Alice Geschrieben 22. Juni 2014 Teilen Geschrieben 22. Juni 2014 Ihr Lieben, wahrscheinlich gibt es zu dem Thema schon etwas, aber ich bekomme immer eine Fehlermeldung angezeigt, wenn ich auf die "Suchen"- Funktion gehe, daher probiere ich es noch einmal neu: Als Kinderbuchautorin nehme ich auf meine Lesungen 7%, irgendwo gibt es dazu ja ein Gerichtsurteil. Allerdings erhalte ich auf meine Honorarabrechnungen vom Verlag ebenfalls 7%, dabei handelt es sich hierbei ja um etwas ganz anderes als um die Lesungen. Ist es normal/rechtens, auf Honorare/Vorschüsse 7% zu erhalten, wenn man mehrwertsteuerpflichtig ist, oder müssten es hier 19% sein? Gibt es hier Vorgaben, die für jeden Autoren gelten oder sollte ich mein Finanzamt fragen? Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir etwas dazu sagen könntet! Herzliche Grüße von Alice Mal wider ist Somerim Teich Plet Schan im Wasserauch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luise Geschrieben 22. Juni 2014 Teilen Geschrieben 22. Juni 2014 Liebe Alice, die 7 % auf die Verlagsabrechnungen sind korrekt. Für die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten (und für die bekommst du ja dein Honorar) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Hier steht es auch bei mediafon: (Link ungültig) Liebe Grüße Luise http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alice Geschrieben 22. Juni 2014 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2014 Vielen Dank, liebe Luise! Ich wusste es einfach nicht und hatte keine Ahnung, wo ich nachschauen soll. Zum Glück gibt es hier ja immer ein paar "alte Hasen". Liebe Grüße von Alice Mal wider ist Somerim Teich Plet Schan im Wasserauch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...