Alice Geschrieben 25. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2013 Hallo, wer von euch, die für Kinder lesen, haben Erfahrung mit der MwSt. bei Kinderbuchlesungen? Bei "normalen" Lesungen beträgt der Steuersatz ja 19%, jedoch habe ich gelesen, dass im Kinderbuchbereich, wo eine Lesung durch Mimik, Gestik und Verstellen der Stimme ja fast in den Bereich der Schauspielerei geht, 7% üblich/möglich sind. Kann mir irgendjemand dazu Auskunft geben? Ich danke euch! Liebe Grüße von Alice Mal wider ist Somerim Teich Plet Schan im Wasserauch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(HeikeF) Geschrieben 25. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2013 Guck mal hier: (Link ungültig) LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinC Geschrieben 26. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2013 Dieses Urteil hat ein weiteres nach sich gezogen, dass sich jetzt nicht mehr nur auf "Kinderbuchlesungen" bezieht: (Link ungültig) Zusammenfassung: (Link ungültig) Beste Grüße Martin Conrath _________________________________________________www.martinconrath.deJede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 26. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2013 Soweit ich weiß, ist das zuletzt zitierte Verfahren nach eingelegter Revision beim BFH anhängig und die Entscheidung daher nicht rechtskräftig. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinC Geschrieben 26. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2013 Soweit ich weiß, ist das zuletzt zitierte Verfahren nach eingelegter Revision beim BFH anhängig und die Entscheidung daher nicht rechtskräftig. LG, eva v. Danke für die Info, Eva. Dann muss man sich auf das erste Urteil berufen ... Beste Grüße Martin _________________________________________________www.martinconrath.deJede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(HeikeF) Geschrieben 26. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2013 Wenn es eine Kinderbuchlesung ist, ist es wirklich am einfachsten, das erste Urteil als Referenz zu erwähnen. Bei Erwachsenenlesungen (obwohl das ja hier nicht das Thema war) wäre der Weg meiner Meinung nach am erfolgversprechendsten, es gar nicht als Lesung zu deklarieren, sondern als "Kleinkunstaufführung". Dafür könnte man zusätzlich Livemusik integrieren, oder etwas wie Schattenspiele, kurze Spielszenen, Rollenspiele ... LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alice Geschrieben 26. Oktober 2013 Autor Teilen Geschrieben 26. Oktober 2013 Ich danke euch. Offensichtlich gibt es in diesem Bereich eine Grauzone ... ich hoffe, dass ich keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekomme, wenn ich 7% USt. berechne. Gegebenenfalls kann ich mich ja auf das erste Urteil berufen. Zumindest in der Art und Weise zu lesen erkenne ich mich wieder. Liebe Grüße von Alice Mal wider ist Somerim Teich Plet Schan im Wasserauch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stephanie Schuster Geschrieben 27. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Hallo Alice, ich würde einfach bei Deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, mich auf das Urteil berufen und Deine Situation kurz schildern. So bist Du auf der sicheren Seite. Wenn der zuständige Beamte Dir 7 % bestätigt, bitte ihn es Dir schriftlich zu geben. Liebe Grüße, Stephanie www.stephanieschuster.de Die Wunderfrauen-Trilogie, Kafkas geliebte "Milena" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 27. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Hallo Alice, ich würde einfach bei Deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, mich auf das Urteil berufen und Deine Situation kurz schildern. So bist Du auf der sicheren Seite. Wenn der zuständige Beamte Dir 7 % bestätigt, bitte ihn es Dir schriftlich zu geben. Liebe Grüße, Stephanie Ein guter Rat. Solange es keine einheitliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt, bieten einem Urteile einzelner Finanzgerichte keine Sicherheit. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...