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Katrin

Vertrag für Anthologie

Empfohlene Beiträge

Ihr Lieben,

 

leider habe ich im Archiv nichts Passendes gefunden. Falls das Thema schon einmal da war, entschuldigt bitte.

 

Gibt es bei Verträgen für Anthos irgendetwas zu beachten? Mir liegt einer vor, der doch deutlich abgespeckt ist, in meinen Augen aber alles Wichtige enthält. Lediglich der Punkt 'Rechteeinräumung' ist mir aufgestoßen. Da steht nämlich:

 

'Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts...'

 

Gibt es da irgendwelche Maßstäbe für Anthos, was da üblich ist?

 

Ich hoffe, ich disqualifiziere mich nicht selbst mit der Frage, aber bisher habe ich mich darum nicht gekümmert, denn einen Beitrag in einer Anthologie hatte ich bisher kategorisch ausgeschlossen.

 

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Auch falls es sonst etwas zu beachten gäbe.

 

Herzliche Grüße

Katrin

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Besser ist es, wenn die Rechte beim Autor bleiben. Dann kannst du den Text vielleicht noch woanders unterbringen oder später in eine eigene Sammlung packen. In den paar Literaturzeitschriften und Anthologien, in denen ich veröffentlicht habe, war das so.

 

LG Ulrike

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Hallo Katrin,

 

bis vor wenigen Jahren gab man den Verlagen ein einmaliges Abdruckrecht seiner Geschichte, inzwischen ist es meist üblich die Rechte für einen Zeitraum von 2 - 5 Jahren abzugeben, was auch die VÖ als e-book beinhaltet. Mir gefällt diese Entwicklung nicht unbedingt, mache aber bei der 2 Jahre Regelung mit, alles darüberhinaus streiche ich aus dem Vertrag. Kam dann schon vor, dass der Verlag meine vorher angenommene Geschichte doch nicht nahm. Aber da gäbe es weißgott viel Schlimmeres :-).

 

LG

 

Lothar

Es ist unsinnig die Geschwindigkeit zu erhöhen, wenn man in die falsche Richtung läuft

 

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Hallo Katrin,

 

wenn Du so einen Vertrag unterschreibst, musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass der Verlag Deine Geschichte solange und sooft verwenden kann, wie er will- auch in anderen Sammelbänden oder sonstwo, ohne dass Du noch einmal Geld dafür bekommst.

Das ist so, als ob du jemandem ein Fahrrad verkaufst- was der dann später damit macht, hat nichts mehr mit Dir zu tun (auch, wenn über der Geschichte noch Dein Name steht.)

Ich habe so etwas einmal gemacht, als ich noch gar keine Veröffentlichung hatte und froh war über jeden Strohhalm- heute würde ich es nicht mehr tun. Bei Anthologien gibt es solche Verträge aber durchaus öfter, das hängt auch vom Verlag ab. Man muss sich einfach überlegen, was man will.

Aber Lothar hat recht: mach einen Gegenvorschlag, mehr als "Nein" sagen können sie nicht.

 

Liebe Grüße und viel Erfolg!

Yvonne

www.yvonne-struck.de

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Was die Dauer betrifft: selbst in Verträgen für Romane wird das heute eingeschränkt auf zB. 6 oder 8 oder 10 Jahre.

 

Üblich war tatsächlich das einmalige Abdruckrecht und dafür gibt es einmalig ein Honorar.

Einmalig bedeutet: für diese Ausgabe, inkl. für weitere Auflagen.

 

Liebe Grüße

Anni

Autorin | Ein  Buch schreiben

Das Leben ist zu kurz für schlechte Bücher

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Wie die anderen schon sagten, üblich ist bei Anthologien eigentlich ein einmaliges Abdrucksrecht. Wenn du Rechte abgibst, dann unbedingt auf einer (zeitlich sehr begrenzten) Befristung bestehen.

Außerdem sollte im Vertrag das Honorar an diese eine Auflage gekoppelt sein, d.h. bei Nachdruck steht dir auch eine Nachhonorierung zu. Sonst könnte der Verlag nämlich bei gutem Verkauf munter weitere Auflagen drucken, du bekommst aber nichts mehr dafür. Gleiches gilt für mögliche Lizenzen.

 

LG Luise

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Hallo Katrin,

 

ich finde gut, dass du das hinterfragst und ggf. Änderungsvorschläge machst.

Dann merkt der Verlag zumindest, dass er den Autoren nicht alles unterjubeln kann!

 

Denn gerade im Anthologiebereich gibt es ja auch ganz viele Hobbyautoren, die da einfach nicht so den Überblick haben und vieles aus Unwissenheit einfach unterschreiben würden.

 

Viele Grüße,

Melle

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