Zum Inhalt springen
Nina

Bei Formularen/Verträgen: Echter oder naheliegender Ort?

Empfohlene Beiträge

Vermutlich ist ja egal, was man hinschreibt, aber ich habe mich das momentan gerade gefragt, wie das mit unterschriebenen Formularen so ist: Da soll man ja Datum und Ort hinschreiben.

 

Naheliegenderweise ist das fast immer der Ort, an dem man nun mal wohnt.

Ich bin momentan aber woanders (ebenfalls ein gemeldeter Wohnsitz, allerdings möchte ich meine Post nicht dahin) und werde demnächst eine Bewerbung für eine Art Autorenwettbewerb abschicken, zu der auch so ein Formular gehört.

 

Was würdest ihr machen?

Ganz korrekt sein und den Ort vor die Unterschrift schreiben, an dem ihr nun mal seid, auch auf die Gefahr hin, dass sich wer wundert? Oder einfach den Ort schreiben, der weiter oben auch in der Adresse steht? (Es kann ja ohnehin keiner nachprüfen, wo man sich gerade befindet.)

 

Und nein, ich habe zum Glück im Moment keine anderen Probleme. :s17

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tatsächlich fand ich diese Frage auch schon interessant: Wo ich körperlich exakt diese meine Unterschrift draufsetze ...  ;D  den Ort habe ich gefälligst anzugeben ?

Als wir noch in Österreich ein Domizil hatten, und ich Unterlagen u.ä. mit dorthin genommen hatte, reizte es mich schon, den Namen des kleinen Dorfes anzugeben. Bei Finanzamtssachen ließ ich das lieber bleiben. (Ei, die wohnt wohl in A?)

 

Sonst würde ich sagen, das interessiert keinen, und ob sich wer wundert kann einem egal sein. Nimm doch den Ort, dessen Name dir besser gefällt oder wo du lieber bist?

 

Bea

"Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige." Seneca

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, ich denke mir auch: Es hat ja keinen Einfluss drauf. Das wäre was anderes, wenn ich fälschlicherweise in den Bewerbungsunterlagen angebe, dass ich den Bachmann-Preis gewonnen habe, aber ob ich grade in New York oder Hintertupfingen bin, ist ja dafür nicht relevant. Dementsprechend wäre wohl nicht mal der Nachweis, dass ich an dem Tag woanders war ein Grund, mir das Ganze bei Gewinn abzuerkennen. Aber irgendwie widerstrebt es mir dann auch wieder, falsche Angaben zu machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rechtlich hat der Ort der Unterschriftsleistung keine Bedeutung. Selbst als Jurist würde ich den Ort angeben, unter dem ich für den Empfänger postalisch erreichbar sein will. Ich will nicht, dass der Empfänger sich bei wahrheitsgemäßiger Angabe des aktuellen Aufenthaltsorts wundert und schon gar nicht, dass er Post an die falsche Adresse schickt.

 

Beste Grüße

Patrick

"Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018

"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018

"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...