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(Bernadette)

Vollmachten für eine Literaturagentur

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr Lieben,

 

ich möchte zum ersten Mal mit einer Literaturagentur zusammenarbeiten und habe von dieser zur Ansicht einen Standardvertrag zugeschickt bekommen. Da ich bisher keine Erfahrung mit dieser Art von Verträgen habe, möchte ich gern von den Experten unter euch wissen, ob folgende Vollmächte in einem Agenturvertrag Standard sind, oder ob es sich eher um eine schwarze-Schaf-Agentur handelt:

 

Geldempfangsvollmacht

Der Autor ermächtigt die Agentur für die Dauer dieses Vertrages und erteilt der Agentur alle erforderlichen Vollmachten zur Geltendmachung und Einziehung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Autor gegenüber Dritten im Namen des Autors bezüglich des Werkes und für Rechnung des Autor. Die Agentur ist berechtigt, im Namen des Autors Verträge abzuschließen und in diesem Zusammenhang Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

 

Vollmacht

Der Autor ermächtigt die Agentur, in seinem Namen die Verträge zu unterschreiben und Verpflichtungen verbindlich zu vereinbaren für das Werk. Für die Ausgestaltung der vertraglichen Bestimmungen gelten die zwischen Autor und Agentur vereinbarten Bedingungen (Mindestgage, zeitliche Verfügbarkeit, Übernahme von Spesen, etc.). Diese sind ebenfalls schriftlich zu vereinbaren.

 

Habt ihr bei euren Agenturen auch sowas unterschreiben müssen? Bin für eure Tipps sehr dankbar.

 

Liebe Grüße

Bernadette

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Die Vollmacht, dass die Agentur das Geld eintreibt und dann abzgl. ihrer Provision weitergibt, ist normal.

 

Mich macht die zweite Vollmacht stutzig - normalerweise unterschreibt man als Autor nämlich alle Verträge selbst. Das sieht dann so aus, dass der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Autor geschlossen wird und nur die beiden als Partner darin stehen, die Agentur wird oben erwähnt mit "vermittelt durch Agentur XY" - damit eben auch sichergestellt ist, dass die Agentur für den Verlag der Ansprechpartner für die Finanzen ist. Das steht dann oft noch mal bei dem Paragraphen zum Honorar im Verlagsvertrag, dass die Agentur bevollmächtigt ist, das Honorar entgegenzunehmen.

 

Aber Vertragspartner ist der Autor. Und nur der Autor unterschreibt.

 

Gruß, Melanie

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Noch was - auch in dem ersten Passus, den du bei den Vollmachten nennst, den mit der Geldvollmacht, nimmt sich die Agentur ein Vertragsabschlussrecht heraus - das ist ungewöhnlich. Agenturen vermitteln Verträge. Autoren entscheiden dann, ob sie den Vertrag auch abschließen wollen. Und nur Autoren unterschreiben Verträge.

 

Gruß, Melanie

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Danke dir - mir kam es auch etwas 'viel' vor, was sich die Agentur heruasnimmt, deswegen wollte ich mich lieber genau informieren

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Melanie ist zuzustimmen - die Verträge sollte der Agent nur VERMITTELN, keinesfalls im Namen des Autors abschließen. Der Autor sollte selber vorher genau sehen, wozu er sich da vertraglich verpflichtet. Eine so weitreichende Vollmacht (die ja schon fast einer Generalvollmacht gleichkommt) gibt man vielleicht engen Familienangehörigen, aber bei seinen Geschäftspartnern - womöglich gar noch solchen, die man gar nicht näher kennt - sollte man das tunlichst unterlassen.

 

LG,

eva v.

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Geldempfangsvollmacht

Der Autor ermächtigt die Agentur für die Dauer dieses Vertrages und erteilt der Agentur alle erforderlichen Vollmachten zur Geltendmachung und Einziehung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Autor gegenüber Dritten im Namen des Autors bezüglich des Werkes und für Rechnung des Autor. Die Agentur ist berechtigt, im Namen des Autors Verträge abzuschließen und in diesem Zusammenhang Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

 

Wenn man sich diesen Passus mal ansieht, den ich fett gesetzt habe, weil er der unübliche Teil ist (wobei man auch über die Formulierung der ersten Hälfte streiten kann, aber die kommt der "Norm" noch recht nahe), könnte das im Klartext sogar bedeuten, dass die Agentur bei einem DKZV abschließt und öffentlich erklärt, dass dieser DKZV toll ist und die Autorin gern dort ist und ihr Geld so sinnvoll investiert ...

 

Ist jetzt sehr hart formuliert - aber genau das Recht hätte die Agentur damit.

 

Gruß, Melanie

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Du hast recht, Melanie - je länger ich darüber nachdenke und mir den gesamten Vertrag nochmal genau ansehe, desto dubioser kommt mir das auch alles vor ...  Wirklich schade, aber besser, ein Manuskript bleibt in der Schublade, als dass es in die falschen Hände gerät

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Wieso? Wenn die Agentur seriös ist, kannst du über die strittigen Punkte doch verhandeln und den Vertrag nachbessern lassen, bis er für dich okay ist.

 

Nur, wenn die Agentur sich darauf nicht einlässt, würde ich die Finger davon lassen.

 

Gruß, Melanie

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Gut, dann probiere ich das mal. Ich weiß halt nicht 100%, ob die Agentur seriös ist, da ihre Homepage sehr wenig sagt und ich auch noch keinen Autoren gefunden habe, der durch sie vertreten wird. Andererseits ist aber auch noch nichts Negatives über sie bekannt, da sie erst seit ein paar Jahren agiert

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Es geht ja nicht nur um Seriosität. Eine Agentur braucht auch gute Kontakte - leider gibt es immer wieder Idealisten, die meinen, jetzt müssen sie mal eine Agentur gründen, weil der Begriff ja nicht geschützt ist, und glauben, sie könnten sich das einfach so aneignen. Diese Idealisten sind dann auch 100% seriös - aber leider recht erfolglos in der Vermittlungsarbeit. Und damit blockiert ein Autor sich für andere Optionen.

 

Ich denke, da sind ein paar weitere Fragen zu klären, ehe du unterschreibst.

 

1. Nachverhandlung der strittigen Punkte

2. Autoren, die dort unter Vertrag sind und vermittelte Projekte

3. Verlage, an die vermittelt wird

 

Wenn du die strittigen Vertragspunkte entsprechend abändern kannst und sich herausstellt, dass die Agentur auch Autoren an Publikumsverlage vermittelt (möglichst an mehrere, nicht nur an einen), spricht ja nichts gegen die Zusammenarbeit.

 

Wenn das alles im Dunkeln bleibt, lieber Finger weg.

 

Gruß, Melanie

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Liebe Bernadette,

 

die Passagen klingen wirklich etwas seltsam, aber lass dich nur nicht sofort abschrecken. Ich war mit meinem Verlagsvertrag auch nicht so ganz einverstanden, habe einige Passagen nicht richtig verstanden. Ruf bei der Agentur an und lass dir die fraglichen Stellen erklären. Wenn du damit nicht einverstanden bist, verhandel mit ihnen. Mit meinem Verlag hat's zum Glück geklappt, sie haben die Passagen, die ich nicht wollte, gestrichen.

 

Ich wünsche dir viel Glück, liebe Grüße,

Sandra

"Der verflixte 7. Mann" erscheint am 28. Juni 2017 bei Bastei Lübbe

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Mmh. Ich wüsste nicht, was die Agentur da erklären sollte. Diese Formulierungen ermächtigen sie dazu, in Deinem Namen Verträge abzuschließen, und das ist etwas, wozu man Agenturen schlicht und ergreifend nicht ermächtigt - niemals (Verhandeln: Klar. Abschließen: Nur icke). Siehe Erläuterungen von Eva. Einen solchen Vertrag unterschreibt man besser nicht, selbst wenn die Agentur am Telefon begründen kann, warum sie das gerne so hätte. Oder irgendwie besonders nett rüberkommt. Ein Anruf kann dennoch kaum schaden, um nämlich erstens mitzuteilen, dass man solche Vereinbarungen für unüblich hält und zweitens nachzufragen, wer bereits erfolgreich vertreten wird. Damit verdeutlicht man zwar, relativ nach Belieben Agenturen kontaktiert zu haben, aber irgendwas ist ja immer. ;)

 

Da man als Autor freiberuflich tätig ist, wäre ein solcher Vertrag u.U. nicht einmal sittenwidrig, weil es den Begriff der Sittenwidrigkeit nur im Privatrecht gibt. Näheres hierzu wissen sicher die Fachleute.

 

Herzlich,

Tom

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Danke, Tom, dein Kommentar ist sehr hilfreich und ich hatte mich auch schon entschieden, eine solche Vollmacht niemals zu erteilen - damit würde ich ja alles aus den Händen geben.

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Wie schon gesagt wurde: Agenturen, so auch meine, regeln das mit dem Geld - dabei werden die Agenturprovisionen einbehalten und die Agentur überprüft die Abrechnung und den korrekten Zahlungsfluss.

 

Aber Verträge unterschreiben? Himmel, nein, das muss der Autor schon selbst tun. Das wäre ja sonst ein Blankoscheck.

 

Meine ganz persönliche Meinung: Ich würde mich von einer solchen Agentur fernhalten. Wenn sie derartige Passagen in ihre Verträge schreibt, dann muss das keinesfalls von bösen Absichten zeugen, aber es zeugt von Unkenntnis der Gepflogenheiten und ist somit unprofessionell.

 

Gruß Eva

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"Wir haben Vollmacht, für unsere Klienten Verhandlungen zu führen. Ausgehandelte Bedingungen können erst in Kraft treten, wenn unser Klient diese ausdrücklich genehmigt hat."

 

Das steht unter jeder Email, die meine Agentur versendet.

Dein Name wird auf dem Buch stehen, wenn es veröffentlicht wird. Also solltest Du auch das letzte Wort haben, wenn es um Vertragssachen geht.

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Eva, wir sind beide bei Piper & Poppenhusen :)

 

Dir, Bernadette, weiter guten Erfolg!!

Liebe Grüße

 

Deine Barbara

 

PS. Die Liste hier mit Agenturen von Petra Schier: kennst Du die schon? (Link ungültig)

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Danke für eure Kommentare, liebe Barbara und Eva. Ja. ich kenne die Liste von Petra Schier, genau dort habe ich auch die Agentur gefunden, um die es jetzt geht. Aber es kann ja trotzdem sein, dass sich auch auf diese Liste 'ein schwarzes Schaf' verirrt hat, oder?

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In Prinzip haben Melanie und Tom ja schon alles gesagt - kann das nur nochmals bekräftigen. Ob das rechtlich okay ist oder nicht, mögen Experten beurteilen: Solche Rechte abzugeben, ohne dafür Garantien zu erhalten, mag ja im Sinne der Agentur sein - im Sinne des Autors ist es sicher nicht.

 

Cheers,

 

Linus

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