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(HeikeF)

steuerliche Absetzbarkeit von Recherchereisen

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Hallo!

 

Bisher war es für mich nicht aktuell, aber ich plane zur Zeit eine größere Recherchereise für meine neue Familiensaga. Hat jemand von euch konkrete Erfahrungen mit der Absetzung von Recherchereisen bei der Steuer?

 

- Was kann abgesetzt werden?

- Welche formalen Kriterien (Buchführung) müssen erfüllt werden?

- Welche Belege sind notwendig?

- Gibt es Kostengrenzen?

 

 

LG
Heike

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Mmh.

Der Terminus "Steuerliche Absetzbarkeit" ist m.E. nicht ganz richtig. Es handelt sich um Ausgaben, also Aufwendungen, die in der Überschussrechnung (!) Deinen Gewinn und damit den zu versteuernden Betrag verringern. Kosten für Recherchereisen und z.B. auch Schreibklausuren sind genauso Ausgaben wie Büromaterialien und Bewirtungskosten, die bei Gesprächen mit Agenten und Lektoren anfallen. Natürlich muss alles belegt sein (also der Nachweis geführt werden können, wenn es Nachfragen seitens des Finanzamts gibt). Gesonderte Reisekostenabrechnungen sind in aller Regel nicht nötig, und auch Kostengrenzen gibt es prinzipiell nicht. Durchaus jedoch die mögliche Unterstellung eines Finanzbeamten, dass Du eine Privatreise nur als Recherchereise kaschiert hast. In diesem Fall kann es nötig werden, zu begründen, weshalb die Reise nötig war - und was daraus geworden ist. Aber das ist nach meinem Dafürhalten nicht eben sehr wahrscheinlich. Autoren recherchieren auch für Projekte, die später dann nicht umgesetzt werden. Kritisch kann es werden, wenn Mann/Frau und Kind dabei waren, ständig Doppel- oder Familienzimmer gebucht wurden usw. Da ist dann die Annahme, dass eigentlich im Urlaub recherchiert wurde, naheliegender als die gegenteilige.

Herzlich,

Tom

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Hallo,

 

ich habe schon etliche Recherchereisen erfolgreich abgesetzt. Aufheben sollte man Belege für Reisekosten, Hotelrechnungen, Eintrittkarten für Museen u.à.. Für die tägliche Versorgung gibt es eine Pauschale, Rechnungen von Restaurants braucht man also nicht abzuheben. Meine Steuerberaterin meinte mal, es wäre nicht schlecht, eine Art Tagebuch zu führen, was man jeden Tag gemacht hat. Das wäre aber nur bei einer Prüfung durch das Finanzamt relevant, die ziemlich unwahrscheinlich ist. Ich denke, man kann da auch im Rückblick noch was zusammenschreiben, falls es mal notwendig sein sollte.

Grundsätzlich sollte schon belegbar sein, dass es eine Reise für Recherchezwecke war. Spielt der Roman also in Paris, sind drei Wochen Badeurlaub an der Cote d'Azur eventuell schwer abzusetzen (ausser man findet einen Grund, warum auch die relevant für das Buch waren).

Kostengrenzen sind mir keine bekannt. Ein superteures Luxushotel wäre eventuell schwer abzusetzen (ausser, der Roman spielt genau dort, dann geht's vielleicht). So lange sich das in einem vernünftigen Rahmen bewegt, ist es okay.

 

Viele Grüsse

 

Tereza

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Kritisch kann es werden, wenn Mann/Frau und Kind dabei waren, ständig Doppel- oder Familienzimmer gebucht wurden usw. Da ist dann die Annahme, dass eigentlich im Urlaub recherchiert wurde, naheliegender als die gegenteilige.

Herzlich,

Tom

 

 

Also in Mexiko hatte ich meinen Mann die ganze Zeit dabei. Der wollte mit, weil er sich das auch anschauen wollte, aber ich hätte ehrlich gesagt auch Angst gehabt, da als Frau allein herumzugondeln. Da wurden aber nur die Kosten für ein Flugticket abgesetzt und die Kosten für Hotelzimmer halbiert. Vielleicht hätte das ein sehr cleverer Steuerberater ja trotzdem hingekiregt, z.B. wegen der Sicherheit, keine Ahnung.

 

Viele Grüsse

 

Tereza

 

P.S. Ich sehe schon, ich habe ein roblem mit der neuen Zitierfunktion...

 

 

Bearbeitet von Tereza
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Ich habe für die Recherche zu meinem vorletzten Roman "Leichtmatrosen" zwei Hausboottouren unternommen, jeweils für eine Woche und in Begleitung, weil sich ein solches 15-Meter-Boot auch nicht allein z.B. durch Schleusen manövrieren lässt. Die Charterkosten habe ich als Ausgaben eingebracht. Für das fragliche Jahr gab es tatsächlich eine Umsatzsteuerprüfung. Der Prüfer hat kurz nachgefragt, was die entsprechenden Belege sollten, sich von meinem Steuerberater das Buch zeigen lassen - und das war's dann.

 

Herzlich,

Tom

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Ich habe bisher 2 Recherchereisen erfolgreich (= steuermindernd) abgesetzt. Im Prinzip ist es so, wie Tereza schreibt: Flugkosten (1 Person), Hotelkosten, Mietwagen = kein Problem. Ebenso Infomaterial wie Reiseführer und Landkarte, falls man's dort braucht.

Für die Verpflegung gibt es eine Tagespauschale.

 

Da ich in beiden Fällen eine Region erkundet habe und viel herumfahren musste, habe  ich eine Art Reisetagebuch geführt, z.B. "18.3.: Stadt XY, Weiterfahrt nach YV; 19.3. :Stadt YV, Festung, Museum, Hotel Sonne. 20.3. Weiterfahrt nach Dings, dort Hafenviertel, Hotel Löwe  ..." Mein Steuerberater fand zwar, das sei unnötig, aber so kann ich auch nach Jahren noch lückenlos nachweisen, wie emsig ich unterwegs war. In einem solchen Tagebuch könnte aber auch stehen:  rumgeschaut und Atmosphäre erschnuppert....

 

Lieben Gruß

Doris

MAROKKO-SAGA: Das Leuchten der Purpurinseln,  Die Perlen der Wüste,  Das Lied der Dünen; Die Wolkenfrauen

Neu seit März 2020: Thea C. Grefe, Eine Prise Marrakesch

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Meine Recherchereise (Seychellen, also höchst urlaubverdächtig) mit Begleitung war kein Problem. Tagebuch habe ich nicht geschrieben, aber ich hätte noch meine Kladde mit Notizen da. 

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Als Journalist reise ich recht viel und mache das steuerlich ohne Probleme geltend. Darunter fällt auch, dass ich in Begleitung reise. Oft genügt es nicht, einfach nur an einem Ort mit jemandem zu reden. Man muss gleichzeitig schreiben, filmen, fotografieren, Technik prüfen und aufbauen etc. Die Begleitung würde ich auch bei meinen noch recht frischen Romanprojekten bei der Steuer angeben, also Hotelkosten voll geltend machen und nicht teilen. Aber, wie andere hier schon schrieben, eine Begründung sollte man schon parat haben. 

 

Da fällt mir noch der Vater eines Bekannten ein, seines Zeichens Richter. Der bekam einen ablehnenden Brief vom Finanzamt, weil in seiner Steuererklärung der Roman "Ich, der Richter" von Mickey Spillane als Fachliteratur angeführt worden war. 

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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Ich habe auch schon mehrere Reisen mit allem drum und dran erfolgreich geltend machen können. Ein Buchvertrag, aus dem hervorgeht, dass es wirklich Recherche ist, ist hilfreich. Aber kein Muss. 

Gesammelt habe ich alles, was anfiel: Hausmiete, Benzinbelege etc. 

Buch Führung habe ich keine gemacht. 

 

Viel Erfolg!

Hermien

hermien-stellmacher.de

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Danke euch! Dann ist habe ich es mir viel komplizierter vorgestellt, als es in Wirklichkeit ist. Auch wenn eventuell nicht nachgefragt wird, wann man wo gewesen ist, führe ich dann doch eine Art Protokoll.

 

Vor allem an Mietwagenkosten hatte ich gar nicht gedacht, ist aber klar.

 

LG

Heike

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Interessant sind die Tagespauschalen für Übernachtung im Ausland. Egal wie viel man wirklich bezahlt: Recherchiert man in England und übernachtet in London kann man 160,- Euro als Übernachtungskosten ansetzen - pro Tag. Dazu kommt noch Verpflegungsmehraufwand (mehr als 24 Stunden abwesend) von 57 Euro. (Für 2014).

 

Selbst für Tokio kriegt man nur 153 Euro ...

 

Mein Steuerberater bekommt pro Jahrgang eine Liste mit den Aufenthalten, Belege als Aufenthaltsnachweis, und vor allem Verlag und Titel des geplanten Projektes (das natürlich nicht realisiert werden muss). Bisher hat das FA alles akzeptiert. Das liegt auch daran, dass ich entsprechend hohe Einnahmen aus der Schriftstellerei habe, so dass das Gesamtbild passt. 

Wer im Jahr nur 5000 Euro mit Schreiben verdient, aber 15.000 Euro Recherchekosten ansetzt, wird irgendwann Probleme bekommen -  dann kann es sein, dass das FA das Schreiben als Liebhaberei einstuft.

 

LG

Martin

_________________________________________________

www.martinconrath.de

Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Danke, Martin, für die Info.

Die Tabelle habe ich mal gegoogelt, die findet sich zum Beispiel HIER

 

London / Tokio sind natürlich extrem hohe Pauschalen, oft wird man mit dem realen Ansatz besser fahren.

 

LG

Heike

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Das mit den Tagespauschalen wusste ich gar nicht. Bisher habe ich nur Flug, Hotel, Mietwagen, Eintrittskarten etc. eingereicht. Ich muss mich da gleich mal erkundigen, ob das in Österreich auch so ist, ich denke aber schon.

Dieses Jahr werden mein Mann und meine Kinder mich auf meine Recherchereise begleiten. Daher nehme ich dann natürlich nur meine Flugkosten, Cottage und Mietwagen mit 50% Privatanteil, Eintritte nur für mich, und ich dokumentiere auch lieber ganz genau, was ich dort alles recherchiert habe, mit wem ich mich getroffen habe etc. Lieber auf Nummer Sicher gehen :-)

www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at

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Das mit den Tagespauschalen wusste ich gar nicht. Bisher habe ich nur Flug, Hotel, Mietwagen, Eintrittskarten etc. eingereicht. Ich muss mich da gleich mal erkundigen, ob das in Österreich auch so ist, ich denke aber schon.

Dieses Jahr werden mein Mann und meine Kinder mich auf meine Recherchereise begleiten. Daher nehme ich dann natürlich nur meine Flugkosten, Cottage und Mietwagen mit 50% Privatanteil, Eintritte nur für mich, und ich dokumentiere auch lieber ganz genau, was ich dort alles recherchiert habe, mit wem ich mich getroffen habe etc. Lieber auf Nummer Sicher gehen :-)

Ich würde es auch gut dokumentieren, denn es kann sein, dass das FA vier oder fünf Jahre später eine Stichprobenprüfung macht (Die Wahrscheinlichkeit für uns Kleinstunternehmer dran zu kommen ist sehr gering, aber manchmal macht das FA auch berufsbezogene Prüfungen). Ich habe das Glück, dass meine Frau ebenfalls Schriftstellerin ist, wir auch zusammen schreiben. Das vereinfacht die Sache erheblich.

 

Wenn du Termine hast, kannst du auch alles ansetzen, was du an Essen bezahlst: jeden Kaffee, jedes Stück Kuchen und die Pizza sowieso. Du musst nur den Bewirtungsbeleg korrekt ausfüllen: Wer wann warum mit dir gegessen hast ... i.d.R. Hintergrundgespräche, Pressegespräche, Projektbesprechungen.

 

Für mich hat sich der Steuerberater auf jeden Fall schon mehrfach ausgezahlt. Ich muss mich nicht mit dem Zahlenkram rumschlagen und zahle nicht mehr, als unbedingt nötig. Er bekommt jedes Vierteljahr meine Belege, sortiert nach Art der Aufwendung, macht die Buchhaltung und die Steuererklärungen. Das kostet ca. 1000,00 Euro im Jahr, ja nach Umsatz, jeder Cent ist für mich bestens investiert.

Er macht das auch deshalb so gut, weil er auf Frei Schaffende spezialisiert ist. Es gibt Steuerberater,  die allen ernstes behauptet haben, man könne Reisen nicht ansetzen! Zwei Kollegen von mir haben diese bittere Erfahrung gemacht.

 

LG

Martin

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Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Ich würde es auch gut dokumentieren, denn es kann sein, dass das FA vier oder fünf Jahre später eine Stichprobenprüfung macht (Die Wahrscheinlichkeit für uns Kleinstunternehmer dran zu kommen ist sehr gering, aber manchmal macht das FA auch berufsbezogene Prüfungen).

 

Ja, ich glaube auch nicht, dass ich Jahre später noch alles so genau wissen würde. Zwar denke ich nicht, dass es Probleme geben würde, da ich ziemlich viel verdiene und sich diese Reisen dementsprechend lohnen (wie du oben sagtest, wenn man nur 5.000 Euro im Jahr verdient, aber 15.000 Euro Reisekosten hat, wird das sicherlich mal ein Problem), aber man kann ja nicht vorsichtig genug sein.

Eine Steuerberaterin habe ich seit diesem Jahr, da ich umsatzsteuerpflichtig bin und mir das schon alles zu viel wird, wenn ich mich selbst damit herumschlagen muss. Da werde ich sie mal auf die Tagespauschalen ansprechen.

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Gerade bei Umsatzsteuerpflicht prüft das Finanzamt gern, wie mir ein Prüfer mal mitteilte, den ich im Haus hatte. Es gebe, so erklärte er, wohl viele Briefkastenfirmen, die sich nur gründen, um umsatzsteuerpflichtig zu werden und dann alles mögliche absetzen bzw. 19% günstiger einkaufen zu können. Da diese Firmen nie etwas einnehmen, müssen sich auch keine Umsatzsteuer zahlen, die 19% sind also "Reingewinn". Deshalb haben die Prüfer besonders ein Auge auf jüngst Angemeldete, um zu sehen, ob hinter dem Namen überhaupt ein arbeitender Mensch existiert. 

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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Ah okay, aber ich glaube nicht, dass das bei mir der Fall wäre, da ich nicht freiwillig zur Umsatzsteuer optiert habe. In Ö ist es für jeden bis zu einem Gesamtjahresumsatz von Euro 30.000 freiwillig, danach Pflicht (ist das in D genauso?)

In den letzten Jahren lag ich unter dieser Grenze, machte meine normale Steuererklärungen, zahlte meine Steuern, optierte aber nicht zur USt (mir war das zu kompliziert :-) )

Jetzt bin ich aber über der Grenze und kann es mir nicht mehr aussuchen, ich musste mich also für die USt anmelden, das sieht auch das Finanzamt, denke ich. Also denke/hoffe ich mal, dass ich da sicher bin. Zwar habe ich nichts zu verbergen, aber unangenehm ist so eine Prüfung bestimmt trotzdem.

www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at

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Tagespauschalen sind durchaus nett in preiswerteren Ländern (Nordafrika, z.B.).

 

Ist euch offenherzigen Menschen (Sabrina!) eigentlich bewusst, dass ihr hier fröhlich im öffentlichen Bereich postet?

MAROKKO-SAGA: Das Leuchten der Purpurinseln,  Die Perlen der Wüste,  Das Lied der Dünen; Die Wolkenfrauen

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Tagespauschalen sind durchaus nett in preiswerteren Ländern (Nordafrika, z.B.).

 

Ist euch offenherzigen Menschen (Sabrina!) eigentlich bewusst, dass ihr hier fröhlich im öffentlichen Bereich postet?

 

Ich erzähle hier nichts, was ich nicht jedem erzählen würde. Alles ganz legale Geschichten. Das ist auch das Prinzip zumindest meines Steuerberaters: Alles nutzen, was legal ist. Das ist auch meine Einstellung. Als Freischaffende sind wir vom Steuerrecht sowieso bevorzugt, man muss es nur wissen.

 

LG

Martin

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Tagespauschalen sind durchaus nett in preiswerteren Ländern (Nordafrika, z.B.).

 

Ist euch offenherzigen Menschen (Sabrina!) eigentlich bewusst, dass ihr hier fröhlich im öffentlichen Bereich postet?

 

Ich erzähle hier nichts, was ich nicht jedem erzählen würde. Alles ganz legale Geschichten. Das ist auch das Prinzip zumindest meines Steuerberaters: Alles nutzen, was legal ist. Das ist auch meine Einstellung. Als Freischaffende sind wir vom Steuerrecht sowieso bevorzugt, man muss es nur wissen.

 

LG

Martin

 

Ganz genau. Indem ich sage, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin, weiß sowieso jeder, der sich ein bisschen auskennt, dass mein Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt. Und der es nicht weiß, kann das mit einer Minute googeln sofort rausfinden. Und wie Martin schon sagte: Indem wir unsere Reisekosten gewinnvermindernd angeben, tun wir ja nichts Illegales.

www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at

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@ Sabrina

 

In Deutschland sieht es so aus: 

 

 

  • Regel: Jedes Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig.
  • Ausnahme: Kleinunternehmer (nicht mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz)

 

Da habt ihr in Österreich fast doppelt so viel, das ist nicht schlecht ....

 

LG

Martin

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Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Ich setze alle meine Recherchereisen (für Wolfsbücher) nach Montana, USA, ab.  Alles ohne Probleme, weil ich auch genau aufführe, was ich wo und wie lange tue.

Hänge ich eine private Woche dran, teile ich die Reise auf und notiere dann den privaten Teil extra, den ich dann natürlich nicht absetzen kann. Gab bisher keine Beanstandungen inkl. Steuerprüfung.

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Ah okay, aber ich glaube nicht, dass das bei mir der Fall wäre, da ich nicht freiwillig zur Umsatzsteuer optiert habe. In Ö ist es für jeden bis zu einem Gesamtjahresumsatz von Euro 30.000 freiwillig, danach Pflicht (ist das in D genauso?)

 

 

In D bist du einem Einkommen als Freiberufler ab 17.500 Euro im Jahr umsatzsteuerpflichtig - und bleibst es auch, wenn das Einkommen im Jahr darauf darunter liegt - mindestens fünf Jahre lang.

 

Was das Absetzen angeht - bei Recherchereisen hatte ich nie Probleme, ich habe immer dazu geschrieben, für welches Romanprojekt sie waren und das hat genügt.

 

Gruß, Melanie

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