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EvaG

Vorzeitige Kündigung eines Vertrages - empfehlenswert?

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Meine Frage bezieht sich auf einen laufenden Agenturvertrag, den ich gerne vorzeitig kündigen möchte. Ich bin mit der Zusammenarbeit nicht zufrieden, darüber hinaus erhalte ich keine Nachricht, ob und wann mein Manuskript Verlagen angeboten wurde. Mails werden nicht beantwortet, eine Kommunikation ist nicht möglich. Im Oktober hatte ich den letzten E-Mail-Kontakt. Vertragsabschluss war im April 2013 mit einer Bindungsfrist von 24 Monaten.

 

Nun zu meinen Fragen:

Nachdem mein Manuskript im Juli fertig lektoriert war, ist es doch wohl ungewöhnlich, dass es noch keinem einzigen Verlag angeboten wurde?

Ist die Agentin nicht verpflichtet, mich über Verlagskontakte zu informieren (im Vertrag steht darüber nichts)?

Mein Manuskript wurde durchlektoriert. Ich weiß, das ist bei einer Agentur eher unüblich. Erwirbt die Agentur dadurch irgendwelche Rechte an dem veränderten Text? Darf ich im Falle einer Kündigung das von der aktuellen Agentur lektorierte Manuskript einer anderen Agentur, bzw. einem Verlag anbieten?

 

Danke für eure Antworten.

Eva

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Hallo Eva (noch eine Namensschwester, wie schön!)

 

Wenn Du hier stöberst, findest Du ganz ähnliche Threads und vielleicht für Dich passende Antworten ...

 

Grundsätzlich sollte Deine Agentur für Dich aktiv werden und über diese Aktivitäten auch Bericht erstatten. Manchmal dauert es etwas länger, und manchmal geht etwas vergessen - aber falls Du schon freundlich nachgefragt hast und nie etwas kam, kann ich Deinen Unmut verstehen. Ob Du deswegen gleich kündigen solltest, kann ich nicht beurteilen - ich würde erst mal langsam machen und nachfragen. Vielleicht ist das MS längst unterwegs - und sie haben Dich einfach nicht informiert, weil sich noch nichts getan hat. Sowas dauert ja manchmal ewig und ein bißchen Zeit solltest Du ihnen geben - zumal sie sich offenbar Arbeit mit Deinem MS gemacht haben. Macht man ja nicht, um sich dann nicht mehr zu kümmern.

 

Gruß Eva

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Ich kenne diese Warterei nur zu gut. Wenn es Ausnahmen sind, dann kann (und muss) man damit leben. Wie Eva zu recht sagt, kann keine Agentur immer zufriedenstellend & augenblicklich antworten.

 

Aber bei dir scheint die Sache ja anders zu liegen. Wenn ich das richtig verstehe und dein MS war im Juli fertig, inkl. Absprache mit der Agentur, es dann anzubieten, so ist dein Unmut nach sieben Monaten völlig verständlich. Vermutlich hast du in regelmäßigen Abständen nachgefragt und keine vernünftige Antwort erhalten. Das reicht mMn für eine außerordentliche Kündigung - zerrüttetes Vertrauensverhältnis, so ähnlich nennt man das wohl.

 

Du könntest es vorher noch einmal mit einer gründlichen Aussprache versuchen, vielleicht hilft das weiter. Manchmal verlängert so etwas das Leiden allerdings nur.

 

Ich drücke die Daumen.

LG, Christiane

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Danke für eure Meinungen. Ich warte eben noch etwas. Zu meiner zweiten Frage - auf die hab ich trotz Stöbern nichts gefunden. Darf ich den lektorierten Text anderen anbieten? Weiß da jemand Bescheid?

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Ich weiß das zwar nicht (also das hier bitte NICHT als Rechtsberatung verstehen!), aber mal blöde gefragt: Wie soll denn jemand wissen, dass das Ergebnis genau dieses Lektorats ist? Und wie soll das gehen, wenn man es nicht verwenden darf - da müsste man ja den alten Text wieder rauskramen und neu lektorieren lassen. Was aber, wenn der neue Lektor wieder auf dieselben Ideen kommt? - Grundsätzlich geschieht ein Lektorat ja nicht nach Lust und Laune, es gibt schon Kriterien. Und eine Wortwiederholung oder dass sich ein Charakter aufsteht und einen Absatz später noch mal aufsteht, das sehen auch zwei Lektoren unabhängig voneinander. Oder es fällt Dir selbst später auf, dass da wo ein Nebensatz fehlt. (Musst Du bis dahin vergessen haben, dass man Dich darauf aufmerksam gemacht hat???) Ich sehe da kaum Möglichkeiten, das zu beweisen, dass es tatsächlich genau die durch das Lektorat dieser Agentur entstandene Version ist. Eindeutige Dinge wie z.B.: Agent meint, dass Franz ein zu altmodischer Name für den jung-dynamischen Helden und schlägt vor, ihn stattdessen Patrick zu nennen, kann man ja rück- oder herumändern. Dann heißt er halt nachher wieder Franz oder aber auch Marcus. (Oder wie auch immer, das war nur ein Beispiel für Änderungen, die man ohne langes Suchen findet.)

 

Es ist eher die Frage, ob im Vertrag was festgelegt ist, ob man solche Dienstleistungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung ev. bezahlen muss.

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Danke Nina!

Nein! Zahlen muss ich nichts. Darauf hab ich schon geachtet. Nur auf Erfolgsbasis. ;) Dein Einwand klingt logisch, also mache ich mir mal keine Sorgen und warte noch ein bisschen ab. Ich kenne die Arbeit mit Literaturagenturen noch nicht. Bei Schulbuchverlagen geht das ratzfatz. Da bin ich wohl etwas verwöhnt...

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Nein! Zahlen muss ich nichts. Darauf hab ich schon geachtet. Nur auf Erfolgsbasis.

Davon bin ich ohnehin ausgegangen. Ich meinte nur, dass vielleicht irgendwo was steht, was bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags bezüglich bereits erfolgter Dienstleistungen wie Lektorat geschieht.

 

Na ja, und ansonsten, wie gesagt: Ich kann mir das nicht vorstellen, wie das ansonsten praktisch durchgesetzt werden sollte, ein Lektorat inhaltlich zu schützen. Wenn jetzt beispielsweise ein Vertrag mit einem Verlag einfach normal ausläuft (beispielsweise ein paar Jahre nach der Veröffentlichung), kann auch nicht einfach ein Lektor kommen und auf irgendein Recht pochen oder der Verlag sagen, dass man bei einer Neuveröffentlichung wieder auf den Status vor dem Verlagslektorat zurückfallen muss.

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Hallo,

 

es gehört zu den Pflichten des Agenten, das Werk des Autors an einen Verlag zu vermitteln. Auch wenn es nicht extra im Vertrag ausgeführt ist, gehört dazu auch als Nebenpflicht, den Autor zu informieren, welchen Verlagen er das Werk angeboten hat und zu welcher Zeit dies erfolgt ist. Erteilt er auch auf wiederholte Nachfrage des Autors keine Auskunft darüber, kann das ein Grund zur sofortigen Kündigung des Vertrags sein. Die zweijährige Vertragsdauer würde dem nicht entgegenstehen.

 

Dasselbe gilt, wenn sich herausstellt, dass das Werk überhaupt nicht angeboten wird, obwohl dies seit Vertragsschluss möglich und zumutbar gewesen wäre. Eventuell könnte man in diesem Fall überlegen, eine Nachfrist zu setzen, es sei denn, das Vertrauensverhältnis wäre infolge eines zu langen Zeitraums ohne jeden Vermittlungsversuch schon so empfindlich gestört, dass dem Autor ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten wäre. Das wäre jeweils Fallfrage, wobei ggf. auch einzubeziehen wäre, ab wann ein Manuskript in einem vermittlungsfähigen Zustand ist.

 

Was das Textlektorat angeht, so begründet dieses in aller Regel kein eigenes Urheberrecht, es sei denn, es würde über ein normales Lektorat in einem Maße hinausgehen, dass eine eigene Schöpfungshöhe bejaht werden kann. Das kann z. B. der Fall sein, wenn einzelne Abschnitte hinzugekommen sind, wobei dies natürlich dann nur diese neuen Teilen betrifft. Korrekturen oder einfache, übliche Änderungen des Textes berühren das Urheberrecht des Autors hingegen nicht, weshalb er auch nicht gehindert wäre, mit dem Werk in der veränderten Fassung nach seinem Belieben zu verfahren.

 

Aufwendungsersatz kann in der Regel nur verlangt werden, wenn dies vorher vereinbart war oder üblich ist. Lektoratsarbeiten gehören nicht zu den angestammten Aufgaben des Agenten. Er müsste daher, um vom Autor eine Vergütung für solche Arbeiten beanspruchen zu können, eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Autor getroffen haben.

 

LG,

eva v.

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Jetzt sind alle meine Fragen beantwortet und ich werde noch einmal versuchen mit meiner Agentin Kontakt aufzunehmen. Das ganze Verhalten macht auf mich einen unseriösen Eindruck..... leider.

 

 

Liebe Grüße

Eva

 

P.S: Das Anrufen habe ich natürlich einige Male versucht. Auch hier kam kein Rückruf - nur Anrufbeantworter. Eine Mail kann ja mal verloren gehen, aber fünf Mails und eine Nachricht auf dem AB sicher nicht.

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