Erhebungsabteilung bedeute, dass eine Vergütung an Wahrnehmungsberechtigte nur dann erfolge, wenn der VG Wort Ausleihdaten von deren Werken aus öffentlichen Bibliotheken gemeldet werden. Dazu werden der VG Wort Bibliotheken in Deutschland im Auftrag der Kultusministerkonferenz vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Die VG Wort wertet die Ausleihstatistiken aus und weist die Tantiemen inklusive des Reprographiesockels aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Wenn keine Ausleihresultate vorliegen, hört man nichts von ihnen, da keine Negativbescheide versandt werden. Zwischen dem Erscheinen eines Titels auf dem Markt und dem Ausleihnachweis durch die öffentlichen Bibliotheken vergehen erfahrungsgemäß einige Jahre.

 

Das heißt, dass mein Buch von 2013 einfach noch nicht erfasst wurde. Meine Titelmeldung wurde registriert, in Zukunft kann ich sie unter bo@vgwort.de. auch online melden. Ebooks können vergütet werden, wenn man sie zum Beispiel auf der eigenen Homepage anbietet, wie auch sonstige Texte im Internet. Die Onleihe-Ausleihen der Online-Bibliotheken werden nicht berücksichtigt, da solle man sich an den Verlag wenden. Aber wer bietet seine Ebooks schon allein auf seiner HP an und kriegt dann so viele Klicks, dass es sich lohnt?

 

Grüße

Christa

Bearbeitet von Christa
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Ich habe inzwischen auch mit der VG Wort korrespondiert und dieselbe Auskunft wie Christa erhalten.

 

Allgemein scheint es sinnvoll, vorsichtshalber alle Titel zu melden, wie Bea sagt. Das geht auch per E-Mail.

 

Vielen Dank für Ihre Titelanzeige, die Sie bitte zu gegebener Zeit aktualisieren. Gerne per E-Mail an bo@vgwort.deGenerell wird jedoch der Eingang von Titelanzeigen von uns nicht bestätigt, da dies unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten zur Folge hätte.
Bearbeitet von Mascha
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Ich habe bei der VG Wort nachgefragt, ob ich auch für ein dort bereits gemeldetes Pseudonym jeden neu erschienenen belletristischen Titel melden müsse und bekam folgende Auskunft:

 

"Die Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken ist keine Meldeabteilung, deshalb müssen Sie auch nicht melden. Die Zusendung einer Titelanzeige dient zur Abgrenzung namensgleicher Autorinnen."

 

Daraus schließe ich, dass es für mich nicht sinnvoll ist, für jedes neue Buch eine Titelanzeige abzugeben.

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

Mein Blog: Marthas Schreibtisch

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Ich bin erst seit dem Frühjahr bei der VG Wort gemeldet und komme insofern noch nicht in den Genuss etwaiger Ausschüttungen. Meine Titel habe ich der VG Wort vor ein paar Monaten in Papierform zukommen lassen.

 

Jetzt allerdings stehe ich etwas auf dem Schlauch: Wie kann ich neue Titel melden? Bei T.O.M. finde ich keine Sparte für belletristische Titel. Muss ich sie unter "Wissenschaft" melden??? Oder per Telefon/E-Mail/Buschtrommel? Die Titelanzeige-Seite ausdrucken und wieder den Postweg nutzen?

 

Wahrscheinlich eine doofe Frage ... aber ich komme gerade nicht weiter.

 

Über eure Hilfe würde ich mich freuen!

 

Liebe Grüße von Alice

Mal wider ist Somer

im Teich Plet Schan im Wasser

auch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7)

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Hallo Alice,

 

dazu noch einmal folgende Auskunft, die ich von der VG Wort bekam:

 

"Die Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken ist keine Meldeabteilung, deshalb müssen Sie auch nicht melden. Die Zusendung einer Titelanzeige dient zur Abgrenzung namensgleicher Autorinnen."

 

Das gilt für den Bereich Belletristik, wenn Dein Name und Deine Pseudonyme bereits bei der VG Wort bekannt sind.

Erst wenn eine Sonderausschüttung ansteht, sollte man Titel auf dem dann zur Verfügung stehenden Formular melden. (Titel, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden.) So habe ich es jedenfalls jetzt verstanden.

Bearbeitet von Martha

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

Mein Blog: Marthas Schreibtisch

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Hallo Alice,

 

auch wenn die VG-Wort angibt, dass man für den Bereich Belletristik nichts melden muss, würde ich es trotzdem tun. Ich habe ihnen einmal eine Liste meiner Veröffentlichungen geschickt, auch mit den Pseudonymen. Das habe ich als Fax oder Brief gemacht, das weiß ich nicht mehr genau. So ist man auf der sicheren Seite, dass sie auch alles haben. Nachmelden würde ich dann jährlich immer die Titel, die in dem Jahr hinzugekommen sind.

Und diese Sonderausschüttung kommt dann noch extra hinzu.

 

Liebe Grüße

Gerswid

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Auch wenn immer wieder gesagt wird, dass man nicht melden muss, es ist - nach meiner Erfahrung - sinnvoll, der VG Wort trotzdem eine Liste mit den Veröffentlichungen zu schicken und jährlich die Neuerscheinungen nachzureichen. Ich bekomme nämlich erst Geld, seit ich das mache, und verlasse mich nicht mehr darauf, dass dort schon alles von selbst richtig erfasst wird.

Es gibt dieses Formular bei der VG Wort:

https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/paperforms/bo_titelanzeige.pdf

Das kann man ausdrucken, ausfüllen und per Post schicken.

Man kann seine Meldung aber auch per Mail an bo@vgwort.de schicken, wurde mir gesagt.

 

Liebe Grüße, Luise

 

edit: mit Gerswid überschnitten

Bearbeitet von Luise
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Ihr Lieben,

ich danke euch, dass ihr eure Erfahrungen mit mir teilt! Das Formular ist schon ausgedruckt ... kommt einem merkwürdig anachronistisch vor, wenn ansonsten alles elektronisch läuft. :)

 

Liebe Grüße von Alice

Mal wider ist Somer

im Teich Plet Schan im Wasser

auch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7)

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Ja, es ist wirklich sicherer, die Bücher zu melden, auch wenn das angeblich nicht nötig ist. Das zeigt die jetzt jahrelange Erfahrung. Inzwischen habe ich gesehen, dass der Betrag am 1.Juli überwiesen wurde, also läuft es jetzt (bei mir) ohne Scheck. Nächstes Jahr Anfang Juni kann ich dann online bei T.O.M. nachsehen, was anfällt.

 

LG, Christa

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