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(CarmenS)

Bin ich verpflichtet, alle neuen Werke meiner Agentur anzubieten?

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Hallo ihr Lieben,

 

ich bin noch ein Küken im Montségur-Forum und hoffe auf Eure Hilfe.

 

Ich bin bei einer Literaturagentur unter Vertrag und habe kürzlich meinen ersten Verlagsvertrag unterschrieben. Dadurch bin ich zu einer sogenannten "hybriden Autorin" geworden, da ich mein erstes Buch (für das die Agentur keinen Verlag gefunden hat) nach vorheriger Absprache als eBook selbst veröffentlicht habe.

 

Ich habe damit durchwegs positive Erfahrungen gemacht und würde auch in Zukunft gerne neben den "Verlagsbüchern" auch für den eBook-Markt als Selfpublisher schreiben. Allerdings hat meine Agentin schon anklingen lassen, dass ich mit allem, was ich habe, zu ihr kommen soll. Ich weiß allerdings nicht, inwiefern dieser Wunsch rechtlich gedeckt ist?

 

In meinem Vertrag steht dazu:

 

Die Autorin beauftragt hiermit die Agentur, ihre Interessen in Bezug auf das Werk XXX exklusiv zu vertreten. Diese Vereinbarung umfasst auch künftige Werke der Autorin, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen.

 

und weiters: Soweit nicht anders vereinbart, erstreckt sich die Vertretung der Agentur auf die Bereiche Druck/E-Book, TV/Film/Theater, Radio, Hörbuch/Hörspiel/Download.

 

Kann mir jemand sagen, was diese "Vertretungsrechte" konkret bedeuten? Bin ich verpflichtet bei jedem meiner künftigen Werke eine eigene Vereinbarung zu treffen, ob die Agentur es den Verlagen anbieten möchte oder nicht? - Oder bedeutet es lediglich, dass ich damit zu keiner anderen Agentur gehen darf (was ich ohnehin nicht täte)?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG Carmen

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