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Alice

Mehrwertsteuer bei Kinderbuchlesungen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

wer von euch, die für Kinder lesen, haben Erfahrung mit der MwSt. bei Kinderbuchlesungen?

 

Bei "normalen" Lesungen beträgt der Steuersatz ja 19%, jedoch habe ich gelesen, dass im Kinderbuchbereich, wo eine Lesung durch Mimik, Gestik und Verstellen der Stimme ja fast in den Bereich der Schauspielerei geht, 7% üblich/möglich sind.

 

Kann mir irgendjemand dazu Auskunft geben?

 

Ich danke euch!

Liebe Grüße von Alice

Mal wider ist Somer

im Teich Plet Schan im Wasser

auch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7)

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Dieses Urteil hat ein weiteres nach sich gezogen, dass sich jetzt nicht mehr nur auf "Kinderbuchlesungen" bezieht:

 

(Link ungültig)

 

Zusammenfassung:

(Link ungültig)

 

Beste Grüße

Martin Conrath

_________________________________________________

www.martinconrath.de

Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Soweit ich weiß, ist das zuletzt zitierte Verfahren nach eingelegter Revision beim BFH anhängig und die Entscheidung daher nicht rechtskräftig.

 

LG,

eva v.

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Soweit ich weiß, ist das zuletzt zitierte Verfahren nach eingelegter Revision beim BFH anhängig und die Entscheidung daher nicht rechtskräftig.

 

LG,

eva v.

 

Danke für die Info, Eva.

 

Dann muss man sich auf das erste Urteil berufen ...

 

Beste Grüße

Martin

_________________________________________________

www.martinconrath.de

Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Wenn es eine Kinderbuchlesung ist, ist es wirklich am einfachsten, das erste Urteil als Referenz zu erwähnen.

 

Bei Erwachsenenlesungen (obwohl das ja hier nicht das Thema war) wäre der Weg meiner Meinung nach am erfolgversprechendsten, es gar nicht als Lesung zu deklarieren, sondern als "Kleinkunstaufführung". Dafür könnte man zusätzlich Livemusik integrieren, oder etwas wie Schattenspiele, kurze Spielszenen, Rollenspiele ...

 

LG

Heike

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Ich danke euch. Offensichtlich gibt es in diesem Bereich eine Grauzone ... ich hoffe, dass ich keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekomme, wenn ich 7% USt. berechne.

Gegebenenfalls kann ich mich ja auf das erste Urteil berufen. Zumindest in der Art und Weise zu lesen erkenne ich mich wieder. ;)

 

Liebe Grüße von Alice

Mal wider ist Somer

im Teich Plet Schan im Wasser

auch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7)

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Stephanie Schuster

Hallo Alice,

 

ich würde einfach bei Deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, mich auf das Urteil berufen und Deine Situation kurz schildern.

So bist Du auf der sicheren Seite. Wenn der zuständige Beamte Dir 7 % bestätigt, bitte ihn es Dir schriftlich zu geben.

 

Liebe Grüße,

Stephanie

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Hallo Alice,

 

ich würde einfach bei Deinem zuständigen Finanzamt nachfragen, mich auf das Urteil berufen und Deine Situation kurz schildern.

So bist Du auf der sicheren Seite. Wenn der zuständige Beamte Dir 7 % bestätigt, bitte ihn es Dir schriftlich zu geben.

 

Liebe Grüße,

Stephanie

 

Ein guter Rat. Solange es keine einheitliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt, bieten einem Urteile einzelner Finanzgerichte keine Sicherheit.

 

LG,

eva v.

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